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Tierarzthaftung bei Behandlungsfehlern – Was Tierhalter wissen müssen

In Deutschland leben rund 60 Millionen Haustiere in einem beschaulichen Zuhause bei Frauchen oder Herrchen. Die Tierliebe wird hierzulande sehr großgeschrieben, weshalb es auch nicht verwundert, dass für unzählige Tierhalter die Gesundheit der Haustiere von größter Bedeutung ist. Natürlich sind auch Haustiere nicht vor Krankheiten gefeit und wenn die gesundheitlichen Probleme erst einmal auftreten, so ist der Gang zum Tierarzt unerlässlich. Dieser Gang ist stets mit der Hoffnung verbunden, dass dem Tier die bestmögliche Behandlung zuteilwird. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass – bei aller fachlichen Kompetenz – auch Tierärzte nur Menschen sind und im Zuge der Behandlungsmaßnahme Fehler begehen können.

Tierarzthaftung: Rechtliche Grundlagen und Durchsetzung von Ansprüchen

Behandlungsfehler Tierarzt
Tierärzte haften für Behandlungsfehler, die zu Schäden bei den Tieren führen, und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Haftung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere des Fehlers und der Art des Schadens. (Symbolfoto: v-svirido/Shutterstock.com)

Sollte dies eintreten, stellt sich für die Tierhalter dann die Frage, inwieweit ein Tierarzt in die Haftung genommen werden kann. Ein entsprechendes rechtliches Hintergrundwissen sowie die Kenntnis darüber, welche rechtlichen Schritte möglich sind, ist ebenfalls enorm wichtig. Hier in diesem Artikel bringen wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Tierarzthaftung näher und vermitteln Ihnen das Wissen, wie sich ein Behandlungsfehler überhaupt definiert. Zudem zeigen wir auch auf, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von eventuell bestehenden Ansprüchen bestehen.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Zunächst erst einmal muss eine Differenzierung vorgenommen werden zwischen dem Diagnosefehler und dem Behandlungsfehler. Von einem Behandlungsfehler wird immer dann gesprochen, wenn die tierärztliche Behandlung nicht auf der Grundlage der als allgemeingültig anzusehenden Regeln von der tierärztlichen Kunst erfolgte. Der Diagnosefehler hingegen ist nur dann gegeben, wenn der Tierarzt diesen Fehler schuldhaft begangen hat.

Bedeutung der Tierarzthaftung bei Behandlungsfehlern

Jeder tierärztlichen Behandlung liegt ein sogenannter Behandlungsvertrag zugrunde. Hierbei handelt es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen dem Tierhalter und dem Arzt. Rechtlich betrachtet hat dieser Vertrag den Charakter eines Dienstvertrages gem. §§ 611 fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das rechtliche Wesen eines Dienstvertrages liegt in dem Umstand, dass der Tierarzt auf der Grundlage des Vertrages dem Tierhalter ausdrücklich nicht den Erfolg der Behandlung schuldet. Der Tierarzt hat lediglich sämtliche Maßnahmen zu erbringen, welche im Rahmen der tierärztlichen Kunst als erforderlich anzusehen sind. Sollte der Tierarzt diese Maßnahmen nicht erbringen oder Behandlungen durchführen, die nicht auf der Maßgabe der tierärztlichen Regeln erfolgen, so liegt die Vermutung des Behandlungsfehlers nahe.

Beispiele für Behandlungsfehler in der Tiermedizin

Es gibt eine wahre Vielzahl von Behandlungsfehler, welche in der Tiermedizin auftreten können. Ein anschauliches Beispiel für aus der gängigen Praxis ist die unterlassene Röntgenuntersuchung eines Tieres, um die Ursachen für das Leiden festzustellen. Auch eine fehlerhafte Dosierung der Narkose im Vorfeld einer tierärztlichen Operation kann als Behandlungsfehler gewertet werden. Unterschieden werden muss jedoch stets zwischen einem leichten Behandlungsfehler und einem schuldhaften groben Behandlungsfehler.

Unterschiede zwischen einem Behandlungsfehler und unvermeidbaren Komplikationen

Obgleich ein erfahrener Tierarzt den Verlauf einer vorgeschlagenen Behandlung für gewöhnlich ausgezeichnet voraussagen kann, so können auch immer wieder unerwartete Ereignisse eintreten, die letztlich den Heilungsverlauf erschweren oder sogar verhindern. Auch der beste Tierarzt kann diese unerwarteten Ereignisse nicht vorhersehen, sodass der Gesetzgeber zwischen dem Behandlungsfehler und den sogenannten unvermeidbaren Komplikationen unterscheidet. Als unvermeidbare Komplikationen gelten dabei eben jene aufgetretenen unvorhergesehenen Ereignisse, die der Arzt beim besten Willen nicht vorhersehen konnte und deren Auswirkungen trotz aller angewandten fachmedizinischen Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können.

