Wer einen Rechtsstreit gewinnt, möchte natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Doch wie bekommt man sein Geld vom Verlierer zurück? Das regelt der sogenannte Kostenfestsetzungsbeschluss. Er legt genau fest, welche Partei wie viel bezahlen muss. Dabei geht es nicht nur um Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch um Ausgaben für Zeugen oder Gutachter.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kostenfestsetzungsbeschluss legt fest, wer in einem Zivilprozess welche Kosten bezahlen muss.
- Zu den Kosten gehören vor allem Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zeugengebühren und Gutachterkosten.
- Normalerweise muss die Partei, die den Prozess verloren hat, alle Kosten bezahlen. Wenn beide Parteien zum Teil gewinnen und verlieren, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.
- Die Höhe der Gerichtskosten hängt vom Streitwert ab. Je höher der Streitwert, desto höher die Gerichtskosten.
- Wer mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht einverstanden ist, kann dagegen vorgehen, zum Beispiel mit einer Erinnerung, einer Beschwerde oder einer Gehörsrüge. Dafür gelten bestimmte Fristen und Voraussetzungen.
- Rechtsanwalt Dr. Kotz und sein Team unterstützen Sie bei allen Fragen zu Kostenfestsetzung und Zwangsvollstreckung.
Übersicht:
Welche Kosten umfasst ein Kostenfestsetzungsbeschluss?
In einem Kostenfestsetzungsbeschluss können verschiedene Arten von Kosten festgesetzt werden, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstanden sind. Dazu gehören insbesondere:
- Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen des Gerichts)
- Anwaltskosten der obsiegenden Partei
- Zeugengebühren und -auslagen
- Kosten für Sachverständige und Gutachter
- Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher
- Reisekosten der Beteiligten zum Gerichtstermin
Die Anwaltskosten machen dabei oft den größten Teil aus. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert und werden anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet.
Auch die Gerichtskosten, die sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) richten, hängen vom Streitwert des Verfahrens ab. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Gerichtskosten in Zivilsachen bei verschiedenen Streitwerten:
Streitwert (bis max.) | Gerichtskosten |
---|---|
500 EUR | 38.00 EUR |
1.000 EUR | 58,00 EUR |
1.500 EUR | 78,00 EUR |
2.000 EUR | 98,00 EUR |
3.000 EUR | 119,00 EUR |
4.000 EUR | 140,00 EUR |
5.000 EUR | 161,00 EUR |
6.000 EUR | 182,00 EUR |
7.000 EUR | 203,00 EUR |
8.000 EUR | 224,00 EUR |
9.000 EUR | 245,00 EUR |
10.000 EUR | 266,00 EUR |
13.000 EUR | 295,00 EUR |
16.000 EUR | 324,00 EUR |
19.000 EUR | 353,00 EUR |
22.000 EUR | 382,00 EUR |
25.000 EUR | 411,00 EUR |
30.000 EUR | 449,00 EUR |
35.000 EUR | 487,00 EUR |
40.000 EUR | 525,00 EUR |
45.000 EUR | 563,00 EUR |
50.000 EUR | 601,00 EUR |
65.000 EUR | 733,00 EUR |
80.000 EUR | 865,00 EUR |
95.000 EUR | 997,00 EUR |
110.000 EUR | 1.129,00 EUR |
125.000 EUR | 1.261,00 EUR |
140.000 EUR | 1.393,00 EUR |
155.000 EUR | 1.525,00 EUR |
170.000 EUR | 1.657,00 EUR |
185.000 EUR | 1.789,00 EUR |
200.000 EUR | 1.921,00 EUR |
230.000 EUR | 2.119,00 EUR |
260.000 EUR | 2.317,00 EUR |
290.000 EUR | 2.515,00 EUR |
320.000 EUR | 2.713,00 EUR |
350.000 EUR | 2.911,00 EUR |
380.000 EUR | 3.109,00 EUR |
410.000 EUR | 3.307,00 EUR |
440.000 EUR | 3.505,00 EUR |
470.000 EUR | 3.703,00 EUR |
500.000 EUR | 3.901,00 EUR |
550.000 EUR | 4.099,00 EUR |
600.000 EUR | 4.297,00 EUR |
650.000 EUR | 4.495,00 EUR |
700.000 EUR | 4.693,00 EUR |
Wie man sieht, steigen die Gerichtskosten mit zunehmendem Streitwert an. Bei einem Streitwert von beispielsweise 10.000 Euro fallen Gerichtskosten von 266 Euro an, bei 110.000 Euro sind es bereits 1.129 Euro.
Wichtig: Der Kostenfestsetzungsbeschluss umfasst nur die Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Überhöhte oder unnötige Kosten werden vom Gericht nicht zugesprochen.
Wer trägt die Kosten des Kostenfestsetzungsbeschlusses?
