Geschäftsführerhaftung – vorläufige Eigenverwaltung
Nichtabführung von Steuerverbindlichkeiten
AG Hamburg – Az.: 67g IN 137/20 – Beschluss vom 25.08.2020
1. Der Insolvenzschuldnerin wird gestattet, Aufwendungsersatzansprüche ihrer Geschäftsführer analog § 110 HGB im Zusammenhang mit der insolvenzbedingten Nichtabführung von Steuerverbindlichkeiten aus dem letzten Monat vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Range einer Insolvenzforderung fällig werden, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Range einer sonstigen Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 2 InsO zu erfüllen.
2. Ferner wird der Insolvenzschuldnerin gestattet, ein Treuhandkonto einzurichten und die zur Zahlung der unter 1. genannten Steuerverbindlichkeiten erforderlichen Beträge auf dieses Konto einzuzahlen.
Gründe
I. Die Schuldnerin, ein… Weiterlesen