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Hecke vom Nachbarn schneiden – diese Strafen können folgen

Unzählige Grundstücke in Deutschland werden von Hecken miteinander getrennt. Hecken als natürlicher Sichtschutz sowie natürliche Grenze bringen natürlich Vorteile mit sich, sie müssen jedoch jedes Jahr aufs Neue geschnitten werden. Obgleich der Gedanke naheliegend ist, dass die Hecke vom Nachbarn einfach in Eigenregie geschnitten werden kann, so ist dies keine gute Idee. Den wenigsten Menschen ist der Umstand bewusst, dass dieses Verhalten Strafen nach sich ziehen kann. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik zu erfahren.

Übersicht:

Das Wichtigste in Kürze


Das unerlaubte Schneiden der Hecke eines Nachbarn ohne dessen Erlaubnis kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich nachbarschaftsrechtlicher und strafrechtlicher Folgen.

  • In Deutschland haben Hecken als Sichtschutz und natürliche Grenze eine wichtige Funktion. Sie bieten nicht nur Privatsphäre, sondern auch Lärmschutz und tragen zur ästhetischen Aufwertung des Gartens bei.
  • Das Schneiden der Hecke des Nachbarn ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis ist grundsätzlich verboten. Dieses Vorgehen kann rechtliche Strafen nach sich ziehen.
  • Das Nachbarschaftsrecht, welches von Bundesland zu Bundesland variiert, regelt die Grenzabstände und Maximalhöhen von Hecken. Ein Mindestabstand von 50 cm bis 2 Metern sowie eine Maximalhöhe von 1,2 bis 2 Metern sind üblich.
  • Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet den Heckenschnitt vom 1. März bis 30. September, um Brutzeiten von Vögeln und anderen Tieren zu schützen.
  • Unter bestimmten Umständen, wie wenn Äste erheblich in das eigene Grundstück ragen und die Nutzung beeinträchtigen, kann ein Rückschnitt erlaubt sein. Allerdings muss zuvor der Nachbar informiert und ihm eine Frist zum Rückschnitt gegeben werden.
  • Die Kosten für den Heckenschnitt trägt grundsätzlich der Eigentümer der Hecke. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise im Mietverhältnis oder wenn die Hecke die Verkehrssicherheit gefährdet.
  • Bei unerlaubtem Heckenschnitt können rechtliche Schritte eingeleitet werden, darunter Anzeige wegen Sachbeschädigung, zivilrechtliche Klage auf Unterlassung und Schadensersatz sowie Beweissicherung durch Dokumentation des unerlaubten Schnitts.
  • Radikaler Rückschnitt ohne Erlaubnis kann zum Absterben der Hecke führen und erhebliche Kosten für den Täter nach sich ziehen.
  • Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz durch Schneiden der Hecke in der gesetzlich verbotenen Zeit können mit Bußgeldern zwischen 50 und 100.000 Euro geahndet werden, abhängig vom Bundesland.
  • Vor dem eigenständigen Schneiden einer Hecke, die über die Grundstücksgrenze hinausragt, sollte immer die Kommunikation mit dem Nachbarn gesucht werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Baumschnitt
(Symbolfoto: Maksim Safaniuk /Shutterstock.com)

Bedeutung von Hecken als Sichtschutz und Grundstücksgrenze

In Deutschland spielen Hecken als Sichtschutz- sowie Grundstücksgrenze eine markante Rolle. Zum einen können sie als natürlicher Sichtschutz unerwünschte Blicke anderer Menschen fernhalten und zum anderen verschönern sie, im Gegensatz zu einem klassischen Zaun, das optische Gesamtbild des Gartens. Ein weiterer Vorteil ist der Lärmschutz, den Hecken bieten. Sie absorbieren den Schall und reduzieren auf diese Weise die Gesamtgeräuschkulisse im Garten.

Dem reinen Grundsatz nach sind Hecken überaus pflegeleicht und können somit als natürliche Abgrenzung von zwei Grundstücken fungieren. Sie gelten als ökologische Alternative zu einer Mauer oder einem Zaun und werden daher von unzähligen Menschen als bevorzugte Wahl genommen. Auf diese Weise wird zudem auch ein natürlicher Lebensraum für Vögel und Insekten nebst kleinerer Nagetiere geschaffen. Um alle diese Funktionen zu erhalten, muss die Hecke jedoch jedes Jahr geschnitten werden.

Hecke des Nachbarn schneiden: Das gibt es zu beachten

Eine Hecke sieht optisch nur dann schön aus, wenn sie gepflegt ist. Es gibt jedoch Menschen, die es mit der Pflege der natürlichen Grenzmarkierung hierzulande nicht so genau nehmen. Auf diese Weise wird die wildwuchernde Hecke zu einem Ärgernis für den Nachbarn, der dann nur zu gerne selbst die Schere zur Hand nehmen sollte. Hierbei gilt es jedoch einiges zu beachten.

