Quarantäneanordnung – Corona-Ansteckungsgefahr – Einreise aus der Schweiz
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 3 MB 13/20 – Beschluss vom 07.04.2020
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 1. Kammer – vom 3. April 2020 wird verworfen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. April 2020 ist bereits unzulässig und zu verwerfen.
1. Die streitgegenständliche Allgemeinverfügung des Antragsgegners Nr. 25 vom 3. April 2020 „Allgemeinverfügung des Kreises A-Stadt über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises A-Stadt“ ist durch die nachfolgend… Weiterlesen