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THC-Grenzwert: AG Dortmund setzt neue Maßstäbe

Freispruch für Autofahrer unter Cannabis Einfluss – Urteil begründet mit empfohlenem neuen Grenzwert einer Expertengruppe

Die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Neben Aspekten der Gesundheitspolitik und Suchtprävention steht insbesondere die Verkehrssicherheit im Fokus. Der Konsum von Cannabis kann die Fahrfähigkeit beeinträchtigen, was wiederum ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer darstellt. Daher stellt sich die Frage, wie die Legalisierung von Cannabis mit dem Schutz der Verkehrssicherheit in Einklang gebracht werden kann.

Übersicht:

Freispruch für Autofahrer nach Cannabis Konsum
(Symbolfoto: sestovic /canva)

Das Wichtigste in Kürze


Das Amtsgericht Dortmund hat in einem wegweisenden Urteil einen Autofahrer freigesprochen, der mit einem THC-Wert von 3,1 ng/ml im Blut am Steuer erwischt wurde. Das Gericht orientierte sich dabei an dem von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe empfohlenen neuen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml und setzte damit neue Maßstäbe für die Rechtsprechung im Zusammenhang mit Cannabis im Straßenverkehr.

Zusammenfassung

  • Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Es besteht ein Spannungsfeld zwischen dem individuellen Konsumrecht und dem Schutz der Allgemeinheit.
  • Derzeit gilt in Deutschland ein THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum. Dieser wird von Kritikern als zu niedrig angesehen, da er nicht ausreichend zwischen gelegentlichem und dauerhaftem, die Fahrfähigkeit beeinträchtigendem Konsum differenziert.
  • Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe empfahl eine Anhebung des Grenzwertes auf 3,5 ng/ml basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Das AG Dortmund sprach einen Autofahrer frei, der mit 3,1 ng/ml THC im Blut erwischt wurde. Das Gericht begründete dies mit der geänderten Risikobewertung und erkannte das Gutachten der Arbeitsgruppe als „antizipiertes Sachverständigengutachten“ an.
  • Das Urteil hat Signalwirkung und könnte dazu führen, dass weitere Gerichte dem Beispiel folgen. Es erhöht zudem den Druck auf den Gesetzgeber, den § 24a StVG schnellstmöglich anzupassen.
  • Cannabis am Steuer kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, von Bußgeldern über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis und einer MPU-Anordnung.
  • Cannabiskonsumenten sollten sich über die Rechtslage informieren, ausreichend Zeit nach dem Konsum verstreichen lassen und auf alternative Mobilitätsoptionen zurückgreifen.
  • Die Debatte um Cannabis-Regelungen im Straßenverkehr ist noch nicht abgeschlossen. Es gilt, eine Balance zwischen Legalisierung und Verkehrssicherheit zu finden und für Rechtssicherheit zu sorgen.
  • Die Expertengruppe des BMDV empfiehlt einen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml, ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten am Steuer und die Einführung von Speicheltests als Vorscreening. Die Umsetzung erfordert eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Gesetzgeber.

Cannabis-Legalisierung und Verkehrssicherheit: Ein Spannungsfeld

Die Legalisierung von Cannabis ermöglicht Erwachsenen den legalen Erwerb und Konsum der Substanz. Gleichzeitig besteht jedoch ein öffentliches Interesse daran, die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten und die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss zu minimieren.

Dieses Spannungsfeld erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen individuellem Konsumrecht und dem Schutz der Allgemeinheit.

Aktueller THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Hintergrund und Kritik

In Deutschland gilt derzeit ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. THC ist der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis, der die Fahrfähigkeit beeinflussen kann. Der Grenzwert soll eine objektive Grenze ziehen, ab der von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen wird.

Kritiker bemängeln, dass der aktuelle Grenzwert zu niedrig angesetzt ist und Cannabiskonsumenten unverhältnismäßig stark bestraft.