Grundsätzliches Verbot, die Hecke des Nachbarn ohne Erlaubnis zu schneiden

Bei dem eigenständigen Griff zur Heckenschere bei der Hecke des Nachbarn müssen sowohl menschliche als auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Das Nachbarschaftsrecht ist hierbei ein wesentlicher Faktor. Obgleich es sich bei diesem Recht ausdrücklich nicht um Bundesrecht, sondern um Bundeslandrecht handelt, gilt dem reinen Grundsatz nach, dass das Schneiden der Hecke ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Nachbarn nicht erlaubt ist. Es können sich jedoch von diesem Grundsatz Ausnahmesituationen ergeben.

Nachbarschaftsrecht: Regelungen zu Grenzabständen und Höhe von Hecken

Die Grenzabstände müssen auf der Grundlage des Nachbarschaftsrechts auch bei Hecken eingehalten werden. Die genauen gesetzlichen Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland, allerdings gilt in der gängigen Praxis ein Mindestabstand im Bereich von 50 cm – 2 Metern.

Gleichermaßen verhält es sich auch mit der Maximalhöhe von Hecken. Für gewöhnlich darf diese Maximalhöhe im Bereich von 1,2 Metern – 2 Metern nicht überschritten werden. Hecken, die diese Höhe nicht überschreiten, dürfen in der gängigen Praxis ohne weitere Einschränkungen eingepflanzt werden. Soll eine Hecke höher wachsen, so ist die Erlaubnis des Nachbarn respektive der zuständigen Baubehörde zwingend erforderlich.

Bundesnaturschutzgesetz: Verbot des Heckenschneidens vom 1. März bis 30. September zum Schutz von Vögeln und Kleintieren

Bei dem Schnitt der Hecke muss neben dem Nachbarschaftsrecht auch eine weitere gesetzliche Regelung zwingend beachtet werden. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt eindeutig, dass Hecken in dem Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. nicht geschnitten werden dürfen.

Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass Hecken ein Rückzugsort für Vögel und andere Nisttiere darstellen und dass in diesem Zeitraum die Brutzeit liegt. Durch das Schneiden der Hecke würden diese Tiere nicht nur gestört, die Brut würde auch durch die Schere gefährdet werden.

In diesen Fällen darf man die Hecke des Nachbarn schneiden

Es gibt Ausnahmesituationen, die den eigenständigen Schnitt der Hecke auch ohne die Erlaubnis des Nachbarn rechtfertigen. Zu nennen sind hier die Situationen, wenn Astwerk oder auch Zweige die Grundstücksgrenze überschreiten. Es gibt allerdings auch in diesen Situationen einige Aspekte zu beachten.

Wenn Äste und Zweige erheblich ins eigene Grundstück ragen und die Nutzung beeinträchtigen

Astwerk und Zweige, die von der Hecke in das eigene Grundstück ragen, sind nicht selten ein Ärgernis für den betroffenen Grundstücksbesitzer. Dem reinen Grundsatz nach gilt, dass diese Äste und Zweige durch den Grundstücksbesitzer geschnitten werden dürfen. Vor diesem Schritt ist es jedoch wichtig, dass zuvor ein anderer Schritt eingehalten wird.

Vorher muss man den Nachbarn informieren und ihm Gelegenheit zum Rückschnitt geben

Bevor der eigenständige Schnitt des Astwerks und der Zweige durchgeführt wird, muss der Heckenbesitzer auf jeden Fall darüber informiert werden. Für diesen Schritt empfiehlt sich ausdrücklich aus Beweisgründen die Schriftform, damit es hinterher keinerlei Missverständnisse bei etwaigen Streitigkeiten geben kann. In diesem Schreiben sollte der Heckenbesitzer dazu aufgefordert werden, dass die entsprechenden Äste und Zweige von dem Heckenbesitzer selbst geschnitten werden. Natürlich muss dem Heckenbesitzer auch die Gelegenheit dazu eingeräumt werden, diesen Schnitt vorzunehmen.

Nur Rückschnitt der überhängenden Äste erlaubt, nicht der gesamten Hecke

Sofern der Heckenbesitzer nicht auf das Schreiben reagiert und eine angemessene Frist verstrichen ist, darf der Grundstücksbesitzer den Schnitt der Hecke selbst vornehmen. Hierbei gilt jedoch, dass lediglich die überhängenden Äste und Zweige abgeschnitten werden. Auf gar keinen Fall darf ein Schnitt der gesamten Hecke vorgenommen werden.

