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Reiserecht und Pauschalreisen – Was sollten Reisende beachten?

Wer eine Reise plant und sie anschließend auf der Grundlage der vorherigen Planungen bucht, der kann schon eine sehr aufregende Zeit erleben. Die Vorfreude auf die bevorstehende Urlaubsreise ist bekanntlich die schönste Zeit, doch schwebt auch immer die Angst davor, dass etwas passieren oder schieflaufen könnte, mit der Vorfreude mit. Sollte die geplante und gebuchte Reise nicht den Vorstellungen des Reisenden entsprechen oder sogar abgesagt werden müssen, ist nicht selten guter Rat teuer. Damit der Reisewillige nicht vor einem Berg von Fragen steht, ist es grundlegend wichtig, sich der eigenen Rechte als Reisender bewusst zu sein. Die gesetzliche Grundlage für die Beziehung zwischen den Reisegesellschaften und dem Reisenden stellt das Reiserecht dar und dieses Gesetz spricht Reisenden Rechte sowie auch Ansprüche zu.

Hier in diesem Beitrag gehen wir auf die wichtigsten Regelungen des deutschen Reiserechts näher ein und werden Ihnen erläutern, welche Rechte Ihnen insbesondere im Hinblick auf die sogenannten Pauschalreisen zustehen. Wir zeigen Ihnen auf, welche gesetzlichen Regelungen bei der Anzahlung sowie auch Stornierung der Pauschalreisen zur Anwendung kommen und wie Sie rechtssicher Ihre eigenen Ansprüche bei Reisemängeln geltend machen können. Zudem erfahren Sie auch, welche gesonderten gesetzlichen Regelungen bei den Flugreisen gelten und welche Ansprüche Sie im Krankheitsfall oder im Fall eines Unfalls während der Reisezeit geltend machen können. Lesen Sie weiter und lernen Sie Ihre Rechte als Reisender näher kennen, damit Sie künftig gegen etwa unfaire Praktiken im Reiserecht geschützt sind.

Bedeutung des Reiserechts und der Regelungen für Pauschalreisen

Pauschaulreise
Reisende sollten sich bewusst sein, dass sie bei Pauschalreisen das Recht auf klare und genaue Informationen, sichere Reiseleistungen und Entschädigung bei signifikanten Änderungen oder Stornierungen haben. Darüber hinaus ist es wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.. Symbolfoto: Canvas

Mit dem Jahr 2018 erfolgte europaweit die Einführung einer einheitlichen Reiserichtlinie, welche in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU zur Anwendung kommt. Dieses europäische Reiserecht hat eine ganz besondere Bedeutung für Reisende, da sie die Reisenden vor zahllosen Eventualitäten um die Thematik der Reise schützt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser EU Richtlinie ist die verschuldensunabhängige Haftung des Reiseveranstalters, welche insbesondere bei Pauschalreisen zur Anwendung kommt. Diese Regelung kommt bei Reisemängeln zur Anwendung. Ein weiterer, wichtiger Bestandteil der EU Richtlinie sind die Rücktritts- sowie Kündigungsrechte von beiden Vertragsparteien vor dem Beginn der Reise und auch während der Reisezeit. Zudem wurden auch die Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz sowie Preisminderung nebst Aufwandsersatz europaweit einheitlich gestaltet.

Warum ist es wichtig, die eigenen Rechte als Reisender zu kennen?

Jeder Reisewillige, der eine Reise plant und bucht, verbindet mit der Buchung gewisse Vorstellungen bezüglich der Reise. Da die Urlaubszeit für die meisten Menschen die schönste Zeit des Jahres darstellt und die Reise in erster Linie der Erholung vom Alltagsstress dient, sollte die geplante Reise auch den Vorstellungen des Reisenden entsprechen. Wenn dies aufgrund von Reisemängeln oder anderweitiger Störfälle so nicht der Fall ist, kann die Enttäuschung bei dem Reisenden enorm hoch sein. In diesem Fall ist es immens wichtig, sich nicht vor dem Reiseveranstalter „klein“ zu machen, sondern vielmehr auf das eigene Recht zu beharren. Hierfür müssen die eigenen Rechte jedoch erst einmal bekannt sein.

Gesetzliche Regelungen im deutschen Reiserecht

Im Rahmen des deutschen Rechts gibt es spezifische Gesetzgebungen, die sich auf das Reisen beziehen. Diese Regelungen sind insbesondere für Pauschalreisen von Bedeutung, da sie die Rechte und Pflichten sowohl der Reisenden als auch der Reiseveranstalter festlegen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich mit den Gesetzen und Bestimmungen vertraut zu machen, um bei möglichen Unklarheiten oder Konflikten adäquat handeln zu können. Im weiteren Verlauf werden wir uns auf zwei Kernthemen konzentrieren: Welche Gesetze regeln das Reiserecht in Deutschland und welche spezifischen Regelungen gelten für Pauschalreisen?

