Skip to content

Vorfahrtstraße – gilt über ganzen Verlauf der Vorfahrtsstraße bis zum nächsten Zeichen 205

An einer unbeschilderten Kreuzung kracht es – wer hat Schuld? Ein Unfall zwischen zwei Fahrzeugen an einer Gemeindegrenze führt zu einem Rechtsstreit um die Vorfahrt. Das Gericht stellt klar: Vorfahrtsregeln gelten auch über Ortsschilder hinaus, solange sie nicht explizit aufgehoben werden.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall an einer unbeschilderten Kreuzung zwischen zwei Fahrzeugen.
  • Die Klägerin, eine Kaskoversicherung, fordert Schadensersatz für Reparatur- und Sachverständigenkosten aus übergegangenem Recht.
  • Die Unfallbeteiligten hatten unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Vorfahrtsrechts an der Kreuzung.
  • Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass die Beklagte zu 2) das Vorfahrtsrecht des von rechts kommenden Fahrzeugs missachtet hat.
  • Es wurde argumentiert, dass durch ein Ortseingangsschild die Gültigkeit der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ wieder eingeführt wurde.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte zu 2) mitverschuldet hat, da das andere Fahrzeug bei guten Sichtverhältnissen hätte gesehen werden müssen.
  • Die Entscheidung des Gerichts führt zur Abweisung der Klage und zur Kostentragung durch die Klägerin.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
  • Für die betroffenen Verkehrsteilnehmer zeigt das Urteil, dass das Verständnis von Vorfahrtsregeln an unbeschilderten Kreuzungen entscheidend für die Haftungsfrage ist.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche der Kaskoversicherung und stärkt die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln bei Entscheidungen über Mitverschulden.

Vorfahrt im Straßenverkehr: Wichtige Regeln und ein wegweisender Fall

Im Straßenverkehr ist die Einhaltung von Verkehrsregeln von zentraler Bedeutung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Regeln ist das Konzept der Vorfahrt. Eine Vorfahrtstraße hat dabei eine besondere Rolle inne, da sie den Verkehrsfluss an Knotenpunkten und in engen Straßen erheblich beeinflusst. Das Verkehrszeichen 205 signalisiert den Beginn einer solchen Vorfahrtstraße, und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung besagen, dass diese Vorfahrt gleichgültig über die gesamte Länge der Straße gilt, bis das nächste Verkehrszeichen kommt.

Die Priorität auf der Vorfahrtstraße bedeutet, dass Fahrzeuge, die sich auf dieser Straße befinden, Vorrang vor denen haben, die von rechts oder links einbiegen. Dies ist entscheidend für die Vermeidung von gefährlichen Situationen, insbesondere an Kreuzungen oder Stoppschildstellen, wo potenzielle Gefahrenstellen entstehen können. Durch klare Straßenmarkierungen und die Regulierung des Verkehrsverhaltens tragen diese Regelungen dazu bei, die Verkehrssicherheit in unseren Städten und Gemeinden zu verbessern.

Um das Verständnis für diese Thematik zu vertiefen, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der die Anwendung und Auslegung dieser Vorfahrtregelung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Vorfahrtsregelung an Gemeindegrenzen: Gericht entscheidet über Unfallhaftung

Vorfahrtregelung & Verkehrsrecht StVO
Die Vorfahrtsregelung einer Straße gilt gemäß Gerichtsurteil auch über Gemeindegrenzen hinweg fort, solange kein aufhebendes Verkehrszeichen vorhanden ist.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Auf einer Kreuzung in — kam es zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Fahrzeugen. Das Landgericht Saarbrücken hatte in zweiter Instanz über die Haftung für den entstandenen Schaden zu entscheiden. Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die Frage, ob die Vorfahrtsregelung einer Straße über Gemeindegrenzen hinweg Gültigkeit behält.

