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Welche Rechte habe ich bei der Gewährleistung?

Sollten Sie als Verbraucher von einem Verkäufer ein fehlerhaftes Produkt erworben haben oder das von Ihnen erworbene Produkt nach kürzester Zeit seinen Dienst versagen, so haben Sie in Ihrer Eigenschaft als Käufer gegenüber dem Verkäufer gewisse Rechte. Ein zentrales Instrument dieser Rechte ist die Gewährleistung, die in Deutschland den Verbraucher schützt und bei der Durchsetzung der Käuferrechte hilft. Den wenigsten Käufern ist jedoch der Umfang der Gewährleistung sowie die genauen Hintergrundbestimmungen bekannt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen auf. Lesen Sie weiter, um in Erfahrung zu bringen, wie Sie sich als Käufer richtig verhalten und wie Sie gegenüber dem Verkäufer Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Warum ist die Gewährleistung wichtig für Verbraucher?

Gewährleistung Verbraucherrechte
Gewährleistung ist ein Verbraucherschutzrecht, das sicherstellt, dass ein Käufer Anspruch auf Reparatur, Austausch oder Rückerstattung hat, wenn ein gekauftes Produkt Mängel aufweist und dies nicht auf unsachgemäße Handhabung oder Abnutzung zurückzuführen ist. (Symbolfoto: DesignRage/Shutterstock.com)

Wer als Käufer ein Produkt von einem Verkäufer erwirbt, der möchte dieses Produkt natürlich auch entsprechend der von dem Verkäufer zugesagten Produkteigenschaften nutzen können. Nicht selten gibt es jedoch im Vorfeld für einen Käufer keine Gelegenheit, das entsprechende Produkt im Vorfeld ausgiebig zu begutachten oder zu testen. Es ist also ein gewisses Vertrauen des Käufers in den Verkäufer sowie den Kaufgegenstand erforderlich. Sollte das Produkt jedoch nach dem Kauf nicht den Erwartungen gerecht werden oder sich qualitativ als minderwertig herausstellen, so bietet die Gewährleistung des Verkäufers für den Käufer die Möglichkeit, das Produkt von dem Verkäufer nachbessern oder austauschen zu lassen. Der Käufer muss sich nicht über den Fehlkauf ärgern, sondern es gibt das Recht, von dem Verkäufer ein einwandfreies und der Beschreibung entsprechendes Produkt zu erhalten.

Was ist die Gewährleistung und wie funktioniert sie?

Die Gewähr eines Verkäufers wird nur zu häufig mit der Garantie verwechselt. Hierbei handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Aspekte. Der Unterschied liegt darin, dass jeder Käufer bei einem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsansprüche hat, während hingegen die Garantie als freiwillige Zusatzleistung von dem Verkäufer angesehen werden muss. Die Gewährleistung ist also ein Recht des Käufers und Pflicht des Verkäufers, während es für die Garantie keinen Rechtsanspruch gibt. Die Funktionsweise der Gewährleistung ist relativ simpel. Der Verkäufer verkauft ein mangelfreies Produkt und gibt dem Käufer die Gewähr, dass dieses Produkt den beworbenen Eigenschaften entspricht und bei sachgemäßem Gebrauch des Verbrauchers auch funktionieren wird. Sollte es innerhalb des Gewährleistungszeitraums trotz der normalen Nutzung des Käufers zu einem Mangel oder Defekt an dem Produkt kommen, so kann der Käufer seine Ansprüche aus der Gewährleistung heraus geltend machen.

Wann greift die Gewährleistung?

Auch wenn die Gewährleistung in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht des Käufers ist, so gibt es in der gängigen Praxis nicht selten Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. In vielen Fällen gehen die Meinungen, welche Mängel überhaupt durch den Gewährleistungsanspruch abgedeckt sind und für welchen Zeitraum der Verkäufer den Anspruch gewähren muss, auseinander. Auch die Fristen, innerhalb derer Verbraucher gegenüber Verkäufern die Rechte anmelden und durchsetzen kann, sind nicht selten ein Streitthema.

Welche Mängel sind von der Gewährleistung abgedeckt?

Dem reinen Grundsatz nach sind alle Mängel an dem Produkt durch das Gewährleistungsrecht abgedeckt. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellen die §§ 437 sowie 438 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Es ist allerdings entscheidend, dass der Mangel an dem Produkt bereits zu dem Zeitpunkt des Kaufs bestand. Der Gesetzgeber in Deutschland hat allerdings an den Mangel als solchen gewisse Grundvoraussetzungen geknüpft.

Die Grundvoraussetzungen für einen Sachmangel

Ein Sachmangel liegt vor, wenn ein gekauftes Produkt nicht die Bedingungen erfüllt, die im Vertrag festgelegt wurden. In diesem Zusammenhang sind vier Hauptgründe zu nennen, die zur Feststellung eines Sachmangels führen können.

Erstens kann die Ware die vereinbarte Beschaffenheit vermissen lassen. Dies bedeutet, dass das Produkt nicht den im Vertrag vereinbarten Anforderungen entspricht oder von der ursprünglich angegebenen Qualität abweicht. In solchen Fällen liegt ein Sachmangel vor, der zu einer Reklamation oder gar zur Rückgabe des Produkts berechtigt.

Zweitens kann ein Sachmangel gegeben sein, wenn die Ware für die beschriebene Verwendung unbrauchbar ist. Das bedeutet, dass das Produkt trotz der Erfüllung der vertraglichen Anforderungen nicht für den beabsichtigten Zweck verwendet werden kann. Dies kann aufgrund von Designfehlern, Materialschwächen oder anderen Mängeln der Fall sein.

Der dritte Grund für einen Sachmangel betrifft die Eigenschaften der Ware. Hierbei ist es wichtig, dass die tatsächlichen Eigenschaften des Produkts der Beschreibung entsprechen, die im Vertrag oder in der Produktbeschreibung angegeben ist. Stellt sich heraus, dass die Ware nicht den angegebenen Eigenschaften entspricht, liegt ein Sachmangel vor, der den Käufer zu entsprechenden Rechtsansprüchen berechtigt.

Der vierte und letzte Grund für einen Sachmangel bezieht sich auf die Gebrauchs- oder Montageanweisung der Ware. Sollte diese Anweisung unzureichend, unverständlich oder unvollständig sein, ist der Kunde möglicherweise nicht in der Lage, das Produkt ordnungsgemäß zu verwenden oder zu montieren. In solchen Fällen spricht man ebenfalls von einem Sachmangel, der zu entsprechenden Rechtsansprüchen führen kann.

Alles in allem sind die Grundvoraussetzungen für einen Sachmangel, die fehlende vereinbarte Beschaffenheit, die Unbrauchbarkeit der Ware für die beschriebene Verwendung, das Nichtentsprechen der Eigenschaften der Ware zur Beschreibung und unzureichende Gebrauchs- oder Montageanweisungen. Wenn einer oder mehrere dieser Faktoren zutreffen, kann der Käufer berechtigterweise von einem Sachmangel ausgehen und entsprechende Rechtsansprüche geltend machen.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Die Dauer der Gewährleistung ist Gewährleistungspflicht des Verkäufers, die rechtlich auch als Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bezeichnet wird, ist abhängig von der Art des Produkts. Bei einem neuen Produkt, das von dem Verkäufer auch ausdrücklich als „neu“ verkauft wird, besteht für den Verkäufer eine Mängelhaftungspflicht von zwei Jahren. Sollte es sich bei dem Produkt um eine sogenannte „Gebrauchtware“ handeln, so hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Mängelhaftungsdauer kann sich jedoch auch verlängern, wenn der Verkäufer zu dem Zeitpunkt des Verkaufs von dem Mangel wusste und diesen verschwiegen hat. In derartigen Fällen verlängert sich der Zeitraum der Mängelbürgschaft auf drei Jahre. Bei Bauwerken oder Baustoffen hat der Verkäufer eine Gewährleistung von fünf Jahren einzuräumen und bei dinglichen Rechten kann die Mängelhaftungspflicht sogar 30 Jahre betragen.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Der Zeitraum der Gewährleistung muss zwingend als Verjährungsfrist betrachtet werden. Es ist also für den Käufer wichtig, dass der aufgetretene Mangel innerhalb des Zeitraums der Mängelhaftung dem Verkäufer angezeigt wird. Unterlässt der Käufer diesen Schritt, so kann er nach dem Ablauf der Mängelhaftungsfrist seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht mehr geltend machen.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher bei Mängeln?

Als Verbraucher gibt es im Fall eines Mangels vier wesentliche Rechte, die gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden können. Es muss allerdings die Beweislast beachtet werden. Mit dem Jahr 2022 hat der deutsche Gesetzgeber einige wichtige Änderungen an dem Gewährleistungsrecht vorgenommen, welche insgesamt betrachtet die Position des Käufers stärken.

Recht auf Nachbesserung

Hierbei handelt es sich um das sogenannte primäre Recht, das von dem Käufer stets als erster Anspruch geltend gemacht werden muss. Die gesetzliche Grundlage hierfür stellt der § 439 Abs. 1 BGB dar. Sollte der Mangel an dem Produkt innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten aufgetreten sein, so geht der Gesetzgeber in Deutschland davon aus, dass dieser Mangel bereits zu dem Kaufzeitpunkt bestand. Die Beweislast, dass dies nicht der Fall ist, liegt dann bei dem Verkäufer. Der Verkäufer hat sämtliche Kosten für die Nachbesserung zu tragen. Dies beinhaltet sowohl die Portokosten für den Versand als auch die Kosten für die Reparatur. Verlangt ein Käufer eine Reparatur, so darf der Verkäufer nicht einfach ein Ersatzgerät anstelle der Reparatur schicken. Ein Verbraucher muss dem Verkäufer grundsätzlich zwei (bei technisch sehr komplizierten Waren insgesamt drei) Reparaturversuche zubilligen, bevor weitergehende Ansprüche aus der Mängelhaftung des Verkäufers heraus geltend gemacht werden.

Gem. § 439 Abs. 4 BGB kann ein Verkäufer jedoch die Reparatur verweigern, wenn durch die Nachbesserung unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. In derartigen Fällen bleiben jedoch die anderweitigen Rechte des Verbrauchers hiervon unberührt.

Recht auf Austausch

Sollte nach einer erfolgten Reparatur der Mangel immer noch bestehen, so hat der Verbraucher das Recht auf einen Austausch der Ware. Auch in diesen Fällen hat der Verkäufer sämtliche Kosten zu tragen.

Recht auf Minderung des Kaufpreises

Das Recht auf die Kaufpreisminderung kommt zum Tragen, wenn der Verkäufer die Nachbesserung entweder verweigert oder erfolglos durchgeführt hat und der Sachmangel eine grundsätzliche Nutzung des Produkts ermöglicht.

Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Gesetzgeber räumt dem Käufer ein Recht von dem Rücktritt des Kaufvertrages ein, wenn der Verkäufer sämtliche vorherigen Nachbesserungs-/Ersatzlieferungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und der Mangel noch immer besteht. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt und das Produkt nicht nutzbar ist. Bei einem sogenannten leichten Mangel ist der Rücktritt vom Kaufvertrag rechtlich nicht möglich.

Wie gehe ich vor, wenn ich Mängel feststelle?

Was muss ich dem Verkäufer mitteilen?

Der Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer sollte in schriftlicher Form mitgeteilt werden. In diesem Schreiben, das per E-Mail oder als Brief mittels Einschreiben an den Verkäufer übersandt wird, sollten die Kaufvertragsdaten sowie die Art des Mangels möglichst genau beschrieben werden.

Wie sollte ich vorgehen, wenn der Verkäufer die Gewährleistung ablehnt?

In derartigen Fällen sollte sich ein Verbraucher an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, welcher die vorhandenen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend macht.

Wie kann ich mich als Verbraucher absichern?

Eine 100-prozentige Absicherung dafür, dass ein Produkt nicht sachmängelfrei ist, gibt es nicht. Es gibt jedoch gewisse Aspekte, die im Vorfeld des Kaufs sowie nach dem Erhalt der Ware beachtet werden können.

Tipps für den Kaufvertrag

Der Kaufvertrag sollte möglichst genau dahin gehend geprüft werden, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäufer für den Kauf zugrunde legt. Auch die Art des Verkäufers, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt, sollte sehr genau betrachtet werden. Ein Privatverkäufer kann jedoch im Zuge des Angebots die Mängelhaftung einschränken. Dies muss jedoch in dem Angebot deutlich gemacht werden. Zudem sollte ein sehr genauer prüfender Blick auf die Produktbeschreibung sowie die zugesicherten Eigenschaften erfolgen.

Wie kann ich Beweise sammeln?

Die Art des Nachweises sollte sich an der Art des Mangels orientieren. Bei optischen Mängeln wie einem Kratzer auf dem Display eines Smartphones sind Fotos als Beweis hervorragend geeignet. Auch ein sogenanntes „Unboxing“-Video, welches bei dem Öffnen des Pakets erstellt wird, ist gesetzlich ein ausgezeichnetes Beweismittel.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung und die Garantie sind zwei unterschiedliche Dinge, die oft verwechselt werden. Hier ist eine kurze Erklärung, was diese Begriffe bedeuten und welche Rechte Verbraucher in beiden Fällen haben:

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das Verbrauchern zusteht, wenn sie ein defektes Produkt kaufen. Wenn ein Produkt Mängel aufweist, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, kann der Verbraucher innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf vom Verkäufer verlangen, dass er den Mangel beseitigt. Die Gewährleistung gilt in der Regel für zwei Jahre und kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Wenn ein Hersteller oder Verkäufer eine Garantie anbietet, verpflichtet er sich, dem Verbraucher bestimmte Leistungen zu erbringen, wenn das Produkt Mängel aufweist. Die Garantie kann unterschiedlich ausgestaltet sein und etwa eine Reparatur, einen Austausch oder eine Rückerstattung des Kaufpreises umfassen. Anders als die Gewährleistung ist die Garantie nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann vom Hersteller oder Verkäufer freiwillig angeboten werden.

Verbraucher haben in beiden Fällen bestimmte Rechte. Wenn ein Produkt Mängel aufweist, können sie vom Verkäufer oder Hersteller verlangen, dass der Mangel beseitigt wird. Wenn der Verkäufer oder Hersteller nicht bereit ist, den Mangel zu beseitigen, können Verbraucher unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Rechte und Pflichten im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängen können, wie zum Beispiel der Art des Produkts, dem Zeitpunkt des Kaufs und den genauen Umständen des Mangels.

Gewährleistung bei gebrauchten Produkten

Das ist ein wichtiger Punkt, den Verbraucher unbedingt beachten sollten. Im Gegensatz zu neuen Produkten, bei denen der Hersteller oder Verkäufer eine Gewährleistung (Mängelhaftung) von zwei Jahren gewähren muss, ist die Gewährleistung bei gebrauchten Produkten in der Regel zwölf Monate (§ 437, 438 BGB). Es sei denn, der Verkäufer schließt diese ausdrücklich aus. Dies ist jedoch nur bei einem Privatverkauf möglich oder wenn kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. In diesen Fällen können Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Zeigt sich nach dem Kauf jedoch ein Mangel, so ist der Rückgriff auf den (Privat)Verkäufer nur möglich, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. In Fällen mit ausgeschlossener Gewährleistung sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein und das Produkt genau prüfen, bevor sie es kaufen.

Fazit

Durch die Gewährleistung wird der Käufer bei einem Kauf abgesichert. Für einen Verkäufer stellt die Mängelhaftung eine gesetzliche Pflicht dar, welche für einen ganz bestimmten Zeitraum eingeräumt wird. Der Verbraucher muss diese Ansprüche jedoch in schriftlicher Form geltend machen. Sollte die Gewährleistung nicht greifen, so verbleibt nur der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt.

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