Fake Shops im Internet stellen eine wachsende Bedrohung dar, da sie Verbraucher täuschen und finanzielle Schäden verursachen können. Es ist daher wichtig, die typischen Merkmale von Fake Shops zu kennen und Maßnahmen zu ergreifen, um sich zu schützen.
Übersicht:

✔ Kurz und knapp
- Fake Shops sehen oft seriös aus, verfolgen aber betrügerische Ziele.
- Sie verursachen Vertrauensverlust und finanzielle Schäden bei Verbrauchern.
- Negative Auswirkungen auch für legitime Online-Anbieter, da der Ruf des E-Commerce leidet.
- Typische Merkmale von Fake Shops sind fehlende oder unvollständige Impressumsangaben, ungewöhnlich niedrige Preise und verlockende Angebote, negative oder fehlende Bewertungen und Erfahrungsberichte, auffällige Domainnamen und unprofessionelles Webdesign sowie unsichere Zahlungsmethoden und fehlender Käuferschutz.
- Gesetzliche Pflichtangaben im Online-Handel umfassen ein vollständiges Impressum mit Kontaktdaten, Umsatzsteuer-ID, Datenschutzhinweis und AGBs sowie den Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung bei der EU-Kommission.
- Verbraucherrechte bei Online-Einkäufen beinhalten ein 14-tägiges Widerrufsrecht EU-weit sowie Rechte bei Nichterhalt der Ware oder mangelhafter Lieferung.
- Schritte bei Nichterhalt der Ware umfassen die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, Fristsetzung zur Nachlieferung, Einschaltung eines Rechtsanwalts, Meldung bei der Verbraucherzentrale und Anzeige bei der Polizei.
- Zur Rückforderung von Zahlungen sollten Verbraucher den Zahlungsdienstleister kontaktieren, das Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen nutzen, Rückerstattung bei Lastschrift und PayPal-Zahlungen beantragen und gegebenenfalls Rechtsanwälte und Inkassodienste einschalten.
- Melde- und Beschwerdestellen sind regionale Verbraucherzentralen, die spezielle Meldeformulare bieten.
- Bei Verdacht auf betrügerische Absichten des Fake Shops sollten Verbraucher eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Der Einkauf im Internet, das sogenannte Onlineshopping, erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Die Verbraucher können auf diese Weise einen guten Preisvergleich vornehmen und den Einkauf dort tätigen, wo die gewünschte Ware besonders günstig ist. Hierbei sollte jedoch Vorsicht gelten, denn es gibt im Internet auch sogenannte Fake Shops. Welche Verbraucherrechte bei Fake Shops vorherrschen und wie der Betrug im Internet erkannt und vermieden werden kann erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen.
Warum Fake Shops ein wachsendes Problem sind
Fake Shops haben sich in den letzten Jahren zu einem anwachsenden Problem entwickelt, da Verbraucher durch sie getäuscht werden können. In der gängigen Praxis verfügen Fake Shops über eine professionelle Optik und erfüllen auch sonst viele Merkmale, die auf einen seriösen Onlineshop schließen lassen. Trotz dieses Umstandes verfolgen Fake Shops lediglich die Zielsetzung, möglichst viele Verbraucher anzulocken und auf diese Weise Geld für den Betreiber einzubringen. Einige Fake Shops verfolgen auch die Zielsetzung, personenbezogene Verbraucherdaten einzusammeln und auf diese Weise betrügerische Machenschaften des Betreibers zu ermöglichen.
Auswirkungen auf Verbraucher und den Online-Handel
Fake Shops haben sowohl für Verbraucher als auch für den gesamten Online-Handel an sich überaus negative Konsequenzen, da sie bei dem Verbraucher einen Vertrauensverlust sowie unter Umständen negative finanzielle Konsequenzen herbeiführen. Ein Verbraucher, der auf einen Fake Shop hereingefallen ist und seine Verbraucherrechte nicht kennt, wird sich lediglich über den Verlust des Geldes ärgern können. Allerdings müssen auch diejenigen Verbraucher, denen ihre Rechte bewusst sind, aktiv werden, um ihr Geld zurückzuerhalten. Für legitime Anbieter haben Fake Shops ebenfalls eine negative Auswirkung, da durch Fake Shops der allgemeine Ruf des Onlineshoppings geschädigt wird. Dies kann sich sehr negativ auf die Umsätze von legitimen Anbietern auswirken.
Merkmale und typische Anzeichen von Fake Shops
Da Fake Shops für gewöhnlich berühmte oder beliebte Online Shops kopieren, ist es für den Verbraucher oftmals nicht einfach, einen unechten Anbieter von einem seriösen Anbieter zu unterscheiden. Es gibt jedoch einige Merkmale, die für Fake Shops als typisch gelten.
Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben
Ein typisches Merkmal für einen Fake Shop sind fehlende oder unvollständige Impressumsangaben. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Betreiber des gefälschten Shops ihre Identität so gut wie möglich verschleiern möchten. Ein seriöser Anbieter wird auf jeden Fall ein vollständiges, transparentes und nachvollziehbares Impressum auf seinem Shop anbieten und auf jeden Fall die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Ungewöhnlich niedrige Preise und verlockende Angebote
Die Preise für die Waren sowie die in dem Shop dargebotenen Angebote sind nicht selten ebenfalls ein gutes Indiz für einen Fake Shop. Hier gilt die Maxime „Sollte ein Angebot zu gut sein, um real sein zu können, ist es für gewöhnlich auch nicht real“. Um besonders ungewöhnlich niedrigere Preise herausfinden zu können, ist es erforderlich, dass ein Preisvergleich einer identischen Ware auf der Plattform eines anderen Anbieters vorgenommen wird.
Negative oder fehlende Bewertungen und Erfahrungsberichte
Die Erfahrungsberichte und Bewertungen von anderen Nutzern können ebenfalls eine Hilfestellung dabei bieten, einen Fake Shop als solchen zu identifizieren. Verfügt ein Online Shop bislang nicht über Bewertungen, so kann dies daran liegen, dass er gerade erst neu auf den Markt gekommen ist. Dies ist kein Beleg für einen Fake Shop, allerdings sollten Verbraucher hier schon Vorsicht walten lassen. Sind die vorhandenen Erfahrungsberichte überwiegend negativ, so deutet dies sehr stark auf einen Fake Shop oder zumindest auf eine große Kundenunzufriedenheit hin.
Auffällige Domainnamen und unprofessionelles Webdesign
Seriöse Anbieter bemühen sich stets, ein professionelles Webdesign und eine einprägsame Domain für den eigenen Online Shop zu wählen. Sollte der Domainname allerdings sehr auffällig sein, beispielsweise ausgesprochen kurz oder auffällig lang, und zudem auch das Webdesign nicht professionell wirken, so deutet dies auf einen Fake Shop hin und der Verbraucher sollte von der Bestellung Abstand nehmen.
Unsichere Zahlungsmethoden und fehlender Käuferschutz
Seriöse Online Shops bieten ihren Kunden in der gängigen Praxis mehrere Zahlungsmethoden an, um einen Einkauf zu tätigen. Darunter sind auch diejenigen Zahlungsanbieter zu finden, die den Kunden einen Käuferschutz bieten. Auf Fake Shops ist dies so in dieser Form nicht zu finden, da dem Käufer die Rückabwicklung des Kaufs und die damit verbundene Gelderstattung erschwert werden soll.
Rechtliche Grundlagen und Schutzmaßnahmen
Der Einkauf im Internet sowie auch das Betreiben eines Online Shops unterliegt bestimmten rechtlichen Grundlagen, die von dem Shopbetreiber eingehalten werden müssen. Neben den gesetzlichen Pflichtangaben müssen auch die Verbraucherrechte sowie die EU-Richtlinien zum Schutz der Online-Käufer beachtet werden. Überdies sind auch die Rechte des Käufers bei einem Nichterhalt der Ware respektive bei einer mangelhaften Lieferung von Belang.
Gesetzliche Pflichtangaben im Online-Handel
Das Impressum zählt zu den wichtigsten Pflichtangaben, die ein Betreiber eines Online Shops tätigen muss. In dem Impressum müssen sowohl die vollständigen Kontaktdaten von dem Onlinehändler als auch eine Telefonnummer nebst einer E-Mail-Adresse und der Umsatzsteueridentifikationsnummer enthalten sein. Zudem muss auch ein Hinweis gegeben werden, dass bei der EU-Kommission eine Online-Streitbeilegung möglich ist. Die Rechtsform des Unternehmens muss ebenso angegeben werden wie die Registernummer, falls der Händler eingetragen ist.
Überdies muss dem Kunden auch ein Datenschutzhinweis gegeben und die AGBs des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. In den AGBs müssen auch gewisse Mindestangaben enthalten sein. Sofern der Anbieter lediglich gewerblichen Kunden die Leistung anbietet, kann auf ein Widerrufsrecht verzichtet werden. Bei nichtgewerblichen Verbrauchern muss auf das bestehende Widerrufsrecht hingewiesen werden.
Verbraucherrechte bei Online-Einkäufen
Zu den wichtigsten Verbraucherrechten bei Online-Einkäufen zählt das Widerrufsrecht, welches EU-weit gilt. Dem reinen Grundsatz nach kann ein Verbraucher innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen von dem Kauf zurücktreten, wenn der Widerruf gegenüber dem Anbieter fristgerecht in schriftlicher Form erklärt wurde. In diesem Fall sendet der Käufer auf eigene Kosten dem Verkäufer die Ware zurück und erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Es ist allerdings denkbar, dass für bestimmte Waren oder auch Dienstleistungen der Widerruf nicht möglich ist. Für gewöhnlich ist dies bei Lebensmitteln oder auch digitalen Produkten der Fall.
Rechte bei Nichterhalt der Ware oder mangelhafter Lieferung
Sollte es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Verkäufer handeln, so hat dieser das Transportrisiko für den Versand der Ware zu tragen. Sollte die Ware beschädigt bei dem Käufer ankommen oder gänzlich verloren gehen, so steht der Verkäufer dem Käufer gegenüber hierfür in der Haftung. Der Käufer kann eine Ersatzlieferung verlangen oder den Widerruf des Kaufs erklären.
Rechtliche Schritte bei Nichterhalt der Ware
Wenn Verbraucher die bestellte Ware nicht erhalten, sollten sie folgende Schritte unternehmen:
- Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer: Zunächst sollten Verbraucher den Verkäufer schriftlich per E-Mail oder Brief kontaktieren, um ihn zur Lieferung der Ware aufzufordern. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen wie Bestellnummer, Datum der Bestellung und eine Beschreibung der bestellten Ware anzugeben.
- Fristsetzung: Falls der Verkäufer nicht sofort reagiert, sollten Verbraucher eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen. Eine Frist von 14 Tagen ist in der Regel ausreichend. In der Fristsetzung sollte klar formuliert werden, dass nach Ablauf der Frist weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
- Einschaltung eines Rechtsanwalts: Reagiert der Verkäufer auch nach Ablauf der gesetzten Frist nicht, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Anwalt kann den Verkäufer nochmals zur Lieferung auffordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wie z.B. eine Klage auf Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadensersatz.
- Meldung bei der Verbraucherzentrale: Verbraucher sollten den Fall auch bei der zuständigen Verbraucherzentrale melden. Die Verbraucherzentrale kann Unterstützung bieten und den Fall dokumentieren, was für weitere rechtliche Schritte hilfreich sein kann.
- Anzeige bei der Polizei: Wenn der Verdacht auf Betrug besteht, sollten Verbraucher eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Dies ist besonders wichtig, wenn der Verkäufer nicht erreichbar ist oder es Hinweise darauf gibt, dass es sich um einen betrügerischen Anbieter handelt.
Durch diese Schritte können Verbraucher ihre Rechte geltend machen und sich gegen betrügerische Verkäufer zur Wehr setzen.
Melde- und Beschwerdestellen für Fake Shops
Wer zum Opfer eines Fake Shops wurde, dem stehen verschiedene Melde- sowie auch Beschwerdestellen zur Verfügung. Zu nennen ist hierbei in erster Linie die regional zuständige Verbraucherzentrale, die für derartige Meldungen respektive Beschwerden auf ihrer Internetpräsenz eigens ein entsprechendes Formular eingerichtet hat.
Schritte zur Rückforderung von Zahlungen
Das Hauptanliegen eines Verbrauchers, der auf einen Fake Shop hereingefallen ist, liegt in erster Linie in der Rückforderung der geleisteten Zahlung. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Kontaktaufnahme mit dem Zahlungsdienstleister
Die Kontaktaufnahme mit dem Zahlungsdienstleister sollte stets als erste Maßnahme erfolgen, da für diesen Schritt eine gewisse Eile geboten ist. Je schneller diese Kontaktaufnahme erfolgt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Rückabwicklung der Zahlung.
Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlungen
Sollte die Zahlung an den Fake Shop mittels Kreditkarte erfolgt sein, so ist die Rückabwicklung relativ simpel. Dank des Chargeback-Verfahrens ist in der gängigen Praxis ein einfacher Anruf bei dem Kreditkartenanbieter ausreichend. Dieser Anruf sollte jedoch umgehend erfolgen.
Rückerstattung bei Lastschrift und PayPal-Zahlungen
Sofern die Zahlung des Einkaufs im Fake Shop mittels einer Lastschrift erfolgte hat der Käufer acht Wochen Zeit für die Rückabwicklung. Es sollte jedoch nicht abgewartet werden, sondern vielmehr direkt nach der Kenntnisnahme des Betruges der Kontakt mit der Bank erfolgen. Bei PayPal-Zahlungen kann der Kundendienst des externen Drittzahlungsanbieters über die entsprechenden Funktionen des eigenen PayPal-Kontos erreicht werden.
Einschaltung von Rechtsanwälten und Inkassodiensten
Sofern der Betreiber des Fake Shops bekannt ist und nicht auf die Kontaktaufnahme reagiert, kann auch mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts die Angelegenheit rechtlich geklärt werden. Der Vorteil hierbei liegt in dem Umstand, dass der Betreiber des Fake Shops in derartigen Fällen die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit erkennt und keinerlei weitergehenden rechtliche Schritte des Kunden riskieren möchte. Der Auftrag an Inkassodienste sollte als letzter Schritt angesehen werden, wenn der Verbraucher einen berechtigten Anspruch gegenüber dem Betreiber des Fake Shops hat und dieser auch mittels eines Titels untermauert wurde.
Anzeige bei der Polizei und Strafanzeige wegen Betrugs
Ein Fake Shop verfolgt stets betrügerische Absichten und soll Kunden täuschen. Selbst dann, wenn dies lediglich mit kleineren Geldbeträgen gelingt, sollte das Opfer eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten. Die Strafanzeige wegen Betruges kann dazu beitragen, dass der Fake Shop künftig keine Opfer mehr finden kann.
Fazit
Jeder Verbraucher, der im Internet einen Einkauf bei einem Shop tätigt, geht stets von einem seriösen Anbieter aus. Bedauerlicherweise gibt es im Internet auch Fake Shops, die sehr viel Ärger verursachen können. Der Verbraucher hat jedoch bei einem Online Einkauf Verbraucherrechte und kann sich gegen einen Fake Shop zur Wehr setzen. Im Zweifel sollte der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt angetreten werden.