Tierarzthaftung bei Behandlungsfehlern

Gesetzliche Grundlagen der Tierarzthaftung

Als gesetzliche Grundlage für die Tierarzthaftung gelten die Regelungen der §§ 611 fortfolgende BGB.

Tierarzt-Pflichten: Sorgfaltspflicht und Aufklärungspflicht

Ein Tiermediziner hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine wahre Vielzahl von Pflichten. Zu den wichtigsten Pflichten gehören dabei sowohl die Aufklärungs- als auch die Sorgfaltspflicht. Die Aufklärungspflichten beziehen sich auf die genauen Informationen an den Tierhalter, auf welcher Grundlage die Diagnose getroffen wurde und welche Behandlungsmöglichkeiten möglich sind. Über die möglichen Risiken der Behandlung und über eventuell bestehende Behandlungsalternativen muss der Tierhalter ebenfalls durch den Veterinärmediziner aufgeklärt werden. Im Rahmen der Diagnose und der Behandlung hat der Arzt dann sämtliche anerkannten Regeln der Tiermedizin einzuhalten und mit der gebotenen Sorgfalt die Maßnahmen durchzuführen. Sämtliche Tätigkeiten, die der Arzt ausführt, müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dies gehört ebenfalls zu den Sorgfaltspflichten.

Haftungsvoraussetzungen: Verschulden, Kausalität und Schaden

Damit die Tierarzthaftung greift, müssen gewisse Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden. Das Verschulden des Arztes ist ebenso eine zwingende Voraussetzung, wie die Kausalität und der Schaden. Als Kausalität wird der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem Arztfehler und dem aufgetretenen Schaden verstanden. Dies bedeutet, dass der Behandlungsfehler ursächlich für den Schaden an dem Tier sein muss. Im Hinblick auf den Schaden ist der Gesetzgeber sehr vage, da diese Frage nicht selten die Gerichte beschäftigt. Allgemein hin wird eine gesundheitliche Verschlechterung des Tieres oder im schlimmsten Fall der Tod verstanden. Da der Gesetzgeber zwischen der Humanmedizin und der Veterinärmedizin noch keine vollständige Gleichstellung hergestellt hat, wird auch bei den Tierarten bezüglich des Schadens differenziert. Bei Zuchttieren wird die Unfruchtbarkeit des Männchens als Schaden gewertet, während hingegen bei kleineren Haustieren die Unfruchtbarkeit nicht zwingend einen Schaden darstellt.

Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern

Der Gesetzgeber in Deutschland unterscheidet zwischen der Humanmedizin und der Veterinärmedizin jedoch dahin gehend, dass sich die Beweislast bei einem groben Behandlungsfehler des Arztes in einigen Fällen umkehrt. Dies bedeutet, dass zunächst angenommen wird, dass der Fehler des Tierarztes im Rahmen der Behandlung zu dem Schaden führte. Der Tierarzt muss dementsprechend dann beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Die Umkehr der Beweislast wird jedoch erst dann erreicht, wenn der Tierhalter den Vorwurf des Behandlungsfehlers erfolgreich vortragen kann.

Nachweis eines Behandlungsfehlers

In der gängigen Praxis gestaltet sich der Nachweis eines tierärztlichen Behandlungsfehlers nicht immer als einfaches Unterfangen. Es gibt jedoch gewisse Möglichkeiten für einen Tierhalter, den Vorwurf des Behandlungsfehlers zu untermauern.

Tierhalterverantwortung: Dokumentation und Beweissicherung

Dem reinen Grundsatz nach muss der Tierhalter im Rahmen seiner Tierhalterverantwortung einem Arzt, dem der Vorwurf des Behandlungsfehlers gemacht wird, ausreichend dargelegt werden. Obgleich es zu den Pflichten des Veterinärmediziners gehört, die entsprechende Dokumentation bezüglich der Behandlung zu führen, so kann der Tierhalter die entsprechende Dokumentation ebenfalls anfertigen. Auch die Beweissicherung ist eine gute Maßnahme, um etwaige Ansprüche gegen den Tierarzt zu sichern. Der Tierhalter hat das Recht auf die Akteneinsicht in die medizinische Behandlungsakte.

Expertenmeinungen und Gutachten

Sollte es zu einer rechtlichen Streitigkeit mit dem Tiermediziner bezüglich der Tierarzthaftung kommen, so können Expertenmeinungen sowie auch Sachverständigengutachten als Beweismittel in Auftrag gegeben werden. Die Kosten hierfür trägt zunächst der Tierhalter.

Schadensersatzansprüche und rechtliche Schritte

Mögliche Schadensersatzansprüche: Tierarztkosten, Folgekosten, Schmerzensgeld

Sollte ein Schaden aufgetreten sein, den der Tierarzt zu verantworten hat, so kann der Tierhalter Schadensersatzansprüche geltend machen. Als mögliche Ansprüche sind sowohl die Kosten für eine anderweitige Tierarztbehandlung als auch etwaige Folgekosten denkbar. Als Bemessungsgrundlage gilt hierbei der objektive Wert des Tieres. Denkbar wäre auch, dass der Tierhalter Schmerzensgeld als Schadensersatzanspruch geltend macht. Der Gesetzgeber hat hierfür jedoch sehr hohe Kriterien festgelegt. Das Schmerzensgeld ist auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung nur dann denkbar, wenn das Tier infolge des Behandlungsfehlers verstirbt und der Tierhalter durch den Verlust des Tieres einen Schock erleidet.

Verjährungsfristen

Damit ein Tierhalter etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Tierarzt geltend machen kann, muss zwingend die Verjährungsfrist eingehalten werden. Diese Frist beträgt drei Jahre nach dem Eintritt des Schadens. Wird die Verjährungsfrist versäumt, so ist eine Geltendmachung des Schadensersatzanspruches nicht mehr möglich.

Rechtliche Beratung und Unterstützung

Da ein Tierhalter in der Regel keine juristischen Fachkenntnisse besitzt, ist es grundlegend wichtig, dass vor der Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen der zugrundeliegende Fall zunächst ausgiebig rechtlich geprüft wird. Hierfür ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt auf jeden Fall sehr ratsam. Es gibt zudem auch Fachstellen wie den Tierschutzbund, an den sich Tierhalter mit ihrem Anliegen wenden können.

Außergerichtliche Konfliktlösung bei Behandlungsfehlern

In einigen Fällen ist es möglich, Konflikte im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern außergerichtlich zu lösen, ohne aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren einzuleiten. Zwei gängige Methoden zur außergerichtlichen Konfliktlösung sind die Schlichtung und die Mediation. Beide Verfahren zielen darauf ab, eine einvernehmliche Lösung zwischen den beteiligten Parteien zu finden.

Schlichtungsverfahren

Schlichtungsverfahren sind eine Möglichkeit zur Streitbeilegung, bei der eine neutrale Schlichtungsperson (der Schlichter) eingesetzt wird, um den Streit zwischen den Parteien zu lösen. Der Schlichter hört sich die Argumente beider Seiten an und trifft anschließend eine Entscheidung, die für beide Parteien bindend ist. Schlichtungsverfahren sind in der Regel schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren.

In einigen Ländern gibt es spezielle Schlichtungsstellen für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tierarzthaftung, an die sich Tierhalter und Tierärzte wenden können. Diese Stellen sind oft von Tierärztekammern oder Tierschutzorganisationen eingerichtet und verfügen über Fachleute, die mit den rechtlichen und medizinischen Aspekten von Tierarzthaftung vertraut sind.

Mediation

Die Mediation ist ein weiteres Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Vermittler (der Mediator) eingesetzt wird, um die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien zu fördern und ihnen zu helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Gegensatz zur Schlichtung ist die Entscheidung des Mediators nicht bindend, und die Parteien behalten die Kontrolle über den Ausgang des Verfahrens.

Die Mediation kann eine gute Option für Tierhalter und Tierärzte sein, die eine konstruktive Lösung suchen und ihre Beziehung zueinander erhalten möchten. Der Mediator hilft den Parteien, ihre Interessen und Bedenken offen zu legen, und unterstützt sie bei der Erarbeitung einer Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Empfehlungen für die außergerichtliche Konfliktlösung

  • Klare Kommunikation: Sowohl Tierhalter als auch Tierärzte sollten offen und ehrlich über ihre Bedenken und Erwartungen sprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Frühzeitiges Handeln: Je früher ein Konflikt angegangen wird, desto größer sind die Chancen, eine einvernehmliche Lösung zu finden und einen Rechtsstreit zu vermeiden.
  • Flexibilität und Kompromissbereitschaft: Beide Parteien sollten offen für alternative Lösungen und Kompromisse sein, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu erzielen.
  • Fachkundige Unterstützung: Die Hinzuziehung von Fachleuten wie Schlichtern, Mediatoren oder Rechtsanwälten, die mit Tierarzthaftung vertraut sind, kann dazu beitragen, eine sachgerechte und faire Lösung zu finden.
  • Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit der Informationen, die während der außergerichtlichen Konfliktlösung ausgetauscht werden, sollte gewahrt bleiben. Dies fördert eine offene Kommunikation und schützt die Privatsphäre der beteiligten Parteien.
  • Vereinbarung schriftlich festhalten: Sobald eine Einigung erzielt wurde, sollten beide Parteien die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festhalten und von beiden Seiten unterzeichnen lassen. Dies stellt sicher, dass die Bedingungen klar sind und dient als rechtlicher Beleg für die getroffene Vereinbarung.
  • Weiterbildung und Prävention: Tierärzte sollten sich kontinuierlich fortbilden, um Behandlungsfehler zu vermeiden. Tierhalter sollten ebenfalls gut informiert sein und aktiv an der Gesundheit und dem Wohlbefinden ihrer Tiere teilnehmen. Beide Parteien können so dazu beitragen, zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Insgesamt bieten Schlichtungsverfahren und Mediation effektive, kostengünstige und zeitsparende Alternativen zu Gerichtsverfahren für die Lösung von Konflikten zwischen Tierhaltern und Tierärzten im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern. Durch die Zusammenarbeit, offene Kommunikation und das Streben nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung können viele Konflikte erfolgreich beigelegt werden, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich wird.

Versicherungsschutz für Tierhalter und Tierärzte

Versicherungsschutz spielt im Zusammenhang mit tierärztlichen Behandlungsfehlern eine wichtige Rolle, sowohl für Tierärzte als auch für Tierhalter. Es gibt verschiedene Versicherungsarten, die im Falle eines Behandlungsfehlers greifen können:

Tierarzthaftpflichtversicherung

Die Tierarzthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, die Tierärzte vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützt, die aufgrund von Behandlungsfehlern oder Nachlässigkeiten entstehen können. Diese Versicherung deckt in der Regel sowohl Sach- als auch Personenschäden ab. Im Falle eines Behandlungsfehlers kommt die Tierarzthaftpflichtversicherung für die Kosten der rechtlichen Verteidigung, Schadensersatzforderungen oder Entschädigungszahlungen auf, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.

Tierkrankenversicherung

Die Tierkrankenversicherung ist eine Versicherung, die Tierhalter abschließen können, um die Kosten für tierärztliche Behandlungen ihrer Haustiere abzudecken. Im Falle eines Behandlungsfehlers kann diese Versicherung helfen, die zusätzlichen medizinischen Kosten zu decken, die durch die fehlerhafte Behandlung entstanden sind. Je nach Versicherungspolice können auch alternative oder ergänzende Behandlungen, wie Physiotherapie oder alternative Medizin, abgedeckt sein.

Tierärzte & Tierhalter: Wichtigkeit der Versicherungen verstehen

Es ist wichtig, dass sowohl Tierärzte als auch Tierhalter die Bedingungen und Grenzen ihrer jeweiligen Versicherungen genau verstehen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, um einen umfassenderen Schutz zu gewährleisten. Beispielsweise kann ein Tierarzt eine erweiterte Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die auch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen oder geistigem Eigentum abdeckt. Im Falle eines Behandlungsfehlers ist es entscheidend, dass sowohl der Tierarzt als auch der Tierhalter ihre Versicherungen umgehend informieren, um den Schadensfall korrekt zu melden und den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Fazit

Wichtigkeit des Themas für Tierhalter und Tierärzte

Sowohl für Tierhalter als auch für Tierärzte ist die Thematik der Tierarzthaftung sowie des Behandlungsfehlers von entscheidender Bedeutung. Tiere sind Lebewesen, die ihren Tierhaltern ans Herz wachsen. Jeder Tierhalter möchte für seinen animalischen Freund nur das Beste und bei gesundheitlichen Problemen auch eine entsprechende Hilfe von dem Tierarzt. Der Tierarzt haftet jedoch nicht für den Erfolg der Behandlung, sondern nur für Behandlungsfehler.

Empfehlungen für betroffene Tierhalter

Wenn Sie als Tierhalter von einem tierärztlichen Behandlungsfehler direkt betroffen sind, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden und sich bezüglich weitergehender rechtlicher Schritte ausführlich beraten lassen. Hierbei sollte auf jeden Fall die Verjährungsfrist zwingend beachtet werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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