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Höhere Gewalt: Definition, Merkmale und rechtliche Folgen

Die höhere Gewalt wird in der deutschen Rechtspraxis als unabwendbares Ereignis definiert, das nicht vorhersehbar ist und trotz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Ihre rechtliche Relevanz ist besonders hoch, da sie Auswirkungen auf Vertragsleistungen und Haftungsfragen hat.

Höhere Gewalt - Vulkanausbruch am Reiseziel
(Symbolfoto: Neil Johnson Canva)

Das Wichtigste in Kürze


  • Definition und rechtliche Grundlage: Höhere Gewalt bezieht sich auf Ereignisse, die trotz höchster Sorgfalt nicht verhindert werden können. Diese Definition wurde durch den Bundesgerichtshof für das Reiserecht spezifiziert und basiert auf § 651J BGB.
  • Historische Entwicklung: Ursprünglich als „vis major“ im Römischen Reich bekannt, entwickelte sich der Begriff der höheren Gewalt über die Jahrhunderte und ist heute in der globalen Rechtsprechung etabliert, insbesondere in Bezug auf Vertragsrecht und Haftungsfragen.
  • Anwendungsfälle in der Rechtspraxis:
    • Reiserecht: Ein Beispiel ist die Kündigung eines Reisevertrags wegen eines Vulkanausbruchs, die als gerechtfertigt angesehen wurde.
    • Versicherungsrecht: Höhere Gewalt spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Versicherungsdeckung, z.B. bei Krieg oder Naturkatastrophen.
    • Arbeitsrecht: Höhere Gewalt kann zu Vergütungsansprüchen führen, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wurde, z.B. bei persönlichen Unglücksfällen.
    • Verkehrsrecht: Bei Verkehrsunfällen kann höhere Gewalt zu einem Haftungsausschluss führen, falls z.B. ein Naturereignis als unabwendbar gilt.
  • Rechtliche Behandlung von höherer Gewalt:
    • Klauseln in Verträgen: Viele Verträge enthalten spezifische Klauseln, die die Bedingungen und Folgen von höherer Gewalt regeln. Diese Klauseln sind entscheidend für die rechtliche Handhabung bei Vertragsstörungen durch höhere Gewalt.
    • Rechtsschritte und Dokumentation: Die Geltendmachung von höherer Gewalt erfordert eine sorgfältige Dokumentation der Umstände und eine schriftliche Mitteilung an die Vertragspartei. Alternativlösungen sollten bevorzugt werden, bevor Verträge aufgelöst oder ausgesetzt werden.
  • Bedeutung für die Zukunft: Angesichts globaler Unsicherheiten wie Klimawandel und politischer Unruhen wird die Bedeutung von höherer Gewalt weiter zunehmen, besonders in Verträgen und Versicherungspolicen.
  • Rechtliche Beratung: Aufgrund der Komplexität und der potenziellen schwerwiegenden Folgen ist es ratsam, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Fälle von höherer Gewalt auftreten.

Unvorhersehbar und unvermeidlich: Die geheimen Mechanismen rechtlicher Ausnahmen

Im Alltag wird der Mensch nicht selten mit dem Begriff höhere Gewalt konfrontiert, ohne dass sich die betroffene Person überhaupt der genauen rechtlichen sowie technischen Hintergründe dieser Bezeichnung bewusst ist. Verwunderlich ist dieser Umstand nicht, denn selbst der Gesetzgeber in Deutschland hat diese Bezeichnung in seinen Gesetzen nicht genau festgelegt. Hier an dieser Stelle geben wir jedoch die Antwort darauf, was genau sich hinter der Bezeichnung verbirgt und welche Bedeutung der Begriff für die jeweiligen Rechtsbereiche hat.

Was ist höhere Gewalt?

Bedingt durch den Umstand, dass es in der Gesetzgebung an einer einheitlichen Definition der Bezeichnung „höhere Gewalt“ mangelte, hat die Rechtsprechung in Form des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil v. 16.05.2017 (Aktenzeichen X ZR 142/15) diese Definition zumindest für den Rechtsbereich des Reiserechts festgelegt. Der BGH nahm in seiner Definition Bezug auf den § 651J fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Als höhere Gewalt wird ein schadenverursachendes und unabwendbares Ereignis angesehen, welches auch unter Anwendung der äußersten Sorgfalt weder verhindert noch verhütet werden konnte. International wird in der juristischen Fachwelt von „force majeure“ gesprochen, was dem französischen Sprachgebrauch entnommen wurde.

