Die permanente Geräuschkulisse in einer Superior-Kabine führte zu einem Kreuzfahrt Reisemangel durch Lärm von Schiffsmotor und Generator. Entscheidend war dabei nicht der Generatorlärm tagsüber, sondern die erhebliche Störung der nächtlichen Ruhe durch den zusätzlichen Hauptmotor.
Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Sind Motorengeräusche in der Kabine ein Reisemangel oder muss ich sie hinnehmen?
- Wie viel Reisepreis-Minderung kann ich wegen Lärm in der Kreuzfahrtkabine fordern?
- Wie reklamiere ich Lärmbelästigung an Bord richtig und sichere meine Ansprüche?
- Was tun, wenn die Reederei meinen Lärm-Mangel als ’schiffstypisches Geräusch‘ ablehnt?
- Wie kann ich unzumutbare Lärmbelästigung in der Kabine vor Gericht glaubhaft beweisen?
- Glossar
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 C 128/20 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Schöneberg
- Datum: 17.07.2025
- Aktenzeichen: 2 C 128/20
- Verfahren: Reisemangelklage
- Rechtsbereiche: Reiserecht, Zivilrecht
- Das Problem: Ein Kreuzfahrtpassagier forderte eine Minderung des Reisepreises, weil die Geräusche und Vibrationen des Schiffsgenerators und des Schiffsmotors in der gebuchten Kabine das Schlafen unmöglich machten. Der Reiseveranstalter hielt die Geräusche für schiffstypisch und lehnte eine Minderung ab.
- Die Rechtsfrage: Muss der Reiseveranstalter den Reisepreis mindern, wenn der Motor- und Generatorlärm in einer gebuchten Kabine so laut ist, dass er die Nachtruhe der Reisenden unzumutbar stört?
- Die Antwort: Ja, ein Reisemangel liegt vor. Die Kombination aus Generatorlärm und zusätzlichem Motorenlärm, insbesondere während der Nacht, überschritt die Grenze der hinzunehmenden Betriebsgeräusche und störte die Nachtruhe erheblich.
- Die Bedeutung: Auch wenn Generatorengeräusche schiffstypisch sein können, begründet der zusätzliche, unzumutbare Lärm des Schiffsmotors nachts einen erheblichen Reisemangel. Reisende haben bei massiver Störung der Nachtruhe Anspruch auf Minderung des Reisepreises, selbst wenn sie keine Luxuskabine gebucht hatten.
Der Fall vor Gericht
War der Lärm in der Kabine nur lästig oder ein echter Reisemangel?
Der Reiseveranstalter war sich seiner Sache sicher. Ein Ehepaar beschwerte sich über Motorlärm auf einer Kreuzfahrt für über 13.000 Euro? Die Verteidigungslinie schien simpel: „Wer die billigste Kabine bucht, muss mit Geräuschen rechnen.“ Doch dieser eine Satz entpuppte sich als fataler Fehler. Die Passagiere hatten gar nicht die billigste Kategorie gebucht. Dieser Irrtum des Veranstalters öffnete die Tür für eine genaue richterliche Prüfung, die zeigte, wo die Grenze zwischen normalem Betriebsgeräusch und unzumutbarer Lärmbelästigung verläuft.
Was waren die Fronten in diesem Rechtsstreit?
Auf der einen Seite stand das Ehepaar. Sie hatten eine 11-tägige Kreuzfahrt in einer Superior-Kabine gebucht. Ihre Reiseerinnerung war geprägt von einem unerbittlichen Lärmteppich. Die Schiffsgeneratoren liefen rund um die Uhr. Nachts, wenn das Schiff Fahrt aufnahm, kam das Dröhnen des Schiffsmotors hinzu. An Schlaf sei selbst mit Ohropax nicht zu denken gewesen. Schon am ersten Tag meldeten sie den Mangel beim Reiseleiter. Ein Kabinenwechsel war nicht möglich – das Schiff war ausgebucht. Ihre Forderung: eine Minderung des Reisepreises um 20 Prozent.