Unfallhergang und Klage der Versicherung

Der Unfall ereignete sich am 17.02.2020 an einer unbeschilderten Kreuzung zwischen der Straße — und der —. Das von der Klägerin versicherte Fahrzeug, geführt vom Zeugen —, kollidierte beim Linksabbiegen mit dem Fahrzeug der Beklagten zu 2). Die Kaskoversicherung des beschädigten Fahrzeugs forderte Schadensersatz in Höhe von 2.583,72 Euro für Reparatur- und Sachverständigenkosten.

Erstinstanzliches Urteil und Berufung

Das Amtsgericht Homburg gab der Klage zunächst statt. Es argumentierte, die Vorfahrtsschilder seien noch auf dem Gebiet der Stadt — aufgestellt und hätten daher auf dem Gebiet der Gemeinde — keine Bedeutung mehr. Die Beklagten legten gegen dieses Urteil Berufung ein.

Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht Saarbrücken hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. In seiner Begründung führte das Gericht aus:

  1. Das Zeichen 306 („Vorfahrtsstraße“) gewährt die Vorfahrt durchgängig, ohne dass es an jeder Kreuzung wiederholt werden muss.
  2. Die Ortstafel (Zeichen 310) hebt nicht automatisch vorher angeordnete Vorfahrtsregelungen auf.
  3. Die Vorfahrtsstraße bleibt bestehen, solange kein aufhebendes Verkehrszeichen (205, 206 oder 307) aufgestellt ist.
  4. Die Gemeindegrenze ist für die Gültigkeit der Vorfahrtsregelung nicht relevant.

Konsequenzen des Urteils

Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte zu 2) sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße befand. Der Vorfahrtsverstoß des Zeugen — wiegt so schwer, dass von einer Alleinhaftung des wartepflichtigen Fahrers auszugehen ist. Erschwerend kam hinzu, dass die Sicht an der Kreuzung durch eine etwa 2,30 m hohe Böschung eingeschränkt war.

Rechtliche Grundlagen der Entscheidung

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf mehrere rechtliche Grundlagen:

  • § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO zur Vorfahrtsregelung
  • Abschnitt 1 zu 2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO zur Bedeutung des Zeichens 306
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

Das Landgericht betonte, dass die Vorfahrtsregelung sich an tatsächlichen Gegebenheiten orientieren soll, nicht an rechtlichen Erwägungen zur Zuständigkeit.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken stellt klar, dass Vorfahrtsregelungen nicht an Gemeindegrenzen enden, sondern bis zur ausdrücklichen Aufhebung durch entsprechende Verkehrszeichen gelten. Dies betont die Bedeutung der Verkehrssicherheit und -kontinuität über administrative Grenzen hinweg. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass sie sich primär an den vorhandenen Verkehrszeichen und nicht an Gemeindegrenzen orientieren müssen, was zu mehr Rechtssicherheit im Straßenverkehr führt.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für alle Autofahrer: Die Gültigkeit einer Vorfahrtsstraße endet nicht automatisch an Gemeindegrenzen oder Ortstafeln. Als Fahrer müssen Sie sich darauf verlassen können, dass eine einmal angeordnete Vorfahrtsstraße so lange gilt, bis sie durch spezifische Verkehrszeichen aufgehoben wird – unabhängig von Ortsschildern oder Verwaltungsgrenzen. Dies erhöht die Verkehrssicherheit, da es Missverständnisse an Kreuzungen vermeidet. Achten Sie daher besonders auf die Beschilderung und verlassen Sie sich nicht auf Annahmen über Vorfahrtsregelungen aufgrund von Ortsgrenzen. Im Zweifelsfall gilt: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme können Unfälle vermeiden.


Weiterführende Informationen

Vorfahrtregelung & Verkehrsrecht StVO – ein komplexes Thema, das nicht nur Autofahrer:innen vor Herausforderungen stellt. In unserer FAQ-Rubrik finden Sie umfassende und verständliche Antworten auf Ihre Fragen zu den wichtigsten Regeln im Straßenverkehr.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wie verhält man sich richtig an einer unbeschilderten Kreuzung?

An einer unbeschilderten Kreuzung gilt die Grundregel „rechts vor links. Diese Regel ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Sie besagt, dass an Kreuzungen und Einmündungen die Fahrzeuge von rechts Vorfahrt haben, wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist.

Verhalten an der Kreuzung

Wenn Sie sich einer unbeschilderten Kreuzung nähern, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit und bereiten Sie sich darauf vor, gegebenenfalls anzuhalten.
  2. Beobachten Sie aufmerksam den Verkehr von rechts, links und geradeaus. Achten Sie besonders auf Fahrzeuge, die sich von rechts nähern, da diese Vorfahrt haben.
  3. Wenn sich von rechts ein Fahrzeug nähert, müssen Sie diesem die Vorfahrt gewähren. Halten Sie an, wenn nötig, um das Fahrzeug passieren zu lassen.
  4. Nähert sich kein Fahrzeug von rechts oder haben alle Fahrzeuge von rechts angehalten, dürfen Sie die Kreuzung überqueren.

Besondere Situationen

In manchen Fällen kann die Anwendung der „rechts vor links“-Regel komplexer sein:

  • Bei eingeschränkter Sicht müssen Sie besonders vorsichtig sein. Fahren Sie langsam an die Kreuzung heran und vergewissern Sie sich, dass kein Fahrzeug von rechts kommt.
  • Wenn Sie aus einer Grundstücksausfahrt oder einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße fahren, haben Sie generell keine Vorfahrt, auch wenn Sie von rechts kommen. In diesem Fall müssen Sie warten, bis die Straße frei ist.
  • Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang, unabhängig von der Seite, aus der sie sich nähern.

Rechtliche Grundlagen

Die „rechts vor links“-Regel ist eine der grundlegendsten Verkehrsregeln in Deutschland. Sie dient dazu, den Verkehrsfluss an Kreuzungen ohne explizite Beschilderung zu regeln und Unfälle zu vermeiden. Verstöße gegen diese Regel können nicht nur zu gefährlichen Situationen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister.

Beachten Sie, dass die „rechts vor links“-Regel nur gilt, wenn keine anderen Verkehrszeichen oder Ampeln die Vorfahrt regeln. An Kreuzungen mit Vorfahrtsstraßen oder Ampeln gelten die entsprechenden speziellen Regelungen.


zurück

Wie weit gilt die Vorfahrtsregelung einer Vorfahrtsstraße?

Die Vorfahrtsregelung einer Vorfahrtsstraße, die durch das Verkehrszeichen 306 (weiß-gelbe Raute) gekennzeichnet ist, gilt für den gesamten Streckenverlauf der Vorfahrtsstraße. Sie bleibt so lange in Kraft, bis sie durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben wird.

Gültigkeit der Vorfahrtsregelung

Wenn Sie auf eine Vorfahrtsstraße einbiegen, können Sie davon ausgehen, dass Sie Vorfahrt gegenüber allen einmündenden und kreuzenden Straßen haben, solange kein anderes Verkehrszeichen die Vorfahrt neu regelt. Das bedeutet, Sie müssen nicht an jeder Kreuzung nach einem neuen Vorfahrtsschild Ausschau halten.

Aufhebung der Vorfahrtsregelung

Die Vorfahrtsregelung einer Vorfahrtsstraße kann durch folgende Verkehrszeichen aufgehoben werden:

  • Verkehrszeichen 307 (Ende der Vorfahrtstraße): Eine durchgestrichene weiß-gelbe Raute
  • Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren): Ein auf der Spitze stehendes Dreieck
  • Verkehrszeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren): Das Stoppschild

Wenn Sie eines dieser Zeichen sehen, endet Ihre Vorfahrtsberechtigung, und Sie müssen sich an die neue Vorfahrtsregelung halten.

