Betreuungsverfahren – persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie
LG Dresden – Az.: 2 T 200/20 – Beschluss vom 06.04.2020
I. Die Beschwerde der Betroffene zu 3 vom 30. März 2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Dresden vom 23. März 2020 wird zurückgewiesen.
II. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
A.
Die Beschwerde der Verfahrenspflegerin richtet sich gegen einen Beschluss des Amtsgerichtes Dresden, mit dem dieses die Betreuung der Betroffenen anordnete.
Nachdem der vorsorgebevollmächtigte Ehegatte der Betroffene am 1. Januar 2020 verstarb, regte die Beteiligte zu 1, die Tochter der Betroffenen am 9. Januar 2020 die Eröffnung eines Betreuungsverfahren gegenüber dem Amtsgericht Dresden für ihre in einem Heim gepflegte Mutter,… Weiterlesen