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Gefälschte Impfausweise – Strafbarkeit

Wer Impfpässe fälscht oder gefälschte Impfpässe vorlegt, soll künftig mit Strafe wegen Urkundenfälschung rechnen müssen

Die derzeitige rechtliche Situation ist durchaus umstritten: Welche Strafe droht bei der Nutzung eines gefälschten Impfausweises oder Nachweis einer Impfung, um sich zum Beispiel in einen für Ungeimpfte versperrten Bereich Einlass zu verschaffen? Sollte hierfür eine Urkundenfälschung in Frage kommen, drohen gemäß § 267 StGB bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe.

Die Rechtsunsicherheit rund um gefälschte Impfpässe soll beseitigt werden, dafür haben sich die angehenden Regierungsparteien ausgesprochen. In einem Gesetzesentwurf zum Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, Fälschung von Impfpässen und ebenso die Nutzung von einem gefälschten Impfpass zukünftig im Sinne einer Urkundenfälschung als strafbar anzusehen und zu verfolgen. Brechen damit nun harte Zeiten für Impfverweigerer und Impfgegner an? Wir gehen der Frage in dem folgenden Beitrag nach und klären, welche Strafe einen für einen gefälschten Impfpass erwartet.

Wurden Sie mit einem gefälschten Impfausweis erwischt oder wird Ihnen eine Fälschung zur Last gelegt? Gerne beraten wir Sie zu den strafrechtlichen Konsequenzen und stehen Ihnen als Strafverteidiger zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Impfpässe seid Corona in aller Munde

Fälschung von Impfpässen und die Nutzung gefälschter Impfpässe
Im Zuge von 2G Maßnahmen steigt auch die Anzahl im Umlauf befindlicher gefälschter Impfpässe. (Symbolfoto: Von nitpicker/Shutterstock.com)

Die Corona-Pandemie hat Europa und insbesondere auch Deutschland enorm fest im Griff. Der Gesetzgeber hat auf diesen Umstand zwar noch nicht mit einer Impfpflicht reagiert, dafür jedoch wurden diverse Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Pandemielage ins Leben gerufen. Vornehmlich die 3G sowie 2G Maßnahmen standen hierbei im Mittelpunkt so mancher öffentlichen Diskussion, da durch diese Maßnahmen die geimpften Personen von den ungeimpften Personen im öffentlichen Leben getrennt werden sollten.

Gegenstand der Diskussionen war dabei stets, dass die ungeimpften Personen von einem „Impfzwang durch die Hintertür“ sprachen und dementsprechend auch die Einschränkung der jeweiligen Persönlichkeitsrechte als ungerechtfertigt empfanden. Dies führte letztlich dazu, dass einige Menschen auf eine sehr unkonventionelle und auch fragwürdige Weise auf die Maßnahmen der Bundesregierung reagiert haben. Gefälschte Impfausweise sind ein sehr gutes Beispiel für eine derartig unkonventionelle Reaktion und dies bringt auch die Frage mit sich, inwieweit derartige Menschen einen Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) begehen.

Der Impfausweis ist mittlerweile in Deutschland ein enorm wichtiges Dokument geworden, da die Bundesregierung die Impfung gegen das Corona-Virus als Voraussetzung für die Teilhabe an gewissen öffentlichen Veranstaltungen voraussetzt.

Welchen rechtlichen Charakter besitzt der Impfausweis?

Der Grundgedankengang, welcher von der Bundesregierung in Deutschland verfolgt wurde, war letztlich eine Änderung des rechtlichen Charakters des Impfausweises. Bislang hatte der Impfausweis lediglich den rechtlichen Charakter eines reinen Buchführungspapiers, in welchem der aktuelle Status der Impfungen aufgeführt wurde. Aus diesem Buchführungscharakter sollte eine Eintrittskarte des Bürgers zur Wahrnehmung von Bürger- sowie auch Grundrechten werden. Dieser Gedankengang wurde sogar öffentlich seitens des Gesetzgebers argumentiert, sodass er dementsprechend in der Bevölkerung auch nicht auf ein ungeteiltes positives Echo gestoßen ist.

Der Zeitpunkt, an dem dieser Gedankengang geäußert wurde, war jedoch auch sehr schlecht gewählt, da zu diesem Zeitpunkt bei Weitem noch nicht jeder Bundesbürger ein kostenloses Impfangebot seitens des Gesetzgebers erhalten hatte. Es waren am Anfang schlicht und ergreifend nicht genügend Impfstoffe vorhanden. In diesem Zusammenhang muss ebenfalls erwähnt werden, dass die Impfstoffe durchaus auch gewisse gesundheitliche Risiken mit sich bringen können. Dementsprechend ist auch nicht jeder Bundesbürger bereit, sich diesem Risiko auszusetzen, nur um durch den Impfstatus die Grund- bzw. Bürgerrechte wieder zurückzuerhalten. Es wurden dementsprechend auch Gedankengänge aufgegriffen, wie die Regelungen der Bundesregierung umgangen werden können. Der gefälschte Impfausweis war dabei ein Gedankengang, der sich sehr schnell in gewissen Kreisen der Bevölkerung einer fragwürdigen Beliebtheit erfreute.

Impfpass fälschen = Strafe? Die rechtlichen Konsequenzen eines derartigen Handelns

Es mag durchaus ein wenig traurig klingen, allerdings gibt es in Bezug auf den gefälschten Impfausweis durchaus einen sehr breit aufgestellten Markt. Dieser Markt ist vorwiegend über das Internet zu finden und bietet überaus kostengünstig die Möglichkeit, einen gefälschten Impfausweis zu erhalten. An dieser Stelle muss jedoch betont werden, dass es durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn man einen Impfpass fälschen möchte oder einen solchen an jemanden verkauft.

Sollte eine Person mit einem gefälschten Impfausweis von Ordnungshütern aufgegriffen werden, so erfolgt in der Regel zunächst erst einmal eine polizeiliche Vernehmung – ohne eine direkte Strafe. Gleichermaßen ergeht es auch den Anbietern der gefälschten Impfausweise. Wer gefälschte Impfausweise anbietet oder anderen Personen zugänglich macht, muss mit einer Haftstrafe rechnen.

In der gängigen Praxis ist es mit relativ wenig Aufwand verbunden, den Impfausweis zu fälschen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der Impfausweis mit einem offiziellen Dokument rein optisch sehr wenig gemeinsam hat. Bei dem Impfausweis handelt es sich lediglich um ein gelbes Heftchen, in welches ein Eintrag sowie ein entsprechender Stempel nebst Unterschrift eingetragen ist. Dennoch sollte im Zusammenhang mit der Fälschung des Impfausweises auch der Gedankengang, dass es sich um eine Dokumentenfälschung handeln könnte, nicht zu weit fortgeschoben werden. Seitens der Ordnungshüter werden auf jeden Fall Maßnahmen ergriffen, wenn ein gefälschter Impfausweis aufgegriffen wird.

Impfpass fälschen – die Maßnahmen der Ordnungshüter bzw. der Behörden sind

  • die behördliche Beschlagnahmung des gefälschten Impfausweises samt der jeweiligen Einträge
  • die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Inhaber des gefälschten Impfausweises
  • die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Inhaber des gefälschten Impfausweises

Die behördliche Beschlagnahmung des gefälschten Impfausweises erfolgt auch dann, wenn der Impfausweis an sich echt sein sollte und lediglich die Einträge in dem echten Impfausweis gefälscht sind.

Welcher Straftatbestand ist bei einem gefälschten Impfausweis erfüllt?

Diese Frage kann in Deutschland aufgrund der Strafrechtssituation nicht so ganz eindeutig oder simpel beantwortet werden. Fakt ist jedoch, dass gegen den Inhaber eines gefälschten Impfausweises eine Strafanzeige gem. § 267 StGB in Verbindung mit dem § 277 StGB erfolgt. In der Strafanzeige wird dem Inhaber von dem gefälschten Impfausweis der Vorwurf gemacht, dass ein Gesundheitszeugnis gefälscht wurde. Diese Sichtweise erlaubt zwar durchaus den Gedankengang, dass eine Urkundenfälschung vorliegt, jedoch ist dies nicht zwingend auch tatsächlich als gegeben anzusehen.

Unter welchen Voraussetzungen liegt bei dem gefälschten Impfausweis auch eine Urkundenfälschung vor?