Bedeutung und Geschichte der höheren Gewalt

Das Grundkonzept der „force majeure“ war bereits im römischen Reich unter der Bezeichnung „vis major“ bekannt und bezog sich auch schon damals auf unvermeidbare respektive unvorhersehbare Ereignisse, welche eine Vertragserfüllung für eine Vertragspartei erschwerten oder sogar gänzlich möglich werden ließen. Als derartige Ereignisse wurden in erster Linie Kriege oder Epidemien sowie Naturkatastrophen angesehen, wobei auch anderweitige außergewöhnliche Umstände unter diesen Begriff eingeschossen wurden.

Im Verlauf der Zeit wurde das Konzept sowohl im Mittelalter als auch in der Moderne stetig weiterentwickelt, sodass es sich bis in die heutige Rechtsprechung hinein etabliert hat. Der Begriff höhere Gewalt wird mittlerweile weltweit in der Rechtsprechung angewandt und hat eine enorm hohe Bedeutung, wenn es um die rechtliche Beurteilung von Schadensersatzhaftungen oder Vertragsverletzungen geht.

In Anbetracht des Umstandes, dass die globalen Unsicherheiten und Risiken zunehmen, steigert sich auch die Relevanz des Konzepts der höheren Gewalt weiter. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, da Verträge nahezu jeden Tag abgeschlossen werden.

Fallbeispiele zur Anwendung von höherer Gewalt in der Rechtspraxis

In der deutschen Rechtspraxis gibt es mehrere Fälle, in denen das Konzept der höheren Gewalt (Force Majeure) eine zentrale Rolle spielte. Diese Fälle illustrieren, wie Gerichte die Anwendung dieses Rechtsprinzips in verschiedenen Kontexten interpretieren und anwenden.

Fallbeispiel 1: Kündigung eines Reisevertrags wegen Vulkanausbruchs

Ein prägnantes Beispiel für die Anwendung von höherer Gewalt in der deutschen Rechtspraxis ist der Fall, in dem Reisende ihren Reisevertrag kündigten, nachdem am Urlaubsort ein großer Vulkanausbruch stattgefunden hatte. Das Landgericht München I entschied, dass die Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gerechtfertigt war und der Reiseveranstalter den Reisepreis vollständig zurückerstatten musste.

Fallbeispiel 2: Kein kostenloses Stornierungsrecht bei Terroranschlag

Ein weiteres Beispiel ist der Fall, in dem das Amtsgericht Bruchsal entschied, dass ein einzelner Terroranschlag in einem ägyptischen Badeort nicht als unvorhersehbare höhere Gewalt angesehen wird, die eine kostenlose Stornierung der Reise rechtfertigt. In diesem Fall wurde argumentiert, dass Terroranschläge in der Region nicht unvorhersehbar waren.

Fallbeispiel 3: Pandemie als höhere Gewalt

Die Corona-Pandemie hat ebenfalls zu bedeutenden rechtlichen Diskussionen über höhere Gewalt geführt. Das Landgericht Paderborn stufte die Corona-Pandemie ausdrücklich als einen Fall von höherer Gewalt im Rahmen einer Force-Majeure-Klausel ein. Es wurde festgestellt, dass die Pandemie ein von außen kommendes, betriebsfremdes Ereignis darstellte, das für den Einzelnen unvorhersehbar und trotz äußerster Sorgfalt nicht abwendbar war.

Fallbeispiel 4: Ukraine-Krieg und Lieferkettenstörungen

Ein weiteres Beispiel ist die Berücksichtigung des Ukraine-Kriegs als höhere Gewalt in Vertragsverhältnissen. Die durch den Krieg verursachten Unterbrechungen und Störungen in Lieferketten wurden nach deutschem Recht und dem der meisten internationalen Handelspartner als höhere Gewalt akzeptiert, wenn sie nachweislich ursächlich die Lieferung verhinderten und Ersatzbeschaffungen wirtschaftlich nicht darstellbar waren. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie höhere Gewalt in internationalen Handelsbeziehungen angewendet wird, um Vertragsparteien vor Schadenersatzansprüchen zu schützen, wenn externe, unkontrollierbare Ereignisse die Vertragserfüllung unmöglich machen.

Diese Fälle zeigen, dass die Anwendung von höherer Gewalt stark vom Einzelfall abhängt und dass die Gerichte eine detaillierte Prüfung der Umstände vornehmen, um zu bestimmen, ob die Kriterien für höhere Gewalt erfüllt sind. In der deutschen Rechtspraxis wird höhere Gewalt als ein Ereignis definiert, das von außen kommt, nicht vorhersehbar ist und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbar ist.

Ihre Rechte bei höherer Gewalt – Wir beraten Sie!

In Zeiten, in denen unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder pandemiebedingte Herausforderungen Ihre vertraglichen oder rechtlichen Verpflichtungen beeinträchtigen, ist spezialisiertes Wissen unerlässlich. Als erfahrene Rechtsberater im Bereich höherer Gewalt verstehen wir die Komplexität Ihrer Lage und stehen bereit, Sie mit tiefgreifendem Fachwissen und empathischem Verständnis zu unterstützen. Zögern Sie nicht und fordern Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Dieser Schritt kann entscheidend sein, um Ihre rechtlichen Herausforderungen effektiv zu bewältigen und Ihre Rechte vollumfänglich zu wahren.

Höhere Gewalt im Vertragsrecht

Der Schutz des Vertrages vor der höheren Gewalt ist sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen von höchster Wichtigkeit, da beide Seiten ein Interesse an der vertragsgemäßen Abwicklung haben. In der gängigen Praxis wird dieser Schutz durch Vertragsklauseln gewährleistet. Sind derartige Klauseln nicht enthalten, so kann dies gravierende Auswirkungen auf die Abwicklung des Vertrages nehmen.

Klauseln zur höheren Gewalt

Dem reinen Grundsatz nach gilt die Maxime, dass die sogenannten force majeure Klauseln auf zwei Säulen beruhen. Die erste Säule stellt die Vertragsgrundlage dar, welche auf der Basis des nationalen geltenden Rechts die höhere Gewalt genauer definiert und somit auch die Tatbestandsvoraussetzungen der Haftungsbefreiung festlegt. Hierbei gilt, dass die Umschreibung möglichst genau und unmissverständlich ausformuliert werden sollte. Die zweite Säule stellt die Rechtsfolgen, die sich aus der höheren Gewalt für den Vertrag ergeben. Unter Berücksichtigung der Informationspflichten der Vertragspartner sollte auf jeden Fall die bestmögliche Lösung für beide Vertragsparteien in dem Vertrag festgeschrieben werden.

Es ist schwerlich möglich, eine auf jeden Rechtsbereich universell anwendbare force majeure Klausel niederzuschreiben. Jede Klausel sollte dementsprechend optimal auf den jeweiligen Rechtsbereich angepasst werden, sodass im Zweifel die Diente eines erfahrenen Rechtsanwalts für Vertragsrecht sinnvoll sind.

Folgen von höherer Gewalt für Vertragsparteien

Sofern der Vertrag keinerlei force majeure Klauseln enthält, kommen die gesetzlichen Bestimmungen der Gesetzgebung zur Anwendung. Diese sind in den §§ 275 BGB sowie 313 BGB zu finden. Der § 275 BGB beschreibt die sogenannte Unmöglichkeit der Leistung, während hingegen der § 313 BGB die Thematik der Störung von der Geschäftsgrundlage beschreibt.

Die jeweilige Vertragspartei kann sich auf den § 275 BGB berufen, sofern die Leistung aufgrund von höherer Gewalt nicht erfolgen kann. Dies bringt die Konsequenz mit sich, dass sie von der vertraglichen Leistungspflicht befreit wird. Als Grundvoraussetzung gilt jedoch, dass die vertraglich geschuldete Leistung nicht auf kurzfristiger Basis anderweitig erfolgen kann. Es ergibt sich dann für die beiden Vertragsparteien die Möglichkeit, den Vertrag entsprechend anzupassen oder sogar aufzulösen. Diese Möglichkeit ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zumutbar ist.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den § 313 BGB sind strenger gefasst. Sie können nur dann zur Anwendung gebracht werden, wenn die Voraussetzungen für den § 275 BGB nicht als gegeben anzusehen sind. Dem reinen Grundsatz nach sollte die Vertragsauflösung stets als letzte Möglichkeit in den Fokus gerückt werden. Es empfiehlt sich, vor diesem Schritt zunächst alle Möglichkeiten einer praktikableren respektive konstruktiveren Lösung auszuloten.

Höhere Gewalt im Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht kann die höhere Gewalt zur Anwendung kommen. Dies bringt natürlich Konsequenzen für den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers sowie seinen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber mit sich.

