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Die Kündigungsschutzklage – Ziele, Ablauf, Fristen

Klage vor dem Arbeitsgericht: Alles was Sie nach einer Kündigung wissen sollten

Die meisten Arbeitnehmer werden von einer Kündigung hart getroffen und wissen nicht, wie sie sich in rechtlicher Hinsicht gegen sie wehren können. Hält ein Arbeitnehmer die Kündigung seines Arbeitgebers für unwirksam, kann er durch das Einreichen einer Kündigungsschutzklage erreichen, dass das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. Ist der Antrag erfolgreich, besteht das Arbeitsverhältnis also weiter fort.

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Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Kündigung erhalten? Kündigungsschutzklage einreichen
Haben Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Dann wenden Sie sich an uns. Wir püfen Ihre Kündigung und reichen eine Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist ein – Symbolfoto: fizkes/Bigstock

Eine Kündigungsschutzklage hat das Ziel, den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern gerichtlich durchzusetzen. Das Gericht wird die ausgesprochene Kündigung dahingehend überprüfen, ob die Kündigung durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt ist. Im Kündigungsschutzprozess wird also überprüft, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht. Viele Kläger verfolgen mit der Kündigungsschutzklage aber auch noch ein anderes Ziel. Sie sind sich sicher, dass sie auch nach einem Sieg im Kündigungsschutzprozess nicht weiter in ihrem ehemaligen Betrieb arbeiten möchten und erhoffen sich eine Beendigung des Rechtsstreits und des Arbeitsverhältnisses durch einen Abfindungsvergleich. Wird keine Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer erhoben, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie in objektiver Hinsicht nicht gerechtfertigt war.

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage macht immer dann Sinn, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber nach den Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes (KschG) nicht wirksam, bzw. nicht sozial gerechtfertigt ist. Hegt ein Arbeitnehmer den Verdacht, dass die gegen ihn ausgesprochene Kündigung nicht durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt ist, sollte er sich umgehend rechtlichen Beistand suchen. Ein Rechtsanwalt kann dann überprüfen, ob sich das Einreichen einer Kündigungsschutzklage in rechtlicher Hinsicht lohnt oder nicht. Zögern Sie nach dem Erhalt der Kündigung aber nicht zu lange einen Anwalt zu beauftragen, da die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit einer Kündigungsschutzklage umso eher lohnt, je länger man im Betrieb beschäftigt war und je zweifelhafter die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den Arbeitgeber erscheint. Auch die Größe und die Finanzstärke des Betriebs, bei dem der Arbeitnehmer angestellt war, spielen bei der Beurteilung des Aussichtsreichtums der Kündigungsschutzklage eine Rolle.

Kündigungsschutzklage Frist: Welche Fristen sind unbedingt zu beachten?

Frist zum einlegen einer Kündigungsschutzklage bei Gericht
Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist bei der Kündigungsschutzklage eine Klagefrist von drei Wochen zu beachten. Eile ist also geboten. Wenden Sie sich direkt nach Erhalt der Kündigung an uns. Symbolfoto: Flynt/Bigstock

Der Arbeitnehmer, der die Kündigung erhalten hat, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage bei Gericht eingereicht haben. Wurde diese sehr knapp bemessene Frist versäumt, kann die Klage nur noch in Ausnahmefällen nachträglich zugelassen werden. Voraussetzung dafür, dass eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage gewährt wird ist, dass die Dreiwochenfrist ohne das Verschulden des Arbeitnehmers nicht eingehalten werden konnte. Der Antrag auf die nachträgliche Zulassung der Klage muss dann innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisgrundes bei Gericht gestellt werden. In diesem nachträglichen Antrag muss außerdem glaubhaft dargestellt werden, warum die ursprüngliche Dreiwochenfrist nicht eingehalten werden konnte. Als Verhinderunsgründe kommen beispielsweise eine schwerwiegende Krankheit, welche die Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers beeinträchtigt hat oder das Vertrauen auf falsche Auskunft von zuverlässiger Seite in Bezug auf die geltende Frist, in Betracht.

Welche Kosten werden bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht verursacht?

Bei der Beantwortung dieser Frage müssen die Gerichts- und die Anwaltskosten voneinander differenziert werden. Die anfallenden Gerichtskosten fallen bei Arbeitsgerichten in der Regel geringer aus als bei Amts- oder Landgerichten und müssen in der Regel nicht vorgeschossen werden. Die Anwaltskosten berechnen sich auf der Grundlage des Streitwerts. Der Streitwert ergibt sich aus einem Viertel des Jahresgehaltes des Arbeitnehmers.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage: Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?