Welche Gesetze regeln das Reiserecht in Deutschland?

In Deutschland stellt die gesetzliche Grundlage für das Reiserecht die §§ 651a fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Mit der Einführung der EU Richtlinie wurden diese Paragrafen seitens des deutschen Gesetzgebers grundlegend überarbeitet, da die bisherige gesetzliche Regelung mit der EU Richtlinie nur auf diese Weise in Einklang gebracht werden konnte.

Welche Regelungen gelten speziell für Pauschalreisen?

Pauschalreisen haben nach der deutschen Rechtsprechung eine gesonderte Stellung inne, da es dem reinen Grundsatz nach um zwei als gesondert zu betrachtende Leistungen des Reiseveranstalters handelt. Der Reisende, der eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter bucht, erwartet von dem Reiseveranstalter sowohl die Organisation als auch die Reisedurchführung. Dies beinhaltet gem. § 651 Abs. 3 BGB sowohl die Personenbeförderung als auch die Beherbergung vor Ort nebst touristischer Aktionen.

Anzahlung und Stornierung bei Pauschalreisen

Die Anzahlung und Stornierung von Pauschalreisen sind wichtige Aspekte des Reiserechts, die sowohl für Reisende als auch für Reiseveranstalter von Bedeutung sind. Es gibt spezifische gesetzliche Regelungen, die bestimmen, wie hoch eine Anzahlung sein darf und unter welchen Bedingungen eine Stornierung möglich ist. Es ist entscheidend, diese Aspekte zu verstehen, um bei der Planung einer Reise informierte Entscheidungen treffen zu können und um Ihre Rechte und Pflichten als Reisender zu kennen.

Wie hoch darf die Anzahlung bei einer Pauschalreise sein?

Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Reiseveranstalter dazu berechtigt, eine Anzahlung bei einer Pauschalreise in einer maximalen Höhe von 20 Prozent des gesamten Reisepreises zu verlangen. Dies stellt die maximal zulässige Höhe dar, die der Reiseveranstalter ohne etwaige andere von ihm geltend gemachte Voraussetzungen verlangen darf. Sollte ein Reiseveranstalter höhere Auslagen für die Durchführung der Pauschalreise haben, so kann im Einzelfall auch eine höhere Anzahlung von dem Reisenden verlangt werden. Für derartige Fälle muss der Reiseveranstalter allerdings einen sachlich zutreffenden Grund vorbringen.

Welche Stornierungsmöglichkeiten haben Reisende bei Pauschalreisen?

Dem reinen Grundsatz nach haben Reisende jederzeit die Möglichkeit, die Pauschalreise bei dem Reiseveranstalter zu stornieren. Geschieht dies, so ist der Reiseveranstalter jedoch zu der Erhebung einer sogenannten Stornogebühr berechtigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Durchführung der Reise aufgrund von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen unmöglich wird. In derartigen Fällen steht Reisenden eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit gesetzlich zu.

Welche Fristen müssen dabei eingehalten werden?

Die Fristen für die Stornierung von Pauschalreisen sind ganz besonders wichtig, da die Höhe der Stornierungsgebühren von dem Zeitpunkt der Stornierung abhängig ist. Bis zum 30. Tag vor dem Reisebeginn gilt eine maximale Stornierungsgebühr in Höhe von 20 Prozent des gesamten Reisepreises. Bis zu dem 22. Tag vor dem Reisebeginn gilt eine maximale Stornierungsgebühr in Höhe von 30 Prozent des gesamten Reisepreises. Bis zu dem 15. Tag vor dem Reisebeginn gilt eine maximale Stornierungsgebühr in Höhe von 35 Prozent des gesamten Reisepreises und bis zu dem 7. Tag vor dem Reisebeginn gilt eine maximale Stornierungsgebühr in Höhe von 45 Prozent des gesamten Reisepreises. Bis zu dem 6. Tag vor dem Reisebeginn gilt eine maximale Stornierungsgebühr in Höhe von 55 Prozent des gesamten Reisepreises und jede spätere Stornierung berechtigt den Reiseveranstalter zu der Erhebung einer maximalen Stornierungsgebühr in Höhe von 75 Prozent.

Reisemängel und Entschädigungsansprüche

In der Welt des Reisens ist nicht immer alles so perfekt, wie es scheint. Manchmal können Reisemängel auftreten, die das Reiseerlebnis beeinträchtigen. In solchen Fällen ist es wichtig, Ihre Rechte als Reisender zu kennen und zu verstehen, wie Sie bei Mängeln vorgehen können.

Was gilt als Reisemangel und welche Rechte haben Reisende bei Mängeln?

