Schließungsanordnung Geschäft wegen Corona
Unzumutbarkeit der Mietzahlung § 313 BGB
OLG Karlsruhe – Az.: 7 U 109/20 – Urteil vom 24.02.2021
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 30.07.2020 – 5 O 66/20 – wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.
III. Dieses Urteil und das in Ziffer I. genannte Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, sofern nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die… Weiterlesen