Beauftragung Rechtsanwalt – Verstoß gegen Schadensminderungspflicht
AG Wedding – Az.: 17 C 806/19 – Urteil vom 13.08.2020
1. Das Versäumnisurteil vom 19.05.2020 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Der Einspruch ist zulässig.
Er wurde insbesondere form- und fristgerecht eingelegt, §§ 339, 340 ZPO.
Die zulässige Klage ist unbegründet.
Der Klägerin steht kein Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Inkassokosten gemäß §§ 286, 288 BGB zu.
Dies deshalb nicht, da die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten zur Durchführung des… Weiterlesen