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Einstweilige Verfügung beantragen – Vorgehen und Grundlage

Eine einstweilige Verfügung (EV) kommt in der juristischen Praxis sehr häufig zur Anwendung. Es handelt es sich hierbei um diejenige gerichtliche Anordnung, welche auf vorläufiger Basis aufgrund von dringenden respektive nicht aufschiebbaren Maßnahmen ohne einen Hauptprozess ergeht. Durch die einstweilige Verfügung ist das Gericht imstande, Sofortmaßnahmen zu treffen, um die Sicherung eines vorläufigen Zustandes zu gewährleisten oder um drohende Verletzungen geltenden Rechts wirksam zu verhindern. Die einstweilige Verfügung gilt rechtlich solange, bis die finale Entscheidung in einem späteren Hauptverfahren erfolgt.

Das Wichtigste in Kürze


Die einstweilige Verfügung ist ein entscheidendes juristisches Instrument, das schnellen Rechtsschutz bietet, um unmittelbare Schäden oder die Verletzung von Rechten zu verhindern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Dieses Verfahren stellt sicher, dass dringende Maßnahmen ohne Verzögerung durchgeführt werden können, um die Rechte der Betroffenen zu schützen.

  1. Anwendungsbereiche: Einstweilige Verfügungen sind besonders relevant in Bereichen wie Mietrecht, häusliche Gewalt und Wettbewerbsrecht, um Personen oder deren rechtliche Ansprüche vorläufig zu schützen.
  2. Voraussetzungen: Für die Beantragung müssen fünf Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Dringlichkeit, Glaubhaftigkeit des Antrags, Rechtsschutzbedürfnis, drohende Rechtsverletzung und Verhältnismäßigkeit.
  3. Zuständigkeit und Formalanforderungen: Das zuständige Gericht wird basierend auf sachlicher und regionaler Zuständigkeit bestimmt, und der Antrag muss bestimmte Formalanforderungen erfüllen.
  4. Ablauf des Verfahrens: Der Prozess umfasst die Antragstellung, Überprüfung durch das Gericht, Anhörung der Parteien, Beschlussfassung und Vollstreckung der Verfügung.
  5. Rechtliche Grundlagen: Die §§ 935 ff. ZPO bilden die rechtliche Basis für einstweilige Verfügungen, die vor allem bei unmittelbar drohenden Schäden oder Rechtsverletzungen angewendet werden.
  6. Rolle der Beweismittel: Für den Erfolg des Antrags ist die Qualität und Art der Beweismittel entscheidend, um die Dringlichkeit und den Anspruch glaubhaft zu machen.
  7. Kosten und Rechtsschutzversicherung: Das Verfahren kann mit Kosten verbunden sein, die im Erfolgsfall vom Antragsgegner getragen werden müssen. Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung können unterstützen.
  8. Reaktionsmöglichkeiten für den Antragsgegner: Dieser kann die Verfügung akzeptieren, Widerspruch einlegen oder deren Aufhebung beantragen.

Welchen Zweck erfüllt die einstweilige Verfügung?

Einstweilige Verfügung beantragen
(Symbolfoto: ARMMY PICCA /Shutterstock.com)

Der Hauptzweck der einstweiligen Verfügung liegt in dem Schutz von Personen oder deren rechtlicher Ansprüche und der Sicherstellung von Rechten im Zuge eines Hauptverfahrens. In der gängigen Praxis kommen diese Verfügungen im Zuge von sogenannten Eilverfahren zur Anwendung. Als gute Beispiele hierfür können sowohl das Mietrecht als auch häusliche Gewalt sowie das Wettbewerbsrecht dienen.

In der allgemeinen juristischen Praxis hat die einstweilige Verfügung eine enorm hohe Relevanz, da durch sie bis zu dem endgültigen gerichtlichen Urteil Rechtsstreitigkeiten auf vorläufiger Basis erst einmal geklärt werden können. Für die betroffenen Personen hat die einstweilige Verfügung den Charakter eines Rechtsschutzes, wenngleich dieser Schutz lediglich vorübergehender Natur ist.

