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Falschlieferung erhalten? Ihre Rechte und Pflichten

Falsche Ware geliefert – Was Kunden und Online-Händler jetzt tun sollten

Welche Rechte räumt der Gesetzgeber den Kunden im Fall einer Falschlieferung ein? Wenn Sie eine Falschlieferung erhalten, haben Sie Anspruch auf Lieferung der korrekten Ware oder auf Erstattung des Kaufpreises. In der Regel sollten Sie sich zunächst mit dem Online-Händler in Verbindung setzen und versuchen, die Angelegenheit zu klären. Falls keine Einigung erzielt werden kann, können Sie sich an den Verbraucherschutz oder an uns wenden.

Onlinehandel seit Jahren auf dem Vormarsch

Falschlieferung erhalten
Haben Sie schon einmal eine Falschlieferung erhalten? Wenn ja, wissen Sie vielleicht nicht, dass Sie als Kunde einige Rechte haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als Kunde haben und wie Sie diese am besten geltend machen können (Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)

Der Onlinehandel hat in den letzten Jahren massiv an Zulauf erfahren, sodass immer mehr Menschen die von ihnen gewünschte Ware im Internet bestellen. Die Gründe hierfür sind überaus vielfältig und beziehen sich zum einen auf die simple und bequeme Art des Shoppings und auf der anderen Seite auf den komfortablen Umstand, dass die eingekaufte Ware durch den Verkäufer dem Kunden einfach zugeschickt wird. Wer sich aufmerksam auf den Straßen Deutschlands bewegt, wird immer wieder bemerken, dass es nahezu in jeder Stadt von Paketlieferdiensten nur so wimmelt.

Starke Zunahme an versendeten Paketen

Eben jene Paketlieferdienste machen seit Jahren deutlich, dass die Anzahl der versendeten Pakete stark zugenommen hat. Dies tangiert jedoch in der Regel den Kunden nicht großartig, der in den heimischen vier Wänden auf das entsprechende Paket wartet. Nicht selten handelt es sich dabei um durchaus lange Wartezeiten, sodass dem Kunden seitens des Verkäufers ein hohes Maß an Vorfreude auf das Paket gegönnt wird. Erreicht das Paket dann endlich den Kunden, so ist die Freude groß. Aus der großen Freude kann jedoch sehr schnell Ernüchterung werden, wenn es sich um eine Falschlieferung handelt. Die wenigsten Kunden kennen jedoch in derartigen Fällen ihre Rechte sowie die Pflichten.

Welche Verhaltensweise sollten Kunden im Fall einer Falschlieferung an den Tag legen?

Wer eine Ware im Internet bestellt, der möchte sie natürlich auch haben. Sollte der Verkäufer eine falsche Ware liefern, so ist der Ärger bei dem Kunden natürlich entsprechend groß. Unabhängig davon, ob es sich um eine gänzlich falsche Ware oder die richtige Ware in einer falschen Größe bzw. Farbe handelt ist es nur sehr wenig nutzreich, wenn der Kunde den Verkäufer mit einer wütenden Mail oder einem wütendem Telefonat behelligt. Vielmehr sollte der Kunde trotz des Ärgers oder der Enttäuschung auf jeden Fall einen kühlen Kopf bewahren und sich die nächsten Schritte sehr gut überlegen. Die primäre Frage lautet zunächst erst einmal, wie mit der falschen Ware verfahren werden soll. Diese Frage führt dann in der Regel zu den Fragen, ob die Falschlieferung einfach an den Verkäufer zurückgeschickt werden soll oder ob der Kunde das Recht hat, die falsche Ware trotzdem zu behalten.

Als erster Schritt sollte die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer erfolgen. Für diese Kontaktaufnahme sollte der Weg der E-Mail gewählt werden, damit eine gewisse Form der Beweissicherheit gewählt ist. Natürlich sollte der Kunde dabei den sachlichen Ton wählen und dem Verkäufer die Problematik darstellen.

Wie der Kunde weiterhin vorgehen kann ist abhängig von der Reaktion des Verkäufers. Es ist ja durchaus denkbar, dass es sich schlicht und ergreifend um ein Versehen gehandelt hat. So manch ein Verkäufer bearbeitet und verschickt jeden Tag unzählige Bestellungen, sodass Fehler bei der Auftragsbearbeitung nicht ausgeschlossen sind. Auch bei einem Verkäufer handelt es sich nur um einen Menschen und Menschen machen nun einmal Fehler.

Welche Rechte räumt der Gesetzgeber den Kunden im Fall einer Falschlieferung ein?

Rein rechtlich betrachtet handelt es sich bei einer Falschlieferung um einen Sachmangel. Der Gesetzgeber sagt ausdrücklich, dass derjenige Kunde, der beispielsweise einen blauen Pullover bestellt hat, auch einen blauen Pullover erhalten soll. Der Grund für die Falschlieferung ist aus Sicht des Käufers irrelevant, da der Käufer als Kunde nun einmal einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer hat, die richtige Ware aus dem Kaufgeschäft heraus zu erhalten. Kommt es zu einer Falschlieferung, so hat der Verkäufer die rechtliche Verpflichtung, die falsch gelieferte Ware zurückzunehmen und hierfür auch die Kosten zu tragen. Ein Käufer darf jedoch nicht eigenmächtig darüber entscheiden, die falsch gelieferte Ware einfach zu behalten. Das Recht darauf, die falsch gelieferte Ware einfach zu behalten, ist von den vorherrschenden Rahmenumständen ab.

Denkbar wäre es beispielsweise, dass der von dem Käufer bestellte Artikel ausverkauft gewesen ist und der Verkäufer dementsprechend eine Ersatzlieferung in Form eines höherwertigeren Artikels eigenmächtig entschieden hat. Für gewöhnlich entscheiden sich die Verkäufer zu diesem Schritt, wenn die höherwertigere Ware vorrätig ist und wenn der Wert der höherwertigeren Ware den Wert der ursprünglich von dem Käufer erworbenen Ware nicht zu stark übersteigt. Der Verkäufer ist gem. § 241a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch zu diesem Schritt berechtigt, allerdings besteht für den Verkäufer in derartigen Fällen kein gesetzlicher Anspruch auf eine Rückgabe des Artikels durch den Kunden. Wenn ein Verkäufer dementsprechend absichtlich einen höherwertigeren Artikel an den Kunden verschickt, so kann er die Herausgabe dieses Artikels von dem Kunden nicht verlangen. Überdies muss der Käufer auch nur den Kaufwert des ursprünglichen Kaufs bezahlen.

Die Lieferung der falschen Ware war ein Versehen

Sollte es sich bei der Falschlieferung seitens des Verkäufers um ein Versehen gehandelt haben, so räumt der Gesetzgeber dem Verkäufer ausdrücklich ein Recht darauf ein, dass der Käufer die falsch gelieferte Ware zurückgibt. Dieses Recht hat der Verkäufer unabhängig davon, ob der Kunde mit der Falschlieferung glücklich ist und diese behalten möchte. Sollte der Verkäufer jedoch auf sein Rückgaberecht pochen, so muss er dementsprechend auch die Kosten hierfür tragen. Die Kosten belaufen sich dabei auf die Rücktransport- sowie Verpackungskosten. Aus diesem Grund nehmen viele Verkäufer vorab eine gewisse Kalkulation vor, ob die Rückgabe seitens des Kundens finanziell überhaupt lohnenswert ist.

Eine Einigung erfolgt in der Regel recht schnell

In der gängigen Praxis einigen sich Käufer und Verkäufer im Fall einer Falschlieferung sehr schnell miteinander. Es ist lediglich wichtig, dass der Kunde umgehend nach der Kenntnisnahme der falschen Lieferung Kontakt mit dem Verkäufer aufnimmt und diesen von der Problematik in Kenntnis setzt. Die weitergehende Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Problematik sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen, damit es hinterher nicht zu Missverständnissen oder gar zu rechtlichen Streitigkeiten kommen kann. Auch eine Nachverhandlung im Zusammenhang mit dem Kaufpreis des Artikels ist durchaus möglich.

Dies ist für gewöhnlich dann der Fall, wenn es sich bei der falsch gelieferten Ware um einen sehr viel höherwertigeren Artikel gehandelt hat und die Kosten für den Rücktransport für den Verkäufer merklich zu buche schlagen. Hierbei muss zudem auch beachtet werden, dass gem. § 355 Abs. 3 BGB das Risiko für den Rücktransport ausdrücklich bei dem Verkäufer liegt. Macht der Verkäufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch und fordert von dem Kunden den Rücktransport der versehentlich falsch gelieferten Ware, so trägt der Verkäufer auch das Risiko des Transportweges. Aus diesem Grund fordern die meisten Verkäufer auch einen versicherten Rücktransport, was wiederum die Kosten für den Rücktransport erhöht.

Kühlen Kopf bewahren und versuchen, zu verhandeln

Aus Sicht des Kunden ist eine falsche Lieferung zweifelsohne überaus ärgerlich. Es gibt jedoch Situationen, in denen sich aus solch einer falschen Lieferung heraus eine gute Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer ergibt. Gerade bei größeren Artikeln wie Stereoanlagen oder auch Möbelstücken, die mittels einer Spedition verschickt wurden, ist der Rücktransport für den Verkäufer mit einem hohen Aufwand verbunden. Wenn der Kunde mit der falschen Ware jedoch glücklich ist sollte dem Verkäufer der Vorschlag unterbreitet werden, dass die falsch gelieferte Ware gegen die Zahlung eines kleinen Aufschlags einfach bei dem Kunden verbleibt. Ein Anspruch auf eine Einigung mit dem Verkäufer besteht jedoch ausdrücklich nicht.

Falsche Ware geliefert – das kann jedem einmal passieren. Aber jetzt wissen Sie, was Sie tun sollten, um das Problem zu lösen. Sollten Sie dennoch Probleme mit einer Lieferung haben und es ist keine Lösung in Sicht, fordern Sie unsere Ersteinschätzung an und wir helfen Ihnen weiter.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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