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Änderungen der Fahrgastrechte bei der Bahn durch neue EU-Verordnung

Das Reisen mit der Bahn ist für viele Menschen eine alltägliche Erfahrung. Sie dient als Hauptverkehrsmittel für Pendler, Urlaubsreisende und Geschäftsleute gleichermaßen. Mit der jüngsten Änderung der EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten im Bahnverkehr, die am 07. Juni 2023 in Kraft getreten ist, gibt es nun wichtige Neuerungen, die alle Bahnfahrer betreffen. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Entschädigungszahlungen bei Verspätungen und den Umstieg auf andere Bahnunternehmen. Es ist von höchster Bedeutung, diese Änderungen zu verstehen, um Ihre Rechte als Bahnreisender zu kennen und auszuüben.

Neuerungen bei den Fahrgastrechten

Rechte bei Bahnausfall und Zugverspätung
Bei Sturm, Streik oder Unwettern drohen Zugausfälle und Verspätungen; Bahnreisende haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. Seit dem 7. Juni 2023 müssen Bahnbetreiber jedoch keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen, Verschulden des Fahrgastes oder Verhalten Dritter beruht. (Symbolfoto: Mladen Mitrinovic/Shutterstock.com)

Mit der neuen EU-Verordnung treten einige wichtige Änderungen in Kraft. Insbesondere betrifft dies die Voraussetzungen für die Erstattung von Ticketpreisen bei Verspätungen. Während bisher die Ursache für eine Verspätung keine Rolle für eine Erstattung spielte, ändert sich dies nun. Es ist wichtig zu beachten, dass es nun Unterschiede gibt, abhängig von der Ursache der Verspätung. Eine Schlüsseländerung betrifft dabei höhere Gewalt, bei der die Bahn nicht verantwortlich ist, wie extreme Witterungsbedingungen, Menschen auf den Gleisen oder Polizeieinsätze. Bei solchen Ereignissen gibt es nun keine Rückerstattung.

Eindeutige Definitionen und Grauzonen

Bei der Anwendung der neuen Verordnung stellen sich in der Praxis häufig Fragen, insbesondere was die „extreme Witterung“ betrifft. Es ist sicherlich einleuchtend, dass bei extremen Wetterbedingungen wie beispielsweise Hurrikanen oder schweren Schneestürmen kein Schienenverkehr möglich ist. Solche Fälle werden allgemein als „höhere Gewalt“ anerkannt. Aber was ist mit weniger extremen Wetterbedingungen wie starkem Regen oder Wind? Die Bahn hat bereits versichert, dass solche alltäglichen Unwetter nicht unter „extreme Witterung“ fallen würden. Auch bei extremen Überschwemmungen wolle man zu einer kulanten Regelung finden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie dies in der Praxis gehandhabt wird und ob es zu Streitigkeiten kommen könnte.

Entschädigungsansprüche und Antragsverfahren

Im Falle von Verspätungen, welche nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, haben die Fahrgäste weiterhin Anspruch auf Entschädigung. Bei einer Verspätung von einer Stunde beträgt die Entschädigung 25 Prozent des Ticketpreises, bei zwei Stunden 50 Prozent. Es ist zu beachten, dass diese Regelung nur für Verspätungen gilt, die der Bahn zuzuschreiben sind. Streiks sind hierbei eingeschlossen, da sie oft als Folge von Managemententscheidungen betrachtet werden.

Das Verfahren zur Beantragung der Entschädigung bleibt unverändert. Fahrgäste können den Antrag per Post mit dem Fahrgastrechtformular stellen oder über die Internetseite der Bahn. Wichtig ist hierbei die Frist zur Beantragung der Entschädigung: Diese wurde von einem Jahr auf drei Monate nach der geplanten Zugfahrt verkürzt. Laut Statistik dürfte diese Änderung jedoch nur wenige Fahrgäste betreffen: rund 97 Prozent der Betroffenen beantragen ihre Entschädigung bereits innerhalb dieser Drei-Monats-Grenze.

Was Sie als Bahnreisender bei erheblichen Verspätungen oder Ausfällen sonst noch erwarten können

Im Falle erheblicher Verspätungen oder Zugausfälle ist die Bahn verpflichtet, für das Wohlergehen ihrer Passagiere zu sorgen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Mahlzeiten und Getränken, sowie gegebenenfalls die Organisation und Übernahme der Kosten für eine Unterkunft, beispielsweise in einem Hotel, und den dazugehörigen Transfer.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bereitstellung von Hotelübernachtungen auf bis zu drei Nächte begrenzt sein kann, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen. Dies könnte beispielsweise bei extremen Wetterbedingungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen der Fall sein, die den Bahnverkehr stark beeinträchtigen.

Zusätzlich dazu hat die Bahn die Verantwortung, sicherzustellen, dass Fahrgäste, deren Zug auf der Strecke liegen bleibt, auf alternative Weise zum nächsten Bahnhof transportiert werden. Dies könnte durch den Einsatz von Ersatzzügen, Bussen oder Taxis erfolgen, je nach Verfügbarkeit und Praktikabilität unter den gegebenen Umständen.

Komplexität des Eisenbahnnetzes

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Betrachtung der neuen Fahrgastrechte nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die Komplexität des Eisenbahnnetzes in Deutschland. Mit über 33.000 Kilometern Schienenstrecke ist das deutsche Eisenbahnnetz eines der dichtesten und am häufigsten genutzten in der Welt. Häufig sind Verspätungen auf Zustände zurückzuführen, die die Bahn direkt zu verantworten hat, wie beispielsweise das marode Schienennetz. In solchen Fällen sollen Kunden weiterhin eine Entschädigung erhalten.

Weiteres Recht bei Verspätung

Neben den Entschädigungen bei Verspätungen gibt es auch andere Rechte, die Fahrgästen bei Verspätungen zustehen. Ein wesentlicher Punkt ist die Möglichkeit, bei Verspätungen auf andere Bahnunternehmen umzusteigen. Dies war vor der Verordnung nicht unbedingt möglich und gibt Fahrgästen nun mehr Flexibilität bei der Bewältigung von Verspätungen.

Darüber hinaus gibt es spezielle Regeln für Reisen zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens. Wenn ein Kunde während dieser Zeit mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde ankommt, kann er zum Beispiel auch mit einem ICE zu seinem Zielort fahren. Dies gilt unabhängig von der Art des ursprünglich gebuchten Tickets.

Anschlussflug verpasst?

Für Reisende, die Bahnreise und Flug separat reserviert haben, gibt es schlechte Nachrichten, wenn sie aufgrund eines Streiks ihren Flug versäumen. In einem solchen Fall gibt es keine Kompensation für das verlorene Flugticket, und auch die Gebühren für eine Umbuchung des Fluges werden nicht erstattet. Selbst die Kosten für alternative Transportmittel wie Mietwagen oder Taxis können nur in sehr seltenen Fällen, beispielsweise wenn der Zug nachts ausfällt, geltend gemacht werden.

Auf der anderen Seite profitieren Reisende, die ihre Bahn- und Flugreise als ein kombiniertes Paket (bekannt als Rail & Fly) im Rahmen einer Pauschalreise buchen. In diesem Fall können sie sich bei Problemen bezüglich Entschädigung oder Umbuchung direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dies unterstreicht den zusätzlichen Schutz und die Bequemlichkeit, die mit Pauschalreisen verbunden sind, insbesondere in Zeiten von Störungen und Unvorhersehbarkeiten

Das 49-Euro-Ticket

Neben den neuen Fahrgastrechten ist auch das kürzlich eingeführte 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) erwähnenswert. Seit dem 1. Mai können Millionen von Reisenden für 49 Euro im Monat mit Bus und Bahn in ganz Deutschland fahren. Politik und Bahn berichten von Hunderttausenden neuen Kunden.

Dieses Angebot könnte dazu beitragen, den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und mehr Menschen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen. Es könnte auch dazu beitragen, die Auswirkungen von Verspätungen zu mildern, da Fahrgäste mit einem solchen Ticket flexibler in ihrer Reiseplanung sind und einfacher auf andere Verbindungen umsteigen können.

Die vorliegende Verordnung hat aber zweifelsohne auch negative Auswirkungen auf Reisende, die ein Deutschlandticket nutzen. Gemäß dieser Verordnung wird das Deutschlandticket als „erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt“ klassifiziert. Diese Klassifizierung hat zur Folge, dass Passagiere, auch im Falle einer Verzögerung von über 20 Minuten, keinen Zugang zum Fernverkehr haben.

Jedoch existieren einige Ausnahmeregeln zu diesem Grundsatz. Ein solcher Ausnahmefall tritt ein, wenn ein Passagier mit der letzten Verbindung des Tages unterwegs ist und aufgrund einer Verspätung sein Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen würde. Ein weiterer Ausnahmefall ist gegeben, wenn der Reisende zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens eine Verspätung von mindestens einer Stunde erleidet. In diesen speziellen Fällen ist es dem Fahrgast erlaubt, auf Fernverkehrszüge wie den ICE umzusteigen, um seine Enddestination zu erreichen.

Es gibt jedoch auch problematische Szenarien, die durch diese Verordnung entstehen. Ein solches Szenario könnte sein, dass ein Fahrgast mit seinem Deutschlandticket eine Regionalbahnfahrt nach Hamburg plant, von wo aus er einen ICE nach Berlin gebucht hat. Sollte die Regionalbahn Verspätung haben und der Fahrgast dadurch den ICE nicht rechtzeitig erreichen, wird ihm leider keine Entschädigung gewährt. Diese Situation unterstreicht die potenziellen Schwierigkeiten, die sich aus der Verordnung für Nutzer des Deutschlandtickets ergeben können.

Situation für Rollstuhlfahrer

Für Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen gelten spezielle Regelungen im Bahnverkehr. Eine davon betrifft die Notwendigkeit, Unterstützung beim Ein- und Ausstieg aus dem Zug anzufordern. Bislang musste diese Unterstützung bis zu 48 Stunden im Voraus bei der Bahn angemeldet werden. Mit der Einführung der neuen EU-Verordnung hat sich diese Vorlaufzeit jedoch halbiert und beträgt jetzt nur noch 24 Stunden.

Trotz dieser Verkürzung der Anmeldefrist bleibt die spontane Nutzung des Zugverkehrs für Rollstuhlfahrer nach wie vor eine Herausforderung. Die Notwendigkeit, Unterstützungsleistungen im Voraus anzumelden, schränkt die Flexibilität und Spontaneität ein, die anderen Reisenden zur Verfügung steht. Daher besteht weiterhin ein Bedarf an Verbesserungen in diesem Bereich, um die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr für alle Nutzer zu gewährleisten.

Rechtliche Probleme mit den geänderten Fahrgastrechten? Wir sind für Sie da!

Die neuen EU-Verordnungen zur Änderung der Fahrgastrechte bei der Bahn können eine Reihe von Fragen und rechtlichen Herausforderungen mit sich bringen. Wenn Sie ein konkretes rechtliches Problem in diesem Zusammenhang haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Unsere Rechtsanwälte für Reiserecht bieten Ihnen professionellen Rat und Unterstützung, um Ihre Rechte optimal zu verteidigen. Lassen Sie sich nicht von komplexen juristischen Fragestellungen einschüchtern – nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz. Fordern Sie jetzt eine Ersteinschätzung oder Beratung an und erhalten Sie die Hilfe, die Sie benötigen. Unsere Experten stehen bereit, um Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen und Ihre rechtlichen Bedenken effektiv anzugehen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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