Grundsätzlich gilt: Die Kosten des Rechtsstreits trägt die unterliegende Partei. Das heißt, wer den Prozess verliert, muss nicht nur die eigenen Kosten tragen, sondern auch die Kosten der Gegenseite erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.
Es gibt aber auch Fälle, in denen beide Parteien die Kosten anteilig tragen müssen, nämlich dann, wenn sie jeweils zu einem Teil obsiegen und unterliegen. Hier spricht man von einer Kostenteilung. Das Gericht setzt dann die Kosten quotenmäßig fest, z.B. 60 zu 40 Prozent.
Ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluss gegen eine Partei, muss sie die darin festgesetzten Kosten an die Gegenseite zahlen. Tut sie das nicht freiwillig, kann die obsiegende Partei die Zwangsvollstreckung einleiten und die Kosten beispielsweise durch Pfändung von Konten oder Sachwerten eintreiben.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss?
Wenn man mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht einverstanden ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Hier sind die wichtigsten:
Erinnerung (§ 766 ZPO)
Eine Erinnerung ist ein Rechtsmittel, wenn man Fehler bei der Berechnung der Kosten vermutet.
- Frist: 2 Wochen ab Zustellung des Beschlusses
- Grund: Fehler bei der Kostenberechnung oder -festsetzung
- Beispiel: Wenn das Gericht Anwaltskosten falsch berechnet hat.
- Entscheidung: Durch das Gericht, das den Beschluss erlassen hat
Beschwerde (§ 567 ff. ZPO)
Mit einer Beschwerde kann man gegen rechtliche Fehler im Beschluss vorgehen.
- Frist: 1 Monat ab Zustellung des Beschlusses
- Grund: Rechtsfehler des Kostenfestsetzungsbeschlusses
- Beispiel: Wenn das Gericht die falsche Rechtsnorm angewendet hat.
- Entscheidung: Durch das nächsthöhere Gericht
Gehörsrüge (§ 321a ZPO)
Eine Gehörsrüge wird erhoben, wenn das Gericht einem nicht zugehört hat, bevor es den Beschluss gefasst hat.
- Frist: 2 Wochen ab Kenntnis vom Beschluss
- Grund: Gericht hat vor Erlass des Beschlusses rechtliches Gehör versagt
- Beispiel: Wenn das Gericht wichtige Unterlagen oder Argumente nicht berücksichtigt hat.
- Entscheidung: Durch das Gericht, das den Beschluss erlassen hat
Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, sonst sind die Rechtsmittel nicht mehr zulässig. Man sollte auch prüfen, ob man wirklich Erfolg haben kann. Sonst könnte man zusätzliche Kosten tragen müssen.

Fazit
Ein Kostenfestsetzungsbeschluss regelt verbindlich die Kosten eines Zivilprozesses. Er bestimmt, welche Partei welche Kosten tragen muss und in welcher Höhe. Dazu gehören Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gutachterkosten.
Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits. Wenn beide Parteien teilweise gewinnen und verlieren, werden die Kosten anteilig aufgeteilt.
Man kann gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit Rechtsmitteln wie Erinnerung, Beschwerde oder Gehörsrüge vorgehen, wenn man ihn für fehlerhaft hält. Dabei muss man aber Fristen und Voraussetzungen beachten.
Gerichtsverfahren können schnell teuer werden, selbst bei niedrigen Streitwerten. Deshalb sollte man die Erfolgsaussichten und Kostenrisiken genau abwägen, bevor man klagt.
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✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt
- Was ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss?
Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, die verbindlich festlegt, welche Partei in einem Zivilprozess welche Kosten tragen muss. Er wird auf Antrag der obsiegenden Partei erlassen und beziffert die zu erstattenden Kosten. - Welche Kosten werden in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festgelegt?
In einem Kostenfestsetzungsbeschluss können verschiedene Kosten festgesetzt werden, insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zeugengebühren, Gutachterkosten, Kosten für Dolmetscher und Übersetzer sowie Reisekosten der Beteiligten. - Wer trägt die Kosten eines Zivilprozesses?
Grundsätzlich gilt: Wer den Prozess verliert, muss die Kosten tragen – sowohl die eigenen als auch die der Gegenseite. Bei einem teilweisen Obsiegen und Unterliegen werden die Kosten anteilig auf beide Parteien verteilt. - Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und sind in § 34 GKG geregelt. Sie steigen mit zunehmendem Streitwert überproportional an. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro fallen beispielsweise Gerichtskosten von 373 Euro an. - Kann man gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss vorgehen?
Ja, gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kann man Rechtsmittel einlegen, wenn man ihn für fehlerhaft hält. In Frage kommen insbesondere die Erinnerung (§ 766 ZPO), die Beschwerde (§ 567 ff. ZPO) und die Gehörsrüge (§ 321a ZPO). Dabei sind jedoch Fristen und Voraussetzungen zu beachten.