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Auffahren bei plötzlicher Gefahrenbremsung des Vorausfahrenden – Haftungsverteilung

Sekunden der Unaufmerksamkeit und ein folgenschwerer Auffahrunfall in Bochum: Wer trägt die Schuld, wenn eine plötzliche Bremsung die Kettenreaktion auslöst? Ein Gerichtsurteil rückt nun die Frage in den Fokus, wie viel Abstand und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr wirklich Leben und – im wahrsten Sinne des Wortes – Geld wert sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Bochum
  • Datum: 07.06.2023
  • Aktenzeichen: 4 O 238/22
  • Verfahrensart: Schadensersatzklage aus Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Am 31.07.2021 um ca. 23:54 Uhr ereignete sich auf der Q.-straße in F. ein Unfall, bei dem der Kläger in einen Auffahrunfall verwickelt wurde, nachdem der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer eine plötzliche Gefahrenbremsung vorgenommen hatte.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall infolge einer plötzlichen Gefahrenbremsung und die Frage, inwieweit die Beklagte für den entstandenen Schaden einzustehen hat.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 7.658,82 EUR nebst Zinsen seit dem 16.10.2022 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800,39 EUR zu zahlen. Zudem trägt sie die Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages.
    • Folgen: Die Beklagte muss die festgesetzten Zahlungen und Kosten übernehmen. Das Urteil konkretisiert die Haftungsregelung bei Auffahrunfällen aufgrund plötzlicher Gefahrenbremsungen und wirkt als Präzedenzfall für vergleichbare Fälle.

Der Fall vor Gericht


Auffahrunfall in Bochum: Gericht entscheidet über Haftung nach Gefahrenbremsung

Unfall auf einer Straße in Bochum: Ein BMW kollidiert mit einem haltenden Volkswagen Golf.
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall in Bochum | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht Bochum fällte am 7. Juni 2023 ein Urteil in einem Fall, der sich mit der Frage der Haftungsverteilung nach einem Auffahrunfall befasst. Im Zentrum stand ein Verkehrsunfall, der sich ereignete, nachdem der vorausfahrende PKW-Fahrer eine plötzliche Bremsung einleiten musste. Das Gericht musste klären, inwieweit der Auffahrende für den entstandenen Schaden verantwortlich ist und ob die Bremsung des Vorausfahrenden eine Rolle spielt. Das Urteil des Landgerichts Bochum (Az.: 4 O 238/22) ist nun veröffentlicht und gibt Aufschluss über die juristische Bewertung solcher Verkehrssituationen.

Unfallhergang in Bochum- Innenstadt: Plötzliches Bremsmanöver führt zu Kollision

Der Unfall ereignete sich am 31. Juli 2021 in Bochum. Ein BMW-Fahrer befuhr die Q-Straße, als ein vor ihm fahrender Ford Fiesta an einer Einmündung zur P-Straße anhielt. Hinter dem BMW fuhr ein VW Touareg. Laut Aussage des BMW-Fahrers musste er eine Vollbremsung einleiten und gleichzeitig ein Ausweichmanöver starten, weil der Ford Fiesta unerwartet aus einer Einfahrt auf die Q-Straße eingebogen sei. Der nachfolgende VW Touareg konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den BMW auf.

Streit um die Unfallursache: Vorfahrtverletzung oder Fehlverhalten des Vorausfahrenden?

Die Darstellung des Unfallhergangs durch die Beteiligten unterschied sich erheblich. Der BMW-Fahrer argumentierte, dass die plötzliche Einfahrt des Ford Fiesta die Notbremsung erforderlich gemacht habe und somit ursächlich für den Auffahrunfall mit dem VW Touareg gewesen sei. Der Fahrer des Ford Fiesta bestritt eine Vorfahrtverletzung. Er gab an, lediglich angehalten zu haben, um ein Navigationsziel einzugeben und noch nicht in den fließenden Verkehr eingefahren zu sein. Die Versicherung des VW Touareg argumentierte, das Unfallgeschehen sei für ihren Fahrer unabwendbar gewesen.

Schadensersatzforderung des BMW-Fahrers: Reparaturkosten und Wertminderung

Der BMW-Fahrer machte als Halter und Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung des VW Touareg geltend. Ein Gutachten stellte einen Totalschaden am BMW fest. Der Kläger forderte den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, Sachverständigenkosten, Kosten für das Auslesen des Fehlerspeichers, Standgebühren und eine Kostenpauschale. Insgesamt belief sich die Schadensersatzforderung auf 7.658,82 EUR.

Das Urteil des Landgerichts Bochum: Volle Haftung des Auffahrenden

Das Landgericht Bochum gab dem Kläger Recht und verurteilte die Versicherung des VW Touareg zur Zahlung des geforderten Schadensersatzes in voller Höhe zuzüglich Zinsen. Auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten muss die Beklagte übernehmen. Das Gericht begründete seine Entscheidung maßgeblich mit dem Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden.

Beweis des ersten Anscheins: Sicherheitsabstand und Aufmerksamkeitspflicht

Das Gericht führte aus, dass bei einem Auffahrunfall im fließenden Verkehr grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden spricht. Dieser Anscheinsbeweis greift, weil ein Auffahrender in der Regel entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hat, unaufmerksam war oder zu langsam reagiert hat. Diese Grundsätze sind in § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert, der vorschreibt, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass auch bei plötzlichem Bremsen ein rechtzeitiges Anhalten möglich ist.

Keine Entkräftung des Anscheinsbeweises: Unabwendbares Ereignis nicht gegeben

Die Beklagte konnte den Anscheinsbeweis nach Ansicht des Gerichts nicht entkräften. Das Gericht sah das Unfallgeschehen nicht als Unabwendbares Ereignis für den Fahrer des VW Touareg an. Die Argumentation der Beklagten, die plötzliche Bremsung des BMW-Fahrers sei unvorhersehbar gewesen, überzeugte das Gericht nicht. Denn auch eine plötzliche Bremsung des Vorausfahrenden gehört zu den typischen Gefahrensituationen im Straßenverkehr, auf die sich ein Kraftfahrer einstellen muss.

Keine Mitschuld des Vorausfahrenden: Notbremsung als adäquate Reaktion

Das Gericht sah auch keine Anhaltspunkte für eine Mitschuld des BMW-Fahrers. Die Notbremsung und das Ausweichmanöver des BMW-Fahrers waren nach der Darstellung des Klägers eine adäquate Reaktion auf die vermeintliche Vorfahrtverletzung des Ford Fiesta. Da die Beklagte die Darstellung des Klägers zum Unfallhergang nicht widerlegen konnte, ging das Gericht von der Richtigkeit dieser Darstellung aus. Ob tatsächlich eine Vorfahrtverletzung des Ford Fiesta vorlag, war für die Entscheidung im Verhältnis zum auffahrenden VW Touareg nicht ausschlaggebend, da die Reaktion des BMW-Fahrers – die Gefahrenbremsung – in jedem Fall als verkehrsgerecht angesehen wurde.

Bedeutung für Betroffene: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen und Sorgfaltspflichten

Das Urteil des Landgerichts Bochum verdeutlicht die hohe Bedeutung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfällen. Es zeigt, dass in solchen Fällen die volle Haftung in der Regel beim Auffahrenden liegt. Autofahrer sind angehalten, stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten und aufmerksam zu fahren, um auch auf unerwartete Bremsmanöver des Vorausfahrenden reagieren zu können. Auch plötzliche Bremsungen des Vordermanns gehören zum typischen Verkehrsgeschehen und entbinden den Nachfolgenden nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Für Geschädigte eines Auffahrunfalls bedeutet dies in der Regel eine gute Ausgangsposition für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers. Es ist jedoch wichtig, den Unfallhergang präzise zu dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen zu benennen, um die eigene Position zu stärken.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei einer Gefahrenbremsung des Vorausfahrenden geht das Gericht nicht automatisch von einem unabwendbaren Ereignis für den Auffahrenden aus und sieht den Anscheinsbeweis gegen ihn als nicht widerlegt an. Das Urteil betont, dass auch bei einer plötzlichen Vollbremsung des Vordermanns der nachfolgende Fahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten und aufmerksam bleiben muss, um rechtzeitig bremsen zu können. Verkehrsteilnehmer, die auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffahren, haben daher grundsätzlich für die entstandenen Schäden aufzukommen, sofern sie nicht beweisen können, dass der Unfall auch bei höchstmöglicher Sorgfalt unvermeidbar war.

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Haftungsfragen nach einem Auffahrunfall in Bochum?

Die rechtlichen Aspekte rund um die Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall, insbesondere nach einer plötzlichen Bremsung, stellen viele Betroffene vor unerwartete Herausforderungen. Unterschiedliche Unfallhergänge und widersprüchliche Darstellungen können zu komplexen Fragen führen, die einer präzisen und sachlichen Überprüfung bedürfen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die wesentlichen Umstände Ihres Falles klar zu analysieren und Ihre Position nachvollziehbar darzustellen. Vertrauen Sie auf eine fundierte und verständliche Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte unter Berücksichtigung der geltenden Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr sachgerecht zu evaluieren.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „Anscheinsbeweis“ bei einem Auffahrunfall und wie wirkt er sich auf meine Haftung aus?

Der Anscheinsbeweis ist ein juristisches Instrument, das bei Auffahrunfällen eine zentrale Rolle spielt. Er besagt, dass bei einem typischen Auffahrunfall zunächst von einem Verschulden des auffahrenden Fahrzeugs ausgegangen wird.

Bedeutung des Anscheinsbeweises

Wenn Sie auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffahren, spricht der erste Anschein dafür, dass Sie als Auffahrender schuld sind. Das Gericht geht davon aus, dass Sie entweder:

  • den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben
  • unaufmerksam waren
  • mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren sind

Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf der Autobahn und stoßen plötzlich mit dem Fahrzeug vor Ihnen zusammen. In diesem Fall würde der Anscheinsbeweis zunächst zu Ihren Lasten sprechen.

Auswirkungen auf Ihre Haftung

Der Anscheinsbeweis hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Haftung. Grundsätzlich bedeutet er, dass Sie als Auffahrender allein und in voller Höhe für den Schaden haften. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da Sie nicht nur für Ihren eigenen Schaden, sondern auch für den Schaden am vorausfahrenden Fahrzeug aufkommen müssen.

Möglichkeiten zur Entkräftung des Anscheinsbeweises

Trotz der starken Position des Anscheinsbeweises haben Sie als Auffahrender die Möglichkeit, diesen zu entkräften. Dafür müssen Sie Tatsachen vorbringen und beweisen, die einen atypischen Geschehensablauf nahelegen.

Beispiele für solche atypischen Situationen könnten sein:

  • Der Vorausfahrende hat ohne zwingenden Grund plötzlich stark gebremst
  • Es lag ein Abwürgen des Motors mit sofortigem Stillstand des vorausfahrenden Fahrzeugs vor
  • Der Vorausfahrende hat unmittelbar vor dem Unfall die Spur gewechselt

Wenn Sie eine solche Situation nachweisen können, wird der Anscheinsbeweis erschüttert. In diesem Fall müsste der Vorausfahrende beweisen, dass Sie tatsächlich schuld am Unfall sind.

Rechtliche Grundlagen und Beweislast

Der Anscheinsbeweis basiert auf jahrzehntelanger Rechtsprechung und wird insbesondere im Verkehrsrecht häufig angewendet. Er stützt sich auf die allgemeine Lebenserfahrung, dass Auffahrunfälle in der Regel auf ein Fehlverhalten des Auffahrenden zurückzuführen sind.

Beachten Sie: Die Beweislast liegt zunächst bei Ihnen als Auffahrendem. Sie müssen den atypischen Geschehensablauf nicht nur behaupten, sondern auch beweisen können. Gelingt Ihnen dies, kehrt sich die Beweislast um, und der Vorausfahrende muss Ihr Verschulden nachweisen.

Praktische Konsequenzen für Sie

Um Ihre Position im Falle eines Auffahrunfalls zu stärken, sollten Sie:

  • Stets ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten
  • Aufmerksam fahren und Ablenkungen vermeiden
  • Ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen
  • Im Falle eines Unfalls alle relevanten Umstände sorgfältig dokumentieren (z.B. durch Fotos, Zeugenaussagen)

Durch diese Maßnahmen minimieren Sie nicht nur das Unfallrisiko, sondern verbessern auch Ihre Chancen, den Anscheinsbeweis zu entkräften, falls es doch zu einem Auffahrunfall kommt.