Sie argumentieren, dass der Grenzwert nicht ausreichend zwischen gelegentlichem Konsum und dauerhaftem, die Fahrfähigkeit beeinträchtigendem Konsum differenziere.

Neuer Grenzwert im Vorschlag: Die Empfehlung der interdisziplinären Arbeitsgruppe

Um die Kritik am aktuellen Grenzwert zu adressieren und eine wissenschaftlich fundierte Neubewertung vorzunehmen, wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe schlug eine Anhebung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum vor. Die Empfehlung basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den Auswirkungen von THC auf die Fahrfähigkeit.

Rechtslage im Wandel: Der Fall des AG Dortmund

Die Diskussionen um die Anpassung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr zeigen, dass die Rechtslage im Fluss ist. Gerichte stehen vor der Herausforderung, die bestehende Rechtsprechung mit den aktuellen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen in Einklang zu bringen. Ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts (AG) Dortmund (Az.: 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24) verdeutlicht diese Dynamik.

Anklage aufgrund THC-Überschreitung: Ausgangslage des Falls

Vor dem AG Dortmund musste sich ein Autofahrer verantworten, der mit einer THC-Konzentration von 3,1 ng/ml im Blut am Steuer erwischt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung berauschender Mittel geführt zu haben, was eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) darstellt. Zum Zeitpunkt der Fahrt lag der gemessene Wert über dem geltenden Grenzwert von 1,0 ng/ml, aber unterhalb des von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Grenzwertes von 3,5 ng/ml.

Orientierung am neuen Grenzwert: Begründung und Argumentation des Gerichts

Das AG Dortmund überraschte mit seinem Urteil, den Fahrer freizusprechen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich die Risikobewertung im Zusammenhang mit Cannabis geändert habe. Es bezog sich dabei auf § 44 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), welches festlegt, wie der THC-Grenzwert im Straßenverkehr anhand des Gutachtens der Arbeitsgruppe Cannabis zu bemessen sei. Das Gericht argumentierte, dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung die Absicht habe, den empfohlenen Wert von 3,5 ng/ml in das StVG zu übernehmen. Die Tatsache, dass die Gesetzesänderung noch nicht vollzogen wurde, spreche nicht gegen die Anwendung des neuen Grenzwertes.

Das AG Dortmund erkennt damit das Gutachten der Arbeitsgruppe als „antizipiertes Sachverständigengutachten“ an und leitet daraus eine geänderte Risikobewertung ab.

Auswirkungen des Urteils: Signalwirkung für andere Gerichte und die zukünftige Gesetzgebung

Das Urteil des AG Dortmund hat Signalwirkung für die Rechtsprechung in Deutschland. Es zeigt, dass Gerichte bereit sind, den neuen Grenzwert bereits vor der offiziellen Gesetzesänderung zu berücksichtigen. Dies könnte dazu führen, dass weitere Gerichte dem Beispiel des AG Dortmund folgen und die Rechtsunsicherheit für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr verringern. Gleichzeitig erhöht das Urteil den Druck auf den Gesetzgeber, die Anpassung des § 24a StVG schnellstmöglich umzusetzen. Damit würde eine einheitliche und klare Rechtslage geschaffen werden, die sowohl der Verkehrssicherheit als auch den Interessen der Cannabiskonsumenten Rechnung trägt.

Rechtliche Folgen von Cannabis im Straßenverkehr

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei spielt die Überschreitung des geltenden THC-Grenzwertes eine entscheidende Rolle. Wer mit einem Wert über 1,0 ng/ml am Steuer erwischt wird, muss mit Sanktionen und Maßnahmen rechnen, die von Bußgeldern bis zum Entzug der Fahrerlaubnis reichen können.