Verantwortlichkeiten beim Heckenschnitt: Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich ist der Eigentümer der Hecke für deren Pflege und damit auch für die Kosten des Heckenschnitts verantwortlich. Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen die Kostentragung anders geregelt sein kann:

Mietverhältnis

Wenn die Hecke zu einem vermieteten Grundstück gehört, kommt es auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an. Sieht dieser vor, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt, muss er in der Regel auch die Kosten für den Heckenschnitt tragen. Ist die Gartenpflege nicht explizit auf den Mieter übertragen, bleibt sie Sache des Vermieters. Dieser kann die Kosten des Heckenschnitts dann als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern dies mietvertraglich vereinbart ist.

Nachbarschaftsrecht

Ragt eine Hecke auf das Nachbargrundstück über, kann der Nachbar den Rückschnitt verlangen. Kommt der Eigentümer dem nicht nach, darf der Nachbar die überstehenden Zweige selbst abschneiden. Die Kosten dafür muss er selbst tragen, er kann sie nicht ersetzt verlangen.

Verkehrssicherungspflicht

Gefährdet eine Hecke die Verkehrssicherheit, z.B. durch Überragen auf Gehwege oder Straßen, muss der Eigentümer sie zurückschneiden. Kommt er dem nicht nach, kann die Gemeinde den Rückschnitt anordnen und nach Fristsetzung auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen.

Naturschutzrechtliche Anordnung

Verstößt der Eigentümer gegen naturschutzrechtliche Verbote, z.B. durch Heckenschnitt während der Brutzeit, kann die Behörde Maßnahmen wie Ersatzpflanzungen anordnen. Die Kosten dafür trägt der Eigentümer.

Beauftragung von Fachfirmen

Lässt der Eigentümer den Heckenschnitt durch eine Gartenbaufirma durchführen, muss er die Kosten dafür selbst tragen. Je nach Größe und Aufwand der Arbeiten können schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen. Die Kosten für die professionelle Entsorgung des Schnittguts sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.

Fazit: In den meisten Fällen muss der Eigentümer der Hecke die Kosten des Heckenschnitts selbst tragen, sei es in Eigenleistung oder durch Beauftragung Dritter. Etwas anderes kann sich aus dem Mietvertrag, nachbarrechtlichen Ansprüchen oder behördlichen Anordnungen ergeben. Eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage im Einzelfall ist daher immer anzuraten.

Mögliche Folgen: Wenn der Nachbar unerlaubt die Hecke schneidet

Der unerlaubte Schnitt der Hecke kann für denjenigen Grundstücksbesitzer, der diesen Schnitt vornimmt, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu nennen sind hierbei die nachbarschaftsrechtlichen als auch die strafrechtlichen Folgen.

Verstoß gegen Nachbarschaftsrecht, da Beeinträchtigung des Eigentums

Das Nachbarschaftsrecht hat die rechtliche Aufgabe, das Miteinander von Nachbarn untereinander gesetzlich zu regeln. Sollte ein Schnitt der Grenzhecke ohne die Erlaubnis des Heckenbesitzers und ohne einen rechtfertigenden Grund erfolgen, so kann dies eine Beeinträchtigung des Eigentums und somit ein Verstoß gegen das Nachbarschaftsrecht darstellen. Überdies hat der Heckenbesitzer auch das Recht, Schadensersatzansprüche gegen den Täter zu stellen.

Nachbar begeht Sachbeschädigung und ist zum Schadenersatz verpflichtet

Den wenigsten Grundstücksbesitzern, die einen eigenständigen Schnitt der Hecke des Nachbarn vornehmen, ist der Umstand bewusst, dass durch diese Vorgehensweise der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt ist. Maßgeblich hierfür ist der § 303 StGB, der ein derartiges Verhalten unter Strafe stellt. Aus dieser Handlung heraus kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz für den Heckenbesitzer ergeben.

Rechtsmittel gegen unerlaubten Heckenschnitt

Wenn der Nachbar ohne Erlaubnis die Hecke auf Ihrem Grundstück geschnitten hat, stehen Ihnen als Heckenbesitzer verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:

Beweissicherung

Dokumentieren Sie zunächst den unerlaubten Heckenschnitt möglichst genau, am besten mit Fotos und einer detaillierten Beschreibung des Vorfalls. Notieren Sie Datum und Uhrzeit sowie mögliche Zeugen. Diese Beweise können Sie später vor Gericht verwenden.