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Welche Rolle spielt der Sicherheitsabstand bei der Haftungsfrage nach einem Auffahrunfall?

Der Sicherheitsabstand spielt eine entscheidende Rolle bei der Haftungsfrage nach einem Auffahrunfall. Wenn Sie als Auffahrender den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben, haften Sie in der Regel vollständig für den entstandenen Schaden.

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO müssen Sie als Fahrzeugführer einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Dieser Abstand muss so groß sein, dass Sie auch dann hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug anhalten können, wenn dieses plötzlich bremst.

Bemessung des Sicherheitsabstands

In der Praxis gilt als Faustregel:

  • Innerorts: Der Abstand sollte der in einer Sekunde zurückgelegten Strecke entsprechen. Bei 50 km/h bedeutet dies etwa 15 Meter oder drei Pkw-Längen.
  • Außerorts und auf Autobahnen: Hier sollte der Abstand der in zwei Sekunden zurückgelegten Strecke entsprechen. Bei 100 km/h wären das etwa 50 Meter.

Auswirkungen auf die Haftung

Wenn Sie diesen Sicherheitsabstand nicht einhalten und es kommt zu einem Auffahrunfall, greift der sogenannte Anscheinsbeweis. Das bedeutet, dass zunächst davon ausgegangen wird, dass Sie als Auffahrender den Unfall durch Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands, Unaufmerksamkeit oder unangepasste Geschwindigkeit verursacht haben.

In solchen Fällen tragen Sie als Auffahrender in der Regel die volle Haftung für den Unfall. Nur wenn Sie nachweisen können, dass der Vordermann ohne triftigen Grund und nicht verkehrsgerecht gebremst hat, kann sich die Haftungsverteilung zu Ihren Gunsten ändern.

Besondere Situationen

Es gibt Fälle, in denen die Haftung trotz Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands geteilt werden kann:

  • Wenn die Bremslichter des Vordermanns defekt waren, kann dies zu einer Haftungsteilung führen.
  • Bei einem plötzlichen Spurwechsel des Vordermanns ohne erkennbaren Grund kann ebenfalls eine geteilte Haftung in Betracht kommen.

Beachten Sie: Selbst wenn der Vordermann ein Mitverschulden trägt, wird Ihre Haftung als Auffahrender in der Regel überwiegen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Auffahrunfällen auf Autobahnen grundsätzlich von einem Verschulden des Auffahrenden auszugehen ist.

Um Auffahrunfälle zu vermeiden und Ihre Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Sie stets auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten. Dieser gibt Ihnen nicht nur die nötige Reaktionszeit im Notfall, sondern schützt Sie auch vor potenziellen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls.


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Kann ich eine Mitschuld bekommen, wenn der Vorausfahrende unerwartet oder stark bremst?

Ja, Sie können eine Mitschuld bekommen, wenn der Vorausfahrende unerwartet oder stark bremst. Die Schuldfrage hängt jedoch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.

Grundsätzliche Haftung bei Auffahrunfällen

Bei Auffahrunfällen gilt zunächst der Anscheinsbeweis zugunsten des Vorausfahrenden. Das bedeutet, dass der Auffahrende in der Regel als schuldig gilt, da angenommen wird, dass er nicht genügend Abstand gehalten oder nicht aufmerksam genug gefahren ist.

Ausnahmen von der Regel

Es gibt jedoch Situationen, in denen der Vorausfahrende eine Mitschuld oder sogar die volle Schuld am Unfall tragen kann:

  1. Grundlose Vollbremsung: Wenn der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund stark abbremst, verstößt er gegen § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem Fall kann ihm eine Mitschuld zugesprochen werden.
  2. Plötzliches Abbremsen mit Grund: Bremst der Vorausfahrende wegen eines Hindernisses (z.B. Kind oder großes Tier auf der Straße), gilt dies als gerechtfertigt. Hier liegt die Schuld beim Auffahrenden.
  3. Defekte Bremslichter: Können Sie beweisen, dass die Bremslichter des Vorausfahrenden nicht funktionierten, kann Ihre Haftung reduziert oder ausgeschlossen werden.
  4. Spurwechsel vor dem Unfall: Ist der Vorausfahrende kurz vor dem Unfall sehr knapp vor Ihnen eingeschert, kann er unter Umständen sogar die volle Haftung tragen.

Auswirkungen auf den Schadensersatz

Die Feststellung einer Mitschuld hat erhebliche finanzielle Konsequenzen. Statt dass die Versicherung des Auffahrenden den gesamten Schaden übernimmt, wird dieser anteilig zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Die genaue Verteilung hängt vom Grad des jeweiligen Verschuldens ab und wird als Haftungsquote bezeichnet.

Beispiel: Wenn Ihnen eine Mitschuld von 40% zugesprochen wird, übernimmt Ihre Versicherung 40% des Schadens am Fahrzeug des Unfallgegners, während die gegnerische Versicherung 60% des Schadens an Ihrem Fahrzeug trägt.

Beweisführung und rechtliche Schritte

Um eine Mitschuld des Vorausfahrenden nachzuweisen, sind stichhaltige Beweise erforderlich. Dazu gehören Zeugenaussagen, Fotos vom Unfallort, Skizzen des Unfallhergangs oder gegebenenfalls ein Gutachten eines Sachverständigen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vorausfahrende eine Mitschuld trägt, sollten Sie direkt nach dem Unfall möglichst viele Informationen sammeln und dokumentieren. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Position bei der Schadensregulierung zu stärken.


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Was ist ein „unabwendbares Ereignis“ und wie beeinflusst es die Haftung bei einem Auffahrunfall?

Ein unabwendbares Ereignis im Straßenverkehr ist ein Vorfall, der selbst bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht zu vermeiden gewesen wäre. Es handelt sich um eine Situation, in der weder der Halter noch der Fahrer des Fahrzeugs den Unfall durch angemessene Vorsicht hätten verhindern können.

Definition und rechtliche Grundlagen

Nach § 17 Abs. 3 StVG ist die Haftung bei Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Schaden durch ein Ereignis verursacht wurde, das nicht auf einem Fehler der Fahrzeugbeschaffenheit oder einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht. Zudem müssen der Halter, der Fahrer und andere mit dem Betrieb des Fahrzeugs beschäftigte Personen die erforderliche Sorgfalt beachtet haben.

Anforderungen an ein unabwendbares Ereignis

Um als unabwendbares Ereignis zu gelten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Schaden muss ohne jegliches Verschulden des Fahrers bzw. Halters eingetreten sein.
  • Es muss eine umsichtige, vorausschauende und reaktionsschnelle Fahrweise vorliegen.
  • Der Fahrer muss sich wie ein „Idealfahrer“ verhalten haben, der in der konkreten Gefahrensituation sachgemäß und geistesgegenwärtig handelt.

Wenn Sie in einen Auffahrunfall verwickelt sind, ist es wichtig zu wissen, dass die Unabwendbarkeit nicht bedeutet, dass der Unfall absolut unvermeidbar war. Vielmehr geht es darum, dass er auch bei äußerster Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können.

Auswirkungen auf die Haftung

Bei einem Auffahrunfall kann ein unabwendbares Ereignis die Haftung beeinflussen:

  • Haftungsausschluss: Wenn Sie nachweisen können, dass der Unfall ein unabwendbares Ereignis war, kann dies zu einem Ausschluss Ihrer Haftung führen.
  • Beweislast: Die Beweislast für die Unabwendbarkeit liegt bei Ihnen als Fahrer oder Halter des auffahrenden Fahrzeugs. Sie müssen darlegen, dass Sie sich wie ein Idealfahrer verhalten haben und der Unfall dennoch nicht zu vermeiden war.

Wichtig: Bei einem Auffahrunfall wird in der Regel vermutet, dass der Auffahrende nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Um sich auf ein unabwendbares Ereignis zu berufen, müssen Sie daher besonders stichhaltige Gründe vorbringen.

Beispiele für unabwendbare Ereignisse

Ein unabwendbares Ereignis könnte vorliegen, wenn:

  • Ein Gegenstand plötzlich und unvorhersehbar auf die Fahrbahn fällt.
  • Ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne zwingenden Grund und völlig überraschend eine Vollbremsung durchführt.
  • Extreme und unerwartete Wetterbedingungen auftreten, die selbst bei vorsichtigster Fahrweise zu einem Unfall führen.