Gefälschter Impfausweis Strafe
Impfpass fälschen – Strafe oder nicht? (Symbolfoto: Von nitpicker/Shutterstock.com)

Auf der Grundlage des StGB liegt eine Urkundenfälschung dann vor, wenn auch tatsächlich eine Urkunde gefälscht wurde. Hierbei ist die rechtliche Definition der Urkunde von besonderer Bedeutung. Eine Urkunde ist ein Dokument oder auch eine Erklärung, welche auf eine physisch greifbare Weise den Urheber der Urkunde ersichtlich werden lässt und dementsprechend in dem Rechtsverkehr durchaus auch eine Beweisfunktion erfüllt. Auf der Grundlage des StGB macht sich diejenige Person des Straftatbestands der Urkundenfälschung strafbar, die eine gefälschte Urkunde entweder gebraucht oder auch herstellt. Was bedeutet dies für die Frage „Impfpass fälschen – welche Strafe droht?“

Die Urkunde gilt in Deutschland dann als gefälscht, wenn der Urheber der Urkunde eine andere Person ist, als es in der Urkunde angegeben wurde. Der Urheber muss dementsprechend auch tatsächlich die Urkunde hergestellt haben.

In Verbindung mit einem gefälschten Impfausweis würde sich der strafrechtliche Vorwurf der Urkundenfälschung dann begründen lassen, wenn die Einträge in dem Impfausweis von einem nicht existenten Arzt stammen oder wenn der Stempel oder die Unterschrift von einem Arzt stammen, welcher die Einträge nicht persönlich vorgenommen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so dürfte sich der Vorwurf der Urkundenfälschung rechtlich als nicht haltbar erweisen. Dem Inhaber eines gefälschten Impfausweises könnte dann jedoch der Vorwurf gemacht werden, dass ein Gesundheitszeugnis gefälscht wurde.

Welche Strafen können bei einem gefälschten Impfausweis drohen?

Diejenige Person, die mit einem gefälschten Impfausweis aufgegriffen wird und der begründete Vorwurf der Urkundenfälschung vorliegt, muss gem. § 267 StGB entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer maximalen Freiheitsstrafe in Höhe von 5 Jahren rechnen. Sollte der gefälschte Impfausweis Bestandteil eines gewerbsmäßigen Handels sein, so können die Strafen deutlich gravierender ausfallen. Wenn sich der Vorwurf der Urkundenfälschung jedoch nicht begründen lässt, so kann maximal von einer Fälschung eines Gesundheitszeugnisses auf der Grundlage des § 277 StGB ausgegangen werden. Dies zieht entweder eine Geldstrafe oder eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr nach sich.

Der Gesetzgeber hat bereits auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit den gefälschten Impfausweisen reagiert und überdenkt aktuell Bestrebungen einer Strafverschärfung. Aktuell sind derartige Strafverschärfungen jedoch noch nicht in Kraft getreten, sodass die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen noch zur Anwendung kommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die ganze Angelegenheit von einem Bürger auf die leichte Schulter genommen werden darf. Die Maßnahmen der Bundesregierung müssen zwar nicht zwingend seitens des Bürgers im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit geteilt werden, allerdings besteht für den Bürger eine Verpflichtung zur Einhaltung der aktuell geltenden Gesetze. Gerade im Hinblick auf das StGB gibt es keine sogenannten „Kavaliersdelikte“, sodass der Vorwurf des gefälschten Impfausweises auch ohne den zusätzlichen Vorwurf der Urkundenfälschung als ernst genug anzusehen ist.

Wenn Sie sich mit einem derartigen Vorwurf seitens der Ordnungshüter bzw. Behörden konfrontiert sehen und sich im Stadium der behördlichen Vernehmung befinden, sollten Sie zunächst erst einmal Ruhe bewahren und von Ihrem Recht auf die Verweigerung der Aussage auf jeden Fall Gebrauch machen. Im nächsten Schritt sollten Sie einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren und diesen Rechtsanwalt mit einem Mandat ausstatten. Auf gar keinen Fall sollten Sie im Zuge der behördlichen Vernehmung unüberlegte oder vorschnelle Angaben tätigen, da diese im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Wir als langjährig erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über die erforderliche juristische Kompetenz, um Ihnen als starker Partner zur Seite zu stehen. Nehmen Sie mit uns einfach über unsere Internetpräsenz oder auf dem fernmündlichen Wege Kontakt auf und schildern Sie uns den Sachverhalt.

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