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Rechte beim Kauf auf Raten: Was Verbraucher wissen müssen

Der Ratenkauf ist eine weitverbreitete Methode, um größere Anschaffungen zu tätigen, ohne den vollen Betrag sofort bezahlen zu müssen. Von Elektronikartikeln hin zu Möbeln und sogar Autos, erlaubt der Ratenkauf Verbrauchern, Produkte zu erwerben und die Kosten über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Dabei werden monatliche Zahlungen, sogenannte Raten, an den Verkäufer oder Kreditgeber geleistet.

Aber was genau ist ein Ratenkauf? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Verbraucher in diesem Zusammenhang? Wie können Sie sich vor unerwünschten Überraschungen schützen und was sollten Sie wissen, bevor Sie einen Ratenkaufvertrag unterzeichnen?

In diesem Artikel gehen wir auf diese und viele weitere Fragen ein. Wir beleuchten den rechtlichen Rahmen, einschließlich der wichtigen Rolle des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) in Deutschland, und werfen einen detaillierten Blick auf die spezifischen Rechte der Verbraucher beim Ratenkauf. Zudem möchten wir Sie für mögliche Fallstricke sensibilisieren und Ihnen praktische Ratschläge zur Verfügung stellen, damit Sie Ihre nächste Ratenkaufentscheidung gut informiert und sicher treffen können.

Der Ratenkauf: Wissenswertes und Grundlegendes

Rechte beim Rautenkauf
Beim Ratenkauf in Deutschland hat der Käufer Rechte wie Widerruf (§§ 495, 355 BGB), frühzeitige Rückzahlung (§ 500 BGB) und Gewährleistung bei Mängeln (§ 502 BGB). (Symbolfoto: knipsdesign /Shutterstock.com)

Ein Ratenkauf ist ein spezieller Typ eines Kaufvertrags, der zwischen einem Käufer und einem Verkäufer abgeschlossen wird. Im Gegensatz zu einem typischen Kaufvertrag, bei dem die vollständige Zahlung vor der Lieferung der Ware erfolgt oder unmittelbar danach, ermöglicht ein Ratenkauf dem Käufer, den Gesamtbetrag über einen festgelegten Zeitraum in Raten zu begleichen. Der Verkäufer räumt dem Käufer dabei effektiv einen Kredit ein und liefert die Ware, noch bevor der vollständige Kaufpreis bezahlt ist.

Dieser Kredit wird oft direkt vom Verkäufer angeboten, aber er kann auch über einen dritten Finanzdienstleister bereitgestellt werden. Der Käufer erhält dabei die Möglichkeit, eine Ware zu erwerben und sofort zu nutzen, obwohl er den Kaufpreis noch nicht vollständig beglichen hat. Der Kredit kann entweder zinsfrei oder verzinst sein, abhängig von den Konditionen, die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen eines Ratenkaufs individuell ausgehandelt werden können. In der gängigen Praxis werden meistens Finanzierungsvereinbarungen oder Teilzahlungsvereinbarungen getroffen. Eine Finanzierungsvereinbarung beinhaltet oft die Zahlung von Zinsen, während eine Teilzahlungsvereinbarung die Aufteilung des Gesamtbetrags in gleiche Raten über einen bestimmten Zeitraum beinhaltet, möglicherweise ohne Zinsen.

Im Kontext eines Ratenkaufs ist auch die Bonitätsprüfung des Käufers von Bedeutung. Sie stellt sicher, dass der Käufer in der Lage ist, die Raten über den vereinbarten Zeitraum zu begleichen. Sollte der Käufer die Raten nicht pünktlich bezahlen, kann dies zu Mahnungen, zusätzlichen Gebühren und im Extremfall sogar zur Rücknahme der Ware führen.

Trotz der Flexibilität und Bequemlichkeit, die der Ratenkauf bietet, sollte der Käufer auch die potenziellen Nachteile und Risiken bedenken. Dazu gehören vorwiegend die zusätzlichen Kosten durch Zinsen und mögliche Gebühren bei verspäteten Zahlungen. Weiterhin kann die Aufnahme eines Kredits, auch wenn er für einen Ratenkauf verwendet wird, die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen.

Der rechtliche Rahmen des Ratenkaufs

Die rechtlichen Aspekte des Ratenkaufs in Deutschland wurden früher durch das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG – außer Kraft) geregelt. Dieses Gesetz trat am 01.01.1991  in Kraft und stellte die erste umfassende gesetzliche Regulierung von Verbraucherkrediten, einschließlich Ratenkäufen, in Deutschland dar. Die Bestimmungen des VerbrKrG regelten verschiedene Aspekte des Ratenkaufs, einschließlich der Informationspflichten des Verkäufers, der Widerrufsrechte des Käufers und der Zinsen und Gebühren, die im Rahmen eines Ratenkaufs erhoben werden dürfen.

Jedoch wurde das Verbraucherkreditgesetz Ende 2001 durch eine Novellierung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufgehoben. Seitdem werden die Regelungen zum Ratenkauf und anderen Formen des Verbraucherkredits durch die §§ 491 ff. BGB geregelt. Dieser Wechsel war Teil einer größeren Reform des Verbraucherkreditschutzrechts in Deutschland, die darauf abzielte, die Rechte und den Schutz der Verbraucher zu stärken.

Die §§ 491 ff. BGB definieren den Ratenkreditvertrag und legen die Anforderungen und Pflichten des Verkäufers und des Käufers im Zusammenhang mit Ratenkäufen fest. Insbesondere legen sie fest, welche Informationen der Verkäufer vor Vertragsschluss offenlegen muss (§ 492 BGB), welche Form der Vertrag haben muss (§ 492 BGB), welche Widerrufsrechte dem Verbraucher zustehen (§§ 495, 355 BGB) und welche Sanktionen bei Verstößen gegen diese Bestimmungen gelten (§ 494 BGB).

Ferner umfassen die §§ 491 ff. BGB auch Regelungen zur vorzeitigen Rückzahlung des Kredits durch den Verbraucher (§ 500 BGB), zur Haftung des Verkäufers für Mängel der gekauften Ware (§ 502 BGB) und zur Beendigung des Vertrages bei Zahlungsverzug des Verbrauchers (§ 498 BGB).

Diese Regelungen bilden den rechtlichen Rahmen für Ratenkäufe in Deutschland und bieten einen starken Schutz für die Rechte der Verbraucher. Sie sind jedoch komplex und erfordern eine sorgfältige Beachtung sowohl vonseiten der Verkäufer als auch der Käufer. Daher ist es wichtig, dass jeder, der einen Ratenkauf in Betracht zieht, sich der geltenden rechtlichen Bestimmungen bewusst ist und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholt.

Rechte der Verbraucher beim Ratenkauf

Um die Rechte des Verbrauchers beim Ratenkauf genauer definieren zu können, ist es zunächst erforderlich, dass eine genaue Betrachtung des Rechtsgeschäfts an sich vorgenommen wird. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zunächst erst einmal zwischen dem sogenannten Teilzahlungsgeschäft und der Finanzierung. Bei dem Teilzahlungsgeschäft erhebt der Verkäufer für gewöhnlich Zinsen, allerdings besitzt der Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei einer sogenannten 0-Prozent Finanzierung war es bis zu dem Jahr 2016 übliche Praxis, dass der Käufer für dieses Zinsmodell auf das Widerrufsrecht verzichtet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei der unentgeltlichen Teilzahlung nicht, da die 0 Prozent Teilzahlungsvereinbarung nicht dem rechtlichen Charakter der Teilzahlung entspricht. Bei der klassischen Finanzierung an sich wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein herkömmlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Der Käufer erwirbt die Ware mit dem Geld, welches ein Drittanbieter wie Klarna hierfür zur Verfügung stellt. Der Verkäufer ist in diesem Fall nicht der Kreditgeber. Die Grundlage eines derartigen Rechtsgeschäfts sind Verbraucherdarlehensverträge, die binnen 14 Tagen widerrufen werden können.

Mögliche Risiken und Gefahren beim Ratenkauf

Das größte Risiko, welches mit einem Ratenkauf einhergeht, liegt im Detail des Ratenkaufvertrages. Zwar werben zahlreiche Hersteller mit besonders niedrigen Zinsen und auch Extras wie Ratenpausen oder flexibler Ratenanpassung, allerdings lassen sich die Anbieter dies in der gängigen Praxis durch versteckte Gebühren oder Zinserhöhungen von den Kunden bezahlen. In der gängigen Praxis kommt es nur zu häufig vor, dass der Verbraucher lediglich den Gegenstand sieht, den er sich üblicherweise aufgrund des erhöhten Preises nicht direkt leisten kann.

Durch das vermeintlich großzügige Angebot des Anbieters wird dieser kostspielige Artikel plötzlich greifbar. Aus diesem Umstand heraus prüfen nur sehr wenige Verbraucher die genauen Bedingungen des Vertrages und lassen auch gewisse Risiken außer Acht. Die Fragen, was im Fall eines Ratenzahlungsverzuges geschieht oder was passiert, wenn der Verbraucher die Ratenzahlungen aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit überhaupt nicht mehr leisten kann, werden dabei ebenfalls nur zu häufig ignoriert. Diese Fragen sind jedoch essenziell wichtig, da das Leben nun einmal unvorhersehbar ist. Auch die Gefahr der Beschädigung oder des Diebstahls von der auf Ratenkauf finanzierten Ware gehört zu denjenigen Risiken, mit denen sich der Verbraucher genauer befassen sollte.

