Skip to content

Steuerhinterziehung: Strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt

Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – Das wichtigste in Kürze

Nicht erst seit einigen prominenten Persönlichkeiten in den vergangenen Jahren Steuerhinterziehung nachgewiesen werden konnte oder die berüchtigten Steuer CDs aufgetaucht sind, ist die Steuerhinterziehung ein großes Thema in der öffentlichen Wahrnehmung. Viele Steuersünder nutzten in der Vergangenheit die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt einer Strafe zu entgehen. Doch was sind eigentlich die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung und wie lange kann diese Möglichkeit genutzt werden?

§ 371 AO ist die zentrale Norm für die Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine strafbefreiende Selbstanzeige planen, dann raten wir dringend dazu, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Symbolfoto: Yastremska / bigstock

Wer eine Steuerhinterziehung begangen oder versucht hat, kann sich beim örtlich zuständigen Finanzamt selbst anzeigen. Die Anzeige muss unbedingt an das Finanzamt und nicht an Polizei oder Staatsanwaltschaft gerichtet sein. Es bietet sich an, ein Schriftststück für das Finanzamt zu verfassen, in dem die Steuervergehen detailliert beschrieben werden. Das Schreiben sollte allerdings nicht mit „Selbstanzeige“ oder verwandten Begriffen überschrieben werden. Ansonsten werden die Straf- und Bußgeldbehörden sofort ein Strafverfahren einleiten. Überschriften wie „Berichtigung meiner Steuererklärung“ bieten sich eher an.

Damit die Selbstanzeige eine positive Wirkung entfaltet, darf das Finanzamt die steuerlichen Verfehlungen noch nicht kennen.

Eine weitere Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ohne die Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags ist, dass nicht mehr als 25.000 Euro hinterzogen wurden. Anfang des Jahres 2015 erst, wurde die Höhe dieser Summe erst von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Wurde eine höhere Summe hinterzogen, kommt auf den Steuersünder in der Regel die Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags zu, deren Höhe vom Hinterziehungsvolumen abhängt.

Welchen Zeitraum kann die Selbstanzeige umfassen?

Der Zeitraum, in dem eine Berichtigung der Steuerunterlagen durchgeführt werden kann, beträgt zehn Jahre. Unterschieden werden müssen einfache und schwere Steuerstraftaten voneinander. Die Berechnung der Verjährungsfristen kann teilweise sehr kompliziert sein, so dass sich die Hinzuziehung eines Fachmanns lohnen kann.
Grundsätzlich müssen alle Jahre, für die noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, vollständig nachversteuert werden.

Was passiert nach einer Selbstanzeige beim Finanzamt?

Steuerhinterziehung
Haben Sie dem Staat Geld vorenthalten und nun ein schlechtes Gewissen oder Angst vor den strafrechtlichen Folgen? Dann denken Sie rechtzeitig über eine strafbefreiende Selbstanzeige nach. Beachten Sie dabei unbedingt die strengen Regelungen zur Wirksamkeit einer solchen Anzeige. Symbolfoto: Yastremska / bigstock

Nachdem die Steuerbehörde die Unterlagen zur Steuerberichtigung erhalten hat, wird die Staatsanwaltschaft informiert und diese eröffnet ein Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft wird jetzt prüfen, ob das Strafverfahren eingestellt oder weiterverfolgt wird. Damit es zu einer Strafbefreiung kommt, muss die Selbstanzeige rechtzeitig abgegeben worden sein und alle Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Eine weitere Voraussetzung für die Strafbefreiung ist, dass die hinterzogenen Steuern im Rahmen der geltenden Fristen nachgezahlt wurden.

Sind die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht gegeben, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Wer eine Summe, die sich auf mehr als 100.000 Euro beläuft hinterzogen hat, kann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Sollte mehr als 1 Million Euro hinterzogen worden sein, ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe sehr wahrscheinlich.

Was sind die Vorteile einer freiwilligen Berichtigung der Steuerunterlagen?

Die vollständige Strafbefreiung ist selbstverständlich der größte Vorteil der Selbstanzeige. Daneben werden die Verfehlungen weder ins Bundeszentralregister oder andere Register eingetragen. Nachdem die Steuern vollständig nachgezahlt wurden, müssen die Steuersünder mit keinen weiteren finanziellen Konsequenzen rechnen. Nicht zu unterschätzen ist außerdem die Entlastung des eigenen Gewissens. Nach einer freiwilligen Berichtigung der Steuerunterlagen können viele Betroffene endlich wieder ruhig schlafen.

Fazit: Wer maximal 25.000 Euro Steuern hinterzogen hat und rechtzeitig die Selbstanzeige beim örtlich zuständigen Finanzamt eingereicht hat, kann strafrechtliche Sanktionen in Bezug auf die Steuerhinterziehung vermeiden. Da die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in formaler Hinsicht sehr kompliziert sein können, lohnt sich der Gang zu einem Steuerberater oder einem Anwalt für Steuerrecht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos