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Verdienstausfall nach Verkehrsunfall geltend machen

Entschädigung für Verdienstausfall nach einem Unfall

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, so hat dieses außergewöhnliche Ereignis unmittelbare Folgen für alle Beteiligten. Im schlimmeren Fall erleidet eine unfallbeteiligte Person Schäden an der eigenen Gesundheit und kann für die Dauer der Genesung ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen. Dies bringt einen Verdienstausfall mit sich, der unter Umständen als Anspruch gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden kann. Bei diesem Anspruch handelt es sich um den Entschädigungsanspruch, für den jedoch gewisse Rahmenvoraussetzungen gegeben sein müssen. Hier in diesem Artikel können Sie alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema erfahren. Wenn Sie weiterlesen, bringen wir Ihnen die genaue Definition des Verdienstausfalls nebst den rechtlichen Hintergründen näher und erläutern auch, welche Voraussetzungen für den Verdienstausfall gegeben sein müssen. Zudem zeigen wir auf, wie sich der Verdienstausfall berechnet und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können.

Das Wichtigste in Kürze


  • Anspruch auf Verdienstausfall: Nach einem Verkehrsunfall kann man unter bestimmten Voraussetzungen Verdienstausfall geltend machen, wenn man aufgrund der Verletzungen nicht arbeiten kann.
  • Rechtliche Grundlage: § 843 Abs. 1 BGB bildet die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Verdienstausfall.
  • Berechnung des Verdienstausfalls: Bei Angestellten basiert die Berechnung auf den Einkommensnachweisen des letzten Jahres.
  • Geltendmachung des Anspruchs: Der Anspruch muss schriftlich beim Unfallverursacher geltend gemacht werden, und die Versicherung des Verursachers wirdder Hauptansprechpartner.
  • Ablehnung des Anspruchs: Bei Ablehnung des Anspruchs kann Widerspruch eingelegt werden, und wenn keine Einigung erzielt wird, kann man gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen.
  • Steuerliche Aspekte: Verdienstausfallentschädigungen sind steuerpflichtig, während Schmerzensgeldzahlungen steuerfrei sind.

Verdienstausfall nach Verkehrsunfall: Sichern Sie Ihre Ansprüche!

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und die Folgen können gravierend sein, insbesondere wenn Sie dadurch arbeitsunfähig werden. Verdienstausfall kann Ihre finanzielle Situation erheblich belasten. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallverursacher durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihrer Situation und eine darauf folgende umfassende Beratung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht, ohne in langwierige und nervenaufreibende Streitigkeiten verwickelt zu werden.

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Definition von Verdienstausfall

Verdienstausfall
Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall: Wie Sie Ihre Ansprüche rechtssicher geltend machen können. Erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, Berechnungsmethoden und den Prozess der Anspruchsgeltendmachung. (Symbolfoto: Andrey_Popov /Shutterstock.com)

Der Verdienstausfall definiert sich als derjenige wirtschaftliche Schaden, der durch ein Schadensereignis entsteht und sich dabei auf die Erwerbsfähigkeit der verletzten Person bezieht. Im Fall eines Verkehrsunfalls kann die verletzte Person für einen ganz bestimmten Zeitraum ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen und erleidet dadurch wirtschaftliche Einbußen in Bezug auf das Erwerbseinkommen. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der § 843 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar.

Entstehung eines Anspruchs auf Verdienstausfall

Dem reinen Grundsatz nach entsteht ein Anspruch zwar rechtlich betrachtet unmittelbar nach dem Eintritt des Schadensereignisses, allerdings hat der Gesetzgeber in Deutschland für Arbeitnehmer eine Sonderregelung geschaffen. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer im Fall eines gesundheitsbedingten Ausfalls der Arbeitskraft das Erwerbseinkommen für einen Zeitraum von sechs Wochen in vollständiger Form weiterzuzahlen. Der Entschädigungsanspruch für den Verdienstausfall gegenüber dem Unfallverursacher entsteht somit für den Geschädigten erst nach dem Ablauf der besagten sechs Wochen. Dem Unfallverursacher sowie seiner Versicherung kommen dabei zentrale Rollen zu, denn die geschädigte Person muss ihre Ansprüche gegen sie geltend machen.

Berechnung des Verdienstausfalls

Die Berechnung des Verdienstausfalls ist stark abhängig davon, welche Art und Güte die Erwerbstätigkeit des Geschädigten aufweist. Bei einem Angestelltenverhältnis dienen die Einkommensnachweise des letzten Jahres als Grundlage für die Berechnung der Höhe des Verdienstausfalls.

Prozess zur Geltendmachung von Verdienstausfall

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sollte im ersten Schritt auf jeden Fall die Ordnungshüter der Polizei verständigt werden, die vor Ort die genauen Rahmenumstände des Unfalls aufnehmen und protokollieren. Die Maßnahmen der ersten Hilfe müssen jedoch im Vorwege durchgeführt werden. Liegt ein polizeilicher Unfallbericht vor, so dient dieser als Grundlage für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen der geschädigten Person gegenüber dem Unfallverursacher. Der Anspruch muss in schriftlicher Form gegenüber dem Unfallverursacher geltend gemacht werden. Dieser wiederum wird sich an seine Versicherung wenden und den Versuch unternehmen, die Kosten für die Entschädigung erstattet zu bekommen. Bis zu der Leistungszusage der Versicherung verbleibt der Unfallverursacher der Ansprechpartner des Unfallgeschädigten. Übernimmt die Versicherung den Fall, so wird die Versicherung des Unfallverursachers der Ansprechpartner des Unfallgeschädigten.

Was passiert bei Ablehnung des Anspruchs?

Nicht immer ist das Ergebnis der Sachverhaltsprüfung für den Geschädigten positiv. Es gibt auch Fallsituationen, in denen die gegnerische Versicherung die Leistungspflicht entweder gänzlich ablehnt oder der Forderungshöhe nicht zustimmt. Dies wird die Versicherung dem Unfallgeschädigten in schriftlicher Form mitteilen. Liegt dieses Schreiben der Versicherung vor und es beinhaltet eine Ablehnung des Anspruchs, so kann der Geschädigte gegen dieses Schreiben Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss in schriftlicher Form der Versicherung zugeleitet werden. Hierdurch wird letztlich dann auch das Widerspruchsverfahren eröffnet. Ist dieser Schritt vollzogen, so verbleiben zwei Möglichkeiten. Die Versicherung überprüft das gesamte Verfahren noch einmal und gibt dem Widerspruch des Geschädigten statt und erstattet dann auch den Entschädigungsanspruch oder die Versicherung verharrt auf ihrem Standpunkt. Ist dies der Fall, so kann die geschädigte Person die Ansprüche auf dem gerichtlichen Weg geltend machen.

Gerichtliche Auseinandersetzung bei Streitigkeiten

Das Gerichtsverfahren wird mit einer Klage gegen den ablehnenden Bescheid der Versicherung eröffnet. Hierfür sollte sich die geschädigte Person auf jeden Fall rechtsanwaltlicher Hilfe bedienen. In dem Gerichtsverfahren erfolgt zunächst eine Beweisaufnahme und dann das Hauptverhandlungsverfahren, in dem das Gericht dann auch über den Sachverhalt mittels eines Gerichtsurteils entscheidet.

Zusätzliche Entschädigungsansprüche

Neben dem Anspruch auf Verdienstausfall kann der Geschädigte eventuell auch anderweitige Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen. Zu nennen wäre hier das Schmerzensgeld sowie der Schadensersatz für materielle Schäden. Alle diese Ansprüche müssen ebenfalls in schriftlicher Form geltend gemacht werden.

Sonderfälle bei Verdienstausfall

Bei Arbeitnehmern in einem Angestelltenverhältnis mag die Ermittlung der Verdienstausfallhöhe relativ simpel erscheinen. Sollte die geschädigte Person jedoch auf selbstständiger Basis erwerbstätig sein, so muss die Höhe des etwaigen Verdienstausfalls in der gängigen Praxis auf dem gerichtlichen Wege geklärt werden. Das zuständige Gericht bedient sich in der gängigen Praxis der Dienste eines Gutachters oder Sachverständigen, um die Höhe des Entschädigungsanspruchs zu ermitteln. Grundsätzlich gilt, dass eine reine Arbeitsunfähigkeit bei Selbstständigen gem. BGB noch keinen Anspruch auf den Verdienstausfall begründet. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass durch den Verkehrsunfall auch tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein muss. Die Nachweispflicht in dieser Frage liegt bei der geschädigten Person.

Wie man mit Versicherungen umgeht

Die Kommunikation mit der Versicherung sollte auf jeden Fall rein auf sachlicher Ebene ohne etwaige Emotionen stattfinden. Es erhöht die Chancen auf eine schnelle Schadensregulierung immens, wenn der Sachverhalt möglichst präzise und ohne Ausschweifungen dargelegt wird. Die rechtliche Grundlage des Anspruchs sowie die Höhe des Verdienstausfalls sollten in dem ersten Schreiben ebenfalls schon präzise angegeben werden, um den Prüfungsablauf der Versicherung zu erleichtern. Der Geschädigte sollte in dem ersten Schreiben nicht direkt mit weitergehenden rechtlichen Schritten drohen, sondern vielmehr lediglich den eigenen Anspruch geltend machen. Sollte die Versicherung sich bei der Sachverhaltsprüfung zu viel Zeit lassen, so sollte freundlich aber bestimmt erinnert werden. Erst dann, wenn die Versicherung kein kooperatives Verhalten an den Tag legt, kann auf die Möglichkeit weitergehender rechtlicher Schritte unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts hingewiesen werden.

Wie sich vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auf den Anspruch auswirkt

Wer zu dem Zeitpunkt des Unfalls bereits krankgeschrieben und somit arbeitsunfähig gewesen ist, der sollte seine Ansprüche auf jeden Fall mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts prüfen lassen. Es muss die Frage geklärt werden, ob durch den Unfall tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Hierfür werden die individuellen Rahmenbedingungen genau geprüft und es kann sich um sehr komplexe Sachverhalte handeln, die lediglich auf dem gerichtlichen Weg geklärt werden können.

Langfristige Folgen und Entschädigung

Langfristige Folgen eines Verkehrsunfalls sind stets sehr kostenintensiv, sodass sich diese Ansprüche in der gängigen Praxis nur kaum außergerichtlich klären lassen. Der gerichtliche Klageweg ist hierfür nahezu unerlässlich, sodass der geschädigten Person nur der Gang zu einem Rechtsanwalt verbleibt.

Verdienstausfall und Steuern

Selbstverständlich muss bei einem Verdienstausfall auch die Steuer berücksichtigt werden. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass durch den Verdienstausfall da zu versteuernde Einkommen der geschädigten Person kompensiert wird. Der normale Steuersatz, der auch bei dem Erwerbseinkommen zugrunde gelegt wird, kommt auch bei dem Verdienstausfall zur Anwendung. Anders verhält es sich jedoch bei Schmerzensgeldzahlungen. Diese sind dem reinen Grundsatz nach steuerfrei.

Stolpersteine und Herausforderungen im Prozess

In dem Schadensregulierungsprozess kann es eine wahre Vielzahl von Stolpersteinen und Herausforderungen geben. In der gängigen Praxis ist die größte Herausforderung der Umstand, den eigenen Anspruch der gegnerischen Seite verständlich und nachvollziehbar darzulegen. Durch eine frühzeitige und umfangreiche Beweissicherung in Form von Fotos, ärztlichen Gutachten und medizinischen Attesten kann der Prozess der Schadensprüfung und Schadensregulierung erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.

Checkliste: Verdienstausfall nach Verkehrsunfall geltend machen

Sofort nach dem Unfall:

  1. Polizei informieren: Rufen Sie die Polizei an und lassen Sie den Unfall protokollieren.
  2. Erste Hilfe leisten: Versorgen Sie Verletzte, wenn nötig.
  3. Beweise sichern: Fotografieren Sie den Unfallort, die Fahrzeuge und eventuelle Verletzungen.

Medizinische Versorgung:

  1. Arztbesuch: Lassen Sie sich unmittelbar nach dem Unfall ärztlich untersuchen.
  2. Attest einholen: Besorgen Sie ein ärztliches Attest, das die Verletzungen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Rechtliche Schritte:

  1. Rechtsberatung: Konsultieren Sie einen Anwalt, um Ihre Optionen zu besprechen.
  2. Anspruch anmelden: Setzen Sie den Unfallverursacher schriftlich über Ihren Anspruch in Kenntnis.
  3. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (z.B. Lohnabrechnungen, Arztrechnungen).

Kommunikation mit der Versicherung:

  1. Anspruch einreichen: Reichen Sie alle Unterlagen bei der Versicherung des Unfallverursachers ein.
  2. Verhandlungen führen: Seien Sie bereit, mit der Versicherung zu verhandeln, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Bei Ablehnung des Anspruchs:

  1. Widerspruch einlegen: Wenn Ihr Anspruch abgelehnt wird, legen Sie schriftlich Widerspruch ein.
  2. Gerichtliche Schritte: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ziehen Sie eine Klage in Erwägung.

Sonstige Überlegungen:

  1. Steuerliche Aspekte: Berücksichtigen Sie, dass Entschädigungszahlungen steuerpflichtig sein können.
  2. Langfristige Folgen: Konsultieren Sie Ihren Anwalt über mögliche langfristige Folgen und Entschädigungen.

Schlussbetrachtung: Verdienstausfall nach Verkehrsunfall und seine Relevanz

Sollte es zu Problemen mit der Gegenseite kommen oder die Kommunikation schlicht und ergreifend nicht möglich sein, so müssen Sie dennoch nicht auf Ihren Anspruch als geschädigte Person verzichten. Wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht können Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz hilfreich zur Seite stehen. Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir die vollständige außergerichtliche Kommunikation mit der Gegenseite und machen Ihren Anspruch auch auf dem gerichtlichen Wege für Sie geltend. Mit unserer Hilfe erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren und kommen auch bei schwierigen Sachverhalten zu Ihrem Recht

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