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Fußgängerunfall – Haftung und Ansprüche 

Rechte für Fußgänger nach Zusammenstoß mit Auto

Fußgänger zählen im Straßenverkehr neben Fahrradfahrern zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern, weil sie – im Gegensatz zu Autofahrern – keinen Schutz um sich herum genießen. Kommt es zu einem Fußgängerunfall, so trägt für gewöhnlich der Autofahrer die Schuld. Für Fußgänger ist es jedoch enorm wichtig, die eigenen Rechte nach einem Zusammenstoß mit dem Auto zu kennen. Hier in diesem Artikel erläutern wir die Haftungsfragen und zeigen auch die Ansprüche für Fußgänger auf. Lesen Sie weiter, um im Fall eines Unfalls rechtlich gut gewappnet Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Das Wichtigste in Kürze


  • Rechtliche Fragen: Nach einem Unfall können rechtliche und physische Folgen für Fußgänger entstehen. Es kann zu einer Haftungsverteilung kommen, wenn dem Fußgänger eine Mitschuld zugesprochen wird.
  • Sorgfaltspflichten: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) fordern von allen Verkehrsteilnehmern Mindestsorgfalt. Fußgänger müssen ebenfalls ihre Sorgfaltspflichten erfüllen.
  • Typische Szenarien: Haftungsverteilung bei Unfällen kann variieren, z.B. wenn ein Fußgänger bei Rot über die Straße geht oder unerwartet die Straße betritt.
  • Umgang mit Versicherungen: Geschädigte sollten bei mangelnder Kooperation der Versicherungsgesellschaft entsprechende Schritte einleiten.
  • Rolle des Gerichts: Oft müssen Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Das Gericht bewertet den Sachverhalt und trifft eine Entscheidung.
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld: Es gibt Unterschiede in der Berechnung und den Anspruchsvoraussetzungen. Es ist wichtig, diese zu kennen, um die richtigen Ansprüche nach einem Unfall geltend zu machen.

Fußgängerunfall: Ihre Rechte und Ansprüche effektiv durchsetzen

Nach einem Fußgängerunfall sind die rechtlichen Fragen oft ebenso schmerzhaft wie die physischen Folgen. Wer haftet? Welche Ansprüche stehen Ihnen zu? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht biete ich Ihnen eine zielgerichtete Ersteinschätzung Ihrer Situation. Gemeinsam klären wir Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder sogar Verletztenrente und navigieren durch den Dschungel der Versicherungsanforderungen. Lassen Sie uns Ihre Rechte und Ansprüche nicht nur kennen, sondern auch effektiv durchsetzen. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung.

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Fußgängerunfall – Allgemeine Definition und rechtliche Grundlagen

Unfälle mit Fußgängern
„Fußgänger im Straßenverkehr: Kennen Sie Ihre Rechte und Ansprüche bei einem Unfall? Erfahren Sie, wie Haftung verteilt wird und wie Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen können. Seien Sie rechtlich gut gewappnet!“ (Symbolfoto: EugeneEdge /Shutterstock.com)

Als Fußgängerunfall wird jeglicher Körperkontakt eines Fußgängers mit einem anderen Verkehrsteilnehmer definiert. Es kann sich hierbei um einen Unfall mit einem Fahrzeug oder auch mit einem anderen Fußgänger handeln. In der gängigen Praxis stoßen Fahrzeuge wie Autos oder Fahrräder im Straßenverkehr regelmäßig mit Fußgängern zusammen. Infolge dieses Kontakts erleidet der Fußgänger nicht selten schwere körperliche Verletzungen, aus denen heraus sich gem. § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine zentrale Anspruchsgrundlage für den Fußgänger ergibt.

Haftungsfrage bei Fußgängerunfällen

In der gängigen Praxis trägt der Fahrradfahrer oder auch Autofahrer die Haftung bei einem Fußgängerunfall, da die Schuldfrage in der Regel dem Fahrer des Fahrzeugs zugeordnet wird. Es gibt jedoch auch Unfallsituationen, in denen dem Fußgänger eine Mitschuld an dem Verkehrsunfall zugeordnet wird. Dies führt dann zu einer Haftungsverteilung, die sich auch auf die Ansprüche des Fußgängers gegenüber dem Unfallgegner auswirkt.

Sorgfaltspflichten von Fußgängern und Fahrern

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verlangen von allen Verkehrsteilnehmern eine gewisse Mindestsorgfalt, die sich auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und die Unfallprävention bezieht. Zu den wichtigsten Pflichten aller Verkehrsteilnehmer gehört das umsichtige Verhalten, durch welches die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden soll. Auch wenn so manch ein Fußgänger die Auffassung vertritt, dass die Auto- und Fahrradfahrer auf die Fußgänger eine besondere Rücksicht nehmen und dadurch die Fußgänger aus ihrer Pflicht genommen werden, so ist diese Ansicht schlichtweg falsch. Auch diejenigen Personen, die sich zu Fuß durch den Straßenverkehr bewegen, müssen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Das Prinzip der StVO sowie des StVG beruht auf gegenseitiger Rücksichtnahme.

Fehlverhalten von Fußgängern bei Unfällen mit Personenschäden

Fehlverhalten der Fußgänger2019202020212022
Gesamtanzahl1306510093945811223
Fehlverhalten beim Überqueren der Straße10004743769488131
- an geregelten Kreuzungen959621606757
- an ungeregelten Kreuzungen55322542
- in der Nähe von Verkehrsknotenpunkten688492455517
- durch unerwartetes Erscheinen hinter Hindernissen1799139114171576
- ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs5785424438014561
Nichtbenutzung des Gehwegs310241218232

Quelle: destatis.de Stand 12. Juli 2023

Todesfälle unter Fußgängern im deutschen Straßenverkehr bis zum Jahr 2022

Im Jahr 2022 verzeichnete Deutschland einen Anstieg der tödlichen Straßenverkehrsunfälle unter Fußgängern. Insgesamt kamen 368 Personen in dieser Verkehrsteilnehmergruppe ums Leben, verglichen mit 343 Todesfällen im Vorjahr. Im gesamten Jahr 2022 wurden in Deutschland 2.788 Todesfälle im Straßenverkehr erfasst.

Quelle:  Statista Forschungsabteilung, veröffentlicht am 12.07.2023

Typische Szenarien und Haftungsverteilung

Zu den Szenarien, die für einen Fußgängerunfall regelrecht typisch sind, zählt die Fahrt mit einer überhöhten Geschwindigkeit eines Autofahrers, infolgedessen ein Fußgänger beim Überqueren der Straße von dem Auto erfasst wird. Die Haftungsverteilung ist hierbei sehr stark abhängig von dem individuellen Unfallhergang. Hat der Fußgänger die Straße an einer dafür vorgesehen Stelle mit einer Ampelanlage überquert und hatte er das grüne Signal zum Überqueren, so trägt der Autofahrer die Schuld. Anders kann sich der Sachverhalt darstellen, wenn der Fußgänger ein rotes Signal an der Ampelanlage hatte und die Straße trotzdem hastig überquert hat. In derartigen Fällen kann es zu einer Haftungsverteilung kommen. Gleichermaßen verhält sich der Umstand, wenn der Fußgänger die Straße an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle plötzlich und für den Autofahrer sehr überraschend überquert hat. In derartigen Fällen wird dann die Haftungsverteilung des Unfalls inklusive der Schuldfrage in der gängigen Praxis auf dem gerichtlichen Wege geklärt werden müssen.

Fiktives Fallbeispiel: Haftungsverteilung bei einem Fußgängerunfall

Sachverhalt: Anna, eine Fußgängerin, überquert eine Straße an einer Fußgängerampel. Die Ampel zeigt Rot, aber Anna geht trotzdem, weil sie keine Autos sieht. Zur gleichen Zeit fährt Tim mit seinem Auto heran. Er ist leicht über der Geschwindigkeitsbegrenzung und bemerkt Anna zu spät. Trotz einer Vollbremsung kommt es zum Zusammenstoß, und Anna wird verletzt.

Rechtliche Einschätzung: In diesem Fall gibt es eine geteilte Schuld, die zu einer Haftungsverteilung führt:

  1. Anna, die Fußgängerin: Sie hat die Straße bei Rot überquert, was gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt. Damit trägt sie eine Mitschuld am Unfall.
  2. Tim, der Autofahrer: Er hat die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten und konnte deshalb nicht rechtzeitig bremsen. Auch er ist daher mitschuldig am Unfall.

Haftungsverteilung: Ein Gericht könnte in einem solchen Fall entscheiden, dass beide Parteien eine Mitschuld tragen. Die genaue Haftungsverteilung kann variieren, aber ein mögliches Urteil könnte lauten, dass Anna 40% und Tim 60% der Schuld tragen. Diese Verteilung würde sich dann auch auf eventuelle Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auswirken.

Konsequenzen:  Anna könnte nur 60% des gesamten Schmerzensgeldes und Schadensersatzes geltend machen, da sie zu 40% selbst schuld ist. Tim könnte von seiner Versicherung in Regress genommen werden, insbesondere wenn festgestellt wird, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, z.B. durch deutliche Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Dieses Fallbeispiel zeigt, wie komplex die Haftungsverteilung in der Praxis sein kann und warum es wichtig ist, die eigenen Rechte und Pflichten im Straßenverkehr zu kennen.

Ansprüche des Fußgängers nach einem Unfall

  • Schmerzensgeld: Das Schmerzensgeld zählt zu denjenigen Ansprüchen, die ein Fußgänger in der gängigen Praxis regelmäßig gegenüber einem Autofahrer geltend machen kann. Dies setzt jedoch voraus, dass der Autofahrer alleinig die Schuld an dem Unfall trägt und die Haftungsfrage auch alleinig bei dem Autofahrer liegt. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von der Art und Schwere der Verletzungen, die der Fußgänger durch den Unfall davongetragen hat.
  • Schadensersatz: Schadensersatz kann ein Fußgänger nach einem Zusammenstoß mit dem Auto dann geltend machen, wenn infolge des Unfalls ein materieller Schaden entstanden ist. Je nachdem, was der Fußgänger zu dem Zeitpunkt des Unfalls bei sich trug, variiert die Höhe des Schadensersatzes merklich. Wurde etwa ein hochwertiges Smartphone durch den Unfall zerstört, so kann hierfür Schadensersatz geltend gemacht werden. Entscheidend ist jedoch, dass der Gegenstand auch tatsächlich infolge des Unfalls zerstört respektive unbrauchbar geworden ist.
  • Verletztenrente: Die Verletztenrente zählt zu denjenigen Ansprüchen, an die der Gesetzgeber sehr hohe Anforderungen gestellt hat. Es ist zwingend erforderlich, dass der Fußgänger infolge des Verkehrsunfalls derartig schwerwiegende Verletzungen davongetragen hat, dass er einer geregelten Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Die Beweislast hierfür liegt bei dem Fußgänger und es wird im Zuge der Anspruchsprüfung auch überprüft, wie die medizinische Vorgeschichte des Fußgängers ausgesehen hat. Zudem muss der Autofahrer die Alleinschuld an dem Verkehrsunfall tragen und alleinig in die Haftung genommen werden. In der gängigen Praxis lässt sich der Anspruch auf die Verletztenrente nur nach einem sehr langwierigen Gerichtsprozess durchsetzen.

Der Umgang mit der Versicherung des Fahrers

Jeder Autofahrer bewegt sich versichert durch den Straßenverkehr. Der Gesetzgeber hat dies zur Pflicht gemacht, damit im Fall eines Verkehrsunfalls eine wirtschaftliche Absicherung gegenüber Ansprüchen der geschädigten Person besteht. Maßgeblich für Schäden, die Dritte durch einen Unfall erleiden, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der unfallverursachende Versicherungsnehmer wird den Schaden an seine Versicherung melden, welche unverzüglich mit der Prüfung des Schadensfalls beginnt. Zu diesem Zeitpunkt muss sich die geschädigte Person direkt an die Versicherung des Unfallverursachers wenden. Der Unfallverursacher ist nicht mehr der direkte Ansprechpartner für den Geschädigten.

Der Weg zum Schadensersatz: Wie werden Ansprüche durchgesetzt?

Die eigenen Ansprüche auf Schadensersatz können sowohl außergerichtlich als auch auf dem gerichtlichen Wege durchgesetzt werden. Der erste Schritt ist stets der außergerichtliche Weg. Der Unfallverursacher meldet den Schaden seiner Versicherung und gibt die Schadensnummer an die geschädigte Person weiter. Die geschädigte Person wendet sich mit ihren Forderungen in schriftlicher Form an die Versicherung. Sollte die Versicherungsgesellschaft wenig Kooperationsbereitschaft zeigen, so sollte sich der Geschädigte an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden und diesen mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.

Die Rolle des Gerichts bei Fußgängerunfällen

Nicht selten müssen unfallgeschädigte Personen ihre Ansprüche auf dem gerichtlichen Weg durchsetzen. Dieser Weg beginnt mit einer Klage gegen eine ablehnende Entscheidung der Versicherung. Durch die Klage wird ein Gerichtsverfahren eröffnet. Das Gericht hat nunmehr die Aufgabe, den Sachverhalt zu bewerten und zu entscheiden. Die Bewertung des Sachverhalts erfolgt auf dem Prinzip des Beweises, der sowohl in Form von Sachverständigengutachten oder anderweitigen medizinischen Attesten nebst Unfallberichten der Polizei sowie Zeugenaussagen erbracht werden kann. Da bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in jedem Fall die Ordnungshüter von der Polizei zu der Unfallstelle gerufen werden sollte, damit der Unfallhergang polizeilich in Form eines Berichts dokumentiert werden kann, ist der polizeiliche Unfallbericht in derartigen Verfahren ein Standardbeweismittel. Unter Umständen können auch Polizeibeamte als Zeugen in dem Verfahren geladen werden. Ist der Unfall sehr schwerwiegend gewesen, können auch Krankenhausberichte sowie medizinische Protokolle der zu der Unfallstelle gerufenen Ersthelfer als Beweis vorgelegt werden. Das Gerichtsverfahren endet mit einem Urteilsspruch des Gerichts in erster Instanz. Gegen dieses Urteil kann in der gängigen Praxis dann auch ein Rechtsmittel eingelegt werden, sodass das Verfahren in die nächste Instanz gelangt.

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Unterschiede und Berechnungsgrundlagen

Schadensersatz:

Schadensersatz dient der finanziellen Kompensation von materiellen und immateriellen Schäden, die durch ein schuldhaftes Verhalten entstanden sind. Materielle Schäden können z.B. die Reparaturkosten eines beschädigten Gegenstands sein, während immaterielle Schäden eher auf emotionaler oder psychischer Ebene liegen.

Berechnungsgrundlage:

  • Materielle Schäden: Die Berechnung basiert auf den tatsächlichen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands.
  • Immaterielle Schäden: Diese sind schwieriger zu quantifizieren und werden oft durch Gerichtsurteile oder Vergleiche festgelegt.

Beispiel: Wenn ein Fußgänger durch einen Unfall ein kaputtes Smartphone hat, dann wäre der Schadensersatz die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Smartphones.

Schmerzensgeld:

Schmerzensgeld ist eine Form des Schadensersatzes, die speziell für körperliche oder seelische Schmerzen gezahlt wird. Es soll dem Geschädigten eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen bieten.

Berechnungsgrundlage:

  • Es gibt keine festen Sätze oder Tabellen für die Berechnung von Schmerzensgeld in Deutschland.
  • Faktoren wie die Schwere der Verletzung, die Dauer der Genesung und die Auswirkungen der Verletzung auf das Leben des Geschädigten spielen eine Rolle.
  • Gerichte orientieren sich oft an vorherigen Urteilen in ähnlichen Fällen.

Beispiel: Ein Fußgänger, der durch einen Verkehrsunfall ein gebrochenes Bein erlitten hat, könnte Schmerzensgeld für die körperlichen Schmerzen, den Krankenhausaufenthalt und eventuelle dauerhafte Beeinträchtigungen erhalten.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

  • Gemeinsamkeiten: Beide sind Formen des Schadensersatzes und dienen der finanziellen Kompensation für schuldhaft verursachte Schäden.
  • Unterschiede: Während Schadensersatz eher materielle und finanzielle Verluste abdeckt, konzentriert sich Schmerzensgeld auf körperliche und seelische Beeinträchtigungen. Die Berechnungsgrundlagen sind ebenfalls unterschiedlich.

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kennen, um nach einem Unfall die richtigen Ansprüche geltend machen zu können. Beide können je nach Situation und Schuldverhältnis in unterschiedlicher Höhe anfallen.

Fazit

Es ist essenziell für Autofahrer und Fußgänger, die eigenen Rechte sowie Pflichten im Straßenverkehr zu kennen. Das Prinzip der Sorgfalt sowie Unfallprävention gilt für alle Verkehrsteilnehmer, sodass sich auch Fußgänger daran zu halten haben. Kommt es erst einmal zu einem Zusammenstoß eines Fußgängers mit einem Auto, so sind die Folgen für gewöhnlich sehr weitreichend. Der Fußgänger sollte die eigenen Rechte und möglichen Ansprüche kennen und auch über die rechtlichen Hintergründe Bescheid wissen, damit die eigenen Ansprüche durchgesetzt werden können.

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