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ProVida 2000 – Messfehler mit dem Videonachfahrsystem

Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen mit dem ProVida System sind häufig fehlerhaft – Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen.

Bundesweit legen Bürger Einspruch gegen angebliche Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr ein und bekommen oftmals Recht. Dem zugrunde liegt der erbrachte Nachweis, dass die Messgeräte Provida 2000 und Provida 2000 Modular ungenau die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs gemessen haben, wodurch unrechtmäßig Bußgelder seitens der zuständigen Behörden ausgesprochen wurden. Im Folgenden nur ein paar wesentliche Erläuterungen zur Funktionsweise der Messgeräte und wie es zu den Messfehler kommen kann.

Die Funktionsweise des Provida 2000

Geschwindigkeitsmessung oder Abstandsmessung durch Nachfahren mit ProViDa 2000
Geschwindigkeitsmessung oder Abstandsmessung durch Nachfahren mit ProViDa 2000 Symbolfoto: Von Simple_Moments /Shutterstock.com

Die Funktionsweise des Provida 2000 beinhaltet in der Regel die Geschwindigkeitsmessung durch das sogenannte Nachverfahren. Bei diesem technischen Verfahren werden die Autofahrer durch ein meist ziviles Fahrzeug der Polizei verfolgt. Diese besitzt an der Front- sowie Heckseite jeweils eine unscheinbar eingebaute Kamera. Das Polizeifahrzeug hält während der Geschwindigkeitsmessung über eine bestimmte Fahrstrecke einen fest vorgegebenen Abstand zum verfolgten Fahrzeug ein. Per Knopfdruck kann einer der Polizeibeamten mit der Aufzeichnung des Videos beginnen und auf diese Weise die Geschehnisse festhalten.

Für die Feststellung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs orientieren sich die Beamten an der Geschwindigkeit ihres Polizeifahrzeugs. Vor diesem Hintergrund lässt sich untermauern, dass durch den Einsatz des Provida Modular 2000 nicht die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs, sondern lediglich die des Polizeifahrzeugs abgeleitet wird.

Das Provida-2000-System kommt seit vielen Jahren in ganz Deutschland sowohl für die Abstands- als auch Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz und ist als standardisiertes Messgerät zur Geschwindigkeitsüberprüfung offizielle anerkannt. Unter „standardisiertes Messverfahren“ ist ein technisches Verfahren zu verstehen, bei dem die Anwendbarkeit sowie die Bedingungen so festgelegt sind, dass bei gleichen Voraussetzungen stets das gleiche Ergebnis zu erwarten ist. Die gleichen Voraussetzungen sind in diesem Zusammenhang erst dann erfüllt, wenn das Gerät geeicht ist, seiner Bauartzulassung entspricht und darüber hinaus anhand der Vorgaben des Hersteller (Gebrauchsanweisung) verwendet wird.

Vor alle die nicht korrekte Verwendung der Gebrauchsanweisung führt in der Praxis immer wieder dazu, dass die durchgeführte Messung aufgrund von Messfehlern rechtlich nicht verwertbar ist. Im Rahmen der anwaltlichen Verteidigung ist es daher stets eine der ersten Aufgaben, Bedienungsfehler beim Messgerät aufzuspüren und somit das Bußgeld doch noch abzuwenden. Viele Anwälte verzichten allerdings auf diese Überprüfung und können keine rechtlich einwandfreie Argumentationskette aufbauen.

Mit der Provida 2000 aufgenommene Videos sind nicht immer zulässig

In jedem vorliegen Fall muss untersucht werden, ob mit der Provida 2000 aufgenommene Video tatsächlich auch aus rechtlicher Sicht verwertbar ist oder ob das sogenannte Beweisverwertungsverbot zum Tragen kommen kann. Ist die Aufzeichnung beispielsweise nicht verwertbar, um die Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat festzustellen, für dieser Umstand in der Regel zur Einstellung des eingeleiteten Verfahrens.

ProViDa 2000 Nachfahrsystem
Das ProViDa 2000 Nachfahrsystem verlangt bei der Inbetriebnahme und Nutzung einiges an Konzentration und Sorgfalt ab. Hier liegt ein häufiger Grund für Messfehler. Eine Überprüfung der Messergebnisse lohnt sich daher in den allermeisten Fällen. Symbolfoto: Von Kinek00 /Shutterstock.com

Das Beweisverwertungsverbot ist in Verbindung mit dem Provida 2000 keineswegs eine Seltenheit. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die mit dem Provida 2000 aufgenommenen Videos einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung der jeweils betroffenen Person darstellt. Dieses fest in der Verfassung verankerte Recht gewährleistet jedem Bürger, selbst darüber zu entscheiden, innerhalb welcher Grenzen und zu welchem Zeitpunkt er über persönliche Lebensverhältnisse Dritte informieren möchte. Jeder Bürge kann also über die Veröffentlichung persönlicher Daten grundsätzlich und frei selbst entscheiden.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die Aufzeichnung eines Videos mit dem Provida 2000 nur dann zulässig, wenn sich ein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit im Laufe der Überprüfung zunehmend verdichtet. Die Messung der Geschwindigkeit mit dem Provida 2000 muss vor diesem Hintergrund stets einen bestimmten Grund/Anlass haben, um gerechtfertigt zu sein. Der für die Messung zuständige Polizeibeamte darf demnach die Kamera erst dann für eine Aufnahme einschalten, wenn die betroffene Person offensichtlich einen Geschwindigkeitsverstoß begeht oder kurz davor ist, die Ordnungswidrigkeit zu begehen. Letzteres begründet sich auf dem sogenannten Anfangsverdacht. Andernfalls ist die Aufzeichnung eines Videos mit dem Provida 2000 Modular nicht gerechtfertigt und damit als Beweismittel nicht zulässig, wodurch im Anschluss das Verfahren eingestellt wird.

War kein Anfangsverdacht für die Videoaufzeichnung vorhanden und damit nicht anlassbezogen, lässt sich im Nachhinein sehr gut feststellen. Ein Anwalt hat grundsätzlich das Akteneinsichtrecht und kann einen Blick in die Ermittlungsakte werfen. Anhand dieser kann er sehr gut nachvollziehen, ob die Videoaufnahme gegen geltendes Recht verstößt oder als Beweismittel im Rahmen der Verhandlung angebracht werden kann.

Messfehler können durch Abstandveränderung zustande kommen

Für die sogenannte Nachfahr-Messung mit dem Provida 2000 ist es wichtig, dass zwischen dem Beginn sowie dem Ende der Messung der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug durch die Beamten permanent überprüft wird. Hierbei ist ausschlaggebend, dass der Abstand zwischen Polizeifahrzeug sowie des vorausfahrenden Autos nicht geringer als zu Beginn der Messung ausfällt. Ist dies nicht gegeben, wird sehr schnell deutlich, dass das Polizeifahrzeug innerhalb der Distanz/Zeit schneller als das gemessene Fahrzeug gefahren ist. Da jedoch die Messgeschwindigkeit von der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs abgeleitet wird, ergibt sich daraus ein Messfehler durch den Provida 2000 Modular.

Weiter Fehlerquellen bei der Messung

Der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen zieht nicht automatisch eine Neueichung nach sich, weshalb etwaige Messfehler nicht mehr mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus können sich ab einer bestimmten Fahrzeughöhe Falschangaben ergeben. Daraus resultiert eine nahezu vollständig fehlerhafte Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit. Ein weitere Fehlerquelle besteht darin, dass sowohl die Schulungsnachweise der Beamten als auch die Eichscheine zum Provida 2000 entweder nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder schlicht weg nicht vorhanden sind.

Häufigkeit über das Auftreten von Messfehlern ist unklar

Wie zuverlässig das Provida 2000 Modular ist und wie häufig Messfehler vorkommen, lässt sich nur schätzen. Eine statistische Erhebung darüber, wie viel Prozent der durchgeführten Messungen mit dem Provida Modular 2000 fehlerhaft waren, gibt es nicht. Der Hersteller selbst gibt zu diesem Punkt keine Zahlen preis. In der Regel werden Bußgeldverfahren, welchen ein Messfehler zugrunde liegt, ohne größeres Aufsehen eingestellt. Fakt ist jedoch auch, dass zahlreiche Betroffene den erhaltenen Bußgeldbescheid akzeptieren und die Strafe bezahlen. Die Dunkelziffer, wonach Messfehler von Gerichten, Behörden und Anwälten schlichtweg übersehen oder nicht beachtet werden, scheint jedoch hoch zu sein.

Eine Sachverständigen-Organisation führt vor einiger Zeit eine gut geplante und umfangreiche Untersuchung zu diesem Thema durch und überprüfte in diesem Zusammenhang rund 2.000 Geschwindigkeitsmessungen. Das Ergebnis der Untersuchung war, dass 5 Prozent der Messungen fehlerhaft waren, weitere 62 Prozent eine mangelhafte Beweisführung aufwiesen und 18 Prozent aller Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. Alles in allem wiesen also laut dieser Studie eine Mehrzahl aller eingeleiteten Bußgeldverfahren einen Fehler auf.

Der Messfehler muss erst gefunden werden

Bei einem Messfehler mit der Provida 2000 kommt es zu einem Freispruch oder das Verfahren wird eingestellt. Letztendlich ist es hierbei wichtig, dass der Messfehler auch tatsächlich gefunden wird. Aus Erfahrung wissen Anwälte, dass Messfehler oftmals übersehen werden. Dennoch ist eine Akteneinsicht in die Bußgeldakte sowie eine umfassende Überprüfung des Videomaterials unerlässlich.

Als Fachkanzlei für Verkehrsrecht prüfen wir erhaltene Bußgeldbescheide, welche durch eine Messung mit dem Provida-2000-System zustand kamen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten suchen wir nach eventuellen Messfehlern oder sonstigen Umständen, welche im Idealfall zu einer Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen.

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