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Negative eBay-Bewertung löschen lassen: Tipps & Tricks

Ihr guter Ruf ist wertvoll: So löschen Sie ungerechtfertigte eBay-Bewertungen!

Negative Bewertungen können Ihr Geschäft auf eBay massiv beeinträchtigen. Doch nicht jede Kritik ist zulässig! Das deutsche Recht bietet Ihnen wirksame Mittel gegen ungerechtfertigte Angriffe auf Ihre Reputation. Dieser Ratgeberartikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie rechtlich gegen unfaire eBay-Bewertungen vorgehen und Ihren guten Ruf schützen. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte, die Pflichten der Bewertenden und welche Möglichkeiten Sie haben, negative Einträge löschen zu lassen.

Übersicht:

JEmand gibt am PC eine negative ebay bewertung ab. Wir zeigen Ihnen wie Sie sich als Verkäufer wehren!
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Negative eBay-Bewertungen können den Ruf und Umsatz von Verkäufern schädigen.
  • Das deutsche Recht schützt Verkäufer vor ungerechtfertigten Bewertungen.
  • Wahrheitsgemäße und sachliche Kritik ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Unzulässig sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Verstöße gegen eBay-Richtlinien.
  • Verstöße gegen eBay-Richtlinien sind z.B. Bewertungserpressung, Manipulation des Bewertungsprofils und Rachebewertungen.
  • Bei unzulässigen Bewertungen können Verkäufer die Löschung verlangen.
  • Es gibt verschiedene Wege, eine Löschung zu erreichen: direkter Kontakt zum Bewertenden, eBay-Bewertungsrevision, Antrag auf Löschung bei eBay, Anwaltliche Hilfe.
  • Eine sorgfältige Dokumentation und Beweissicherung ist wichtig.
  • Gewerbliche Verkäufer haben besondere Rechte und Handlungsoptionen.
  • Im Streitfall kann der Weg zum Gericht notwendig werden.
  • Die Kosten für die Löschung einer Bewertung hängen vom gewählten Weg ab.
  • Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Löschung einschätzen und bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen.

Rechtliche Grundlagen für Bewertungslöschungen

Negative eBay-Bewertungen können einen enormen Einfluss auf die Reputation eines Verkäufers und die Umsatzentwicklung haben. Das deutsche Recht bietet jedoch Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.

Gesetzliche Anspruchsgrundlagen

Der grundlegende Anspruch auf Löschung einer negativen eBay-Bewertung basiert auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs.1 in Verbindung mit Art. 2 Abs.1 des Grundgesetzes. Für Verkäufer bedeutet dies: Ist eine Bewertung rechtswidrig, können sie deren Löschung verlangen.

Zentrale Anspruchsgrundlagen: Der konkrete Löschungsanspruch stützt sich auf §§ 1004 in Verbindung mit 823 BGB. Diese Regelungen schützen das Persönlichkeitsrecht des Verkäufers, insbesondere seinen geschäftlichen Ruf. Einen weiteren wichtigen Anspruch bietet § 824 BGB (Kreditgefährdung) bei unwahren geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen. Zusätzlich können sich aus dem Kaufvertrag nachvertragliche Nebenpflichten gemäß § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB ergeben.

Grenzen der Meinungsfreiheit bei eBay-Bewertungen

Die Authentizität von Kundenbewertungen hat für den Portalbetreiber eBay einen hohen Stellenwert. Eine negative, aber wahrheitsgetreue und sachlich formulierte Rezension ist grundsätzlich zulässig und als Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.

Erlaubte Bewertungen:

  • Wahrheitsgetreue Darstellung des Kauferlebnisses
  • Auch harsche und überzogene Kritik, solange sie keine Schmähkritik darstellt
  • Nachprüfbare Tatsachenbeschreibungen

Unzulässige Bewertungen:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Schmähkritik
  • Beleidigungen

Rechte und Pflichten der Bewertenden

Online-Rezensionen sind ein Verbraucherrecht: Wer Waren oder Dienstleistungen öffentlich anbietet, muss sich auch öffentlich bewerten lassen. Dennoch gibt es klare Grenzen.

Grundlegende Pflichten der Bewertenden: Bei der Bewertungsabgabe müssen die internen eBay-Richtlinien und geltendes Recht beachtet werden. Die Bewertung muss der Wahrheit entsprechen und darf nicht mutwillig geschäftsschädigend sein.

Besonderheit bei unwahren Behauptungen: Enthält eine Bewertung nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen, muss sie gelöscht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verfasser die Realität absichtlich oder aus Versehen falsch wiedergegeben hat.

Sie haben eine ungerechtfertigte negative Bewertung erhalten? Wir helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren!

Unsere Kanzlei setzt sich erfolgreich für die Rechte von eBay-Verkäufern ein. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen die Rechtslage und zeigen Ihnen die effektivsten Handlungsoptionen auf.

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Unterschiedliche Bewertungsarten und ihre rechtliche Bewertung

Die rechtliche Bewertung und mögliche Löschung einer negativen eBay-Bewertung hängt entscheidend davon ab, in welche Kategorie sie fällt. Dabei sind Verstöße gegen geltendes Recht von Verstößen gegen die eBay-Nutzungsrichtlinien zu unterscheiden.

Produktbezogene Kritik

Eine Tatsachenbehauptung ist eine objektive Aussage über die Wirklichkeit – beispielsweise „Die Ware kam beschädigt an“. Diese Aussage lässt sich überprüfen und ist damit entweder wahr oder falsch.

Grundsätzliche Bewertung: Eine negative, aber wahrheitsgetreue und sachlich formulierte Rezension ist zulässig und durch das Grundgesetz geschützt. Enthält eine Bewertung jedoch nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen, muss sie gelöscht werden – unabhängig davon, ob der Verfasser die Realität absichtlich oder aus Versehen falsch dargestellt hat.

Verkäuferbezogene Äußerungen

Bei Bewertungen, die sich direkt auf den Verkäufer beziehen, unterscheidet man zwischen Gesetzesverstößen und Verstößen gegen die eBay-Nutzungsrichtlinien.

Verstöße gegen geltendes Recht: Eine Schmähkritik liegt vor, wenn die Äußerung allein auf die Herabsetzung einer Person abzielt und nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache zum Ziel hat. Beispiel: „Der Verkäufer ist so dumm, er kann noch nicht einmal die Ware richtig verpacken.“

Verstöße gegen eBay-Nutzungsrichtlinien:

  • Bewertungserpressung: Eine gute Bewertung darf nicht durch Vorteile wie positive Gegenbewertung oder Preisnachlass erschlichen werden
  • Manipulation: Verboten sind Bewertungen, die das Bewertungsprofil künstlich abwerten sollen
  • Netiquette: Vulgäre, rassistische oder beleidigende Bewertungen sind unzulässig
  • Systematische Manipulation des Bewertungssystems
  • Rachebewertungen: Negative Bewertungen als Vergeltung für erhaltene schlechte Bewertungen sind verboten

      Verstöße gegen eBay-Nutzungsrichtlinien:

      • Bewertungserpressung: Eine gute Bewertung darf nicht durch Vorteile wie positive Gegenbewertung oder Preisnachlass erschlichen werden
      • Manipulation: Verboten sind Bewertungen, die das Bewertungsprofil künstlich abwerten sollen
      • Netiquette: Vulgäre, rassistische oder beleidigende Bewertungen sind unzulässig
      • Bewertungskampagnen: Mehrere Personen dürfen sich nicht zum kollektiven negativen Bewerten absprechen
      • Rachebewertungen: Negative Bewertungen als Vergeltung für erhaltene schlechte Bewertungen sind verboten

      Gemischte Bewertungen mit Bildern und Text

      Eine unwahre Tatsachenbehauptung kann den Straftatbestand der Verleumdung (bei bewusst unwahren Aussagen) oder der üblen Nachrede (bei nicht erweislich wahren Aussagen) erfüllen. In solchen Fällen drohen nicht nur die Löschung der Bewertung, sondern auch Schadensersatzansprüche. Dies gilt sowohl für textliche als auch bildliche Inhalte einer Bewertung. Beurteilungskriterien für Bewertungen: Eine Tatsachenbehauptung ist eine objektive Aussage, die überprüfbar und damit als wahr oder falsch einzustufen ist. Bei gemischten Bewertungen muss jeder Bestandteil – ob Text oder Bild – einzeln auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden.

      Beurteilungskriterien für Bewertungen: Eine Tatsachenbehauptung ist eine objektive Aussage, die überprüfbar und damit als wahr oder falsch einzustufen ist. Bei gemischten Bewertungen muss jeder Bestandteil – ob Text oder Bild – einzeln auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden.

      Analyse der Bewertung: Rechtmäßig oder rechtswidrig?

      Die korrekte Einordnung einer negativen Bewertung ist entscheidend für die Erfolgsaussichten einer Löschung. Eine systematische Analyse hilft zwischen zulässiger und unzulässiger Kritik zu unterscheiden.

      Tatsachenbehauptungen vs. Werturteile

      Eine Tatsachenbehauptung ist eine objektive Aussage über die Wirklichkeit – beispielsweise „Die Ware kam beschädigt an“. Diese Aussage ist überprüfbar und damit entweder wahr oder falsch.

      Entscheidende Unterscheidung: Eine negative, aber wahrheitsgetreue und sachlich formulierte Rezension ist grundsätzlich zulässig. Enthält eine Bewertung hingegen nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen, muss sie gelöscht werden. Dabei ist unerheblich, ob der Verfasser die Realität absichtlich oder aus Versehen falsch wiedergegeben hat.

      Kriterien für rechtswidrige Bewertungen

      Bei der Analyse einer Bewertung sind zwei Arten von Verstößen zu prüfen:

      Verstöße gegen geltendes Recht: Eine Schmähkritik liegt vor, wenn die Äußerung allein auf die Herabsetzung einer Person abzielt und nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache zum Ziel hat. Dies wäre etwa der Fall bei der Aussage „Der Verkäufer ist so dumm, er kann noch nicht einmal die Ware richtig verpacken.“

      Verstöße gegen eBay-Richtlinien:

      • Bewertungserpressung: Forderung von Vorteilen wie positive Gegenbewertung oder Preisnachlass
      • Manipulation: Bewertungen zur künstlichen Abwertung des Profils
      • Verstöße gegen die Netiquette: Vulgäre, rassistische oder beleidigende Bewertungen
      • Bewertungskampagnen: Absprache mehrerer Personen zur kollektiven negativen Bewertung
      • Rachebewertungen: Negative Bewertungen als Vergeltung für erhaltene schlechte Bewertungen

      Beurteilung von Bewertungen

      Eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung kann den Straftatbestand der Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen. Dies kann auch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

      Geschützt sind sowohl:

      • natürliche Personen (Powerseller, Selbstständige)
      • juristische Personen (Unternehmen)

      Dokumentation und Beweissicherung

      Eine sorgfältige Dokumentation ist für die erfolgreiche Durchsetzung eines Löschungsanspruchs unverzichtbar. Je besser die Beweise gesichert sind, desto höher sind die Erfolgsaussichten im weiteren Verfahren.

      Rechtssichere Beweisführung

      Die Durchsetzung des Löschungsanspruchs steht und fällt mit der Nachweisbarkeit der unwahren Tatsachenbehauptungen oder anderer Rechtsverstöße.

      Systematische Dokumentation:

      • Dokumentation der Bewertung durch geeignete Beweismittel wie Screenshots, einschließlich des gesamten Bewertungskontexts
      • Sicherung der kompletten eBay-Korrespondenz im Original
      • Archivierung aller kaufbezogenen Dokumente wie Rechnungen und Versandbelege
      • Lückenlose Protokollierung aller Vorfälle und Kommunikationsversuche

      Technische Hilfsmittel zur Sicherung

      Die Beweissicherung muss technisch einwandfrei und nachvollziehbar sein. Besonderes Augenmerk liegt auf der Dokumentation des Original-Bewertungskontexts.

      Digitale Beweissicherung:

      • Screenshots der vollständigen eBay-Bewertungsseite mit sichtbarem Datum und URL
      • Sicherung aller eBay-Nachrichten im Originalformat
      • Digitale Kopien sämtlicher relevanter Geschäftsunterlagen
      • Zeitstempel-geschützte Dokumentation aller Beweise

      Erforderliche Unterlagen für rechtliche Schritte

      Für die spätere Rechtsdurchsetzung ist ein strukturierter Beweisordner unerlässlich.

      Beweissammlung:

      • Originalbewertung inklusive aller Details und Zeitangaben
      • Handfeste Beweise zur Widerlegung falscher Behauptungen
      • Chronologisch geordnete Kommunikationsdokumentation
      • Spezifische Nachweise je nach Bewertungsinhalt (Produktfotos, Versandbelege, Prüfprotokolle)
      • Unterlagen zu Schlichtungsversuchen und Korrespondenz
      • Bei gewerblichen Verkäufern: Dokumentation möglicher Geschäftseinbußen

      Außergerichtliche Löschungsmöglichkeiten

      Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, bieten sich drei verschiedene Wege an, eine negative eBay-Bewertung außergerichtlich entfernen oder abmildern zu lassen. Die Wahl des richtigen Weges erhöht dabei die Erfolgsaussichten deutlich.

      Direkter Kontakt zum Bewertenden

      Die erste Option ist die direkte Kontaktaufnahme mit dem Bewertenden. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann ein Antrag auf Löschung bei eBay selbst gestellt werden. Der Prozess beginnt mit dem Login bei eBay und dem Öffnen des Antragsformulars zur Entfernung von Bewertungen. Hier müssen Sie die Artikelnummer des beanstandeten Artikels sowie den Nutzernamen des Verfassers eingeben. Nach der Auswahl eines passenden Löschungsgrundes folgt dessen ausführliche Erläuterung. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach der Bewertung gestellt werden, die Bearbeitungszeit durch eBay beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Zur eigenen Dokumentation kann eine Antragskopie per E-Mail angefordert werden.

      eBay-Bewertungsrevision

      Sollte der direkte Löschungsantrag scheitern, besteht die Möglichkeit einer Überarbeitung durch den Käufer. Dieser zweite Weg steht offen, wenn das ursprüngliche Problem bereits gelöst wurde und die Bewertung noch nicht älter als 30 Tage ist.

      Wichtig dabei: Die betreffende Bewertung darf zuvor noch nicht überarbeitet worden sein. Pro Kalenderjahr stehen mindestens fünf Überarbeitungsanträge zur Verfügung. Zusätzlich werden je 1.000 erhaltener Bewertungen weitere fünf Anträge gewährt. Der Überarbeitungsprozess wird ebenfalls über das eBay-Bewertungsportal eingeleitet.

      Nach Auswahl der entsprechenden Bewertung und Angabe des Überarbeitungsgrundes erhält der Käufer eine Benachrichtigung. Er hat dann zehn Tage Zeit für die Überarbeitung seiner Bewertung. Bei ausbleibender Reaktion bleibt die ursprüngliche Bewertung unverändert bestehen.

      Bewertung kommentieren

      Als dritte Option – und häufig letzter Ausweg – bietet sich die Kommentierung der negativen Bewertung an. Diese Möglichkeit der Schadensbegrenzung steht auch dann noch offen, wenn andere Maßnahmen bereits gescheitert sind. Über das eBay-Bewertungsportal kann eine sachliche Antwort auf die erhaltene Bewertung verfasst werden.

      Der Kommentar sollte dabei stets professionell und lösungsorientiert formuliert sein. Eine sachliche Darstellung der eigenen Position und der unternommenen Lösungsversuche demonstriert Kundenorientierung. Dies kann den negativen Eindruck der Bewertung für andere Nutzer relativieren. Potenzielle Kunden sehen so, dass Sie als Verkäufer konstruktiv mit Kritik umgehen und sich um Problemlösungen bemühen.

      Fristen und zeitliche Beschränkungen

      Die erfolgreiche Löschung einer negativen Bewertung hängt wesentlich von der Einhaltung der vorgegebenen Fristen ab. Das richtige Timing der einzelnen Maßnahmen ist dabei entscheidend für den Erfolg.

      eBay-spezifische Fristen

      Der erste Schritt gegen eine negative Bewertung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. In dieser Zeit muss der Löschungsantrag bei eBay eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags beginnt eine Bearbeitungsphase von vier bis sechs Wochen. Während dieser Prüfungszeit durch eBay bleibt die Bewertung zunächst im Profil sichtbar.

      Zeitliche Abläufe bei Bewertungsänderungen

      Die Bearbeitung eines Löschungsantrags durch eBay dauert in der Regel vier bis sechs Wochen Im Fall eines Überarbeitungsantrags hat der Käufer nach Erhalt der Anfrage eine Frist von zehn Tagen für seine Reaktion. Verstreicht diese Frist ohne Antwort, bleibt die ursprüngliche Bewertung unverändert bestehen.

      Mengenbeschränkungen und Zeiträume

      Das Bewertungssystem von eBay sieht klare mengenmäßige Grenzen vor. Für jeweils tausend erhaltene Bewertungspunkte können höchstens fünf Überarbeitungsanträge gestellt werden. Diese Begrenzung sollte vorrangig für negative Bewertungen genutzt werden, da diese den größten Einfluss auf das Verkäuferprofil haben. Diese Beschränkung erfordert eine sorgfältige Auswahl der Fälle, in denen ein Überarbeitungsantrag gestellt wird.

      Der Weg zum Gericht

      Wenn außergerichtliche Maßnahmen erfolglos bleiben, kann der juristische Weg beschritten werden. Dieser Schritt sollte wohlüberlegt sein, da er mit erheblichen Kosten verbunden ist. Diese setzen sich aus Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) sowie außergerichtlichen Kosten wie Anwaltsgebühren zusammen. Dabei muss der Kläger in der Regel einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert.

      Außergerichtliche Durchsetzung durch einen Anwalt

      Ein spezialisierter Partner-Anwalt versucht zunächst, die Löschung außergerichtlich durchzusetzen. Dabei kann er rechtlich verbindlich einordnen und argumentieren, warum der negative Kommentar unzulässig ist. Die Kosten für diese anwaltliche Vertretung richten sich nach dem Streitwert und können bei üblicher Berechnung nach RVG zwischen 492,54 € (bei Streitwerten bis 5.000 €) und 887,03 € (bei höheren Streitwerten) betragen, wobei einige Kanzleien auch günstigere Pauschalen anbieten.

      Die Löschung kann dabei direkt über die eBay-Rechtsabteilung durchgesetzt werden, was häufig schneller funktioniert als der Weg über das Antragsformular. Allerdings besteht kein automatischer Anspruch auf Löschung jeder negativen Bewertung – diese muss nachweislich gegen Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen.

      Gerichtliche Durchsetzung und Kosten

      Weigert sich eBay trotz anwaltlicher Intervention, die Bewertung zu entfernen, kann eine Klage erforderlich werden. Bei der gerichtlichen Durchsetzung fallen neben dem Anwaltshonorar auch Gerichtskosten an. Die genaue Höhe dieser Kosten wird vom Gericht individuell nach dem Streitwert festgelegt. Hat der Verfasser der negativen Bewertung gegen geltendes Recht verstoßen, muss er sämtliche Kosten erstatten – vom Anwaltshonorar bis zu den Gerichtsgebühren.

      Kostenübernahme und Schadensersatz

      Viele gewerbliche Verkäufer können die Kosten des rechtlichen Vorgehens durch ihre Rechtsschutzversicherung abdecken. Die Übernahme der Kosten für die anwaltliche Löschung hängt dabei vom jeweiligen Versicherungstarif ab.

      Die Einholung der Deckungszusage beim Versicherer wird von vielen Anwälten als kostenloser Service angeboten, kann aber in manchen Fällen kostenpflichtig sein. Das Gericht kann zudem je nach Schwere der Rufschädigung weitergehende Zahlungen anordnen, besonders wenn die Bewertung nachweislich zu Umsatzeinbußen geführt hat.

      Besonderheiten bei gewerblichen Verkäufern

      Die rechtliche Situation bei negativen Bewertungen unterscheidet sich deutlich zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern. Für Unternehmen gelten besondere Regeln und Schutzmechanismen, die ihrer besonderen wirtschaftlichen Situation Rechnung tragen.

      Wettbewerbsrechtliche Aspekte

      Bewertende dürfen bei Online-Bewertungen ihre subjektive Meinung äußern und auch zugespitzte Kritik formulieren. Die Grenze liegt bei der Schmähkritik und bei unwahren Tatsachenbehauptungen. Während Werturteile wie „schlechter Service“ grundsätzlich zulässig sind, müssen konkrete Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen. Die Bewertungen müssen laut den AGB von Plattformen wie eBay zwar sachlich gehalten sein, dies ist aber im Lichte der Meinungsfreiheit zu interpretieren.

      Gewerblicher Rechtsschutz

      Das deutsche Recht schützt sowohl natürliche Personen wie Powerseller und Selbstständige als auch juristische Personen wie Unternehmen umfassend vor ungerechtfertigten Bewertungen. Bei nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen muss die Bewertung gelöscht werden, unabhängig davon, ob der Verfasser absichtlich oder versehentlich die Unwahrheit geschrieben hat.

      Während eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige nicht vorgeschrieben ist, kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung die Kosten für rechtliche Schritte gegen unzulässige Bewertungen übernehmen. Private Rechtsschutzversicherungen decken diese Kosten jedoch nicht ab.

      Spezifische Handlungsoptionen

      Gewerbliche Verkäufer haben gesetzlich definierte Rechte und Pflichten im Geschäftsverkehr. Bei nachweislichen Schäden können sie Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB geltend machen, wenn ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorliegt.

      Dabei müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sein und der konkrete wirtschaftliche Schaden muss nachgewiesen werden.

      Durchsetzung des Löschungsanspruchs

      Die erfolgreiche Durchsetzung eines Löschungsanspruchs bei negativen eBay-Bewertungen erfordert einen mehrstufigen Prozess. Zunächst sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Bewertenden erfolgen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann ein Antrag auf Bewertungslöschung bei eBay gestellt werden. Bei nachweislich falschen Bewertungen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Löschung, da dies eine Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrags darstellt. Ein Anwalt kann bei der Durchsetzung dieses Anspruchs unterstützen.

      Direkte Durchsetzung über die Rechtsabteilung

      Ein Anwalt für Internetrecht kann die Löschung einer Bewertung direkt über die eBay-Rechtsabteilung durchsetzen. Dieser Weg ist deutlich effektiver als das reguläre Antragsformular. Der Anwalt argumentiert dabei rechtsverbindlich, warum der negative Kommentar unzulässig ist. Bei nachgewiesenen Rechtsverstößen muss eBay tätig werden.

      Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten

      Wenn ein Verfasser mit einer negativen Rezension gegen geltendes Recht verstoßen hat, muss er unter Umständen die entstandenen Kosten erstatten. Dies umfasst sowohl das Anwaltshonorar als auch mögliche Gerichtskosten. Die Durchsetzung über einen spezialisierten Anwalt, der die eBay-Rechtsabteilung kontaktiert, kann dabei eine effektive Alternative zum regulären Antragsformular darstellen.

      Schadensersatzansprüche

      Bei rechtswidrigen Bewertungen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn der Geschädigte die Unwahrheit der Behauptungen nachweisen kann und einen konkreten Schaden belegen kann. Dabei muss ein direkter Zusammenhang zwischen der rechtswidrigen Bewertung und dem entstandenen wirtschaftlichen Schaden nachgewiesen werden.

      ,Ein Schadensersatzanspruch kann beispielsweise bestehen, wenn nachweislich ein Kunde wegen der unwahren Bewertung von einem bereits geplanten Kauf Abstand genommen hat.

      Rechtliche Gegenwehr des Bewertenden

      Auch Bewertende genießen rechtlichen Schutz. Eine sachliche und wahrheitsgemäße Kritik darf nicht ohne Weiteres gelöscht werden, selbst wenn sie für den Verkäufer negative Auswirkungen hat.

      Grundrechte des Bewertenden

      Eine negative, aber wahrheitsgetreue und sachlich formulierte Rezension ist grundsätzlich zulässig und als Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Online-Rezensionen sind ein Verbraucherrecht: Wer Waren oder Dienstleistungen öffentlich anbietet, muss sich auch öffentlich bewerten lassen.

      Grenzen zulässiger Kritik

      Die Authentizität von Kundenbewertungen hat für den Portalbetreiber eBay einen hohen Stellenwert. Eine sachliche Auseinandersetzung mit Produkten und Dienstleistungen ist ausdrücklich erwünscht. Der Bewertende muss jedoch bestimmte Grenzen einhalten: Die Bewertung darf keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten, keine reine Schmähkritik darstellen und nicht gegen die eBay-Nutzungsrichtlinien verstoßen.

      Rechte bei Löschungsversuchen

      Bei wahren Tatsachenbehauptungen und sachlicher Kritik ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Dabei wird das Interesse des Bewerteten am Schutz seiner Unternehmensreputation gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung abgewogen. Auch wahre Aussagen können unzulässig sein, wenn sie die Rechte des Bewerteten unverhältnismäßig beeinträchtigen.

      Kosten und Erfolgsaussichten

      Die Kosten für die Löschung einer negativen Bewertung hängen vom gewählten Weg und dem Verlauf des Verfahrens ab. Ein Partner-Anwalt bietet zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an, um die Erfolgsaussichten zu bewerten und über mögliche Kosten transparent zu informieren.

      Anwalts- und Gerichtskosten

      Für die außergerichtliche Löschung einer ungerechtfertigten eBay-Bewertung durch einen Anwalt fallen 200 Euro netto pro Bewertung an. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, entstehen zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten, deren Höhe sich nach dem individuell festgelegten Streitwert richtet. Ein kostenloser Prozess- und Gerichtskostenrechner ermöglicht vorab eine genaue Kalkulation der möglichen Kosten.

      Kostenerstattung und Rechtsschutz

      Bei rechtswidrigen Bewertungen muss der Verfasser die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten erstatten. Geschäftliche und gewerbliche Unternehmen können die Kosten über ihre Firmenrechtsschutzversicherung abdecken – private Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten nicht. Die Kostenübernahme hängt dabei vom jeweiligen Versicherungstarif ab. Ein Partner-Anwalt kann vorab kostenlos eine Deckungsanfrage beim Versicherer stellen.

      Realistische Erfolgsprognose

      Bei unzulässigen Bewertungen stehen verschiedene rechtliche Wege zur Verfügung. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob es sich um unzulässige Tatsachenbehauptungen oder zulässige Meinungsäußerungen handelt und entsprechende rechtliche Schritte einleiten. Bei nachgewiesenen Rechtsverstößen hat eBay verschiedene Prüfungspflichten und kann je nach Art des Verstoßes unterschiedliche Maßnahmen ergreifen.

      Checkliste: Vorgehen bei negativen eBay-Bewertungen

      Sofortmaßnahmen nach Erhalt einer negativen Bewertung

      1. Erste Analyse der Bewertung

      • [ ] Vollständigen Bewertungstext dokumentieren (Screenshot mit Datum)
      • [ ] Prüfen: Enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen?
      • [ ] Prüfen: Handelt es sich um Schmähkritik ohne sachlichen Bezug?
      • [ ] Prüfen: Liegt ein Verstoß gegen eBay-Richtlinien vor?
      • [ ] Alle relevanten Unterlagen zum Kaufvorgang zusammenstellen

      2. Prüfung auf Verstöße gegen eBay-Richtlinien

      • [ ] Bewertungserpressung (Forderung von Vorteilen)?
      • [ ] Gezielte Manipulation des Bewertungsprofils?
      • [ ] Verstoß gegen Netiquette (vulgär/beleidigend)?
      • [ ] Teil einer organisierten Bewertungskampagne?
      • [ ] Rachebewertung als Vergeltung?

      3. Dokumentation sichern

      • [ ] Komplette eBay-Korrespondenz sichern
      • [ ] Versandnachweise aufbewahren
      • [ ] Produktfotos/Zustandsfotos archivieren
      • [ ] Zeitlichen Ablauf des Kaufvorgangs protokollieren

      Handlungsoptionen prüfen

      4. Direkte Maßnahmen bei eBay

      • [ ] Innerhalb von 30 Tagen Löschungsantrag stellen
      • [ ] Antragsformular zur Entfernung von Bewertungen nutzen
      • [ ] Artikelnummer und Nutzername des Bewerters angeben
      • [ ] Löschungsgrund sorgfältig auswählen und begründen
      • [ ] Antragskopie per E-Mail anfordern

      5. Alternative: Überarbeitungsantrag

      • [ ] Prüfen: Problem bereits gelöst?
      • [ ] Prüfen: Bewertung nicht älter als 30 Tage?
      • [ ] Prüfen: Keine vorherige Überarbeitung erfolgt?
      • [ ] Prüfen: Ausreichend Bewertungspunkte-Kontingent?
      • [ ] Überarbeitungsantrag über eBay-Bewertungsportal stellen

      6. Professionelle Unterstützung

      • [ ] Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt einholen
      • [ ] Prüfen: Rechtsschutzversicherung vorhanden?
      • [ ] Deckungsanfrage bei Versicherung stellen
      • [ ] Kosten-Nutzen-Analyse durchführen (200€ netto pro Bewertung)

      Weitere Schritte

      7. Bei Erfolglosigkeit der ersten Maßnahmen

      • [ ] Professionelle Kommentierung der Bewertung erwägen
      • [ ] Sachliche und lösungsorientierte Antwort verfassen
      • [ ] Kundenorientierung demonstrieren
      • [ ] Bemühungen um Problemlösung dokumentieren

      8. Für gewerbliche Verkäufer zusätzlich

      • [ ] Umsatzeinbußen dokumentieren
      • [ ] Geschäftliche Auswirkungen protokollieren
      • [ ] Schadensersatzansprüche prüfen
      • [ ] Wettbewerbsrechtliche Aspekte berücksichtigen

      9. Bei anwaltlicher Durchsetzung

      • [ ] Alle relevanten Unterlagen zusammenstellen
      • [ ] Zeitlichen Verlauf dokumentieren
      • [ ] Beweise für unwahre Behauptungen sichern
      • [ ] Kommunikationsversuche nachweisen

      Präventivmaßnahmen für die Zukunft

      • [ ] Professionelles Bewertungsmanagement einführen
      • [ ] Kommunikation mit Käufern dokumentieren
      • [ ] Versandnachweise standardmäßig aufbewahren
      • [ ] Produktzustand vor Versand dokumentieren

      Weitere Beiträge zum Thema

      • eBay-Bewertung – Löschung einer negativen Bewertung mittels einstweiliger Verfügung
        Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass ein eBay-Mitglied eine negative Bewertung nicht per einstweiliger Verfügung entfernen lassen kann, da eBay die Möglichkeit bietet, im Konfliktfall eine eigene Sicht darzustellen. Eine Löschung kann daher nur durch ein reguläres Klageverfahren erreicht werden. → → Rechtliche Grundlagen zur Löschung von Bewertungen
      • Ebay-Bewertung: Löschung einer negativen Bewertung
        Das Amtsgericht Coburg urteilte, dass eBay Bewertungen nur löscht, wenn ein Verstoß gegen die AGB oder geltendes Recht vorliegt oder beide Parteien zustimmen. Weigert sich eine Partei, kann sie auf Zustimmung verklagt werden. → → Löschungsansprüche bei eBay-Bewertungen
      • Unterlassungsanspruch einer Negativ-Bewertung in Online-Bewertungsportal
        Das Landgericht Frankenthal entschied, dass unwahre Tatsachenbehauptungen in Online-Bewertungen unzulässig sind und einen Unterlassungsanspruch begründen. Unternehmen können die Löschung solcher Bewertungen verlangen, wenn sie gegen die Richtlinien der Plattform oder geltendes Recht verstoßen. → → Unterlassungsansprüche bei falschen Bewertungen
      • Ebaybewertung – Zulässigkeit einer negativen Bewertung
        Das Amtsgericht Koblenz stellte fest, dass negative Bewertungen zulässig sind, sofern sie sachlich gehalten sind und keine Schmähkritik darstellen. Ein Anspruch auf Löschung besteht nicht allein aufgrund einer negativen Bewertung, es sei denn, sie verstößt gegen die eBay-AGB oder geltendes Recht. → → Bedingungen für negative Bewertungen auf eBay
      • eBay-Bewertung – negative Bewertung und Accountsperrung
        Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass eBay berechtigt ist, Nutzerkonten zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die AGB oder geltendes Recht vorliegen. Negative Bewertungen allein rechtfertigen jedoch keine Sperrung, es sei denn, sie sind Teil eines größeren Fehlverhaltens. → → Regeln zu Accountsperrungen bei eBay

       

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