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Unerwünschtes Graffiti an der eigenen Immobilien? Wer zahlt für die Beseitigung?

Die Fassade eines Hauses gilt als Aushängeschild der gesamten Immobilie, da sich von dem Zustand der Fassade Rückschlüsse auf den Zustand der gesamten Immobilie herstellen lassen. Für nahezu jeden Eigenheimbesitzer sind daher unerwünschte Graffitis an der Hausfassade ein regelrechter Albtraum. Nicht selten herrscht Ratlosigkeit vor, wie in derartigen Fällen vorgegangen werden kann. Fakt ist, das Graffiti muss beseitigt werden. Damit einher geht jedoch die Frage, wer die Beseitigung zu zahlen hat.

Das Wichtigste in Kürze


Graffiti an Immobilien stellt für Eigentümer sowohl ein rechtliches als auch ein finanzielles Problem dar. Die Beseitigung ist oft kostenintensiv, und die rechtliche Verantwortlichkeit für die Kostenübernahme ist komplex.

  1. Graffiti als Problem: Für Immobilieneigentümer sind unerwünschte Graffitis an der Fassade ein erhebliches Ärgernis, da sie den Wert und das Erscheinungsbild der Immobilie beeinträchtigen.
  2. Rechtlicher Rahmen: Im Zusammenhang mit Graffiti sind sowohl Zivilrecht (Schadensersatzansprüche) als auch Strafrecht (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch) relevant.
  3. Strafbarkeit: Graffiti ohne Erlaubnis des Eigentümers gilt rechtlich als Sachbeschädigung. Unter Umständen kann es sich auch um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung handeln.
  4. Rechtliche Folgen: Bei Sachbeschädigung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Es handelt sich um Antragsdelikte, was bedeutet, dass der Eigentümer einen Strafantrag stellen muss.
  5. Kostenübernahme: Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip. Jedoch müssen Eigentümer häufig die Kosten tragen, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.
  6. Rolle der Versicherung: Die Gebäudeversicherung kann in manchen Fällen die Kosten für die Graffiti-Beseitigung übernehmen, abhängig von den Vertragsbedingungen.
  7. Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter: Kosten für die Graffiti-Entfernung können nicht über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.
  8. Methoden der Graffiti-Beseitigung: Neben professionellen Anbietern gibt es auch Methoden zur Selbstentfernung, wie das abrasive Verfahren. Präventive Maßnahmen wie Anti-Graffiti-Beschichtungen können ebenfalls hilfreich sein.

Graffiti: Definition und Kontext

Wer trägt die Kosten für die Graffiti Entfernung
(Symbolfoto: Belish /Shutterstock.com)

Das Graffiti definiert sich selbst als eine Markierung oder Bemalung, die auf Wänden mit Farbe gemalt respektive gesprüht wird. In der Popkultur hat das Graffiti eine sehr prägende Rolle inne, da sowohl politische als auch religiöse Botschaften auf diese Weise einer breiten Öffentlichkeit gezeigt/vermittelt werden konnten. Im Kontext mit Immobilien gibt es professionelle Graffiti-Anbieter, die an die Häuserwände regelrechte Kunstwerke platzieren.

Häufig betroffene Bereiche und ihre Problematik

Die Problematik beim Graffiti ist der Umstand, dass es nur dann künstlerisch wertvoll ist, wenn es auch gekonnt auf die Fläche gemalt respektive gesprüht wird. Amateurhaft gesprühte Graffitis sehen jedoch schmutzig aus und entbehren jeglichem künstlerischen Anspruch. Sehr häufig sind Immobilien in den sogenannten „Problemstadtteilen“ von dieser Problematik betroffen, da in diesen Stadtteilen die öffentliche Aufmerksamkeit nicht so stark auf den Schutz des Eigentums gelegt wird. Für den Eigentümer der Immobilie entstehen hierdurch Kosten, die wirtschaftlich schon sehr herausfordernd sind.

Überblick über geltende Gesetze und Vorschriften

Im Kontext mit Graffitis kommen sowohl das Zivilrecht als auch das Strafrecht in Betracht. Maßgeblich hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Strafgesetzbuch (StGB). In dem BGB (§ 823) wird der Schadensersatzanspruch eines Eigentümers gegenüber dem Schadensverursacher gesetzlich geregelt, während hingegen im StGB (§ 303) die Strafbarkeit der Sachbeschädigung unter Strafe gestellt wird.

Strafrechtliche Aspekte der Graffiti-Beseitigung

Den wenigsten Graffiti-Sprayern ist der Umstand bewusst, dass durch die Handlung das Strafgesetzbuch überhaupt berührt wird. In den meisten Fällen erfolgt die Handlung aus niederen Gründen wie Langeweile oder einer gewissen Protesthaltung. Dieser Umstand ändert jedoch nichts daran, dass es sich um eine strafbare Handlung handelt und durch diese Handlung auch rechtliche Folgen drohen. Unter gewissen Umständen kann es sich sogar um eine sogenannte gemeinschädliche Sachbeschädigung handeln, die weitergehende Konsequenzen nach sich zieht.

Strafbarkeit von Graffiti-Sprayern

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei einem Graffiti, das ohne die Genehmigung respektive den Auftrag eines Immobilienbesitzers an eine Wand gesprüht/gemalt wird, um eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB. Sollte der Sprayer in ein befriedetes Eigentum eingedrungen sein, so wird auch der § 123 StGB tangiert. Der § 123 StGB stellt den Hausfriedensbruch unter Strafe.

Rechtliche Folgen und Gerichtsurteile

Für die Strafbarkeit der Handlung ist die künstlerische Qualität des Graffitis absolut unerheblich. Handelt es sich um eine Sachbeschädigung ohne Hausfriedensbruch, so sieht der § 303 StGB als Konsequenz eine Geldstrafe oder alternativ dazu eine Maximalfreiheitsstrafe von 2 Jahren vor. Ist der § 123 StGB tangiert, so können als Konsequenz eine Geldstrafe oder eine Maximalfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen. Hierbei muss jedoch erwähnt werden, dass es sich rechtlich betrachtet um Antragsdelikte handelt. Dies bedeutet, dass der Immobilieneigentümer einen entsprechenden Strafantrag an die zuständigen Behörden stellen muss. Ohne einen derartigen Antrag erfolgt keine Strafverfolgung. Da es sich in Deutschland um eine sehr weitverbreitete Problematik handelt, gibt es in der Rechtsprechung eine wahre Vielzahl von Urteilen. Das Strafmaß für die Handlung wird stets auf der Basis des Einzelfalls festgelegt.

Gemeinschädliche Sachbeschädigung und ihre Konsequenzen

Unter ganz bestimmten Umständen kann ein Graffiti auch den Straftatbestand einer sogenannten gemeinschädlichen Sachbeschädigung erfüllen. Maßgeblich hierfür ist der § 304 StGB. Dies ist stets dann der Fall, wenn die Beschädigung der Sache ein öffentliches Interesse tangiert. Ein regelrechtes Musterbeispiel hierfür ist das Graffiti an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der öffentliche Wege verschönert. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine hohe Geldstrafe oder eine Maximalfreiheitsstrafe von 3 Jahren vor. Im Gegensatz zu der Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB sowie dem Hausfriedensbruch im Sinne des § 304 StGB ist die gemeinschädliche Sachbeschädigung ein sogenanntes Offizialdelikt. Die Strafverfolgung erfolgt dementsprechend von Amts wegen.

Kostenübernahme und Finanzierung der Graffiti-Beseitigung

Die Beseitigung eines Graffitis erfordert einen enorm hohen Aufwand und ist dementsprechend sehr kostenintensiv. Umso wichtiger ist für den Eigentümer die Frage, wer diese Kosten zu übernehmen hat und welche Rolle die Gebäudeversicherung hierbei spielt. Auch für Vermieter und Mieter ist die Kostenfrage nicht uninteressant.

Wer zahlt? – Betroffene Parteien und Verantwortlichkeiten

Bei einer Sachbeschädigung gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Dies bedeutet, dass der Sprayer dem Eigentümer gegenüber schadensersatzpflichtig ist. In der gängigen Praxis jedoch stellt sich die Problematik, dass die Sprayer für gewöhnlich nicht persönlich in flagranti erwischt werden. Der Urheber des Graffitis ist somit für Immobilieneigentümer nur schwerlich feststellbar. In derartigen Fällen muss der Eigentümer eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen und die Kosten für die Graffiti-Beseitigung aus den eigenen wirtschaftlichen Mitteln tragen.

Rolle der Gebäudeversicherung und Deckungsoptionen

Sollte der Immobilieneigentümer über eine Wohngebäudeversicherung verfügen, so ist die Kostenübernahme für die Graffiti-Beseitigung durch den Versicherungsgeber denkbar. Es kommt allerdings sehr stark auf den Inhalt des Versicherungsvertrages an, da die verschiedenen Versicherungsgesellschaften auch verschiedene Policen für ihre Kunden anbieten.

Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern

Viele Vermieter sind überzeugt, dass sie die Kosten für die Graffiti-Entfernung über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben können. Dies ist jedoch ein Irrtum, da die Hauswand nicht zu den Bereichen zählt, die gemeinschaftlich von den Mietern genutzt wird (vgl. Urteil des Landgerichts (LG) Kassel, Aktenzeichen 1 S 352/15). Die Kosten für die Entfernung von Graffiti zählen somit nicht zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Praktische Ansätze zur Graffiti-Entfernung

Im Idealfall wird das Graffiti von einem professionellen Anbieter entfernt. Dies ist natürlich mit Kosten verbunden, die ziemlich zu Buche schlagen. Es gibt jedoch auch Methoden der Graffiti-Beseitigung, die mit ein wenig handwerklichem Geschick auch in Eigenregie durchgeführt werden. Die koordinierte Vorgehensweise ist hierbei besonders wichtig und auch der Umgang mit wiederkehrenden Graffitis sowie die Vorbeugung können auf lange Sicht gesehen Geld einsparen.

Methoden der Graffiti-Beseitigung

Die beste Methode zur Beseitigung des Graffitis ist das sogenannte abrasive Verfahren. Die besprühte Wand wird mit einem speziellen Anstrich bearbeitet und anschließend mit einem Hochdruckreiniger und Wasser abgespritzt. Hierbei muss jedoch erwähnt werden, dass diese Methode sehr zeitaufwendig ist und Geschick erfordert.

Umgang mit regelmäßig wiederkehrenden Graffitis

Der Immobilienbesitzer sollte sich bemühen, das Graffiti so schnell wie möglich zu entfernen. Auf diese Weise kann der Urheber demotiviert werden, da das Werk ja nicht lange bestand hat. Sollten die Graffitis trotzdem immer wieder an derselben Stelle zu finden sein, so kann auch eine rechtskonform ausgerichtete Videoüberwachung zur Täterüberführung gute Dienste leisten.

? FAQ


Wie definiert sich strafbare Sachbeschädigung durch Graffiti?

Es muss sich um eine unbefugte Veränderung des fremden Eigentums handeln, damit der Straftatbestand der Sachbeschädigung durch ein Graffiti als erfüllt anzusehen ist.

Welche Rolle spielt die Gebäudeversicherung bei Graffiti-Schäden?

Unter ganz bestimmten Umständen trägt die Gebäudeversicherung die Entfernung des Graffitis. Es ist jedoch davon abhängig zu machen, welche Deckungsoptionen in dem Versicherungsvertrag vorhanden sind.

Können Graffiti-Beseitigungskosten auf die Mieter umgelegt werden?

Nein, die Kosten für die Beseitigung des Graffitis können von dem Vermieter nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Wie gehen Gerichte mit Graffiti-Fällen um?

Wird ein Strafantrag von dem Eigentümer gestellt und der Täter ist bekannt, so erfolgt nach der Maßgabe des Einzelfalls eine strafrechtliche Würdigung dieses Verhaltens.

Was sind Anti-Graffiti-Beschichtungen und wie können sie Eigentümern helfen, Graffiti-Schäden zu verhindern oder zu minimieren?

Anti-Graffiti-Beschichtungen sind spezielle Schutzschichten, die auf Oberflächen aufgetragen werden, um diese vor Graffiti zu schützen. Sie können Eigentümern dabei helfen, Graffiti-Schäden zu verhindern oder zu minimieren, indem sie das Auftragen von Graffiti erschweren und die Entfernung von Graffiti erleichtern.

Diese Beschichtungen sind oft transparent und können auf verschiedene Untergründe aufgetragen werden, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Sie können mehrfach gereinigt werden, ohne dass die Schutzschicht erneuert werden muss. Einige Beschichtungen bieten sogar einen dauerhaften Schutz, der mehrere Jahre hält.

Die Vorteile von Anti-Graffiti-Beschichtungen sind vielfältig. Sie ermöglichen eine schnelle und rückstandslose Entfernung von Graffiti, was die Kosten und den Aufwand für die Reinigung reduziert. Darüber hinaus können sie dazu beitragen, die Zeitspanne zwischen dem Auftreten von Graffiti und der Graffitientfernung zu verkürzen, was den öffentlichen Raum schneller sauber macht. Sie können auch dazu beitragen, die Motivation der Täter zu untergraben, indem sie die Befriedigung, die sie aus ihrer Handlung ziehen, minimieren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Anti-Graffiti-Beschichtungen nicht nur vor Graffiti schützen, sondern auch vor anderen Formen von Verschmutzung und Witterungseinflüssen, was zur Erhaltung des ästhetischen Erscheinungsbilds und des Werts von Immobilien beiträgt.

Es ist jedoch zu erwähnen, dass trotz der Verwendung von Anti-Graffiti-Beschichtungen Graffiti dennoch auftreten kann. In solchen Fällen ist eine effektive Reinigung entscheidend, um Schäden zu minimieren und zukünftige Graffiti abzuschrecken. Es gibt verschiedene Methoden zur Graffitientfernung, darunter chemische Lösungen, Hochdruckreinigung und Sandstrahlen. Die Wahl der Methode hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Material der Oberfläche, der Art der Farbe und dem Alter des Graffitis.

Was ist ein Antragsdelikt im Zusammenhang mit Graffiti-Delikten?

Ein Antragsdelikt ist eine Straftat, die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird. Im Zusammenhang mit Graffiti-Delikten ist die Sachbeschädigung relevant, die in Deutschland gemäß § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Antragsdelikt ist.

Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden nur dann tätig werden, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Hausmauer mit Graffiti besprüht wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Graffiti automatisch als Sachbeschädigung gelten. So ist beispielsweise ein Kreidebild auf der Straße nicht strafbar, da es sich schadlos wieder entfernen lässt. Ein Graffiti mit wasserfester Farbe hingegen steht unter Strafe, da es eine dauerhafte Veränderung der Oberfläche darstellt.

Die Verfolgung von Graffiti als Antragsdelikt bedeutet, dass die Eigentümer aktiv werden und einen Strafantrag stellen müssen, um eine Strafverfolgung in Gang zu setzen. Dies kann jedoch auch dazu führen, dass Graffiti-Delikte nicht immer verfolgt werden, insbesondere wenn die Eigentümer keinen Strafantrag stellen.

* Alles ohne Gewähr – Lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Fall beraten

Fazit

Graffitis sind in Deutschland ein weitverbreitetes Problem. Für Immobilieneigentümer stellt dieses Problem eine wirtschaftliche Belastung dar, da die unerwünschten Schmierereien wieder entfernt werden müssen. Den wenigsten Sprayern ist der Umstand bekannt, dass es sich um eine Straftat handelt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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