Besonderheit: Abknickende Vorfahrt

Bei einer abknickenden Vorfahrt wird das Verkehrszeichen 306 mit einem Zusatzzeichen 1002 kombiniert. Dieses zeigt den Verlauf der Vorfahrtsstraße an. Wenn Sie dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen möchten, müssen Sie dies rechtzeitig und deutlich durch Blinken ankündigen.

Beachten Sie, dass die Vorfahrtsregelung auch an einer abknickenden Vorfahrtsstraße weiterhin gilt, bis sie durch eines der oben genannten Zeichen aufgehoben wird.


zurück

Welche Auswirkungen haben Gemeindegrenzen auf die Gültigkeit von Vorfahrtsregelungen?

Gemeindegrenzen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Gültigkeit von Vorfahrtsregelungen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt bundesweit einheitlich und unabhängig von administrativen Grenzen. Wenn Sie also eine Gemeindegrenze überqueren, bleiben die bestehenden Vorfahrtsregelungen in Kraft, solange keine neuen Verkehrszeichen angebracht sind.

Kontinuität der Vorfahrtsregelungen

Vorfahrtsregelungen, insbesondere bei Vorfahrtstraßen, gelten über den gesamten Verlauf der Straße, unabhängig von Gemeindegrenzen. Das Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) behält seine Gültigkeit bis zum nächsten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder 206 (Halt! Vorfahrt gewähren), auch wenn Sie dabei in eine andere Gemeinde fahren.

Wenn Sie sich auf einer Vorfahrtstraße befinden, die eine Gemeindegrenze überquert, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Vorfahrtsberechtigung weiterhin gilt. Erst wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen das Ende der Vorfahrtstraße anzeigt, müssen Sie Ihr Fahrverhalten anpassen.

Lokale Besonderheiten beachten

Obwohl die grundlegenden Vorfahrtsregeln über Gemeindegrenzen hinweg konstant bleiben, ist es wichtig, stets aufmerksam zu bleiben. In manchen Fällen können sich die Straßenverhältnisse oder die Verkehrsführung an Gemeindegrenzen ändern, ohne dass dies unmittelbar die Vorfahrtsregelung betrifft.

Achten Sie besonders auf:

  • Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Neue Verkehrszeichen, die kurz nach der Gemeindegrenze aufgestellt sein könnten
  • Veränderungen im Straßenverlauf oder in der Straßenqualität

Rechtliche Grundlage

Die Einheitlichkeit der Vorfahrtsregelungen basiert auf § 8 StVO in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zur StVO. Diese bundesweit geltenden Regelungen stellen sicher, dass Verkehrsteilnehmer sich unabhängig von ihrem Standort auf konsistente Vorfahrtsregeln verlassen können.

Wenn Sie eine Gemeindegrenze überqueren, können Sie sich darauf verlassen, dass die geltenden Vorfahrtsregelungen weiterhin Bestand haben. Bleiben Sie dennoch wachsam und beobachten Sie die Verkehrszeichen und Straßenverhältnisse, um sicher und regelkonform zu fahren.


zurück

Was bedeutet das Verkehrszeichen 306 „Vorfahrtsstraße“ für Autofahrer?

Das Verkehrszeichen 306 „Vorfahrtsstraße“ signalisiert Autofahrern, dass sie sich auf einer bevorrechtigen Straße befinden. Wenn Sie dieses Zeichen sehen, haben Sie Vorfahrt an allen folgenden Kreuzungen und Einmündungen, solange keine andere Regelung durch Verkehrszeichen angezeigt wird.

Geltungsbereich und Dauer

Die Vorfahrtsberechtigung gilt nicht nur an der nächsten Kreuzung, sondern für den gesamten Verlauf der Straße. Sie bleibt bestehen, bis sie durch eines der folgenden Zeichen aufgehoben wird:

  • Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“
  • Zeichen 206 „Halt! Vorfahrt gewähren!“ (Stoppschild)
  • Zeichen 307 „Ende der Vorfahrtsstraße“

Pflichten für Autofahrer auf der Vorfahrtsstraße

Auch wenn Sie Vorfahrt haben, müssen Sie weiterhin aufmerksam und vorsichtig fahren. Beachten Sie, dass:

  • Sie beim Linksabbiegen dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren müssen.
  • Sie auf Fußgänger und Radfahrer achten müssen, besonders an Kreuzungen und Einmündungen.
  • Die Vorfahrtsregelung Sie nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht entbindet.

Besonderheiten

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt auf Vorfahrtsstraßen ein Parkverbot auf der Fahrbahn. Dies dient der Sicherheit und dem Verkehrsfluss auf diesen wichtigen Straßen.

Bedeutung für kreuzenden Verkehr

Für Fahrzeuge, die aus Seitenstraßen kommen, bedeutet das Zeichen 306, dass sie wartepflichtig sind. An diesen Kreuzungen oder Einmündungen finden Sie in der Regel das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ oder das Zeichen 206 „Halt! Vorfahrt gewähren!“.

Wenn Sie eine Vorfahrtsstraße befahren, können Sie davon ausgehen, dass kreuzende Fahrzeuge Ihnen Vorfahrt gewähren. Dennoch sollten Sie stets wachsam bleiben und mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen.


zurück

Welche Verkehrszeichen heben eine Vorfahrtsstraße auf?

Eine Vorfahrtsstraße wird durch zwei spezifische Verkehrszeichen aufgehoben:

Zeichen 307 – Ende der Vorfahrtsstraße

Das Verkehrszeichen 307 zeigt das Ende einer Vorfahrtsstraße an. Es handelt sich um eine durchgestrichene gelb-weiße Raute auf blauem Hintergrund. Wenn Sie dieses Schild sehen, bedeutet dies, dass die bisher geltende Vorfahrtsregelung aufgehoben ist. Ab diesem Punkt müssen Sie wieder die allgemeinen Vorfahrtsregeln beachten, was in der Regel bedeutet, dass die Rechts-vor-links-Regel gilt, sofern keine anderen Verkehrszeichen vorhanden sind.

Zeichen 205 – Vorfahrt gewähren

Das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ hebt ebenfalls eine Vorfahrtsstraße auf. Es handelt sich um ein auf der Spitze stehendes Dreieck mit rotem Rand auf weißem Hintergrund. Wenn Sie dieses Schild sehen, müssen Sie dem kreuzenden Verkehr Vorfahrt gewähren. Dies bedeutet, dass Sie sich nicht mehr auf einer Vorfahrtsstraße befinden.

Wichtig für Sie als Verkehrsteilnehmer

Beachten Sie, dass eine Vorfahrtsstraße (gekennzeichnet durch das Zeichen 306) so lange gilt, bis eines dieser aufhebenden Zeichen erscheint. Wenn Sie auf einer Vorfahrtsstraße fahren, sollten Sie stets aufmerksam sein und nach diesen Zeichen Ausschau halten. Sobald Sie eines dieser Zeichen passieren, müssen Sie Ihr Fahrverhalten anpassen und gegebenenfalls anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

Zusätzlich ist zu beachten, dass an Kreuzungen oder Einmündungen, an denen die Vorfahrt durch Verkehrszeichen geregelt ist, die Regel „rechts vor links“ keine Anwendung findet. Dies gilt auch, wenn Sie gerade eine Vorfahrtsstraße verlassen haben.


zurück


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Vorfahrt: Vorfahrt bedeutet, dass ein Fahrzeug, das sich auf einer Hauptstraße oder einer als Vorfahrtstraße gekennzeichneten Straße befindet, Vorrang hat und somit zuerst fahren darf. Andere Fahrzeuge, die sich zum Beispiel auf einer Nebenstraße befinden und in die Vorfahrtstraße einbiegen oder diese kreuzen wollen, müssen warten, bis die Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße passiert haben.
  • Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtsstraße): Dieses Verkehrszeichen markiert eine Straße als Vorfahrtstraße, was bedeutet, dass Fahrzeuge, die sich auf dieser Straße befinden, Vorrang haben. Das Zeichen signalisiert, dass die Vorfahrtsregelung solange gilt, bis durch ein anderes Verkehrszeichen (z. B. das Ende der Vorfahrtstraße) etwas anderes angeordnet wird.
  • Gemeindegrenze: Eine Gemeindegrenze markiert den Bereich, an dem die rechtliche Zuständigkeit einer Gemeinde endet und die einer anderen beginnt. Im Zusammenhang mit der Vorfahrtsregelung ist wichtig zu wissen, dass solche Grenzen die Gültigkeit von Verkehrszeichen und -regeln nicht automatisch ändern. Vorfahrtsregeln gelten weiterhin, wenn sie nicht ausdrücklich durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben werden.
  • Ortstafel (Verkehrszeichen 310): Dieses Verkehrszeichen markiert den Beginn (oder das Ende) einer geschlossenen Ortschaft. Im Kontext der Vorfahrtsregeln bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass die Vorfahrtseinschränkung endet. Nur spezifische Verkehrszeichen wie das Ende der Vorfahrtsstraße können dies aufheben.
  • Unbeschilderte Kreuzung: Eine Kreuzung ohne Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln. An solchen Kreuzungen gilt die allgemeine Regel „rechts vor links“, was bedeutet, dass derjenige, der von rechts kommt, Vorfahrt hat. Diese Regel tritt in Kraft, wenn keine anderen Vorfahrtszeichen die Regelung beeinflussen.
  • Alleinhaftung: Im Falle eines Unfalls kann einem Fahrer die Alleinhaftung zugesprochen werden, was bedeutet, dass dieser allein für den schuldhaften Unfall verantwortlich ist und somit für sämtliche entstandenen Schäden aufkommen muss. Dies geschieht, wenn das Verhalten eines Fahrers als besonders schwerwiegend und allein ursächlich für den Unfall bewertet wird.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 8 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung): Dieser Paragraf regelt die Rechtsfolge bei Vorfahrtstraßen. Demnach hat der Fahrzeugführer, der eine Vorfahrtstraße befährt, Vorrang vor dem Fahrzeugführer, der in die Vorfahrtstraße einbiegt oder auf diese einfährt. Die Vorfahrtstraße ist durch das Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtstraße) gekennzeichnet.
  • § 8 Abs. 2 StVO: Dieser Paragraf regelt die Sorgfaltspflichten beim Einbiegen in eine Vorfahrtstraße. Demnach muss der Fahrzeugführer, der in eine Vorfahrtstraße einbiegen will, den Verkehr auf der Vorfahrtstraße rechtzeitig und sorgfältig beobachten, bevor er einbiegt. Er darf nur dann einbiegen, wenn es für ihn und für den fließenden Verkehr auf der Vorfahrtstraße gefahrlos ist.
  • § 9 Abs. 1 StVO: Dieser Paragraf regelt die Rechtsfolge bei unbeschilderten Kreuzungen. Demnach gilt an unbeschilderten Kreuzungen die Regel „rechts vor links“. Das bedeutet, dass der Fahrzeugführer, der von rechts kommt, Vorrang vor dem Fahrzeugführer hat, der von links kommt.
  • § 42 Abs. 2 StVO: Dieser Paragraf regelt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften gelten die entsprechenden Regelungen des zweiten Abschnitts der Anlage zu § 42 Abs. 2 StVO.
  • Anlage zu § 42 Abs. 2 StVO (Straßenverkehrsordnung): Dieser Teil der Straßenverkehrsordnung regelt die Verkehrsregelungen innerhalb geschlossener Ortschaften. Insbesondere regelt Abschnitt 2 zu 5 und 6 der Anlage, dass Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtstraße) durch ein Ortseingangsschild (Ortstafel) aufgehoben werden und die Vorschriften für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften gelten (insbesondere die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h).

Das vorliegende Urteil

LG Saarbrücken – Az.: 13 S 103/23 – Urteil vom 13.06.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: 

Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben