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Verkehrsunfallprozess – Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen

Dashcam entlarvt rücksichtslosen Spurwechsler! In einem Aachener Linksabbieger-Unfall wurde ein Mercedes-Fahrer dank eindeutiger Videoaufnahmen überführt und musste seine Schadensersatzklage fallen lassen. Das Gericht entschied, dass das Recht auf Wahrheitsfindung in diesem Fall schwerer wiegt als der Datenschutz.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klage des Klägers auf Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall wurde abgewiesen.
  • Der Unfall ereignete sich während eines Linksabbiegemanövers im Kreuzungsbereich.
  • Der Beklagte zu 1) hatte bereits in der Vergangenheit mehrere Unfälle an der gleichen Örtlichkeit.
  • Der Kläger gab an, der Beklagte habe die Kurve zu eng befahren, was zur Kollision führte.
  • Das Gericht konnte den genauen Hergang des Unfalls nicht klären, da unzureichende Beweise vorlagen.
  • Der Kläger forderte Reparaturkosten sowie weitere Schäden, die durch den Unfall entstanden sein sollen.
  • Die Klage wurde abgewiesen, weil die Ansprüche des Klägers nicht substantiell belegt wurden.
  • Das Gericht entschied aufgrund der fehlenden Nachweise und der unklaren Unfallursache.
  • Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was finanzielle Sicherheitsleistungen nach sich ziehen kann.

Dashcams im Verkehrsrecht: Neues Urteil klärt Beweismittel und Datenschutzfragen

In der heutigen Zeit gewinnen Dashcams als digitale Beweismittel im Verkehrsrecht zunehmend an Bedeutung. Diese Videokameras, die fortlaufend das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, können entscheidende Informationen liefern, um den Unfallhergang nachzuweisen. Insbesondere im Rahmen eines Verkehrsunfallprozesses sind solche Aufzeichnungen wertvoll, da sie eine objektive Sicht auf das Geschehen bieten. Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen ist jedoch durch verschiedene rechtliche Grundlagen und Datenschutzbestimmungen geregelt, die es zu beachten gilt.

Bei der Unfallrekonstruktion können diese Videoaufnahmen entscheidend dazu beitragen, rechtliche Auseinandersetzungen zu klären, indem sie als Beweissicherung fungieren. Versicherungen und Gerichte sind häufig auf aussagekräftige Beweise angewiesen, um den Unfallhergang zu bewerten und Haftpflichtfragen zu klären. Dennoch stellen sich immer wieder Fragen zur gesetzlichen Regelung der Nutzung solcher Aufnahmen, insbesondere bezüglich der Erlaubnis zur Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum und den Allgemeinen Datenschutzverordnungen, die eine Rolle spielen können.

Um einen konkreten Fall zu beleuchten, der aktuelle rechtliche Schwierigkeiten und die Nutzung von Dashcam-Beweismaterial behandelt, wird nun ein Urteil vorgestellt, das wichtige Erkenntnisse für Betroffene eines Verkehrsunfalls bietet.

Der Fall vor Gericht


Linksabbieger-Unfall in Aachen: Dashcam-Aufnahme überführt Unfallverursacher

Dashcams als Beweismittel im Verkehrsrecht
Dashcam-Aufnahmen gewinnen im Verkehrsunfallprozess zunehmend Bedeutung als Beweismittel, da sie objektive Einblicke in den Unfallhergang ermöglichen, wobei die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Wahrheitsfindung im Zivilprozess im Vordergrund steht. (Symbolfoto: Flux gen.)

Bei einem Verkehrsunfall in Aachen kam es zu einer folgenschweren Kollision zwischen zwei linksabbiegenden Fahrzeugen. Das Landgericht Aachen hat nun in einem Urteil (Az.: 12 O 398/22) die Schuldfrage geklärt und dabei eine Dashcam-Aufnahme als entscheidendes Beweismittel zugelassen.

Unfallhergang und Schuldfrage

Der Unfall ereignete sich am 20. Oktober 2020 auf der H.-straße in Aachen. Beide Fahrzeuge, ein Mercedes GLA und ein VW Passat, befuhren nebeneinander zwei Fahrspuren, die ein Linksabbiegen auf den O.-straße ermöglichten. Im Kreuzungsbereich kollidierten die Fahrzeuge miteinander.

Der Mercedes-Fahrer behauptete, der VW-Fahrer habe die Kurve zu eng befahren und sei dadurch auf seine Fahrspur geraten. Er forderte Schadensersatz in Höhe von 5.175,14 Euro für Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Das Gericht kam jedoch zu einem anderen Schluss: Die Auswertung der Dashcam-Aufnahme des VW zeigte eindeutig, dass der Mercedes-Fahrer die Trennlinie zwischen den Fahrspuren überfahren und somit einen unerlaubten Spurwechsel vorgenommen hatte. Dieser Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO wurde als gravierender Verkehrsverstoß gewertet.

Zulässigkeit der Dashcam-Aufnahme als Beweismittel

Das Gericht befasste sich eingehend mit der Frage der Verwertbarkeit der Dashcam-Aufzeichnung. Obwohl solche Aufnahmen datenschutzrechtlich problematisch sein können, entschied das Gericht nach sorgfältiger Abwägung, die Aufnahme als Beweismittel zuzulassen.

Ausschlaggebend waren dabei folgende Faktoren:

  1. Der Unfall ereignete sich im öffentlichen Straßenraum, in der Sozialsphäre der Beteiligten.
  2. Die besondere Beweisnot bei Verkehrsunfällen aufgrund der Schnelligkeit des Geschehens.
  3. Das berechtigte Interesse an der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
  4. Die Möglichkeit, dass die Aufnahmen auch zugunsten des Aufgenommenen verwendet werden können.

Das Gericht betonte, dass die Interessen des Beklagten an der Durchsetzung seiner Rechte und an einer funktionierenden Zivilrechtspflege in diesem Fall das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiegen.

Urteil und Konsequenzen

Das Landgericht Aachen wies die Klage des Mercedes-Fahrers vollständig ab. Der gravierende Verkehrsverstoß des Klägers führte dazu, dass in der Haftungsabwägung die Betriebsgefahr des beklagten Fahrzeugs vollständig zurücktrat.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Verkehrsunfällen, weist aber auch auf die komplexe Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Interesse an der Wahrheitsfindung im Zivilprozess hin. Verkehrsteilnehmer sollten sich bewusst sein, dass ihr Verhalten im Straßenverkehr zunehmend dokumentiert werden kann und im Streitfall als Beweis dienen könnte.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil des Landgerichts Aachen stärkt die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Verkehrsunfallprozessen. Es zeigt, dass das Interesse an der Wahrheitsfindung und der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegen kann, insbesondere bei Unfällen im öffentlichen Raum. Verkehrsteilnehmer müssen sich bewusst sein, dass ihr Fahrverhalten zunehmend dokumentiert und im Streitfall als Beweis herangezogen werden kann.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer, insbesondere bei Linksabbiegemanövern. Wenn Sie in einen ähnlichen Unfall verwickelt sind, müssen Sie damit rechnen, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden können, auch wenn Sie der Verwertung nicht zustimmen. Ein unerlaubter Spurwechsel beim Linksabbiegen, wie das Überfahren der Trennlinie, kann als gravierender Verkehrsverstoß gewertet werden und zur vollständigen Haftung führen. Beachten Sie, dass in solchen Fällen selbst die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktreten kann. Es ist daher ratsam, beim Abbiegen besonders vorsichtig zu sein und die Fahrbahnmarkierungen strikt zu beachten.


Weiterführende Informationen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie prägnante Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht. Besonders im Fokus stehen hierbei Dashcams als Beweismittel im Verkehrsrecht, die immer mehr an Bedeutung gewinnen. Erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen und wie Sie die Aufnahmen im Schadensfall gewinnbringend nutzen können. Tauchen Sie ein in die häufigsten rechtlichen Fragestellungen, die Ihnen helfen werden, sich im Dschungel des Verkehrsrechts besser zurechtzufinden.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Unter welchen Voraussetzungen sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zulässig?

Dashcam-Aufnahmen können unter bestimmten Umständen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 15. Mai 2018 die Voraussetzungen dafür festgelegt:

Einzelfallentscheidung durch das Gericht

Die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel wird im Einzelfall durch das Gericht entschieden. Es findet eine Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche und dem Persönlichkeitsrecht des Aufgenommenen statt.

Berechtigtes Interesse und Beweisnot

Wenn Sie eine Dashcam-Aufnahme als Beweismittel vorlegen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie sich in einer Beweisnot befinden und die Aufnahme der einzige Weg ist, den Unfallhergang zu klären.

Verhältnismäßigkeit der Aufnahme

Die Dashcam-Aufnahme sollte verhältnismäßig sein. Das bedeutet, sie sollte:

  • Nur den unmittelbaren Unfallhergang zeigen
  • Nicht dauerhaft und anlasslos aufgezeichnet worden sein
  • Möglichst kurz sein und nur die relevanten Informationen enthalten

Technische Anforderungen an die Dashcam

Ihre Dashcam sollte bestimmte technische Merkmale aufweisen, um die Chance auf Zulassung als Beweismittel zu erhöhen:

  • Eine Loop-Funktion, die alte Aufnahmen überschreibt
  • Einen G-Sensor, der bei Erschütterungen automatisch aufzeichnet
  • Eine kurze Aufzeichnungsdauer von wenigen Minuten

Keine Veröffentlichung der Aufnahmen

Wenn Sie Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwenden möchten, ist es wichtig, dass Sie diese nicht öffentlich machen. Eine Veröffentlichung in sozialen Medien oder anderen Plattformen kann die Zulässigkeit als Beweismittel gefährden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Obwohl der BGH die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel unter bestimmten Umständen zulässt, bleibt die dauerhafte Aufzeichnung des Straßenverkehrs datenschutzrechtlich problematisch. Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie trotz möglicher Zulassung als Beweismittel mit datenschutzrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.


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Welche rechtlichen Konsequenzen hat ein unerlaubter Spurwechsel beim Linksabbiegen?

Ein unerlaubter Spurwechsel beim Linksabbiegen kann erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Gemäß § 7 Abs. 5 StVO erfordert jeder Fahrstreifenwechsel äußerste Sorgfalt. Wenn Sie diese Sorgfaltspflicht verletzen, haften Sie in der Regel allein für den entstandenen Schaden.

Haftung und Schadensersatz

Bei einem Unfall aufgrund eines unerlaubten Spurwechsels spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen Sie als Spurwechsler. Dies bedeutet, dass Sie in einem Gerichtsverfahren die volle Beweislast tragen, um Ihre Unschuld zu beweisen. Gelingt Ihnen dies nicht, müssen Sie für sämtliche Schäden aufkommen, die durch den Unfall entstanden sind.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar zunächst für die Schäden des Unfallgegners aufkommen, kann jedoch Regressansprüche gegen Sie geltend machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, etwa durch Missachtung des Schulterblicks oder Nichtbeachtung des rückwärtigen Verkehrs.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Neben der zivilrechtlichen Haftung drohen Ihnen auch ordnungsrechtliche Konsequenzen. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder zwischen 10 und 35 Euro fällig werden. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro, bei einer Unfallfolge auf 35 Euro.

Führerscheinrechtliche Folgen

In besonders schweren Fällen, etwa wenn es zu einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, können auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Bei wiederholten Verstößen droht im Extremfall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn Sie einen Spurwechsel beim Linksabbiegen vornehmen, sollten Sie stets äußerst vorsichtig sein und sich mehrfach vergewissern, dass der Wechsel gefahrlos möglich ist. Beachten Sie dabei insbesondere den rückwärtigen Verkehr und setzen Sie rechtzeitig den Blinker, um Ihre Absicht anzukündigen.


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Wie wird die Haftung bei einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen festgestellt?

Die Feststellung der Haftung bei einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Faktoren berücksichtigt.

Grundlage der Haftung

Die Haftung basiert primär auf der Gefährdungshaftung nach § 7 StVG. Diese besagt, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für Schäden haftet, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, unabhängig von einem Verschulden.

Beweismittel und Unfallrekonstruktion

Zur Feststellung des genauen Unfallhergangs werden verschiedene Beweismittel herangezogen:

  • Zeugenaussagen spielen eine zentrale Rolle, insbesondere von unbeteiligten Personen.
  • Fotodokumentationen des Unfallortes und der Fahrzeugschäden liefern wichtige Hinweise.
  • Der Polizeibericht bietet eine neutrale Darstellung des Geschehens.
  • In komplexen Fällen können Sachverständigengutachten zur Unfallrekonstruktion eingeholt werden.

Bewertung von Verkehrsverstößen

Bei der Haftungsfeststellung wird geprüft, ob und in welchem Maße die beteiligten Fahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) können zu einer höheren Haftungsquote führen.

Abwägung der Betriebsgefahr

Die Betriebsgefahr jedes beteiligten Fahrzeugs wird berücksichtigt. Sie ergibt sich aus der generellen Gefährlichkeit des Fahrzeugbetriebs und kann durch Faktoren wie Geschwindigkeit, Fahrzeuggröße oder -zustand beeinflusst werden.

Haftungsverteilung nach § 17 StVG

Die endgültige Haftungsverteilung erfolgt nach § 17 StVG. Dabei werden die Verursachungsbeiträge aller Beteiligten gegeneinander abgewogen. Es wird ein prozentualer Anteil der Haftung für jeden Beteiligten festgelegt.

Besondere Konstellationen

In bestimmten Fällen kann die Haftung modifiziert werden:

  • Bei höherer Gewalt (§ 7 II StVG) entfällt die Haftung des Halters.
  • Bei einer Schwarzfahrt (§ 7 III StVG) haftet unter Umständen nicht der Halter, sondern der unbefugte Fahrer.

Wenn Sie in einen Unfall mit mehreren Beteiligten verwickelt sind, ist es wichtig, möglichst viele Beweise zu sichern. Fotografieren Sie die Unfallstelle, notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen und melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung. Die genaue Haftungsverteilung wird oft erst im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens endgültig geklärt.


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Welche Rechte haben Verkehrsteilnehmer bezüglich ihrer persönlichen Daten bei der Verwendung von Dashcam-Aufnahmen?

Verkehrsteilnehmer haben auch bei Dashcam-Aufnahmen umfassende Rechte bezüglich ihrer persönlichen Daten. Diese ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt Ihnen als Verkehrsteilnehmer die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten. Bei Dashcam-Aufnahmen bedeutet dies, dass Sie grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, ob und wie Ihre Daten erhoben und verwendet werden. Eine anlasslose und dauerhafte Aufzeichnung des Straßenverkehrs verstößt gegen dieses Recht.

Auskunftsrecht

Sie haben das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie durch eine Dashcam erfasst wurden. Wenn Sie beispielsweise in einen Unfall verwickelt sind und vermuten, dass der andere Beteiligte eine Dashcam verwendet hat, können Sie Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen.

Recht auf Löschung

Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig durch eine Dashcam erfasst worden sein, haben Sie das Recht auf unverzügliche Löschung dieser Daten. Dies gilt insbesondere, wenn die Aufnahmen ohne konkreten Anlass erfolgt sind.

Einschränkungen der Rechte

Ihre Rechte können in bestimmten Fällen eingeschränkt sein. Wenn ein Gericht Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässt, kann Ihr Recht auf Löschung vorübergehend ausgesetzt sein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen in Zivilprozessen grundsätzlich als Beweismittel verwertet werden dürfen, auch wenn sie gegen Datenschutzrecht verstoßen.

Beschwerderecht

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig durch eine Dashcam erfasst wurden, haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Diese kann den Fall prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen den Dashcam-Nutzer ergreifen.

Bedenken Sie, dass die Nutzung von Dashcams in einem rechtlichen Graubereich liegt. Während Gerichte die Aufnahmen in Einzelfällen als Beweismittel zulassen, kann die dauerhafte und anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs zu empfindlichen Bußgeldern führen. Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie sich Ihrer Rechte bewusst sein und diese bei Bedarf geltend machen.


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Wie können sich Verkehrsteilnehmer rechtlich absichern, wenn sie eine Dashcam nutzen möchten?

Um sich bei der Nutzung einer Dashcam rechtlich abzusichern, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Verwenden Sie eine datenschutzkonforme Dashcam. Achten Sie beim Kauf auf Modelle mit Loop-Funktion, Beschleunigungssensor und GPS. Diese Funktionen ermöglichen eine anlassbezogene Aufzeichnung und erhöhen die Chance, dass die Aufnahmen im Ernstfall vor Gericht verwertet werden können.

Verzichten Sie auf permanentes Filmen. Eine dauerhafte Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist in Deutschland nicht zulässig. Stellen Sie Ihre Dashcam so ein, dass sie nur kurze Sequenzen aufzeichnet und diese regelmäßig überschreibt.

Aktivieren Sie die Aufnahme nur bei Bedarf. Nutzen Sie die Dashcam gezielt in Situationen, in denen Sie eine Beweissicherung für notwendig erachten, etwa in unübersichtlichen Verkehrssituationen oder bei aggressivem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer.

Datenschutzrechtliche Vorkehrungen

Informieren Sie andere Fahrzeuginsassen. Wenn Sie nicht alleine im Auto unterwegs sind, weisen Sie Ihre Mitfahrer darauf hin, dass eine Dashcam im Einsatz ist.

Beschränken Sie den Aufnahmebereich. Richten Sie die Kamera so aus, dass sie hauptsächlich die Straße und nicht etwa Fußgänger auf dem Gehweg erfasst.

Löschen Sie nicht benötigte Aufnahmen umgehend. Bewahren Sie nur Aufzeichnungen auf, die tatsächlich einen Vorfall dokumentieren. Alle anderen Aufnahmen sollten Sie zeitnah löschen.

Umgang mit Aufnahmen

Veröffentlichen Sie keine Aufnahmen im Internet. Das Hochladen von Dashcam-Videos in soziale Netzwerke oder auf Videoplattformen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Nutzen Sie Aufnahmen nur zur Beweissicherung. Verwenden Sie die Aufzeichnungen ausschließlich, um im Falle eines Unfalls oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit den Sachverhalt zu klären.

Beachten Sie die Einzelfallentscheidung des Gerichts. Ob Ihre Dashcam-Aufnahmen in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel zugelassen werden, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Eine Garantie für die Verwertbarkeit gibt es nicht.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, minimieren Sie das Risiko, gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen und erhöhen gleichzeitig die Chancen, dass Ihre Aufnahmen im Ernstfall als Beweismittel dienen können.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Dashcam: Eine Dashcam ist eine kleine Videokamera, die in einem Fahrzeug installiert ist und kontinuierlich das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Diese Aufnahmen können im Falle eines Verkehrsunfalls wertvolle Beweise dafür liefern, wie der Unfall abgelaufen ist. Dashcam-Aufzeichnungen sind jedoch rechtlich nicht problemlos; ihre Verwertbarkeit vor Gericht hängt von datenschutzrechtlichen Bestimmungen und einer Abwägung der Interessen beider Parteien ab.
  • Verwertbarkeit: Der Begriff „Verwertbarkeit“ bezieht sich darauf, ob bestimmte Beweismittel im Prozess rechtlich zulässig und nutzbar sind. Im Kontext von Dashcam-Aufnahmen bedeutet dies, dass das Gericht prüfen muss, ob diese Aufnahmen trotz datenschutzrechtlicher Bedenken als Beweise zugelassen werden können. Entscheidende Kriterien sind unter anderem die Bedeutung der Beweise für die Wahrheitsfindung und das berechtigte Interesse an der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
  • Gravierender Verkehrsverstoß: Ein gravierender Verkehrsverstoß ist eine schwerwiegende Verletzung der Verkehrsregeln, die häufig mehr als eine einfache Ordnungswidrigkeit darstellt und zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen kann. Im vorliegenden Fall wird das unerlaubte Überfahren der Trennlinie zwischen Fahrspuren als gravierender Verstoß gewertet, weil es unmittelbar den Unfall verursacht hat.
  • Berechtigtes Interesse: Das berechtigte Interesse ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, dass eine Partei ein legitimes und nachvollziehbares Anliegen hat, bestimmte Beweise vorzulegen oder bestimmte Informationen zu verwenden. Im Fall der Dashcam-Aufnahme bedeutet dies, dass der Fahrer des VW Passat ein berechtigtes Interesse daran hat, die Aufnahme als Beweis zu nutzen, um den Unfallhergang objektiv zu klären und seine Unschuld zu beweisen.
  • Informationelle Selbstbestimmung: Dieses Konzept bezeichnet das Recht jeder Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen. Bei der Nutzung von Dashcams kollidiert dieses Grundrecht oft mit anderen rechtlichen Interessen, wie der Wahrheitsfindung und der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, was das Gericht dann abwägen muss.
  • Betriebsgefahr: Betriebsgefahr beschreibt die allgemeine Gefährdung, die von einem Fahrzeug im Straßenverkehr ausgeht, unabhängig davon, ob der Fahrer schuldhaft handelt. Auch wenn kein Fahrfehler vorliegt, kann die bloße Anwesenheit eines Fahrzeugs im Verkehr eine gewisse Gefahr darstellen. Im vorliegenden Fall trat die Betriebsgefahr des VW Passat aufgrund des gravierenden Verkehrsverstoßes des Mercedes-Fahrers komplett zurück, was bedeutet, dass dieser für den Unfall voll haftbar gemacht wurde.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 Abs. 1 BGB: Diese Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Haftung für Rechtswidrigkeiten und deren Folgen. Sie setzt voraus, dass ein rechtswidriges Verhalten, das einen Schaden zugefügth hat, fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Der Geschädigte kann Schadenersatz für den entstandenen Schaden geltend machen. Im vorliegenden Fall gilt es zu prüfen, ob der Beklagte zu 1.) beim Linksabbiegen die gebotene Sorgfalt beachtet hat und ob er fahrlässig den Unfall herbeigeführt hat.
  • § 7 Abs. 5 StVO: Paragraph 7 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten beim Abbiegen. Wer abbiegt, muss so weit nach rechts fahren, wie es die Verkehrssicherheit erfordert, und darf andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Der Kläger argumentiert, der Beklagte zu 1.) habe beim Linksabbiegen zu eng die Kurve genommen und sei deswegen auf die Fahrbahn des Klägers geraten. Die Frage ist, ob der Beklagte zu 1.) seine Pflicht aus § 7 Abs. 5 StVO verletzt hat, indem er beim Abbiegen nicht weit genug nach rechts fuhr und dadurch den Unfall verursachte.
  • § 173 Abs. 1 Satz 1 VVG: Diese Vorschrift des Versicherungsvertragsgesetzes regelt die Haftung für Schäden, die von einem Haftpflichtversicherten begangen werden. Die Versicherungsgesellschaft des Haftpflichtversicherten, in diesem Fall die Beklagte zu 2), ist verpflichtet, den Versicherten im Rahmen der Versicherungsbedingungen für Schäden verantwortlich zu machen, die er infolge des Versicherungsfalls verursacht hat. Da der Beklagte zu 1.) Halter des Unfallfahrzeugs ist, tritt seine Versicherung, die Beklagte zu 2), bei einer zugrundeliegenden Haftung des Beklagten zu 1.) für den Schaden ein.
  • § 423 ZPO: § 423 ZPO behandelt die Beweislast und stellt fest, dass derjenige, der im Prozess etwas geltend macht, auch den Beweis für seine Behauptung erbringen muss. Im Streitfall ist der Kläger mit seinem Schadenersatzanspruch beweispflichtig. Er muss darlegen und beweisen, dass der Beklagte zu 1.) den Unfall verschuldet hat, indem er die gebotene Sorgfalt beim Linksabbiegen verletzt hat. Der Beklagte zu 1.) hingegen muss nur beweisen, dass der Kläger den Unfall verschuldet hat.
  • § 398 ZPO: § 398 ZPO regelt die Kosten des Rechtsstreits. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits. Im vorliegenden Fall ist es wichtig zu ermitteln, welche Partei tatsächlich die Kosten des Rechtsstreits trägt – der Kläger oder der Beklagte. Diese Entscheidung hängt letztlich von der Entscheidung über die Haftung und den Schadenersatzanspruch ab.

Das vorliegende Urteil

 

LG Aachen – Az.: 12 O 398/22 – Urteil vom 06.07.2023


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