Praktische Tipps und Strategien für den Ratenkauf

In der gängigen Praxis gilt die Maxime, dass ein Angebot, das zu gut um wahr zu sein erscheint, für gewöhnlich einen Haken hat. Wer sich für den Ratenkauf eines bestimmten Artikels entscheidet, sollte daher im Vorwege sehr genau überlegen und sich auch eine gewisse Strategie zurechtlegen. Diese Strategie sollte möglichst risikoarm ausfallen und auch die Umstände berücksichtigen, dass sich die Verdienstsituation des Verbrauchers ändern kann. Neben der Frage der Laufzeit von den Raten sollte daher auch darüber nachgedacht werden, ob nicht eine Versicherung des Artikels für die Dauer des Ratengeschäfts als sinnvoll erscheint. In der gängigen Praxis bieten die Anbieter derartige Versicherungen für einen kleinen Aufpreis an, allerdings sollte auch bei diesem Angebot sehr stark auf die Bedingungen des Vertrages geachtet werden.

Gleichermaßen verhält es sich auch mit dem Ratenvertrag an sich. Vor der Unterschrift, durch welche das Rechtsgeschäft rechtsgültig abgeschlossen wird, sollte der Verbraucher mit dem Anbieter alle Unklarheiten besprechen. Zwar zeigen sich die Anbieter in der gängigen Praxis nicht sonderlich erfreut, wenn der Verbraucher plötzlich Nachfragen stellt, allerdings ist ein Verkäufer zu einer umfassenden Beratung des Kunden im Hinblick auf die mit dem Ratenkauf verbundenen Risiken gesetzlich verpflichtet. Der Verbraucher sollte zudem auch die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen können und die Ratenhöhe so auswählen, dass diese auch im Fall von Verdienstveränderungen noch bezahlt werden können. Etwaige Zusatzoptionen wie Ratenpausen oder Veränderungen der Ratenhöhe sollten genau dahin gehend geprüft werden, ob diese mit zusätzlichen Gebühren verbunden sind. Erst dann, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind und alle Fragen beantwortet wurden, sollte die Unterschrift auf dem Ratenvertrag erfolgen. Da die auf Raten erworbene Ware bis zur vollständigen Bezahlung in dem Eigentum des Verkäufers verbleibt, sollte der Verbraucher den Artikel auf jeden Fall gegen Beschädigung oder Verlust versichern.

Fallstudien und Beispiele

Ein regelrechtes Musterbeispiel für einen Ratenkauf ist die Autofinanzierung. Bei diesem Rechtsgeschäft erhält der Kunde von dem Händler ein Fahrzeug seiner Wahl und zahlt den Kaufpreis mit monatlichen Raten ab. Der Kunde wird Fahrzeugbesitzer und erhält auch den Fahrzeugschein sowie alle für die Fahrt erforderlichen Utensilien wie die Autoschlüssel, allerdings bleibt der Händler Eigentümer des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief, der zur Zulassung des Fahrzeugs erforderlich ist, verbleibt bei dem Händler. Der Kunde kann durch ein Ersatzdokument das Fahrzeug auf seinen Namen anmelden und nutzen. Gerade bei diesem Rechtsgeschäft ist das Risiko eines Ausfalls besonders hoch, da der Käufer in einen Autounfall verwickelt werden kann. Wird das Fahrzeug bei diesem Unfall zerstört, so fällt der Ratengegenstand damit weg. Die offene Kreditsumme verbleibt jedoch. Angesichts dessen verlangt jeder Händler eine besondere Absicherung des Fahrzeugs in Form einer bestimmten Kfz-Versicherungsform. Bei Neuwagen ist in der gängigen Praxis die Vollkaskoversicherung eine zwingende Voraussetzung, um überhaupt eine Autofinanzierung zu erhalten. Bei Gebrauchtfahrzeugen von geringem Wert kann jedoch bereits die Teilkaskoversicherung als ausreichend erachtet werden.

Fazit und Zusammenfassung

Der Ratenkauf ist eine vielversprechende Möglichkeit für Verbraucher, gewisse Waren oder Artikel ohne die vollständige Bezahlung sofort zur Nutzung zu erhalten. Dieses Rechtsgeschäft ist jedoch nicht gänzlich ohne Risiken und zudem gibt es auch einige Aspekte zu beachten. Der Verbraucher sollte vor der Unterschrift auf dem Ratenvertrag zunächst eine sehr genaue Prüfung der Vertragsbedingungen vornehmen und überdies die Ratenhöhe auch sehr genau mit den realistischen eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten abgleichen. Es ist überdies auch sehr sinnvoll, den auf Raten erworbenen Gegenstand zu versichern. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des vollen Kaufpreises der rechtliche Eigentümer des Gegenstandes bleibt. Der Käufer wird somit nur Besitzer und trägt das Verlust- oder Beschädigungsrisiko des Gegenstandes.

Ihre Rechte brauchen starke Vertretung: Verbraucherrecht bei Ratenkauf

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