Überschreitung des Grenzwertes: Mögliche Sanktionen und Maßnahmen

Die Überschreitung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG dar. Die konkreten Sanktionen richten sich nach der Höhe der THC-Konzentration im Blut und eventuellen Begleitumständen. Mögliche Folgen sind:

  • Bußgeld: Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Vergehens und kann mehrere hundert Euro betragen.
  • Punkte in Flensburg: Für die Ordnungswidrigkeit werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen.
  • Fahrverbot: Bei höheren THC-Werten oder wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot von mehreren Monaten verhängt werden.

Zusätzlich zu den genannten Sanktionen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Medizinische Begutachtung: MPU und ihre Bedeutung

Die MPU, auch bekannt als „Idiotentest“, dient der Überprüfung der Fahreignung. Sie soll feststellen, ob der Betroffene in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt. Die MPU umfasst in der Regel medizinische und psychologische Tests sowie ein Gespräch mit einem Gutachter. Ziel der Untersuchung ist es, die Ursachen des Drogenkonsums zu ermitteln und die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Gefährdung des Straßenverkehrs einzuschätzen.

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis: Konsequenzen für Betroffene

Bei einem negativen Ergebnis der MPU oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann die Fahrerlaubnisbehörde ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Ein Fahrverbot bedeutet, dass der Betroffene für einen bestimmten Zeitraum kein Kraftfahrzeug führen darf. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegendere Maßnahme, bei der die Fahrerlaubnis vollständig entzogen wird. In diesem Fall muss der Betroffene nach einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen und erneut die Fahreignungsprüfung ablegen. Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis kann erhebliche Auswirkungen auf die Mobilität und das Berufsleben der Betroffenen haben.

Handlungsempfehlungen für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr

Für Cannabiskonsumenten, die am Straßenverkehr teilnehmen, ist es wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen und potenziellen Risiken bewusst zu sein. Verantwortungsbewusstes Handeln schützt nicht nur die eigene Gesundheit und Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Folgende Handlungsempfehlungen helfen dabei, rechtliche Konsequenzen und Unfälle zu vermeiden.

Aufklärung über Grenzwerte: Kenntnis der aktuellen Rechtslage

Cannabiskonsumenten sollten sich über den geltenden THC-Grenzwert im Straßenverkehr informieren und die damit verbundenen rechtlichen Folgen kennen. Die Rechtslage kann sich ändern, daher ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Zuverlässige Informationsquellen sind beispielsweise die Websites der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder einschlägiger Fachverbände.

Verantwortungsbewusster Konsum: Zeitabstände und Fahruntüchtigkeit

Der Konsum von Cannabis kann die Fahrfähigkeit für einen längeren Zeitraum beeinträchtigen, auch wenn die unmittelbare Wirkung bereits nachgelassen hat. THC kann im Körper gespeichert werden und noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum im Blut nachweisbar sein. Daher ist es wichtig, ausreichend Zeit zwischen dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr verstreichen zu lassen. Als Faustregel gilt, mindestens 24 Stunden nach dem Konsum kein Fahrzeug zu führen. Es ist ratsam, die individuelle Reaktionsfähigkeit auf Cannabis zu kennen und die Zeitabstände entsprechend anzupassen.

Alternativen zum Autofahren: Sichere Mobilitätsoptionen

Wer nach dem Konsum von Cannabis unsicher ist, ob die Fahrfähigkeit beeinträchtigt ist, sollte auf das Autofahren verzichten. Stattdessen können alternative Mobilitätsoptionen genutzt werden, wie beispielsweise:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Busse, Bahnen oder Taxis bieten eine sichere und zuverlässige Möglichkeit, ans Ziel zu gelangen.
  • Fahrrad: Sofern die Fahruntüchtigkeit nicht gegeben ist, kann das Fahrrad eine Alternative darstellen.
  • Mitfahrgelegenheiten: Freunde oder Bekannte können als Fahrer einspringen.

Verantwortungsbewusstes Handeln und die Wahl sicherer Mobilitätsoptionen tragen dazu bei, dass die Legalisierung von Cannabis mit der Verkehrssicherheit vereinbar ist.