Auf der anderen Seite stand der Reiseveranstalter. Er sah die Sache anders. Die Geräusche seien schiffstypische Betriebsgeräusche, kein Reisemangel, der eine Minderung des Preises nach § 651d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) rechtfertigen würde. Man habe eben mit solchen Geräuschen zu rechnen. Die Behauptung, das Paar habe die günstigste Kabinenkategorie gewählt, sollte diese Argumentation untermauern. Zudem seien nächtliche Fahrten mit Motor die Ausnahme gewesen, nicht die Regel. Die Klage sei abzuweisen.
Wie ging das Gericht der Wahrheit auf den Grund?
Das Amtsgericht Schöneberg ließ die Zeugen sprechen. Der Ehemann der Klägerin und zwei mitreisende Freunde betraten den Zeugenstand. Ihre Schilderungen waren eindringlich und stimmten überein. Ein normales Gespräch in der Kabine sei bei laufendem Motor unmöglich gewesen, man hätte schreien müssen. Der Motorenklang habe gewirkt, als stünde das Aggregat direkt neben dem Bett. Die beiden Freunde, die die Kabine aus Neugier besucht hatten, nannten die Zustände „unzumutbar“ und „unvorstellbar“. Sie konnten sich nicht vorstellen, wie man dort eine ruhige Nacht verbringen sollte.
Der Reiseleiter zeichnete als Zeuge des Veranstalters ein anderes Bild. Die Geräusche seien normale Motorengeräusche gewesen, andere Passagiere hätten sich nicht beschwert. Das Gericht hörte sich seine Aussage an, wog sie aber mit Vorsicht. Eine mögliche Loyalität zum Arbeitgeber und Widersprüche zu den detaillierten Schilderungen der anderen Zeugen schwächten seine Position. Das Gericht folgte am Ende den glaubhaften Erinnerungen der Passagiere – auch bei der Frage, wie oft der Motor nachts lief. Es waren nicht nur wenige Ausnahmen, sondern etwa die Hälfte der Reisetage.
Warum war der Lärm mehr als ein „schiffstypisches Geräusch“?
Hier liegt der Kern der richterlichen Entscheidung. Das Gericht zerlegte das Problem in zwei Teile. Das dauerhafte Betriebsgeräusch der Generatoren allein, so die Richter, könnte man noch als eine hinnehmbare Unannehmlichkeit ansehen. Es gehört gewissermaßen zum Charakter einer Schiffsreise. Der entscheidende Punkt war das Hinzutreten des Schiffsmotors in den Nachtstunden.
Diese Kombination aus permanentem Brummen und zusätzlichem, lautem Dröhnen mit spürbaren Vibrationen überschritt eine kritische Grenze. Sie verwandelte die Kabine von einem Ort der Erholung in einen Ort der Ruhestörung. Die Nachtruhe war nicht mehr nur leicht beeinträchtigt, sondern massiv gestört. Das Gericht stellte fest: Eine solche Belastung mindert den Wert der Reise und stellt einen klaren Reisemangel dar.
Den Einwand des Veranstalters, das Paar habe ja die billigste Kabine gebucht, pulverisierte das Gericht mit einem Blick in die Reiseunterlagen. Gebucht war eine Superior-Kabine, die zweitniedrigste von mehreren Kategorien – nicht die billigste. Unabhängig davon stellte das Gericht klar: Selbst in der einfachsten Kabine muss ein Mindestmaß an Erholung möglich sein. Ein Geräuschpegel, der den Schlaf unzumutbar macht, ist niemals vertragsgemäß.
Wie berechnete das Gericht die exakte Minderung?
Die Richter griffen zum Taschenrechner und legten eine nachvollziehbare Logik an den Tag. Der Preis pro Person betrug 6.580 Euro für 16 Tage Reisezeit, was einem Tagessatz von 411,25 Euro entspricht. An- und Abreisetag blieben unberücksichtigt. Von den verbleibenden 12 relevanten Urlaubstagen waren sechs Nächte durch den zusätzlichen Motorlärm betroffen. Für diese Tage mit massiver Störung der Nachtruhe setzte das Gericht eine Minderung von 20 Prozent an. Das ergab 493,50 Euro pro Person.
An den übrigen sechs Tagen liefen „nur“ die Generatoren. Das störte zwar die Ruhephasen am Tag, aber nicht den Nachtschlaf. Hierfür hielt das Gericht eine Minderung von 10 Prozent für angemessen. Das machte weitere 246,75 Euro pro Person. In der Summe ergab sich eine Minderung von 740,25 Euro pro Kopf. Für das Ehepaar zusammen verurteilte das Gericht den Reiseveranstalter zur Zahlung von 1.480,50 Euro nebst Zinsen.
Die Urteilslogik
Der Schutz der Nachtruhe auf Kreuzfahrten setzt der Akzeptanz schiffstypischer Betriebsgeräusche klare Grenzen.
- [Grenze schiffstypischer Geräusche]: Nur die Kombination aus dauerhaftem Grundrauschen und zusätzlichem, die Nachtruhe massiv störenden Motorlärm übersteigt die Schwelle des hinzunehmenden Betriebsgeräuschs.
- [Grundrecht auf Erholung]: Das Reiserecht garantiert in jeder Kabinenkategorie ein Mindestmaß an ungestörter Nachtruhe; der gezahlte Preis der Unterkunft legitimiert niemals die Unzumutbarkeit der Zustände.
- [Minderung nach Störungsintensität]: Gerichte staffeln die Höhe der Reisepreisminderung, indem sie die Tage mit einfacher Lärmbelästigung prozentual niedriger bewerten als jene Tage, an denen eine massive Störung des Schlafs vorliegt.
Der Reisepreismangel bemisst sich stets daran, inwieweit die vereinbarte Erholung durch unzumutbare Lärmquellen tatsächlich vereitelt wird.
Benötigen Sie Hilfe?
Hat der Kabinenlärm auf Ihrer Kreuzfahrt die Nachtruhe unzumutbar gestört? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation.
Experten Kommentar
Viele Veranstalter pokern damit, dass Gäste in günstigen Kabinen mehr ertragen müssen. Dieses Urteil zieht eine klare rote Linie: Die schiffstypischen Generatorengeräusche sind hinnehmbar, aber das zusätzliche, laute nächtliche Dröhnen des Hauptmotors überschreitet die Toleranzgrenze. Die Richter stellten klar, dass selbst die einfachste Kabinenkategorie einen Mindeststandard an Erholung garantieren muss und massiv gestörter Schlaf niemals vertragsgemäß ist. Wer seinen Schlaf nachweisbar wegen dieser Kombination aus Lärm und Vibrationen verliert, hat damit gute Chancen auf eine substanzielle Reisepreisminderung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sind Motorengeräusche in der Kabine ein Reisemangel oder muss ich sie hinnehmen?
Normale, schiffstypische Betriebsgeräusche, wie das konstante Brummen der Generatoren tagsüber, müssen Sie in der Regel hinnehmen. Diese Geräusche stellen oft keine pflichtwidrige Abweichung vom Reisevertrag dar. Die kritische Grenze für einen Anspruch liegt jedoch bei der Vereitelung der Nachtruhe. Wenn der Lärm, insbesondere in Kombination mit spürbaren Vibrationen, Ihren Schlaf unzumutbar stört, liegt ein klarer Reisemangel vor.
Entscheidend für die juristische Bewertung ist die Differenzierung zwischen Lärmquellen und der Tageszeit. Gerichte unterscheiden zwischen dem ständigen, aber meist leiseren Grundrauschen der Schiffstechnik und dem lauten Hinzutreten des Hauptmotors. Während das leichte Dauerbrummen der Generatoren tagsüber als hinnehmbare Unannehmlichkeit gelten kann, überschreitet das zusätzliche, dröhnende Geräusch des Schiffsmotors in den Nachtstunden die Zumutbarkeitsschwelle massiv.
Der Reiseveranstalter schuldet Ihnen selbst in der günstigsten Kategorie ein Mindestmaß an Erholung. Eine Kabine, die aufgrund des Lärmpegels und der Vibrationen keinen erholsamen Schlaf ermöglicht, erfüllt ihren vertragsgemäßen Zweck nicht. Die massive Störung der Nachtruhe mindert den Wert der Reise erheblich. Das Argument der Reederei, Sie hätten aufgrund der Kabinenlage mit solchem Lärm rechnen müssen, entkräftet die Nichterfüllung dieser grundlegenden Erwartung.
Überprüfen Sie Ihre Buchungsunterlagen: Die Buchung einer höheren als der niedrigsten Kabinenkategorie schwächt das Standardargument des Veranstalters, Sie hätten mit extremen Störungen rechnen müssen.
Wie viel Reisepreis-Minderung kann ich wegen Lärm in der Kreuzfahrtkabine fordern?
Die Höhe der Reisepreis-Minderung ist direkt abhängig von der Intensität und der Uhrzeit der Lärmbelästigung. Für eine Forderung, die vor Gericht Bestand hat, müssen Reisende die Berechnung tageweise aufschlüsseln. Massiv gestörte Nächte, bei denen der zusätzliche Motorlärm den Schlaf unmöglich machte, rechtfertigen eine höhere Minderung als die leichtere Geräuschkulisse der Generatoren am Tag.
Zuerst müssen Sie den Tagespreis Ihrer Reise exakt ermitteln. Teilen Sie dazu den Gesamtpreis der Kreuzfahrt durch die Anzahl der relevanten Urlaubstage, wobei An- und Abreise in der Regel unberücksichtigt bleiben. Wenn der laute Schiffsmotor nachts den Schlaf unzumutbar störte und die Erholung vereitelte, sind 20 Prozent Minderung des Tagespreises pro betroffenem Tag angemessen. Das Gericht betrachtet die Vereitelung der vertraglich geschuldeten Nachtruhe als schweren Reisemangel.
Das bloße Grundrauschen der Generatoren tagsüber, das zwar lästig ist, aber den Nachtschlaf nicht massiv beeinträchtigt, wird geringer bewertet. Für diese leichte Lärmbelästigung können Sie eine Minderung von 10 Prozent des Tagespreises ansetzen. Wichtig ist, die Forderung nicht pauschal auf den gesamten Reisepreis zu beziehen, da dies unglaubwürdig wirkt. Sie müssen die Tage klar nach der Schwere der Störung differenzieren, um die konkrete Reisepreis-Minderung juristisch zu belegen.
Erstellen Sie eine Liste mit allen Reisetagen und ordnen Sie jede Nacht exakt den Kategorien ‚Massiv gestört (20%)‘ oder ‚Leicht gestört (10%)‘ zu.
Wie reklamiere ich Lärmbelästigung an Bord richtig und sichere meine Ansprüche?
Die Mängelmeldung (Rüge) muss sofort nach Feststellung der Lärmbelästigung erfolgen, um dem Veranstalter eine Chance zur Abhilfe zu geben. Melden Sie den Mangel unverzüglich – idealerweise bereits am ersten Reisetag – beim zuständigen Reiseleiter oder der Rezeption. Der entscheidende Schritt ist die juristisch sichere Dokumentation, damit Ihre Beschwerde später vor Gericht Bestand hat.
Sie müssen aktiv Abhilfe fordern, beispielsweise einen sofortigen Kabinenwechsel in eine ruhigere Zone. Diese Aufforderung erfüllt Ihre Pflicht, den Reiseveranstalter in die Lage zu versetzen, den Reisemangel zu beheben. Wird dieser Wunsch abgelehnt, etwa weil das Schiff ausgebucht ist, dokumentieren Sie präzise die Ablehnung und den Grund dafür. Verzichten Sie darauf, die Beschwerde nur beiläufig bei einem Kellner zu erwähnen; die Rüge muss aktiv beim zuständigen Personal erfolgen.
Verlangen Sie immer eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beschwerde in Form eines Mängelprotokolls. Ist das an Bord nicht möglich, notieren Sie selbst exakt die Uhrzeit und den Namen des Gesprächspartners. Ziehen Sie zudem einen Mitreisenden als Zeugen hinzu, der die Tatsache der Meldung belegen kann. Formulieren Sie die Beschwerde nicht als „zu laut“, sondern als „massive Störung der Nachtruhe durch Motorengeräusche und Vibrationen“.
Verschieben Sie die Rüge niemals auf das Ende der Reise, da Gerichte sonst annehmen, die Lärmbelästigung sei hinnehmbar gewesen.
Was tun, wenn die Reederei meinen Lärm-Mangel als ’schiffstypisches Geräusch‘ ablehnt?
Lehnen Sie dieses Standardargument der Reederei entschieden ab. Während reine Generatorgeräusche als schiffstypisch gelten können, liegt der Mangel in der Kombination des Lärms. Entscheidend ist, dass das Hinzutreten des lauten Hauptmotors in der Nacht die Zumutbarkeitsschwelle überschritten hat. Ein solcher Lärm macht die Kabine zu einem Ort der Ruhestörung, nicht der Erholung. Nutzen Sie diesen juristischen Hebel, um die Ablehnung der Reederei effektiv zu kontern.
Argumentieren Sie, dass der Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Kabine vereitelte. Der Hauptzweck einer Kabine ist die nächtliche Erholung und der Schlaf; Lärm, der dies unmöglich macht, ist juristisch niemals hinnehmbar. Das Gericht unterscheidet hierbei scharf: Reine Generatorgeräusche allein sind oft hinnehmbar. Aber die Kombination mit dem zusätzlichen, dröhnenden Schiffsmotor in den Nachtstunden stellt einen klaren Verstoß gegen den Reisevertrag dar, der den Wert der Reise massiv mindert.
Weisen Sie auch das Argument zurück, Sie hätten mit dem Lärm rechnen müssen, weil Sie eine günstigere Kabine gebucht hätten. Konzentrieren Sie sich dabei auf die funktionale Beeinträchtigung, nicht auf subjektive Gefühle oder Dezibel-Werte. Das Gericht stellte klar: Selbst in der einfachsten Kabine muss dem Reisenden ein Mindestmaß an Erholung garantiert werden. Sollten Sie eine Kategorie wie eine Superior-Kabine gebucht haben, widerlegen Sie das Argument der Billigst-Buchung zusätzlich.
Zitieren Sie in Ihrem Antwortschreiben konkret den Rechtsgedanken, dass ein Mindestmaß an Erholung immer möglich sein muss, und fordern Sie den Veranstalter auf, diesen Grundsatz zu widerlegen.
Wie kann ich unzumutbare Lärmbelästigung in der Kabine vor Gericht glaubhaft beweisen?
Der wichtigste Faktor für einen erfolgreichen Nachweis ist die Qualität der unabhängigen Zeugen. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen des Personals, da Gerichte deren mögliche Loyalität zum Arbeitgeber kritisch prüfen. Sie müssen konkrete, nachprüfbare Details liefern, die zeigen, dass die Motorengeräusche die vertragsgemäße Nutzung der Kabine, insbesondere den Schlaf, unmöglich machten.
Um Ihre Darstellung objektiv zu gestalten, beschreiben Sie nicht nur subjektive Gefühle wie Unwohlsein oder Frust. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf physische Effekte des Lärms. Dokumentieren Sie präzise, ob spürbare Vibrationen auftraten und ob eine normale Konversation in der Kabine unmöglich war. Die konkrete Aussage, man habe aufgrund des Geräuschpegels schreien müssen, um sich zu verständigen, ist ein starkes Beweismittel. Solche detaillierten Schilderungen von unabhängigen Mitreisenden erhalten vor Gericht deutlich mehr Gewicht als pauschale Ablehnungen des Reiseveranstalters.
Ein detailliertes Lärmprotokoll ist unerlässlich, um die Häufigkeit des Mangels lückenlos zu belegen. Notieren Sie genau, in welchen Nächten der laute Hauptmotor zusätzlich zum Generatorbrummen aktiv war. Das Gericht schenkte den Passagieren Glauben, die belegen konnten, dass der Motor in etwa der Hälfte der Nächte störte. Bitten Sie Ihre Zeugen schriftlich darum, die Unzumutbarkeit zu bestätigen. Erstellen Sie idealerweise eine eidesstattliche Erklärung, in der sie festhalten, dass „ein normales Gespräch in der Kabine unmöglich war“.
Sichern Sie alle schriftlichen Bestätigungen und Protokolle sofort nach der Reise, um Ihre Ansprüche juristisch untermauern zu können.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Abhilfe
Abhilfe bezeichnet die gesetzliche Pflicht des Reiseveranstalters, einen gemeldeten Mangel sofort zu beseitigen, um die vertragsgemäße Durchführung der Reise wiederherzustellen. Bevor Reisende eine Minderung des Reisepreises fordern können, muss der Veranstalter die Chance erhalten, den Fehler – etwa durch einen Kabinenwechsel – zu korrigieren. Das Gesetz schützt ihn damit vor voreiligen Preiskürzungen, die ohne die Möglichkeit zur Nachbesserung entstehen würden.
Beispiel: Der Veranstalter konnte keine Abhilfe leisten, da das gesamte Schiff ausgebucht war und somit ein Kabinenwechsel in eine ruhigere Zone für das Ehepaar nicht möglich war.
Mängelmeldung (Rüge)
Die Mängelmeldung ist die unverzügliche Anzeige eines Mangels durch den Reisenden beim Reiseveranstalter oder dessen Vertreter, die juristisch auch als Rüge bekannt ist. Juristen nennen diesen Schritt eine Obliegenheit des Reisenden, da spätere Ansprüche auf Reisepreisminderung erlöschen können, wenn der Mangel nicht sofort gemeldet wird. Durch die rechtzeitige Meldung dokumentiert der Reisende den Fehler und versetzt den Veranstalter in die Lage, eine Korrektur vorzunehmen.
Beispiel: Schon am ersten Tag der Kreuzfahrt erfolgte die Mängelmeldung beim zuständigen Reiseleiter, um die Ansprüche auf eine spätere Minderung des Reisepreises zu sichern.
Minderung des Reisepreises
Eine Minderung des Reisepreises ist das Recht des Kunden, den Reisepreis nachträglich zu kürzen, wenn die Reise aufgrund eines Mangels nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht. Dieser Anspruch aus § 651d BGB stellt sicher, dass man nur für die Qualität bezahlt, die man tatsächlich erhalten hat, wobei die Höhe proportional zur Schwere der Beeinträchtigung steht. Die Richter müssen dabei Tagessätze berechnen und die Minderung klar nach der Intensität der Störung differenzieren.
Beispiel: Wegen der massiven Störung der Nachtruhe legte das Gericht eine Minderung des Reisepreises von 20 Prozent pro betroffenem Tag zugrunde, um den Wertverlust auszugleichen.
Reisemangel
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächlich erbrachte Reiseleistung negativ von dem abweicht, was im Reisevertrag oder den Prospekten versprochen wurde. Das Gesetz definiert diesen Begriff, um eine objektive Messlatte dafür zu haben, wann eine bloße Unannehmlichkeit zu einem justiziablen Fehler wird, der Ansprüche begründet. Die Abgrenzung ist oft schwierig, da schiffstypische Geräusche in der Regel hinzunehmen sind, während unzumutbare Lärmbelästigung als Mangel gilt.
Beispiel: Das Gericht sah das zusätzliche, laute Dröhnen des Schiffsmotors in der Nacht als klaren Reisemangel an, da es die Erholung der Passagiere unzumutbar beeinträchtigte.
Vereitelung der Nachtruhe
Juristen sprechen von einer Vereitelung der Nachtruhe, wenn Lärm oder andere Störungen in der Nacht so intensiv sind, dass ein erholsamer Schlaf objektiv unmöglich wird. Die Rechtsprechung sieht die Gewährleistung der Nachtruhe als essenziellen Bestandteil des Reisevertrages an, weshalb ihre Störung einen schweren Reisemangel darstellt. Das Hinzutreten des Hauptmotors zu den Generatorgeräuschen überschreitet in der Regel die Zumutbarkeitsschwelle.
Beispiel: Die Richter stuften die konstante Lärmbelästigung und die spürbaren Vibrationen als Vereitelung der Nachtruhe ein und begründeten damit die hohe Minderung von 20 Prozent des Tagespreises.
Das vorliegende Urteil
AG Schöneberg – Az.: 2 C 128/20 – Urteil vom 17.07.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz





