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Aufklärungspflichten des Arztes und deren rechtliche Konsequenzen

Wenn ein Patient einen Arzt aufsucht, dann ist zumeist ein gesundheitliches Problem ursächlich hierfür. Der Patient kommt in der Erwartung zu dem Arzt, dass der Mediziner durch die Behandlung Hilfe leistet. Den wenigsten Patienten ist der Umstand bewusst, dass einem praktizierenden Mediziner neben der Behandlung auch noch anderweitige Pflichten zukommen. Die Aufklärungspflicht ist eine der weiteren ärztlichen Pflichten. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie der Gesetzgeber diese Verpflichtung definiert und welche Aspekte sie beinhaltet. Überdies erfahren Sie auch, wie diese ärztliche Pflicht in der gängigen Praxis umgesetzt wird und mit welchen Herausforderungen der Mediziner dabei umgehen muss.

Das Wichtigste in Kürze


Die Aufklärungspflicht des Arztes ist eine zentrale Verantwortung im medizinischen Bereich. Sie dient dem rechtlichen Schutz des Arztes und unterstützt den Patienten bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Behandlung. Eine unzureichende Aufklärung kann rechtliche Konsequenzen für den Arzt haben.

  1. Bedeutung der Aufklärungspflicht: Ärztliche Aufklärungspflicht ist essentiell für die informierte Entscheidung des Patienten und hat eine hohe rechtliche Relevanz.
  2. Rechtliche Grundlagen: Zwei Hauptgesetze regeln die Aufklärungspflicht in Deutschland – das Strafgesetzbuch (StGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
  3. Inhalte der Aufklärung: Die Aufklärung muss verschiedene Aspekte umfassen, darunter Diagnoseaufklärung, Behandlungsaufklärung, Risikoaufklärung, Verlaufsaufklärung und versicherungsrechtliche Aufklärung.
  4. Diagnoseaufklärung: Der erste Schritt der ärztlichen Aufklärung, um den Patienten über seine Erkrankung zu informieren.
  5. Behandlungsaufklärung: Beinhaltet Informationen über die vorgeschlagene Behandlung, Dauer und mögliche Alternativen.
  6. Risikoaufklärung: Klärt den Patienten über mögliche Risiken und Komplikationen der Behandlung auf.
  7. Rechtliche Konsequenzen: Mangelnde Aufklärung kann als Arztfehler angesehen werden, der zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen führen kann.
  8. Praktische Umsetzung: In der Regel erfolgt die Aufklärung im direkten Gespräch mit dem Patienten, oft unterstützt durch Informationsblätter.

Definition und Bedeutung der Aufklärungspflicht des Arztes

Aufklärungspflicht
(Symbolfoto: PeopleImages.com – Yuri A /Shutterstock.com)

Der Gesetzgeber hat keine allgemeingültige wortwörtliche Definition des Begriffs der Aufklärung festgelegt. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht, dass dieser Arztpflicht keine Bedeutung zukommt. Bedingt durch den Umstand, dass es sich bei einem ärztlichen Heileingriff dem reinen rechtlichen Grundsatz nach um eine vorsätzlich begangene Körperverletzung handelt, muss der Arzt vor dem Beginn der Heilbehandlung gegenüber dem Patienten eine umfassende Aufklärung betreiben. Diese Aufklärung muss zudem auch gewisse Aspekte beinhalten und für den betroffenen Patienten nachvollziehbar und verständlich sein.

Rechtliche Grundlagen der Aufklärungspflicht

Maßgeblich für die Aufklärungspflicht des Arztes sind zwei Gesetze in Deutschland. Zu nennen ist hier das Strafgesetzbuch (StGB), da die Arztbehandlung ohne vorherige ärztliche Aufklärung unter gewissen Umständen den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB erfüllt, sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der § 630e BGB gesteht jedem Patienten das Recht auf eine ärztliche Aufklärung zu, die vor der Heilbehandlung zu erfolgen hat. Aus dem Rechtsanspruch des Patienten ergibt sich automatisch auch eine Pflicht des behandelnden Arztes.

Aspekte der Aufklärungspflicht

Obgleich der Gesetzgeber dem reinen Grundsatz nach die Aufklärung nicht genau definiert, so gibt es aber im Hinblick auf den Inhalt gewisse Aspekte zu beachten. Dies bedeutet, dass der behandelnde Arzt im Rahmen des Gesprächs mit dem Patienten auf gewisse Inhalte zwingend eingehen muss. Zu nennen sind hier die Diagnoseaufklärung sowie die Behandlungsaufklärung nebst der Risikoaufklärung und der Verlaufserklärung. Zudem muss auch die sogenannte versicherungsrechtliche Aufklärung erfolgen.

Diagnoseaufklärung

Die Diagnoseaufklärung ist stets der erste Schritt, den der behandelnde Arzt mit dem Patienten vollzieht. Sie ergeht nach einer eingehenden Untersuchung und informiert den Patienten darüber, welche Krankheit für das gesundheitliche Leiden des Patienten verantwortlich ist. Im Zuge der Diagnoseaufklärung geht der behandelnde Arzt auf die mit der Krankheit verbundenen Symptome ein und beschreibt auch, wie sich diese Symptome auf den Alltag des Patienten auswirken können. Die Diagnoseaufklärung erhebt keinen Anspruch darauf, dass sie 100-prozentig korrekt ist. Vielmehr handelt es sich um eine Schlussfolgerung des Arztes, der sie mit dem Patienten vornimmt. Es ist daher denkbar, dass bei einem anderen Arzt nach einer Untersuchung eine ganz andere Diagnose gestellt wird.

Behandlungsaufklärung

Nach der Diagnoseaufklärung geht der behandelnde Arzt mit dem Patienten zu der Behandlungsaufklärung über. Die festgestellte Krankheit respektive das gesundheitliche Leiden des betroffenen Patienten soll mit einer Behandlung geheilt oder zumindest gelindert werden. Die Behandlungsaufklärung basiert auf einer Behandlungsmethode, die der behandelnde Arzt auf der Basis des als medizinisch allgemein anerkannt geltenden aktuellen Wissensstandes dem Patienten vorschlägt. Der Arzt hat hierbei zu beachten, dass er dem betroffenen Patienten auch mögliche Alternativen zu der Behandlung aufzeigt, sofern diese Alternativen vorhanden sind. Im Zuge der Behandlungsaufklärung gibt der Mediziner für gewöhnlich einen Ausblick darauf, wie lang die Behandlung mit den von ihm vorgeschlagenen Methoden andauern wird und welche Medikamente oder Therapien respektive Maßnahmen für die Behandlung erforderlich sind.

Risikoaufklärung

Die Risikoaufklärung ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Aufklärungspflicht, da sie dem Patienten das Ausmaß der Behandlung aufzeigt und dem Patienten eine Hilfestellung bei der endgültigen Entscheidung, ob die Behandlung erfolgen soll oder nicht, geben soll. Es muss an dieser Stelle jedoch betont werden, dass der Arzt diese Risikoaufklärung lediglich auf der Grundlage des allgemeinen medizinischen Wissens der Vergangenheit respektive Gegenwart vornehmen kann. Der Mediziner informiert den Patienten dementsprechend darüber, welche gesundheitlichen Einschränkungen oder mögliche Komplikationen in der Vergangenheit bei behandelten Patienten aufgetreten und der Medizin bekannt sind. Zudem erfolgt im Zuge der Risikoaufklärung auch eine Information des Patienten, welche gesundheitlichen Folgen eine unterlassene Behandlung des Leidens respektive der Krankheit für den Patienten haben kann.

Verlaufsaufklärung

Die Verlaufserklärung bezieht sich auf den Behandlungsverlauf und beinhaltet auch die mögliche Behandlungsdauer. Sie ist dem reinen Grundsatz nach in der gängigen Praxis mit der Risikoaufklärung vergleichbar, da der Arzt den Patienten bei der Verlaufsaufklärung deutlich macht, dass sich der Verlauf einer Behandlung nicht immer eindeutig vorhersagen lässt. Sie richtet sich auch danach, welche Diagnose gestellt wurde. Die Erfolgsaussichten einer Behandlung werden bei der Verlaufsaufklärung ebenfalls thematisiert, allerdings kann sich der Arzt hier nur auf Statistiken beziehen. Einen Blick in die Zukunft kann kein Mediziner auf der ganzen Welt vornehmen, daher ist die Verlaufsaufklärung stets mit einer gewissen Vorsicht zu genießen.

Versicherungsrechtliche Aufklärung

Da jede Heilbehandlung mit Kosten verbunden ist, gehört auch die versicherungsrechtliche Aufklärung zu den Pflichten eines behandelnden Mediziners. Diese Aufklärung bezieht sich dabei auf die Kosten, die durch die Heilbehandlung entstehen, und beinhaltet auch die Kosten für eventuell erforderliche Medikamente oder Reha-/Therapiemaßnahmen. Überdies hat der Arzt den Patienten auch darüber zu informieren, wer diese Kosten trägt. Hierbei spielt es eine wichtige Rolle, ob der Patient eine private Krankenversicherung hat oder ob er gesetzlich krankenversichert ist. Bei einem privatversicherten Patienten kann der behandelnde Arzt den Versicherungsvertrag des Patienten nicht kennen und daher auch keine versicherungsrechtliche Aufklärung betreiben.

Rechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Aufklärungspflicht

Obgleich bei Ärzten immer von „Halbgöttern in Weiß“ gesprochen wird, so sind auch Mediziner nur Menschen und können Fehler machen. Rechtlich betrachtet ist eine unterlassene oder nur ungenügend ausgeführte Aufklärung ein Arztfehler. In der gängigen Praxis wird der Begriff Arztfehler auch gern synonym zu dem Behandlungsfehler verwendet. Ein Behandlungsfehler liegt jedoch juristisch erst dann vor, wenn dem Patienten aus dem Fehler des Arztes heraus gesundheitliche Schäden entstehen. Ist dies der Fall, so steht der Arzt gegenüber dem Patienten in der Haftung und der betroffene Patient kann seine Patientenrechte wahrnehmen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Patientenrechte sind der Schadensersatz sowie unter gewissen Umständen auch das Schmerzensgeld.

Welche Rechte hat der Patient, wenn er sich unzureichend aufgeklärt fühlt?

Wenn ein Patient das Gefühl hat, unzureichend aufgeklärt worden zu sein, kann er verschiedene Schritte einleiten. Zunächst sollte er das Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen und um weitere Informationen bitten. Wenn dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, kann der Patient rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Medizinrecht spezialisiert ist. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Aufklärung liegt beim Arzt. Das bedeutet, der Arzt muss beweisen, dass er den Patienten ausreichend aufgeklärt hat. Eine vom Patienten unterzeichnete Einwilligungserklärung stellt jedoch keinen Beweis dar, sondern ist lediglich ein Indiz für eine Aufklärung. Sollte sich herausstellen, dass die Aufklärungspflicht verletzt wurde und dies zu einer gesundheitlichen Verschlechterung des Patienten geführt hat, kann der Patient Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

Praktische Umsetzung der Aufklärungspflicht

In der gängigen Praxis kommt der Arzt im Zuge eines Gesprächs mit dem Patienten seiner Aufklärungspflicht nach und lässt sich dies auch mittels einer Unterschrift auf einem hierfür vorbereiteten Informationsblatt unterschreiben. In großen Krankenhäusern oder Arztpraxen, die ambulante Operationen vornehmen, wird der Patient jedoch zumeist nur durch ein Informationsblatt aufgeklärt. Dieses Informationsblatt muss von dem Patienten während der Wartezeit im Wartezimmer gelesen und der Sprechstundenhilfe vor der Behandlung unterschrieben zurückgegeben werden. Immer häufiger werden Mediziner auch vor Herausforderungen gestellt, wenn zwischen dem Mediziner und dem Patienten eine Sprachbarriere besteht. Diese Sprachbarriere kann durch mehrsprachige Informationsblätter überwunden werden, die jedoch nicht in jeder Arztpraxis zur Anwendung kommen.

Die Bedeutung der Patientenautonomie im Kontext der Aufklärungspflicht

Die Patientenautonomie, also das Recht des Patienten, selbst über seine medizinische Behandlung zu entscheiden, ist ein zentraler Aspekt im Gesundheitswesen. Sie wird durch die Aufklärungspflicht des Arztes gewährleistet, die in verschiedenen Facetten wie Risiko-, Diagnose-, Verlaufs-, Sicherungs- und wirtschaftliche Aufklärung besteht. Die Aufklärungspflicht ist eine Hauptpflicht des Arztes aus dem Behandlungsvertrag mit dem Patienten. Sie soll dem Patienten kein medizinisches Entscheidungswissen vermitteln, sondern ihm aufzeigen, was der Eingriff für seine persönliche Situation bedeuten kann.

Die Aufklärungspflicht des Arztes unterstützt die Autonomie des Patienten, indem sie ihm die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, um eine informierte Entscheidung über seine Behandlung zu treffen. Dieses Konzept wird als „Informed Consent“ oder informierte Einwilligung bezeichnet. Aus rechtlicher Sicht entspricht jeder körperliche medizinische Eingriff einer Körperverletzung, wenn er ohne informierte Einwilligung des Patienten durchgeführt wird. Die informierte Einwilligung soll sicherstellen, dass der Patient über den potentiellen Nutzen und potentiellen Schaden sowie über die Chancen und Risiken der vorgeschlagenen Behandlung informiert ist.

Die Aufklärungspflicht hat auch ethische Aspekte. Sie basiert auf dem Respekt vor der Autonomie des Patienten, seiner Freiheit und seiner persönlichen Würde. Die Patientenaufklärung wird als Akt der Kommunikation verstanden, der zum Ziel hat, die Entscheidungskompetenz des Patienten zu verbessern.

Die Aufklärungspflicht und das Konzept des informierten Einverständnisses spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Patientenautonomie. Sie ermöglichen es dem Patienten, eine informierte Entscheidung über seine Behandlung zu treffen und fördern so seine Selbstbestimmung und Autonomie.

Digitale Innovationen in der Patientenaufklärung

Digitale Innovationen in der Patientenaufklärung nutzen moderne Technologien, um Patienten umfassend und verständlich über medizinische Behandlungen zu informieren. Apps, Online-Plattformen und interaktive Tools sind Beispiele für solche Innovationen, die das Verständnis fördern und Patienten bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Die WebApp von InformMe, ein Digital-Health-Start-up aus München, ermöglicht es Patienten, Informationen bequem über den Smartphone-Browser zu erhalten und trägt zur Vereinfachung der Praxisabläufe bei. Videobasierte Ansätze, wie sie von Medudoc Education GmbH angeboten werden, bieten eine verständliche und individualisierte Patientenaufklärung. E-ConsentPro ist eine Software, die die Erhebung von Anamnesedaten und die digitale Dokumentation der Patientenaufklärung ermöglicht. MAIA bietet automatisierte Online-Plattformen für die dokumentierte Patientenaufklärung, die an Kliniksysteme angebunden werden können.

Die Vorteile digitaler Patientenaufklärung umfassen eine effizientere Datenerfassung, Kosteneinsparungen durch den Wegfall von Papier und Druck, sowie eine höhere Flexibilität für Patienten, da sie die Aufklärung zeit- und ortsunabhängig durchführen können. Zudem sind digitale Daten leichter zu finden und besser vor Zerstörung geschützt.

Herausforderungen bestehen in der Notwendigkeit, die Technologien an die bestehenden Systeme der Kliniken anzupassen und sicherzustellen, dass alle Patienten Zugang zu den digitalen Medien haben und diese auch nutzen können. Datenschutz und Datensicherheit sind ebenfalls wichtige Aspekte, die bei der Implementierung digitaler Patientenaufklärung berücksichtigt werden müssen.

Insgesamt bieten digitale Innovationen in der Patientenaufklärung das Potenzial, die Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu verbessern, die Patientenautonomie zu stärken und die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhöhen.

Schlussbetrachtung

Die ärztliche Aufklärungspflicht ist aus juristischer Sicht eine bedeutungsvolle Verpflichtung für den behandelnden Mediziner, da sie den Arzt rechtlich absichert und zudem dem Patienten bei seiner endgültigen Behandlungsentscheidung hilft. Obgleich der Gesetzgeber mit dem BGB und dem StGB zwei Gesetze als rechtliche Grundlage für die Aufklärungspflicht festgelegt hat, so gibt es für die Aufklärung an sich in der deutschen Rechtsprechung keine exakte Definition. Es gibt jedoch gewisse Inhalte, die in einer Aufklärung zwingend enthalten sein müssen. Unterlässt der Arzt die Aufklärung des Patienten oder führt sie nur sehr vage durch, so kann ein Patient gegenüber dem Arzt seine Patientenrechte wahrnehmen.

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