Aufforderung zur Unterlassung

Fordern Sie den Nachbarn schriftlich dazu auf, in Zukunft von eigenmächtigen Heckenschnitten abzusehen. Weisen Sie ihn darauf hin, dass sein Verhalten rechtswidrig war und Sie rechtliche Schritte einleiten werden, falls er die Hecke erneut unbefugt schneidet. Setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist.

Anzeige wegen Sachbeschädigung

Das eigenmächtige Schneiden Ihrer Hecke durch den Nachbarn erfüllt den Straftatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Sie können bei der Polizei Anzeige erstatten und Strafantrag stellen. Dafür haben Sie 3 Monate Zeit ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB).

Zivilrechtliche Klage

Parallel zur Strafanzeige können Sie den Nachbarn auch zivilrechtlich auf Unterlassung weiterer Eingriffe und ggf. auf Schadensersatz verklagen. Dafür ist das zuständige Amtsgericht am Wohnort des Nachbarn zuständig. Eine anwaltliche Vertretung ist erst ab einem Streitwert von 5000 Euro vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein.

Wichtig ist, dass Sie zügig handeln und Ihre Ansprüche innerhalb der Verjährungsfristen geltend machen:

  • Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren ab dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis davon erlangt haben (§ 195 BGB).
  • Für Unterlassungsansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Entstehung des Anspruchs (§ 195 BGB).

Durch eine Klageerhebung wird die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Im Zweifelsfall sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche fristgerecht und erfolgversprechend durchzusetzen.

Bei radikalem Rückschnitt kann die Hecke absterben

Erfolgt der Schnitt der Hecke zu radikal kann dies für die Hecke selbst massive Folgen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall stirbt die Hecke ab, sodass der Heckenbesitzer einen Anspruch auf den Ersatz der vollständigen Hecke geltend machen kann. Dies ist für den Täter nicht nur mit rechtlichem Ärger, sondern mitunter auch mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden.

Strafen für Schneiden der Hecke zur falschen Zeit

Der Zeitpunkt der Schnitt der Hecke ist maßgeblich wichtig. Neben den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen des Heckenbesitzers kann auch ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegen.

Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz ist Ordnungswidrigkeit

Liegt ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor, weil beispielsweise die Hecke in dem Zeitraum vom 01.03. – 30.09. geschnitten wurde, so ist dies rechtlich als eine Ordnungswidrigkeit zu werten. Diese Ordnungswidrigkeit sieht Bußgelder zur Folge, die sich nicht zu unterschätzen sind.

Bußgelder zwischen 50 und 100.000 Euro möglich, je nach Bundesland

Der Bußgeldkatalog für einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sieht Bußgelder im Rahmen von 50 Euro bis zu 100.000 Euro vor. Je nachdem, in welchem Bundesland dieser Verstoß begangen wurde, erfolgt die Verhängung der Bußgelder auf der Maßgabe der in dem Bundesland vorherrschenden geltenden gesetzlichen Regelungen. Es ist dementsprechend denkbar, dass ein derartiger Verstoß in dem Bundesland Bayern erheblich strenger bestraft wird, als es in Schleswig-Holstein der Fall ist.

Fazit

Eine Hecke als natürliche Grenzmarkierung kann das Auge und das Herz eines Menschen erfreuen. Sollte diese Hecke jedoch über Äste verfügen, die über die Grundstücksgrenze hinausragen, kann sie schnell zu einem Ärgernis werden. Der eigenständige Rückschnitt ohne die Erlaubnis des Heckenbesitzers ist jedoch nicht empfehlenswert, sondern kann vielmehr massive rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte vor diesem Schritt die Kommunikation mit dem Nachbarn erfolgen.

FAQ: Hecken und Nachbarn – Wichtige Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet, die Hecke auf der Nachbarseite zu schneiden?

Die Verpflichtung zum Schneiden der eigenen Hecke auf der Nachbarseite kann sich aus den örtlichen gesetzlichen Regelungen ergeben. Aus diesem Grund sollten sich Heckenbesitzer im Vorfeld sehr genau über die nachbarschaftsrechtlichen Regelungen in der Region erkundigen.

Was tun, wenn der Nachbar seine Hecke nicht schneidet?

Der Heckenbesitzer sollte schriftlich dazu aufgefordert werden, die Hecke zu schneiden. Erfolgt darauf keine Reaktion, so kann nach einer angemessenen Frist der eigenständige Rückschnitt der Äste, die die Grundstücksgrenze überragen, erfolgen.

Wann darf man überhaupt Hecken schneiden?

Der Rückschnitt einer Hecke ist in dem Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. gesetzlich verboten.

Wie hoch dürfen Hecken sein und welchen Abstand muss man einhalten?

Die Maximalhöhe einer Hecke sowie der Abstand zum Nachbargrundstück sind in dem Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes gesetzlich festgeschrieben.

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