Ausblick: Zukunft der Cannabis-Regelungen im Straßenverkehr

Die Debatte um die Cannabis-Regelungen im Straßenverkehr ist noch nicht abgeschlossen. Die Anpassung des THC-Grenzwertes und die Schaffung einer rechtssicheren Umgebung für alle Verkehrsteilnehmer bleiben zentrale Herausforderungen. Es gilt, die Balance zwischen individueller Freiheit und dem Schutz der Allgemeinheit zu finden.

Anpassung des § 24a StVG: Gesetzgebungsverfahren und politische Debatte

Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat mit ihrem Vorschlag zur Anhebung des THC-Grenzwertes eine wichtige Grundlage für die zukünftige Gesetzgebung geschaffen. Nun liegt es am Gesetzgeber, den § 24a StVG entsprechend anzupassen. Das Gesetzgebungsverfahren erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung aller relevanten Aspekte, darunter wissenschaftliche Erkenntnisse, verkehrspolitische Ziele und die Erfahrungen anderer Länder. Die politische Debatte um die Anpassung des Grenzwertes ist von unterschiedlichen Positionen geprägt.

Während Befürworter der Anhebung auf eine bessere Vereinbarkeit von Cannabiskonsum und Verkehrssicherheit verweisen, betonen Gegner die potenziellen Risiken für die Verkehrssicherheit.

Rechtssicherheit für Cannabiskonsumenten: Klarheit und einheitliche Anwendung

Eine klare und einheitliche Rechtslage ist für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr von großer Bedeutung. Die aktuelle Situation, in der Gerichte den neuen Grenzwert bereits vor der Gesetzesänderung berücksichtigen, kann zu Rechtsunsicherheit führen. Eine eindeutige gesetzliche Regelung würde Klarheit schaffen und eine einheitliche Anwendung des Rechts gewährleisten.

Dies würde sowohl den Interessen der Cannabiskonsumenten als auch dem Schutz der Verkehrssicherheit dienen.

Balance zwischen Legalisierung und Verkehrssicherheit: Langfristige Herausforderungen

Die Legalisierung von Cannabis stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Es gilt, einen Weg zu finden, die individuelle Freiheit des Cannabiskonsums mit dem Schutz der Allgemeinheit und der Verkehrssicherheit in Einklang zu bringen. Langfristige Lösungen erfordern einen ganzheitlichen Ansatz, der neben der Anpassung des THC-Grenzwertes auch Präventionsmaßnahmen, Aufklärungskampagnen und die Förderung alternativer Mobilitätsoptionen umfasst. Nur so kann die Legalisierung von Cannabis verantwortungsvoll und sicher gestaltet werden.

Empfehlung der unabhängigen Expertengruppe zum THC Grenzwert

Die unabhängige Expertengruppe, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingesetzt wurde, hat ihre Empfehlungen zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Diese Empfehlungen sind Teil der Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes, das am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und Regelungen zum Konsum von Cannabis und dessen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit beinhaltet.

Die Expertengruppe, bestehend aus Fachleuten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizeiwesen, schlägt vor, einen Grenzwert von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut zu definieren, bei dessen Überschreitung das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr als nicht mehr gewährleistet angesehen wird. Der vorgeschlagene Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert soll in das Straßenverkehrsgesetz (StVG), speziell in den § 24a, aufgenommen werden.

Zusätzlich empfiehlt die Gruppe, aufgrund der besonderen Gefährdung durch den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten am Steuer, analog zur Regelung in § 24c StVG. Des Weiteren wird die Einführung von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Cannabiskonsums vorgeschlagen. Die Details hierzu sollen unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen weiter ausgearbeitet werden.

Die Ergebnisse und Empfehlungen der Expertengruppe wurden dem Bundesministerium für Gesundheit übermittelt und die Fraktionen des Bundestages informiert. Die Einführung des empfohlenen Grenzwertes erfordert eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die vom Gesetzgeber vorgenommen werden muss.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

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