Der Gesetzgeber in Deutschland definiert jede Abweichung von einer versprochenen Leistung als Mangel, sofern diese Abweichung den Wert der Reise sowie den Nutzen der Reise mindert. Der Reisende hat in derartigen Fällen die Verpflichtung, eine sofortige Mängelanzeige respektive eine sofortige Mängelrüge an den Reiseveranstalter zu richten. Nur dann, wenn diese Verpflichtung auch tatsächlich eingehalten wird, können spätere Ansprüche geltend gemacht werden.

Wie kann man Ansprüche auf Entschädigung geltend machen?

Die Ansprüche auf Entschädigung müssen dem Reiseveranstalter in schriftlicher Form zugestellt werden. In diesem Anspruchsschreiben muss detailliert auf die Mängel eingegangen und der Entschädigungsanspruch ausformuliert werden.

Welche Fristen müssen dabei eingehalten werden?

Es gilt eine Frist von zwei Jahren für die Geltendmachung der eigenen Ansprüche. Die Mängelrüge muss jedoch umgehend mit der Kenntnisnahme des Mangels dem Reiseveranstalter übermittelt werden.

Besondere Regelungen bei Flugreisen

Flugreisen können spannend und angenehm sein, aber manchmal können unerwartete Situationen wie Verspätungen oder Flugausfälle auftreten. In solchen Fällen ist es entscheidend, die speziellen Regelungen und Rechte zu kennen, die bei Flugreisen gelten.

Welche besonderen Regelungen gelten bei Flugreisen?

Es kommt nicht selten vor, dass Reiseveranstalter die Abflugzeiten im Nachhinein einseitig verändern. Ein Pauschalurlauber muss jedoch lediglich eine Veränderung von vier Stunden hinnehmen. Mit der fünften Stunde Verspätung steht einem Urlauber einer Pauschalreise ein Anspruch auf eine Entschädigung zu. Die Voraussetzung ist jedoch, dass gegenüber dem Reiseveranstalter eine Mängelrüge erklärt wurde. Auf gar keinen Fall sollte der Reisende einfach so schweigen, denn das Schweigen wird gesetzlich als Zustimmung der Änderung gewertet. Über die Veränderung muss der Reiseveranstalter im Vorfeld via E-Mail oder in anderweitiger schriftlicher Form informieren.

Welche Rechte haben Reisende bei Flugverspätungen oder -ausfällen?

Bei Flugverspätungen haben Pauschalreisende einen Anspruch auf Preisminderung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Erheblichkeit der Flugverspätung respektive des Flugausfalls.

Häufige Fragen und Probleme im Reiserecht

Was passiert, wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet?

Durch die Übernahme der EU Richtlinie in das deutsche Recht ist ein Pauschalurlauber vor der Insolvenz des Reiseveranstalters optimal geschützt. Es erfolgt eine Abgeltung aus dem EU-Fonds, sodass der Ausfall für den Reisewilligen schadlos bleibt.

Wie geht man vor, wenn man mit der Reiseleistung unzufrieden ist?

Die Unzufriedenheit sollte in schriftlicher Form gegenüber dem Reiseveranstalter geäußert werden. Ein Anspruch auf Preisminderung oder sogar Entschädigung aufgrund von entgangenen Urlaubsfreuden ist jedoch erst dann gegeben, wenn tatsächlich ein Reisemangel vorliegt. Dies muss gegebenenfalls durch die Mandatierung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Reiserecht durchgesetzt werden.

Welche Ansprüche hat man bei Krankheit oder Unfall während der Reise?

Dem reinen Grundsatz nach besteht der Anspruch auf eine kostenlose Stornierung der Reise im Krankheitsfall oder im Fall eines Unfalls nur dann, wenn eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Sehr ratsam ist auch der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, da in derartigen Fällen die Kosten für den Rücktransport von dem Versicherungsgeber übernommen werden.

Fazit

Eine Pauschalreise kann dem Reisewilligen sehr viel Planung und Organisation abnehmen. Es müssen jedoch auf jeden Fall gewisse Kriterien beachtet werden. Dank der EU-Richtlinie sind Pauschalurlauber jedoch ausgezeichnet rechtlich abgesichert. Es ist aber grundlegend wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und diese frist- und formgerecht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierfür sollte ein erfahrener Rechtsanwalt für Reiserecht in Anspruch genommen werden.

Schützen Sie Ihre Rechte: Expertenunterstützung bei Pauschalreisen und Reisemängeln

Sind Sie auf Probleme bei Ihrer Pauschalreise gestoßen? Sind Sie sich unsicher, wie Sie Ihre Rechte geltend machen können? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Als erfahrene Rechtsanwälte im Reiserecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ob es um Mängel bei der Unterkunft, Verspätungen oder Ausfälle von Flügen geht – Sie müssen solche Unannehmlichkeiten nicht einfach hinnehmen. Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche frist- und formgerecht geltend zu machen.

Zögern Sie nicht und fordern Sie jetzt eine Ersteinschätzung an. Schützen Sie Ihre Rechte als Reisender und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie den Urlaub erhalten, den Sie verdient haben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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