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Urheberrechtsverletzung mögliche Strafen und Folgen

Urheberrechte verletzt – darauf müssen Sie achten!

Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten und wissen nicht was Sie jetzt tun sollen? In diesem Artikel erfahren Sie was eine Urheberrechtsverletzung ist, was sie bedeutet, sowie wie Sie sich jetzt verhalten und tunlichst vermeiden sollten und wie Sie sich am besten beraten lassen können. Am wichtigsten ist, dass Sie Ruhe bewahren und nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Wenden Sie sich am besten als erstens an uns und fordern Sie unsere Ersteinschätzung an.

Wie Urheberrechte unseren Alltag beeinflussen.

Urheberrechtsverletzung
Die Verletzung von Urheberrechten ist eine Straftat, die mit empfindlichen Geldstrafen und sogar Haftstrafen geahndet werden kann. (Symbolfoto: nitpicker/Shutterstock.com)

Zahllose Menschen in Deutschland hören gerne Musik oder schauen gerne Filme als Freizeitvergnügen. Die wenigsten Menschen machen sich bei dem Genuss der Medien darüber Gedanken, dass die Musik- bzw. Filmtitel einem Unternehmen oder – in selteneren Fällen – einer Einzelperson gehören und dass das Unternehmen oder auch die Einzelperson der Rechteinhaber des Titels ist. Zwar wird, gerade bei Filmen, immer wieder auf die rechtliche Situation hingewiesen, aber Hand aufs Herz, wer liest den Text bei einer DVD oder BluRay schon, wenn doch die Vorfreude auf den Film so groß ist.

Bei Musiktiteln wird ein derartiger Hinweistext zwar nicht im Vorwege erwähnt, allerdings ist die rechtliche Ausgangslage hier ähnlich wie bei Filmen. Der Musiktitel sowie auch der Film entstammt gewissen Personen, die als Urheber die Rechte an dem Titel haben. Diese Rechte werden für gewöhnlich an ein Vertriebsunternehmen veräußert, welche daraufhin das Urheberrecht für den Titel erhalten. Der Inhaber des Urheberrechts räumt dem Konsumenten lediglich eingeschränkte Nutzungsrechte an dem Titel ein und wer gegen diese Einschränkung verstößt, der kann aufgrund einer Urheberrechtsverletzung sehr schnell rechtlichen Ärger bekommen.

Was bedeutet Urheberrechtsverletzung eigentlich genau

Der Gesetzgeber definiert die Urheberrechtsverletzung als, ganz wie es der Name bereits vermuten lässt, einen Verstoß gegen das geltende Urheberrecht. Diese Beschreibung ist jedoch so in dieser Form nicht gänzlich korrekt, da sich der Verstoß gegen das Urheberrecht genauer betrachtet auf das Verwertungsrecht bezieht. Als Verstoß gegen das Urheberrecht kann auch eine Inbetriebnahme von einer fremden Schöpfung mit der Verwertung unter eigenem Namen gewertet werden. Allgemeinhin wird dieser Verstoß auch als Plagiat bezeichnet.

Der Urheber muss zuerst aktiv werden

Bei der Urheberrechtsverletzung handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, sodass eine Strafverfolgung durch die zuständigen Ermittlungsbehörden lediglich dann erfolgt, wenn der Urheber bzw. Rechteinhaber eine Strafanzeige aufgrund der Urheberrechtsverletzung stellt. Die rechtliche Grundlage für das Urheberrecht stellt der § 109 Urhebergesetz (UrhG) dar. Das regelrechte Paradebeispiel für eine Verletzung des Urheberrechts stellt die sogenannte Raubkopie dar, bei welcher es sich um eine widerrechtlich angefertigte Kopie von einem Medium handelt. Durch die Anfertigung einer Raubkopie wird von dem Täter die monetäre Entlohnung für den Urheber des Werks verhindert.

Praxisbeispiele für Raubkopien von Medien

  • kopierte Musikwerke
  • kopierte Bücher
  • kopierte Datenbanken
  • kopierte Filme
  • kopierte Computerprogramme

Auch die Veränderung eines urheberrechtlich geschützten Werks stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Rechtlich wird ein derartiger Vorgang als unberechtigte Umgestaltung bzw. Bearbeitung von einem Werk gesprochen. Gem. § 53 UrHG ist jedoch die Anfertigung einer Kopie von einem Medium, welches zuvor erworben wurde, aus privaten und nichtgewerblichen Gründen erlaubt. Die sogenannte Sicherheitskopie stellt somit keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, sofern die Sicherheitskopie keiner anderen Person zugänglich gemacht wird.

Das sogenannte File-Sharing

Mit dem Aufkommen der Digitalisierung und des Internets erlebten auch sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke eine regelrechte Hochkonjunktur. In derartigen Netzwerken war es den Nutzern möglich, von anderen Personen zuvor hochgeladene Werke auf den eigenen Computer herunterzuladen. Der Internet-Datenzugriff ist jedoch ein Verstoß gegen das Urheberrecht, da es sich nicht um eine Privatkopie handelt.

Der Kopierschutz wird umgangen

Ist ein Medium mit einem sogenannten Kopierschutz ausgestattet, so stellt dies eine Verletzung des Urheberrechts dar. Durch den Kopierschutz möchte der Urheber die Anfertigung einer Kopie verhindern. In der gängigen Praxis gibt es einen stetigen Wettlauf der Rechteinhaber mit professionellen sowie auch semiprofessionellen Hackern, da es sehr viele Programme gibt, mit denen ein entsprechender Kopierschutz umgangen werden kann. Es gibt durchaus Programme, bei denen bereits der Besitz des Programms einen Straftatbestand erfüllt. In derartigen Fällen macht sich der Nutzer bereits dadurch strafbar, dass sich das entsprechende Programm auf dem Computer befindet. Die Strafbarkeit ist dabei nicht an die Nutzung des Programms gebunden.

Verletzung von Foto- und Bildrechten

Wer ein Foto aufgenommen und bearbeitet hat, ist der Urheber des Fotos. Dies gilt auch für Fotos, die mit einem Smartphone oder Tablet aufgenommen wurden. Sobald das Foto gespeichert ist, steht dem Urheber ein urheberrechtliches Nutzungsrecht an dem Foto zu. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Bildrechte sind urheberrechtliche Rechte, die dem Urheber eines Bildes zustehen. Der Urheber eines Bildes hat das Recht, das Bild zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Zudem hat der Urheber das Recht, das Bild zu bearbeiten und umzuwandeln. Bildrechte werden in der Regel vom Urheber an einen Verlag oder Verleger weitergegeben, der dann das Recht hat, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten. In manchen Fällen kann der Urheber seine Bildrechte auch an einen anderen Nutzer übertragen. In diesem Fall steht dem neuen Nutzer dann das gleiche Recht zu, wie es dem Urheber des Bildes zusteht. Wenn Sie ein Foto nutzen möchten, sollten Sie sich immer vorher beim Urheber erkundigen, ob Sie die nötigen Rechte an dem Foto besitzen. In vielen Fällen ist es auch möglich, die notwendigen Rechte an einem Foto von einem Verlag oder Verleger zu erwerben.

Produktpiraterie auf Ebay und Co.

Auf den großen Online-Auktionsplattformen wie Ebay und Quoka tummeln sich Millionen von Artikeln. Die meisten davon sind unbedenklich, doch ab und an tauchen dort auch Produkte auf, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Anzahl an gefälschten Produkten nahm in den letzten Jahren massiv und nahezu ungebremst zu. Das können beispielsweise Markenprodukte sein oder Schallplatten mit geschützter Musik. Auch Bilder von Prominenten oder Kunstwerke können ohne Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers online angeboten werden. Ebenso geklaute bzw. ohne Genehmigung verwendete Produktabbildungen können schnell zu einer ungewünschten Abmahnung  für unbescholtene Privatbürger, welche nur mal eben schnell was bei Ebay verkaufen wollen, führen. Ein Sprichwort sagt, mit gehangen – mit gefangen: Wenn Sie sich fragen, ob es sich bei einem Produkt um einen solchen Verstoß handelt, sollten Sie zunächst einmal prüfen, ob es sich um ein Originalprodukt handelt. Stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf eine Fälschung hereinfallen und vor allem keine Fälschungen wissentlich oder unwissentlich anbieten und verkaufen. Was viele nicht wissen, auch wenn Sie „nur“ als Käufer ein solches Produkt erwerben, kann es sein, dass Sie dennoch belangt werden, da Sie ja die Möglichkeit hatten, dich vor dem Kauf zu informieren.

Die Rechteinhaber haben Möglichkeiten zur Reaktion

Wird einem Rechteinhaber der Verstoß gegen das Urheberrecht bekannt, so erfolgt in der gängigen Praxis zunächst erst einmal eine sogenannte Abmahnung. Im Zuge dieser Abmahnung fordert der Rechteinhaber den entsprechenden Nutzer dazu auf, das abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen. In der Regel geht mit der Abmahnung auch direkt eine entsprechende Unterlassungserklärung einher, welche von dem Nutzer unterschrieben werden soll. Zugleich macht der Rechteinhaber direkt auch Ansprüche gegen den Nutzer geltend. In der Regel sind Rechtsanwaltskosten sowie auch weitergehende Forderungen wie beispielsweise der Schadensersatz ein fester Bestandteil der Ansprüche, welche durch den Rechteinhaber geltend gemacht werden.

Im rechtlichen Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung ist es für die Schadensersatzforderung des Rechteinhabers zwingend erforderlich, dass die Urheberrechtsverletzung durch den Nutzer verschuldet wurde. Der Täter muss dementsprechend die Tat entweder vorsätzlich oder auch fahrlässig begangen haben. Die Höhe der Schadensersatzforderung kann im Vorfeld nur sehr schlecht eingeschätzt werden, da es sich immer um eine Einzelfallbewertung handelt.

Welche Strafen drohen im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung

Bei dem Straftat bestand einer Urheberrechtsverletzung handelt es sich rechtlich betrachtet um einen relativ neuen Straftatbestand, da die zugrundeliegende Gesetzgebung erstmals in dem 20. Jahrhundert geschaffen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt galt es als üblich und normal, wenn von geistigem Eigentum wie beispielsweise einem Buch eine Kopie angefertigt wurde. Dies rührt daher, dass der Begriff nicht als geistig angesehen wurde, sondern vielmehr als lediglich materiell. Das Eigentum bezog sich jedoch lediglich auf das materielle Medium und nicht auf das geistige Eigentum bzw. den Inhalt des materiellen Mediums.

Diejenige Person, welche einen Urheberrechtsverstoß begeht, erfüllt damit einen Straftatbestand. Der Gesetzgeber sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldstrafe, oder – im schlimmeren Fall – eine Maximalfreiheitsstrafe von drei Jahren vor. Es handelt sich dabei jedoch immer um eine Einzelfallprüfung. Sollte eine gewerbsmäßige Tat vorliegen sieht der Gesetzgeber hierfür eine Geldstrafe oder eine Maximalfreiheitsstrafe von fünf Jahren als Strafe vor.

Die Verjährungsfrist

Für den Straftatbestand der Urheberrechtsverletzung gibt es durchaus eine gesetzliche Verjährungsfrist. Dies bedeutet, dass der Urheber die entsprechenden Schutzrechte binnen eines klar definierten Zeitraums gegen den Täter geltend machen muss. Unterlässt es der Rechteinhaber, diese Ansprüche binnen der gesetzlich definierten Verjährungsfrist geltend zu machen, so ist eine spätere Strafverfolgung bzw. die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen gegen den Täter durch den Urheber nicht mehr möglich. In dem UrhG selbst findet sich im Hinblick auf die Verjährungsfrist keine eigenständige Regelung. Das UrhG verweist jedoch im Zusammenhang mit der Verjährungsfrage ausdrücklich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB( und die dort enthaltenen Regelungen der Verjährung. Für die Verletzung des Urheberrechts gilt dementsprechend die dreijährige Verjährungsfrist.

Der Rechtsanwalt muss helfen!

Es gab in der Vergangenheit mehrfach Fällen, in denen Urheberrechtsinhaber eine regelrechte Abmahnwelle an die Menschen herausgeschickt haben. Im Zuge dieser Abmahnwelle haben sich auch unzählige Rechtsanwaltskanzleien auf die Abmahnungen gegen Nutzer spezialisiert, sodass mit den Abmahnungen auch zum Teil horrende Schadensersatzforderungen gegen Privatpersonen geltend gemacht werden sollten. Nicht selten war der Erhalt einer derartigen Abmahnung für die entsprechenden Personen mit einem regelrechten Schock verbunden, da sich die Menschen keiner Schuld bewusst waren bzw. nicht selten auch Kinder und Jugendliche die vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen haben sollen. Insbesondere Fälle aus den Vereinigten Staaten von Amerika haben weltweit in den Medien für Furore gesorgt, da die Rechteinhaber nicht selten sogar gigantische Schadensersatzforderungen geltend gemacht haben.

Nun ist die rechtliche Situation in Deutschland natürlich nicht mit der rechtlichen Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika vergleichbar, allerdings kann auch hierzulande der Erhalt einer Abmahnung in Verbindung mit Schadensersatzforderungen einen regelrechten Schock auslösen. Sollten Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben ist es jedoch wichtig, dass Sie entsprechend schnell die richtigen Maßnahmen treffen. Nicht in jedem Fall ist die Abmahnung auch tatsächlich rechtlich begründet, sodass ein erfahrener Rechtsanwalt helfen kann. Sie können uns selbstverständlich gern in Bezug auf diese Thematik kontaktieren.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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