Nachdem die Klage durch einen Rechtsanwalt oder in erster Instanz auch durch Sie eingereicht und dem Arbeitgeber durch das Gericht zugestellt wurde, wird zunächst eine sogenannte Güteverhandlung anberaumt. Im Rahmen dieser Güteverhandlung soll eine gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt werden. Im Rahmen des Gütetermins kann theoretisch bereits eine Einigung in Gestalt eines Vergleiches geschlossen werden. Der Vergleich kann beispielsweise beinhalten, dass das Arbeitsverhältnis rechtswirksam beendet wird, der Arbeitnehmer aber im Gegenzug die Zahlung einer Abfindung erhält.

Kommt es hingegen während der Güteverhandlung nicht zu einer Einigung, wird in einem nächsten Schritt ein Termin zu einer mündlichen Verhandlung festgelegt. Dieser Termin wird auch als sogenannter Kammertermin bezeichnet, da er vor der vollständig besetzten Kammer eines Arbeitsgerichts abgehalten wird. Die Kammer setzt sich aus einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen. Bis zu der Zeit, zu der der Kammertermin stattfindet, kann der Arbeitgeber schriftlich eine Klageerwiderung abzugeben. Auch im Rahmen des Kammertermins kann wiederum eine gütliche Einigung erzielt werden. Geschieht dies nicht, wird das Gericht ein Urteil sprechen. Wird das Urteil durch die unterlegene Partei nicht akzeptiert, kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Macht eine Klage auch beim Wunsch nach einer Abfindung Sinn?

Es ist sinnvoll auch in dem Fall eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn keine weitere Beschäftigung im ehemaligen Betrieb, sondern ein Abfindungsvergleich angestrebt wird. Natürlich kann eine Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses nicht grundsätzlich erzwungen werden, allerdings werden rund die Hälfte aller Kündigungsschutzprozesse durch die Zahlung einer Abfindung und einer gütlichen Einigung beendet.

Die Paragrafen 9 und 10 KSchG sind zudem eine Ausnahmeregelung zu dem Grundsatz, dass keine Abfindung vonseiten des Arbeitgebers erzwungen werden kann. Die Anwendung dieser Paragrafen setzen voraus, dass die Kündigung unwirksam war und es dem Arbeitnehmer zugleich nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis nach dem Ende des Prozesses im bisherigen Betrieb weiter fortzusetzen. Die Zahlung einer Abfindung kommt außerdem dann in Betracht, wenn der Arbeitsvertrag den Anspruch einer Abfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung vorsieht.

In welcher Höhe kann eine mögliche Abfindung ausfallen?

Die Höhe der Abfindung richtet sich hauptsächlich nach dem Verdienst des Arbeitnehmers, der Dauer der Beschäftigung und der Erfolgsaussichten der Klage. Häufig kann sich der klagende Arbeitnehmer daran orientieren, dass der halbe monatliche Bruttoverdienst pro Jahr der Beschäftigung als angemessene Abfindungshöhe gilt. Die tatsächliche Höhe der Abfindung kann allerdings je nach Verhandlungssituation aber auch höher oder geringer ausfallen.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?  Kann ich meine Möglichkeiten vorab prüfen lassen?

Um die kurze Zeitspanne bis zum Ablauf der dreiwöchigen Frist, in der eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann, möglichst sinnvoll zu nutzen, kann ein Antrag zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung auch ganz bequem online bei einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Auf diese Weise können Sie unkompliziert und schnell prüfen lassen, ob sich das Einreichen einer Kündigungsschutzklage (weiterführende Infos) in Ihrem Fall lohnt. Ist dies der Fall, kann auch das Einreichen der Klage beim Arbeitsgericht online von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden. Gerne stehen wir für eine Überprüfung Ihrer Kündigung und für eine weiterführende Beratung zur Verfügung.

Unser Experte in Sachen Arbeitsrecht und Kündigung überprüft kostenlos Ihre erhaltene Kündigung und bespricht mit Ihnen das sinnvollste Vorgehen in Ihrem individuellem Fall.  Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz mit seiner langjährigen und ausgewiesenen Erfahrung Ihr kompetenter Ansprechpartner. Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns. Senden Sie uns Ihre Kündigung unter: www.kuendigung-sofort-hilfe.de und erhalten Sie schnellst mögliche Hilfe.

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