Bedenken Sie, dass die Anerkennung eines unabwendbaren Ereignisses sehr strenge Voraussetzungen hat. In den meisten Fällen wird ein Auffahrunfall nicht als unabwendbar eingestuft, da von Ihnen als Fahrer erwartet wird, dass Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten und auf plötzliche Bremsmanöver vorbereitet sind.


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Welche Beweise benötige ich, um meine Position nach einem Auffahrunfall zu stärken?

Nach einem Auffahrunfall sind aussagekräftige Beweise entscheidend, um Ihre Position zu stärken und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Folgende Beweismittel sollten Sie unbedingt sichern:

Fotodokumentation

Machen Sie umfassende Fotos von der Unfallstelle. Fotografieren Sie die Fahrzeuge diagonal von vorn und hinten, sodass pro Aufnahme zwei Fahrzeugseiten sichtbar sind. Achten Sie darauf, die Endposition der Fahrzeuge, Beschädigungen und die Verkehrssituation (z.B. Ampeln, Fahrbahnmarkierungen) festzuhalten. Detailaufnahmen von Schäden, insbesondere kleine Beschädigungen wie Haarrisse, sind ebenfalls wichtig.

Zeugenaussagen

Notieren Sie sich die Kontaktdaten unbeteiligter Zeugen. Bitten Sie diese, ihre Beobachtungen kurz schriftlich festzuhalten. Neutrale Zeugenaussagen haben vor Gericht besonderes Gewicht und können den Unfallhergang glaubwürdig bestätigen.

Polizeibericht

Fordern Sie eine Kopie des Polizeiberichts an, sobald dieser verfügbar ist. Der Bericht enthält wichtige Informationen wie Unfallskizzen, Aussagen der Beteiligten direkt nach dem Unfall und mögliche Hinweise auf Bremsmanöver.

Unfallprotokoll

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht sorgfältig aus. Dieses standardisierte Formular hilft, alle relevanten Informationen strukturiert zu erfassen und kann später als wichtiges Beweismittel dienen.

Technische Beweise

Achten Sie auf Bremsspuren oder Flüssigkeitsaustritte am Unfallort. Diese können wichtige Hinweise auf den Unfallhergang geben. Wenn möglich, markieren Sie die Endstandorte der Fahrzeuge mit Kreide, bevor sie entfernt werden.

Medizinische Dokumentation

Bei Personenschäden ist eine umfassende ärztliche Dokumentation unerlässlich. Lassen Sie sich alle Verletzungen und Beschwerden attestieren, auch wenn sie zunächst geringfügig erscheinen.

Wenn Sie diese Beweise sorgfältig sammeln und dokumentieren, stärken Sie Ihre Position erheblich. Im Streitfall können diese Informationen ausschlaggebend sein, um die Schuldfrage zu klären und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Denken Sie daran: Je mehr relevante Beweise Sie haben, desto besser können Sie Ihre Interessen vertreten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Anscheinsbeweis

Der Anscheinsbeweis ist eine besondere Beweisregel im Zivilprozess, die auf einer Lebenserfahrung basiert, nach der ein typischer Geschehensablauf auf eine bestimmte Ursache oder ein bestimmtes Verschulden schließen lässt. Bei Auffahrunfällen gilt typischerweise der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, weil nach allgemeiner Lebenserfahrung ein zu geringer Sicherheitsabstand oder mangelnde Aufmerksamkeit vorliegt. Gemäß § 286 ZPO kann dieser Anschein nur durch den Nachweis eines atypischen Geschehensablaufs entkräftet werden.

Beispiel: Bei einem klassischen Auffahrunfall spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende entweder zu dicht aufgefahren ist oder unaufmerksam war. Um diesen Anschein zu widerlegen, müsste er beweisen, dass der Unfall trotz vorschriftsmäßigen Verhaltens unvermeidbar war.


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Unabwendbares Ereignis

Ein unabwendbares Ereignis bezeichnet im Verkehrsrecht einen Umstand, bei dem selbst ein idealer Fahrer mit höchster Sorgfalt den Unfall nicht hätte vermeiden können. Gemäß § 17 Abs. 3 StVG führt ein solches Ereignis zum Ausschluss der Haftung, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt beachtet hat. Diese Regelung bietet eine der wenigen Möglichkeiten, sich von der Haftung beim Auffahrunfall zu befreien.

Beispiel: Ein plötzlich auf die Straße springendes Tier oder ein ohne Vorwarnung ausfallendes Bremslicht des Vorausfahrenden könnte unter bestimmten Umständen ein unabwendbares Ereignis darstellen – jedoch reicht eine normale Gefahrenbremsung des Vordermanns laut Urteil dafür nicht aus.


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Gefahrenbremsung

Eine Gefahrenbremsung bezeichnet eine plötzliche und intensive Bremsung, die aufgrund einer unerwarteten Gefahrensituation erforderlich wird. Sie ist nach § 4 StVO grundsätzlich zulässig, wenn eine Gefahr anders nicht abzuwenden ist. Im Verkehrsrecht ist relevant, dass selbst bei einer plötzlichen Gefahrenbremsung des Vorausfahrenden der nachfolgende Fahrer so viel Abstand halten muss, dass er noch rechtzeitig anhalten kann, wie sich aus § 4 Abs. 1 StVO (Abstandsgebot) ergibt.

Beispiel: Wenn ein Kind plötzlich auf die Straße läuft und der vorausfahrende Fahrzeugführer eine Vollbremsung einleitet, handelt es sich um eine rechtmäßige Gefahrenbremsung. Der nachfolgende Verkehr muss dennoch in der Lage sein, rechtzeitig anzuhalten.


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Haftungsverteilung

Die Haftungsverteilung bezeichnet die rechtliche Zuordnung der Verantwortung für Schäden nach einem Unfall zwischen den beteiligten Parteien. Sie richtet sich im Verkehrsrecht nach den §§ 7, 17, 18 StVG sowie § 254 BGB und berücksichtigt sowohl die Betriebsgefahr der Fahrzeuge als auch das Verschulden der Beteiligten. Bei der Entscheidung über die Haftungsquote werden alle Umstände des Einzelfalls wie Fahrweise, Verkehrsverstöße und Verursachungsbeiträge abgewogen.

Beispiel: Fährt ein Fahrzeug auf ein vorausfahrendes auf, das eine Gefahrenbremsung durchführt, könnte das Gericht eine Haftungsverteilung von 100% zu Lasten des Auffahrenden festlegen, wenn dieser keinen ausreichenden Abstand eingehalten hat.


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Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche sind rechtliche Forderungen eines Geschädigten auf finanzielle Kompensation für erlittene Nachteile. Im Verkehrsrecht basieren diese Ansprüche primär auf § 7 StVG (Gefährdungshaftung des Halters) und § 823 BGB (deliktische Haftung). Sie umfassen sowohl materielle Schäden (Reparaturkosten, Wertminderung) als auch immaterielle Schäden (Schmerzensgeld). Die Durchsetzung erfolgt oft über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers gemäß § 115 VVG.

Beispiel: Nach einem Auffahrunfall kann der geschädigte Fahrzeughalter Reparaturkosten (7.658,82 EUR im vorliegenden Fall), Nutzungsausfall und bei Verletzungen auch Schmerzensgeldzahlungen geltend machen.


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Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind Aufwendungen für anwaltliche Tätigkeiten, die vor einer Klageerhebung entstehen, etwa für Beratung, Korrespondenz mit der Gegenseite oder außergerichtliche Vergleichsverhandlungen. Diese Kosten sind als Schadensposition gemäß § 249 BGB erstattungsfähig, wenn sie zur Rechtsverfolgung notwendig und angemessen waren. Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert.

Beispiel: Wenn ein Geschädigter nach einem Unfall einen Anwalt mit der Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragt, der Schriftverkehr mit der Versicherung führt, können diese Kosten (im Urteil: 800,39 EUR) als Teil des Schadensersatzes gefordert werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO – Abstand: Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden ein rechtzeitiges Anhalten möglich ist, um Auffahrunfälle zu vermeiden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Zeuge J. hat möglicherweise gegen diese Vorschrift verstoßen, da er auf das Fahrzeug des Klägers auffuhr, nachdem dieser aufgrund

Das vorliegende Urteil


LG Bochum – Az.: 4 O 238/22 – Urteil vom 07.06.2023


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