Die Voraussetzungen für die Beantragung

Der Gesetzgeber in Deutschland hat für die Beantragung einer EV fünf Grundvoraussetzungen gesetzlich festgeschrieben, die erfüllt sein müssen. Zu nennen sind hier die Dringlichkeit sowie die Glaubhaftigkeit des Antrags nebst dem Bedürfnis des Rechtsschutzes und die drohende Rechtsverletzung nebst der Verhältnismäßigkeit.

Unter der Dringlichkeit wird , wie bereits erwähnt, verstanden, dass eine dringende akute Gefahr aktuell bestehen muss. Aufgrund dieser Dringlichkeit ist das Erfordernis gegeben, dass eine schnelle Handlung erfolgt. Unter Glaubhaftigkeit des Antrags wird der Umstand verstanden, dass der Antragssteller in der Lage dazu ist, den glaubhaften Nachweis über das Vorhandensein der Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung zu erbringen. Dies kann durch Zeugenaussagen oder anderweitige Beweise erfolgen. Zudem muss der Antragssteller auch ein als berechtigt geltendes Interesse an einer einstweiligen Verfügung haben. Dies ist der Fall, wenn eine Gefahr für den Leib oder das Leben respektive der Gesundheit besteht. Auch der Schutz des Eigentums gilt als Rechtsschutzbedürfnis des Antragsstellers. Es muss zudem aktuell eine konkret bestehende Rechtsverletzung drohen, die mittels der einstweiligen Verfügung unterbunden respektive verhindert wird.

Zudem muss der Erlass der einstweiligen Verfügung als verhältnismäßig gelten. Dies ist dann der Fall, wenn die einstweilige Verfügung das mildeste aller denkbaren rechtlichen Mittel zur Verhinderung der drohenden Rechtsverletzung gilt.

Zuständigkeit und formale Anforderungen

Die Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich aus den §§ 937 sowie 942 Zivilprozessordnung (ZPO). Es ist dasjenige Gericht für den Erlass der einstweiligen Verfügung zuständig, welches auch die sachliche und regionale Zuständigkeit des Hauptverfahrens innehat. Je nachdem, welche Art das Hauptverfahren aufweist, kann die Zuständigkeit dementsprechend bei dem Amtsgericht oder dem Landgericht respektive dem Verwaltungsgericht liegen. Die einstweilige Verfügung muss dabei gewisse Formalanforderungen erfüllen.

Diese ergeben sich aus den geltenden Verfahrensordnungen. In einer rechtlich gültigen einstweiligen Verfügung finden sich sowohl die Daten des Antragsstellers als auch des Antragsgegners nebst der detaillierten angestrebten Verbotsbeschreibung respektive der Maßnahme sowie eine Antragsbegründung inklusive der vorhandenen Beweismittel wieder. Zur bestmöglichen Wahrung der Rechtssicherheit ist es grundlegend wichtig, dass die einstweilige Verfügung so eindeutig und präzise wie möglich formuliert wird.

Ablauf des Verfahrens

Der Ablauf des Verfahrens ist in mehrere Schritte untergliedert, die dem reinen Grundsatz nach sehr simpel sind. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag, der bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird. Dies kann sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form geschehen. Im nächsten Schritt prüft das zuständige Gericht diesen Antrag dahingehend, ob die rechtliche Zulässigkeit sowie auch die Begründung gegeben sind. Als nächster Schritt erfolgt die Anhörung aller beteiligten Parteien. Die Beteiligten erhalten die Gelegenheit, sich entsprechend einzulassen und Stellungnahmen abzugeben.

Ist dies erfolgt, ergeht ein Beschluss des Gerichts. Entweder wird dem Antrag stattgegeben oder der Antrag wird abgelehnt. Ist der Antrag von Erfolg gekrönt, so ergeht die einstweilige Verfügung. Die einstweilige Verfügung wird dann vollstreckt und dem Antragsgegner zugestellt. Hieraus ergibt sich für den Antragsgegner die rechtliche Verpflichtung, sich an das Verbot oder die von dem Gericht auferlegte Maßnahme zu halten. Sollte eine Zuwiderhandlung erfolgen, so drohen dem Antragsgegner schwerwiegende Konsequenzen. Als finaler Schritt wird das Hauptverfahren angesehen, in dem es zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung kommt.

Rechtliche Grundlagen und häufige Anwendungsfälle

Die rechtliche Grundlage für die einstweilige Verfügung stellen die §§ 935 fortfolgende ZPO dar. In der gängigen Praxis wird eine derartige Verfügung beantragt, wenn zu häuslicher Gewalt oder zu Belästigungen wie Stalking kommt und das Opfer Angst vor dem Täter hat. Dies ist jedoch nicht das einzige Anwendungsgebiet der EV. Sie wird zudem auch sehr häufig in Wettbewerbsstreitigkeiten beantragt, wenn der Antragssteller von dem Antragsgegner das Unterlassen einer gewissen Handlung verlangt.

Rolle und Einfluss von Beweismitteln

Beweismittel spielen in Verfahren um einstweilige Verfügungen eine entscheidende Rolle, da sie die Grundlage für die gerichtliche Entscheidung bilden, ob eine solche Verfügung erlassen wird. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes muss der Antragsteller einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund glaubhaft machen, was durch die Vorlage von Beweismitteln erfolgt.

Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund

Der Verfügungsanspruch ist der materielle Anspruch, den der Antragsteller durchsetzen möchte. Der Verfügungsgrund bezieht sich auf die Dringlichkeit der Sache, also darauf, dass dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, den Ausgang eines Klageverfahrens abzuwarten.

Glaubhaftmachung durch Beweismittel

Zur Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs und -grundes sind gemäß § 294 ZPO alle Beweismittel zulässig. Dazu gehören die Vorlage von Urkunden und Kopien, Parteigutachten, Zeugenaussagen und insbesondere auch eidesstattliche Versicherungen. Im Gegensatz zum Hauptsacheverfahren, in dem eine eidesstattliche Versicherung einer Partei nicht als Beweis anerkannt wird, ist dies im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich und üblich.

Qualität und Art der Beweismittel

Die Qualität und Art der Beweismittel sind für den Erfolg des Antrags von großer Bedeutung. Das Gericht muss von der Dringlichkeit und dem Bestehen des Anspruchs überzeugt sein, um eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Unzureichende oder nicht überzeugende Beweismittel können dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.

Praxisbeispiele

In der Praxis bedeutet dies, dass der Antragsteller schnell und sorgfältig handeln muss, um relevante Beweismittel zu sammeln und vorzulegen. Dies gilt insbesondere in Rechtsgebieten wie dem Presserecht, Medienrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, wo die einstweilige Verfügung häufig zum Einsatz kommt und die Dringlichkeit aufgrund der Natur der Rechtsverletzung oft gegeben ist.

Die Beweismittel sind also von zentraler Bedeutung im Verfahren um einstweilige Verfügungen. Sie müssen die Dringlichkeit und den Anspruch des Antragstellers glaubhaft machen, um eine schnelle und vorläufige gerichtliche Entscheidung zu ermöglichen, die irreparable Schäden oder wesentliche Nachteile verhindern soll.

Rolle des Anwalts und Selbstvertretung

Dem reinen Grundsatz nach kann jeder Mensch eine entsprechende Verfügung bei dem zuständigen Gericht beantragen. Es ist jedoch überaus ratsam, die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Formvoraussetzungen gewahrt werden. Dies steigert die Chancen auf einen Erfolg des Antrags um ein Vielfaches. Die Selbstvertretung ist zwar ebenfalls möglich, allerdings scheitert sie in der gängigen Praxis sehr häufig an der Erbringung von Beweismitteln respektive den Formalvoraussetzungen. Der Antragsteller hat für gewöhnlich eine sehr emotional geprägte Sicht auf die Angelegenheit und ist dadurch nicht in der Lage, objektiv und sachlich die Lage einzuschätzen. Die rechtsanwaltliche Vertretung ist daher auf jeden Fall sehr empfehlenswert und wir stehen diesbezüglich sehr gern zur Verfügung.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Das Verfahren einer einstweiligen Verfügung ist für den Antragssteller mit einem gewissen Kostenrisiko verbunden. Die Gerichtskosten sind abhängig von dem Umfang des entsprechenden Verfahrens und überdies müssen auch Rechtsanwaltsgebühren berücksichtigt werden. Diese Kosten müssen, sofern der Antrag von Erfolg gekrönt ist, von dem Antragsgegner getragen werden. Ist der Antrag jedoch nicht erfolgreich, so trägt der Antragssteller die Kosten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, so übernimmt diese – je nach Umfang des Versicherungsschutzes, die entsprechenden Gebühren.

Reaktionsmöglichkeiten und Folgen für den Antragsgegner

Wer sich mit einer gegen ihn gerichteten einstweiligen Verfügung konfrontiert sieht, der kann natürlich darauf reagieren. Es steht die Möglichkeit offen, die einstweilige Verfügung einfach zu akzeptieren und entsprechend umzusetzen. Diese Vorgehensweise ist ratsam, wenn die entsprechenden Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss jedoch binnen einer Frist von 14 Tagen begründet bei dem Gericht eingereicht werden. Überdies gibt es auch die Möglichkeit, eine Änderung respektive Aufhebung der einstweiligen Verfügung zu beantragen.

Vor- und Nachteile der einstweiligen Verfügung

Die einstweilige Verfügung hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Als Vorteil muss der Aspekt angesehen werden, dass durch sie eine schnelle Rechtssicherheit für den Antragssteller geschaffen wird. Dem steht natürlich der Nachteil gegenüber, dass diese Rechtssicherheit lediglich einen vorübergehenden Charakter hat. Überdies schützt im Fall einer konkreten körperlichen Bedrohungslage die einstweilige Verfügung den Antragssteller nicht praktisch vor der Bedrohung. Hierfür sind dann die Ordnungshüter der Polizei erforderlich. Langfristig wird lediglich die gerichtliche Entscheidung in dem Hauptverfahren eine Hilfestellung für den Antragsteller bieten können.

Rechtliche Schritte nach Ablehnung einer einstweiligen Verfügung

Wird ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt, stehen dem Antragsteller verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Diese Optionen sind im deutschen Zivilprozessrecht geregelt und umfassen:

  • Widerspruch einlegen: Gegen den Beschluss, durch den die einstweilige Verfügung erlassen wird, kann der Antragsteller Widerspruch einlegen, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Beschluss ergangen ist (§§ 936, 924 ZPO). Der Widerspruch ist nicht fristgebunden, jedoch kann bei zu langem Zuwarten der Widerspruch wegen Verwirkung abgelehnt werden. Der Widerspruch führt zu einer mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung, über die dann durch Endurteil entschieden wird (§ 925 ZPO).
  • Sofortige Beschwerde: Gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung kann der Antragsteller sofortige Beschwerde einlegen. Das Ausgangsgericht ist verpflichtet, die Beschwerde dem Oberlandesgericht vorzulegen, wenn es nicht selbst abhilft (§ 572 Abs. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde ermöglicht eine schnelle Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch die höhere Instanz.
  • Antrag auf Anordnung der Klageerhebung: Wenn die einstweilige Verfügung aufgrund eines Verfügungsanspruchs erlassen wurde, der nur durch eine Klageerhebung gesichert werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anordnung der Klageerhebung zu stellen (§ 926 ZPO).
  • Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung: Bei veränderten Umständen kann ein Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung gestellt werden (§ 927 ZPO). Dieser Antrag kann darauf gestützt werden, dass die Gründe für den Erlass der Verfügung weggefallen sind oder sich die Sachlage wesentlich geändert hat.
  • Schadensersatzansprüche: Falls durch die einstweilige Verfügung dem Antragsteller ein Schaden entstanden ist, kann er unter Umständen Schadensersatz nach § 945 ZPO geltend machen.
  • Verfassungsbeschwerde: In seltenen Fällen, wenn durch die Ablehnung der einstweiligen Verfügung möglicherweise Grundrechte verletzt wurden, kann eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommen. Allerdings setzt dies voraus, dass der Rechtsweg erschöpft ist und besondere Annahmegründe vorliegen.

Es ist ratsam, bei der Entscheidung über die weiteren Schritte juristischen Rat einzuholen, da die Wahl des richtigen Rechtsmittels von den Umständen des Einzelfalls und den Erfolgsaussichten der verschiedenen Optionen abhängt.

Häufige Fehler bei der Antragstellung einer einstweiligen Verfügung

Bei der Beantragung einer einstweiligen Verfügung können verschiedene Fehler auftreten, die die Erfolgschancen des Antrags erheblich mindern können. Eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der häufigsten Stolpersteine sind daher entscheidend, um die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Antrags zu erhöhen.

Unzureichende Darlegung von Verfügungsanspruch und -grund

Ein zentraler Fehler ist die unzureichende Darlegung des Verfügungsanspruchs und des Verfügungsgrundes. Der Verfügungsanspruch bezieht sich auf den materiellen Anspruch, den der Antragsteller durchsetzen möchte, während der Verfügungsgrund die Dringlichkeit der Angelegenheit unterstreicht. Beide müssen glaubhaft gemacht werden, wobei insbesondere die Dringlichkeit oft nicht ausreichend dargelegt wird.

Fehler bei der Zustellung

Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die Zustellung der einstweiligen Verfügung. Diese muss korrekt erfolgen, um wirksam zu sein. Oft werden hier irreparable Fehler gemacht, etwa indem die Zustellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem Monat erfolgt oder die Zustellung nicht an den korrekten Adressaten (z.B. den gegnerischen Anwalt, wenn eine Prozessvollmacht vorliegt) gerichtet wird.

Mangelhafte Beweismittel

Die Qualität und Art der vorgelegten Beweismittel sind entscheidend für den Erfolg eines Antrags auf eine einstweilige Verfügung. Unzureichende oder nicht überzeugende Beweismittel können dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Es ist daher wichtig, relevante Beweismittel sorgfältig zu sammeln und vorzulegen.

Verzögerungen bei der Antragstellung

Eine Verzögerung bei der Antragstellung kann die Dringlichkeit des Anliegens untergraben und somit die Erfolgsaussichten negativ beeinflussen. Die Rechtsprechung hat klare Fristen entwickelt, und bereits eine Verzögerung von mehr als einem Monat nach Kenntniserlangung der Rechtsverletzung kann problematisch sein.

Unklare oder fehlerhafte Antragsformulierung

Die präzise und klare Formulierung des Antrags ist essentiell. Unklarheiten oder Fehler in der Antragsformulierung können zu Missverständnissen führen oder die Erfolgschancen mindern. Es ist daher ratsam, den Antrag sorgfältig zu formulieren und rechtlichen Rat einzuholen, um Formfehler zu vermeiden.

Um die Chancen auf einen erfolgreichen Antrag zu erhöhen, sollten Antragsteller die genannten Fehler vermeiden. Eine gründliche Vorbereitung, die sorgfältige Sammlung und Aufbereitung von Beweismitteln sowie die korrekte und fristgerechte Zustellung sind dabei von zentraler Bedeutung. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten ist es empfehlenswert, professionellen rechtlichen Rat einzuholen.

Checkliste für die Antragstellung

Die Antragstellung einer einstweiligen Verfügung ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung und Beachtung formaler Anforderungen erfordert. Um Ihnen als Antragsteller eine Orientierungshilfe zu bieten, haben wir eine praktische Checkliste zusammengestellt. Diese umfasst wichtige Dokumente, Fristen und formale Anforderungen, die für einen erfolgreichen Antrag berücksichtigt werden sollten.

1. Prüfung der Voraussetzungen

  • Verfügungsanspruch: Stellen Sie sicher, dass ein materieller Anspruch besteht, den Sie durchsetzen möchten.
  • Verfügungsgrund: Prüfen Sie, ob eine Dringlichkeit gegeben ist, die den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigt.

2. Sammlung relevanter Unterlagen

  • Schriftliche Darlegung des Sachverhalts: Erstellen Sie eine detaillierte Beschreibung des Sachverhalts, inklusive einer chronologischen Aufstellung der Ereignisse.
  • Beweismittel: Sammeln Sie alle relevanten Beweismittel, wie Urkunden, Zeugenaussagen oder eidesstattliche Versicherungen, die Ihren Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft machen.

3. Formale Anforderungen an den Antrag

  • Antragsformulierung: Formulieren Sie den Antrag präzise und klar. Geben Sie an, welche konkrete Maßnahme Sie beantragen (z.B. Unterlassung, Herausgabe).
  • Anlagen: Fügen Sie dem Antrag alle relevanten Anlagen bei und listen Sie diese im Antrag auf.

4. Zuständigkeit des Gerichts

  • Örtliche Zuständigkeit: Ermitteln Sie, welches Gericht örtlich zuständig ist, basierend auf dem Wohnsitz des Antragsgegners oder dem Ort der Rechtsverletzung.
  • Sachliche Zuständigkeit: Bestimmen Sie, ob das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist, abhängig von der Art des Rechtsstreits.

5. Fristen

  • Dringlichkeit: Beachten Sie, dass die Dringlichkeit eines Antrags oft durch eine schnelle Antragstellung nach Kenntniserlangung der Rechtsverletzung unterstrichen wird. Eine Verzögerung kann die Dringlichkeit negativ beeinflussen.

6. Zustellung und Vollziehung

  • Zustellung: Stellen Sie sicher, dass die einstweilige Verfügung dem Antragsgegner ordnungsgemäß zugestellt wird. Die Zustellung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, um wirksam zu sein.
  • Vollziehung: Informieren Sie sich über die notwendigen Schritte zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung, falls diese erlassen wird.

7. Rechtsmittel bei Ablehnung

  • Widerspruch und sofortige Beschwerde: Machen Sie sich mit den Optionen vertraut, die Ihnen zur Verfügung stehen, falls Ihr Antrag abgelehnt wird, einschließlich der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder sofortige Beschwerde zu erheben.

8. Anwaltliche Unterstützung

  • Rechtsanwalt: Erwägen Sie, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Ihren Antrag fachgerecht vorzubereiten und Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

Diese Checkliste soll Ihnen als Leitfaden dienen, um den Prozess der Antragstellung einer einstweiligen Verfügung zu navigieren. Eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt ist jedoch unerlässlich, um die Besonderheiten Ihres Falls angemessen zu berücksichtigen und die besten Erfolgsaussichten zu sichern.

Fazit

Die einstweilige Verfügung gilt als gerichtliche Sofortmaßnahme für den Antragssteller, wenn ein Rechtsgut unmittelbar bedroht ist. Es darf hierbei allerdings nicht vergessen werden, dass der Antrag einer einstweilige Verfügung an bestimmte rechtliche Kriterien geknüpft ist und dass die Verfügung selbst lediglich einen vorübergehenden Schutz bietet. Sie ist zudem auch mit einem gewissen Kostenrisiko verbunden und sollte auf jeden Fall mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts beantragt werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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