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Urheberrechtsverletzung – mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann schnell zum Albtraum werden. Doch was genau bedeutet eine solche Verletzung und wie sollte man darauf reagieren? In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte von Urheberrechtsverletzungen erläutert – von den Grundlagen bis hin zu den möglichen Strafen.

Haben Sie Fragen zu Urheberrechtsverletzungen oder benötigen rechtlichen Beistand? Gerne beraten und vertreten wir Sie umfassend in dieser Angelegenheit. Jetzt Ersteinschätzung anfordern!

✔ Das Wichtigste in Kürze

  • Abmahnung und Ruhe bewahren: Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung? Keine Panik. Ruhe bewahren und rasch rechtlichen Rat einholen.
  • Urheberrechtliche Grundlagen: Urheberrechtsverletzungen sind Verstöße gegen die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Urhebers und können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Konsequenzen: Neben Schadensersatz und Anwaltskosten drohen bei schwerwiegenden Verstößen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und hohe Geldstrafen.
  • Verjährung: Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren, beginnend am Ende des Jahres, in dem der Rechtsverstoß und die Identität des Verletzers bekannt werden.
  • Hilfe durch Anwalt: Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz ist Spezialist für den Umgang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Er hilft, die Rechte seiner Mandanten zu schützen und angemessen auf Abmahnungen zu reagieren.

Warum Urheberrecht wichtig ist

Das Urheberrecht spielt eine entscheidende Rolle im Alltag. Es schützt die kreativen Leistungen von Künstlern, Autoren und Unternehmen, indem es ihnen exklusive Verwertungsrechte einräumt. Daher sind Verstöße gegen das Urheberrecht nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch ein moralischer Schlag gegen die Urheber kreativer Werke.

Einfluss auf den Alltag:

  • Musik hören: Jeder Song, der gespielt wird, ist durch das Urheberrecht geschützt. Ob im Radio, Streaming-Dienst oder beim Kauf einer CD – immer sind diese Werke das geistige Eigentum der Künstler.
  • Filme schauen: Ähnlich wie bei der Musik sind auch Filme umfassend urheberrechtlich geschützt. Ohne diese Schutzmechanismen könnten Filme nicht in dem bekannten Umfang produziert und vertrieben werden.

Schützende Funktion:

  • Kreative und Unternehmen: Das Urheberrecht ermöglicht es den Schöpfern, wirtschaftlich von ihren kreativen Leistungen zu profitieren. Es bietet ihnen den notwendigen Schutz, um ihre Werke zu vermarkten und gegen unerlaubte Nutzung vorzugehen.
  • Innovationsförderung: Durch den Schutz des geistigen Eigentums werden Innovationen gefördert. Erfinder und Kreative wissen, dass ihre Leistungen geschützt sind, und sind daher motivierter, neue Werke zu schaffen.
Streaming im Kinderzimmer: Harmlose Unterhaltung oder erste Schritte in die Illegalität? (Bild: Midjourney KI).
Streaming im Kinderzimmer: Harmlose Unterhaltung oder erste Schritte in die Illegalität? (Bild: Midjourney KI).

Definition und Bedeutung der Urheberrechtsverletzung

Die Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Urhebers. Damit wird das geistige Eigentum einer anderen Person oder eines Unternehmens unerlaubt genutzt. Solche Verstöße können unterschiedliche Formen annehmen, wie zum Beispiel die Verbreitung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne entsprechende Erlaubnis.

Gesetzliche Grundlage:

  • Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die Schutzrechte und Verwertungsrechte von Urhebern in Deutschland.
  • § 97 UrhG besagt, dass der Urheber bei Verletzung seiner Rechte Unterlassung und Schadensersatz verlangen kann.

Typische Fälle von Urheberrechtsverletzungen:

  • Raubkopien: Die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung von Musik, Filmen oder Software. Achtung: Auch das Streamen von illegal angebotenen Filmen kann als Verletzung des Urheberrechts gesehen werden – siehe Urteil des EuGH vom 26.4.2017, C-527/15 Stichting Brein.
  • Plagiate: Die unrechtliche Übernahme und Veröffentlichung von Texten oder wissenschaftlichen Arbeiten unter eigenem Namen.
  • File-Sharing: Das Teilen von urheberrechtlich geschützten Dateien über Peer-to-Peer-Netzwerke ohne Zustimmung des Rechteinhabers.

Arten von Werken, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind

Streaming, Filme, Musik, Hörbücher, PDFs, ePubs, E-Books, Artikel, wissenschaftliche Publikationen, Software, Computerspiele, Fotos, Grafiken, Bilderbearbeitung, Datenbanken, Webinhalte, Radiomitschnitte, Fernsehmitschnitte, Lernmaterialien, Zeitschriften, Zeitungsartikel, Blogartikel, Onlinekurse und vieles mehr.

Zudem gibt es spezielle Fälle, wie zum Beispiel den Eiffelturm bei Nacht. Die Beleuchtung des Eiffelturms wurde von einem Lichtkünstler entworfen und steht unter Urheberrechtsschutz. Das bedeutet, dass Nachtaufnahmen des beleuchteten Eiffelturms nicht ohne Genehmigung verwendet oder veröffentlicht werden dürfen. Das macht deutlich, wie weitreichend der Schutz des Urheberrechts sein kann.

Auch die guten, alten Mix-Tapes sind rechtlich gesehen mehr als fragwürdig (Foto: Unsplash+).
Auch die guten, alten Mix-Tapes sind rechtlich gesehen mehr als fragwürdig (Foto: Unsplash+).

Rechtliche Konsequenzen

Die Verletzung des Urheberrechts kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben. Welche Strafen im Einzelnen erfolgen, hängen natürlich von dem jeweiligen Einzelfall ab. Es gibt jedoch einige Beispiele und Erfahrungswerte, die wir Ihnen hier nennen möchten.

Strafrechtliche Konsequenzen:

Geldstrafen oder Freiheitsstrafen

Je nach Schwere des Vergehens können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen, wie bei gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen, können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen.

Einzelfallprüfung

Die Höhe der Strafe wird immer individuell nach den Umständen des Falles festgelegt, wobei Faktoren wie die Schwere der Tat und das Maß des Verschuldens berücksichtigt werden.

Beispiele für typische Strafen für Privatpersonen:

  1. Abmahnungen: Privatpersonen, die etwa urheberrechtlich geschützte Werke über File-Sharing-Plattformen verbreiten, erhalten häufig zunächst eine Abmahnung. Diese umfasst oft Anwalts- und Gerichtskosten sowie eine Forderung nach Schadensersatz. Die Höhe kann mehrere hundert bis wenige tausend Euro betragen.
  2. Geldstrafe: In vielen Fällen wird eine Geldstrafe verhängt. Diese bemisst sich nach dem Tagessatzprinzip und kann für Privatpersonen schnell in den vierstelligen Bereich gehen.
  3. Vorstrafe: Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zu Vorstrafen führen, was insbesondere bei einem Strafbefehl der Fall sein kann. Diese Eintragungen können finanzielle und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zivilrechtliche Konsequenzen:

  • Unterlassung und Schadensersatz: Rechteinhaber können auf Unterlassung klagen und Schadensersatz verlangen. Dies umfasst auch die Übernahme der Anwaltskosten.
  • Abmahnungen: Zumeist erfolgt bei einer Urheberrechtsverletzung zunächst eine Abmahnung, in der der Rechteinhaber den Verletzer zur Unterlassung auffordert und oft eine Unterlassungserklärung verlangt.
  • Schadensersatzberechnung: Der Schadensersatz wird oft als Lizenzanalogie berechnet, das heißt, es wird geschätzt, welche Lizenzgebühr der Täter hätte zahlen müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des Werkes eingeholt hätte.

Praxisbeispiel:

Ein Nutzer lädt urheberrechtlich geschützte Filme über eine Tauschbörse herunter und bietet sie zum Download an. Der Rechteinhaber wird darauf aufmerksam und verschickt eine Abmahnung mit einer Forderung nach Unterlassung und Schadensersatz.

Sicherungskopien im Graubereich: Private Software-Backups bewegen sich oft am Rande der Legalität (Bild: Midjourney KI).
Sicherungskopien im Graubereich: Private Software-Backups bewegen sich oft am Rande der Legalität (Bild: Midjourney KI).

Die „private Sicherheitskopie“

Vielfach liest man ja, dass es legal ist, sich eine Sicherheitskopie für die eigenen Zwecke anzufertigen. Hier muss man allerdings genau hinschauen:

Gemäß § 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist es erlaubt, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken für den privaten und nichtgewerblichen Gebrauch anzufertigen.

Diese sogenannte private Sicherheitskopie darf jedoch strengen Rahmenbedingungen unterliegen:

  1. Privater Gebrauch: Die Kopie darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Jegliche gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
  2. Keine Verbreitung: Die Sicherheitskopie darf nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie ist also nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
  3. Rechtmäßige Quelle: Die Vorlage, von der die Kopie erstellt wird, muss rechtmäßig erlangt worden sein. Das bedeutet, dass die Quelle selbst nicht gegen Urheberrechte verstoßen darf.
  4. Kopierschutz: Das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes, um eine private Kopie anzufertigen, ist untersagt. Wenn ein Medium mit einem Kopierschutz versehen ist, darf dieser nicht entfernt oder umgangen werden, auch nicht für eine private Sicherheitskopie.

Beispiele für private Sicherheitskopien:

  • Musik: Das Kopieren einer gekauften CD, um eine Sicherheitskopie für den eigenen Gebrauch zu erstellen.
  • Filme: Das Erstellen einer Sicherungskopie eines rechtmäßig erworbenen Films, solange kein Kopierschutz umgangen wird.
  • Bücher: Das Scannen von Seiten eines gekauften Buches zur eigenen Verwendung, sofern das Buch rechtmäßig erworben und die Kopie nicht weitergegeben wird.
Sicherheit durch Kopierschutz: Moderne Technologien schützen geistiges Eigentum vor Missbrauch (Bild: Midjourney KI).
Sicherheit durch Kopierschutz: Moderne Technologien schützen geistiges Eigentum vor Missbrauch (Bild: Midjourney KI).

Wenn der Kopierschutz umgangen wird …

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urheberrechts ist der Schutz von Werken mittels technischer Maßnahmen, bekannt als Kopierschutz. Der Kopierschutz dient dazu, die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu verhindern.

  • Umgehung des Kopierschutzes: Das Umgehen eines Kopierschutzes, um eine Kopie anzufertigen, stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Dies gilt selbst dann, wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes ist gesetzlich verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Programme zur Umgehung: Es gibt zahlreiche Programme und Tools, die dazu dienen, Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Allein der Besitz solcher Programme kann in Deutschland strafbar sein, unabhängig davon, ob das Programm tatsächlich genutzt wurde oder nicht. Der bloße Nachweis, dass ein solches Programm auf einem Computer installiert ist, kann ausreichen, um den Straftatbestand zu erfüllen.

Beispiel: Ein Nutzer erwirbt eine DVD eines Films, die mit einem Kopierschutz versehen ist. Der Nutzer verwendet ein Software-Tool, um den Kopierschutz zu entfernen und eine private Kopie des Films zu erstellen. Dies stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar, da der Kopierschutz bewusst umgangen wurde.

Verletzung von Foto- und Bildrechten

Fotos und Bilder stehen unter umfassendem Schutz durch das Urheberrecht. Der Schöpfer eines Bildes – der Urheber – hat exklusive Rechte, die es ihm ermöglichen, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen.

  1. Urheberrechtlicher Schutz:
    Der Urheber eines Fotos hat das exklusive Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Dies gilt unabhängig davon, ob das Foto mit einer Kamera, einem Smartphone oder einem Tablet aufgenommen wurde.
  2. Bearbeitungsrechte:
    Neben dem Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung besitzt der Urheber auch das Recht zur Bearbeitung des Bildes. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers ist es Dritten nicht gestattet, das Werk in irgendeiner Form zu verändern oder zu nutzen.
  3. Lizenzierung:
    Bildrechte können durch Lizenzverträge an Verlage oder andere Nutzer übertragen werden. Solche Lizenzen müssen klar und vertraglich geregelt sein, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Fallstrick Google Bildersuche:

Häufig suchen Personen über die Google Bildersuche nach Fotos, die sie auf ihrer eigenen Webseite verwenden möchten. Dies kann problematisch sein, da Google hauptsächlich Bilder auflistet, die von anderen Webseiten stammen und somit einem Urheberrecht unterliegen. Eine rechtswidrige Nutzung dieser Bilder kann zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.

Tipp: Nutzen Sie die Suchfilter von Google, um nur Werke mit einer „Creative Commons“ Lizenz anzuzeigen. Diese Bilder sind meist frei nutzbar, aber auch hierbei müssen spezifische Lizenzbedingungen beachtet werden.

Geklaute Produktbilder im Online-Shop

Manche Shopbetreiber, die sich die Mühe und Kosten sparen möchten, eigene Produktbilder zu erstellen, greifen auf Fotos der Konkurrenz zurück. Solches Verhalten stellt eine klare Verletzung des Urheberrechts dar, da die Bilder ohne Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers genutzt werden. Der Rechteinhaber der Bilder kann in diesem Fall rechtlich gegen diese unerlaubte Nutzung vorgehen und Schadensersatz sowie Unterlassung verlangen.

Fremde Produktbilder im Internet zu verwenden, sollte man tunlichst vermeiden (Foto: Midjourney KI).
Fremde Produktbilder im Internet zu verwenden, sollte man tunlichst vermeiden (Foto: Midjourney KI).

Folgen von Urheberrechtsverletzungen

Wenn Rechteinhaber von einem Verstoß gegen das Urheberrecht erfahren, haben sie verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um ihre Rechte zu verteidigen und die Verletzung zu stoppen.

  • Abmahnung: In der Regel wird der Verletzer zuerst abgemahnt. Die Abmahnung fordert dazu auf, das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und möglicherweise Schadensersatz zu zahlen. Auch die Anwaltskosten des Rechteinhabers müssen oft übernommen werden.
  • Unterlassungsklage: Verweigert der Abgemahnte die Unterlassungserklärung oder verstößt er weiterhin gegen das Urheberrecht, kann eine Unterlassungsklage eingereicht werden. Diese sorgt dafür, dass das Gericht die rechtswidrige Nutzung des Werkes untersagt.
  • Schadensersatzansprüche: Zusätzlich zur Unterlassung können Rechteinhaber Schadensersatz verlangen. Dieser wird oft anhand der sogenannten Lizenzanalogie berechnet – es wird geschätzt, welche Lizenzgebühr der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er die Nutzung rechtmäßig lizenziert hätte.

Welche Strafen drohen im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung?

Bei einer Urheberrechtsverletzung handelt es sich um eine ernstzunehmende Straftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Strafrechtliche Konsequenzen:

  • Geldstrafen: Häufig wird eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Täters und der Schwere des Verstoßes richtet.
  • Freiheitsstrafen: In schwerwiegenden Fällen, kann es zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren kommen. Insbesondere bei gewerbsmäßigen Verstößen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Zivilrechtliche Konsequenzen:

  • Unterlassungsansprüche: Der Rechteinhaber kann die Unterlassung der widerrechtlichen Nutzung des geschützten Werkes verlangen.
  • Schadensersatz: Der Verletzer muss den entstandenen Schaden ersetzen, der oft auf Basis der Lizenzanalogie berechnet wird.
  • Anwalts- und Gerichtskosten: Diese müssen vom Verletzer getragen werden.

Verjährung einer Urheberrechtsverletzung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt jedoch nicht unmittelbar mit der Begehung der Rechtsverletzung. Vielmehr startet die Frist erst am Ende des Jahres, in dem der Urheberrechtsinhaber Kenntnis von der Verletzung und der Identität des Verletzers sowie dessen Anschrift erlangt hat.

Diese besondere Regelung stellt sicher, dass Rechteinhaber ausreichend Zeit haben, um ihre Ansprüche durchzusetzen, selbst wenn der Verstoß und die Verantwortlichen erst später entdeckt werden.

Produkte von Adidas und Co. werden häufig Opfer von Markenpiraterie (Foto:  CHUTTERSNAP/Unsplash).
Produkte von Adidas und Co. werden häufig Opfer von Markenpiraterie (Foto: CHUTTERSNAP/Unsplash).

Urheberrecht vs. Markenrecht vs. Nutzungsrecht

Das Urheberrecht, das Markenrecht und das Nutzungsrecht sind drei zentrale Rechtsbereiche, die geistiges Eigentum betreffen, aber unterschiedliche Schwerpunkte haben.

Urheberrecht schützt kreative Werke wie Literatur, Musik, Filme und Kunst. Es gewährt dem Urheber exklusive Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung seines Werkes und kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen bei Verstößen haben.

Markenrecht schützt Kennzeichen wie Logos, Namen und Slogans, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden. Es dient der Sicherung des Markenimages und verhindert, dass Dritte diese Kennzeichen ohne Erlaubnis nutzen. Verstöße können ebenfalls zu Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklagen führen.

Nutzungsrecht beschreibt das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwenden. Es wird häufig durch Verträge übertragen und kann verschiedene Formen annehmen, wie exklusive oder nicht-exklusive Lizenzen. Dabei bleiben die Urheberrechte beim ursprünglichen Schöpfer, während der Lizenznehmer berechtigt wird, das Werk unter bestimmten Bedingungen zu nutzen.

RechtsbereichSchutzgegenstandRechteBeispiele
UrheberrechtKreative Werke (Literatur, Musik, Filme, Kunst, Fotos)Vervielfältigung, Verbreitung, VeränderungBücher, Songs, Filme, Gemälde
MarkenrechtKennzeichen (Logos, Namen, Slogans)Nutzung zur Kennzeichnung, Schutz des MarkenimagesFirmenlogos, Produktnamen, Werbeslogans
NutzungsrechtVerwendung von geschützten WerkenNutzung gemäß vertraglicher Vereinbarung (exklusive/nicht-exklusive Lizenzen)E-Book-Veröffentlichungen, Software-Lizenzen

Darum sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Hilfe ziehen

Eine Urheberrechtsverletzung kann schnell zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Problemen führen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann dabei unterstützen, sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen zu wehren oder selbst Ansprüche durchzusetzen.

Warum ein Anwalt wichtig ist:

  • Prüfung der Abmahnung: Ein Anwalt kann überprüfen, ob eine erhaltene Abmahnung berechtigt ist und ob die geforderten Maßnahmen verhältnismäßig sind.
  • Verteidigung: Bei unberechtigten oder überzogenen Forderungen kann der Anwalt helfen, angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
  • Durchsetzung von Ansprüchen: Wenn man selbst Opfer einer Urheberrechtsverletzung ist, kann der Anwalt dabei unterstützen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Vermeidung hoher Kosten: Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung können oftmals hohe Kosten durch falsche Entscheidungen vermieden werden.

Expertise unserer Kanzlei

Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz ist ein erfahrener Anwalt im Umgang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Mit seiner Expertise unterstützt er seine Mandanten dabei, ihre Rechte zu wahren, angemessen auf die Abmahnung zu reagieren und notwendige rechtliche Schritte zu unternehmen.

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✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt

Was kostet eine Urheberrechtsverletzung?
Die Kosten für eine Urheberrechtsverletzung können erheblich sein. Neben den geforderten Schadensersatzbeträgen und Anwaltskosten können Abmahnungen mehrere hundert bis tausend Euro kosten.

Welche Strafen drohen bei einer Urheberrechtsverletzung?
Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, macht sich strafbar. Je nach Schwere des Verstoßes können Geldstrafen zwischen 1.000 und 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Bei gewerbsmäßigen Verstößen drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Sind Urheberrechtsverletzungen strafbar?
Ja, Urheberrechtsverletzungen sind strafbar. Auch der Versuch einer solchen Verletzung ist gesetzlich verboten und kann geahndet werden.

Wer trägt die Kosten bei einer Abmahnung?
Der Abgemahnte ist verpflichtet, die Kosten der Abmahnung zu tragen. In der Regel liegen diese zwischen 150 und 250 Euro, abhängig davon, ob die Abmahnung von Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbänden stammt.

Wie hoch dürfen Abmahnungen maximal sein?
Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung können sehr kostspielig sein. Die hohen Gegenstandswerte für Unterlassungsansprüche liegen regelmäßig zwischen 50.000 und 100.000 Euro.

Wer prüft eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung?
Erhält man eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, sollte diese umgehend von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Ein Anwalt kann feststellen, ob und in welchem Umfang man für den Verstoß haftbar ist.

Wer haftet bei Urheberrechtsverletzungen?
Der Unternehmensinhaber haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch beauftragte Personen begangen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Beauftragte selbstständig tätig ist, aber in die Organisation des Betriebs eingebunden wurde.

 

Urheberrechtsverletzung
Die Verletzung von Urheberrechten ist eine Straftat, die mit empfindlichen Geldstrafen und sogar Haftstrafen geahndet werden kann. (Symbolfoto: nitpicker/Shutterstock.com)

 

 

 

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