Anspruch auf Vergütung trotz Nichterbringung der Arbeitsleistung

Zwar gilt in dem Arbeitsrecht der rechtliche Grundsatz, dass ohne Arbeit auch kein Lohnanspruch besteht, allerdings kennt dieser Grundsatz durch die höhere Gewalt Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der § 616 BGB dar, der dem Arbeitnehmer in Fällen von Krankheit respektive Erkrankung eines Kindes sowie auch bei Wohnungsbränden nebst Wohnungseinbrüchen einen Vergütungsanspruch trotz Nichterfüllung der Arbeitsleistung gesetzlich zusichert. Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn der Arbeitnehmer persönliche Unglücksfälle erlitten hat.

Auswirkungen auf die Pflichten der Arbeitnehmer

Es hat sich in der Bevölkerung das Meinungsbild etabliert, dass Streiks bei den öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch Unwetter, die den Arbeitsweg des Arbeitnehmers zu dem Arbeitsplatz erschweren, als höhere Gewalt anzusehen sind und den Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur pünktlichen Ankunft am Arbeitsplatz entbinden. Dieses Meinungsbild ist jedoch falsch, da trotz dieser Umstände der Arbeitnehmer die Pflicht zum pünktlichen Erscheinen am Arbeitsplatz innehat.

Sollte im Vorfeld in der Medienlandschaft von den Beeinträchtigungen berichtet worden sein hat der Arbeitnehmer die Pflicht, sich darauf einzustellen und durch geeignete Maßnahmen der Verpflichtung seiner vertraglich geschuldeten Leistung nachzukommen. Eine Maßnahme wäre, einfach früher den Weg zu der Arbeit anzutreten.

Höhere Gewalt und Versicherungsschutz

Im Versicherungsbereich spielt die höhere Gewalt eine ganz besondere Rolle, da der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung lediglich auf der Grundlage des geltenden Versicherungsvertrages geltend machen kann.

Versicherungsdeckung bei Schäden durch höhere Gewalt

Für die Versicherungsdeckung bei Schäden durch höhere Gewalt sind insbesondere die Versicherungsbedingungen von entscheidender Bedeutung. Insbesondere in den Bereichen der Wohngebäudeversicherung sowie der Hausratversicherung spielt die höhere Gewalt eine essenzielle Rolle und es hängt sehr stark von dem Umfang des Versicherungspakets sowie den individuellen Vertragsbedingungen ab, wie sich die Versicherungsdeckung ausgestaltet. In der gängigen Praxis geltend bei diesen Versicherungsarten Schäden, die infolge eines Krieges oder landesinneren Unruhen heraus entstehen, als höhere Gewalt. Gleichermaßen verhält es sich mit Schäden, die durch Kernenergie entstehen können.

Mitunter lassen sich derartige Fälle auch versichern, allerdings beeinflusst dies in einem merklichen Ausmaß die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien. In der gängigen Praxis ist davon auszugehen, dass für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer die Höhe der Prämien für die Abdeckung dieser Risiken nicht bezahlbar wäre.

Prüfung und Geltendmachung von Versicherungsansprüchen

Kommt es zu einem Versicherungsfall, muss der Versicherungsnehmer zunächst erst einmal prüfen, ob ein Anspruch auf eine Leistung gegenüber dem Versicherungsgeber besteht. Hierfür muss der Versicherungsvertrag zurate gezogen werden. Ist ein Anspruch gegeben, so muss dieser unverzüglich in schriftlicher Form gegenüber dem Versicherungsgeber geltend gemacht werden. Die Schriftform ist aus Beweisgründen sehr ratsam und im Zweifel kann auch ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden, wenn der Versicherungsgeber den Anspruch des Versicherungsnehmers verneint.

Höhere Gewalt im Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht hat die höhere Gewalt eine sehr weitreichende Bedeutung, da bei Verkehrsunfällen die Frage der Haftung von entscheidender Bedeutung ist.

Haftungsausschluss bei Verkehrsunfällen

Als maßgebliche rechtliche Grundlage für die Haftung bei einem Verkehrsunfall gilt der § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hierbei gilt in erster Linie die sogenannte Halterhaftung, nach der jeder Kfz-Halter dem reinen Grundsatz nach für sämtliche Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, haftet. Zwar gilt die Halterhaftung grundsätzlich unabhängig davon, ob den Halter tatsächlich eine Schuld für den Schaden trifft, allerdings kann die höhere Gewalt ebenfalls zur Anwendung gebracht werden.

Liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, so gilt die Ersatzpflicht des Kfz-Halters als ausgeschlossen. Es muss jedoch betont werden, dass die Kriterien bei dem Betrieb von Kraftfahrzeugen rechtlich sehr eng gefasst sind und in der gängigen Praxis lediglich aufgrund von Sabotageakten dritter Personen an dem Kfz respektive Naturereignisfolgen in Betracht kommen.

Verlust von Ansprüchen bei öffentlichen Transportmitteln

Bei den öffentlichen Transportmitteln führt die höhere Gewalt zu einem Verlust der Ersatzansprüche, die der Fahrgast gegenüber dem Betreiber geltend machen kann. Als maßgebliche rechtliche Grundlage für die Definition der höheren Gewalt gilt hierbei die europäische Fahrgastrechteverordnung.

So liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, wenn es durch die Einwirkung dritter Personen in den Bahnverkehr zu Verspätungen oder Ausfällen kommt. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen können auch außergewöhnliche Wetterverhältnisse die Kriterien für höhere Gewalt erfüllen. Diese Kriterien sind jedoch sehr eng gefasst. Muss etwa der Betreiber aufgrund der Jahreszeit mit gewissen Wetterlagen rechnen, so erfüllt die Wetterlage nicht das Kriterium der höheren Gewalt. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der Betreiber sich auf die als jahreszeitlich üblich geltenden Wetterlagen einstellen muss.

Gleichermaßen verhält es sich mit Streiksituationen, die bei den Betreibern der öffentlichen Transportmittel nicht selten vorkommen. Hier gilt die Maxime, dass der Betreiber sich auf diesen Umstand einstellen muss.

Verfahren und rechtliche Schritte bei der Geltendmachung von höherer Gewalt

Die Geltendmachung von höherer Gewalt im deutschen Recht erfordert eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation der Umstände, die zu der Behinderung der Vertragserfüllung geführt haben. Höhere Gewalt wird im deutschen Recht als ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis definiert. Dies kann Naturkatastrophen, Kriege oder Pandemien umfassen. Um höhere Gewalt geltend zu machen, müssen betroffene Parteien folgende Schritte und Dokumentationen berücksichtigen:

  • Prüfung der Vertragsklauseln: Zunächst sollte der Vertrag auf Klauseln überprüft werden, die die Bedingungen und Folgen von höherer Gewalt regeln. Viele Verträge enthalten spezifische Force-Majeure-Klauseln, die festlegen, welche Ereignisse als höhere Gewalt gelten und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.
  • Dokumentation des Ereignisses: Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss das Ereignis und dessen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung umfassend dokumentieren. Dies umfasst den Nachweis, dass das Ereignis von außen kam, unvorhersehbar war und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte.
  • Mitteilung an die Vertragspartei: Die betroffene Partei muss die andere Vertragspartei unverzüglich über das Eintreten der höheren Gewalt und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung informieren. Die Mitteilung sollte schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen und Dokumentationen enthalten.
  • Suche nach alternativen Lösungen: Bevor die Vertragsbeziehung vollständig aufgelöst oder ausgesetzt wird, sollten die Parteien prüfen, ob alternative Lösungen möglich sind, um die Auswirkungen der höheren Gewalt zu minimieren. Dies kann beispielsweise die Anpassung von Lieferterminen oder die Suche nach alternativen Beschaffungswegen umfassen.
  • Rechtliche Beratung: Angesichts der Komplexität der Materie und der potenziellen finanziellen Auswirkungen ist es ratsam, rechtliche Beratung einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, die Situation zu bewerten, die notwendigen Schritte zu planen und die Kommunikation mit der anderen Vertragspartei zu führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Geltendmachung von höherer Gewalt und die damit verbundenen rechtlichen Schritte stark vom Einzelfall abhängen. Die spezifischen Umstände des Ereignisses, die vertraglichen Vereinbarungen und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, ob eine Berufung auf höhere Gewalt erfolgreich sein kann.

Fazit

Die höhere Gewalt ist eine Bezeichnung, die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung von Vertragsleistungen sehr häufig genannt wird. Nicht selten wird hierbei jedoch der Umstand vergessen, dass die Rechtsprechung die Kriterien für die höhere Gewalt durch den BGH bereits festgelegt hat und diese Kriterien in vielen Rechtsbereichen sehr eng gefasst sind.

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