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Fahrzeugbeschädigung durch Duplexgarage – Haftung

In München wurde ein BMW auf einem Duplexparkplatz durch eine automatische Hebeanlage beschädigt. Das Amtsgericht hat nun entschieden, wer für den Schaden aufkommen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht München
  • Datum: 18.03.2024
  • Aktenzeichen: 132 C 17221/22 (2)
  • Verfahrensart: Schadensersatzklage
  • Rechtsbereiche: Deliktsrecht, Eigentumsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines Pkws der Marke B. Der Kläger argumentiert, dass die Beklagte aufgrund der Vernachlässigung ihrer Verkehrssicherungspflichten für die Schäden an seinem Fahrzeug verantwortlich ist, die durch eine fehlende Warnung vor der automatischen Bewegung der Duplexgarage verursacht wurden.
  • Beklagte: Wohnungseigentumsgemeinschaft, die für die Wartung und Verkehrssicherung der Hebeanlagen in der Tiefgarage verantwortlich ist. Die Beklagte bestreitet ihre Haftung und behauptet, dass ordnungsgemäßes Parken gemäß der Bedienungsanleitung Schäden verhindert hätte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger mietete einen Duplexstellplatz in einer Tiefgarage, die im Eigentum der Beklagten steht. Schäden am Fahrzeug des Klägers, verursacht durch die Bewegung eines Rolltors in Kombination mit der Hebeanlage, führten zu einer Klage auf Schadensersatz. Die Klägerseite gibt an, dass fehlende Warnhinweise zu den Schäden führten.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage ist, ob die Beklagte ausreichend auf die mögliche Gefahrenquelle hingewiesen hat, die durch die automatische Bewegung der Duplexanlage ohne bewusstes Zutun des Nutzers entsteht.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht entschied dem Grunde nach zu Gunsten des Klägers. Die Beklagte ist verpflichtet, Schadensersatz für die Reparaturkosten sowie die Anwaltskosten zu zahlen, die sich aus der Verfolgung dieser Ansprüche ergeben.
  • Begründung: Die fehlenden Warnhinweise zu den speziellen Risiken, wie z.B. der automatischen Bewegung des Duplexstellplatzes und die räumlichen Gegebenheiten, stellen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten dar. Diese Umstände führten ursächlich zu den Schäden am Fahrzeug des Klägers.
  • Folgen: Die Beklagte muss dem Kläger Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeugs und die Anwaltskosten leisten. Eine endgültige Entscheidung zur Schadenshöhe steht noch aus, wird aber durch das Zwischenurteil vorbereitet. Ein Vergleich wurde nicht erreicht, dennoch wird die Klärung der Haftung dem Grunde nach möglicherweise ein Umdenken der Beklagten induzieren, um eine kostspielige Beweiserhebung zu vermeiden.

Rechte und Pflichten bei Fahrzeugschäden in Duplexgaragen: Was Betroffene wissen müssen

Fahrzeugschäden in Garagen gehören leider zum Alltag vieler Autobesitzer. Ob beim Ein- oder Ausparken, beim Rangieren oder durch unachtsame Bewegungen – Unfälle und Beschädigungen sind schnell passiert. Besonders knifflig werden solche Situationen in Duplexgaragen, wo enger Parkraum und komplexe räumliche Gegebenheiten das Risiko von Verkehrsunfällen und Stellplatzschäden erhöhen.

Die rechtlichen Aspekte solcher Garagenunfälle sind komplex und berühren Fragen der Eigentümerverantwortung, Versicherungsleistungen und Schadensersatzansprüche. Wer haftet, wenn ein Fahrzeug beschädigt wird? Welche Rechte haben Geschädigte, und wie können sie ihre Ansprüche durchsetzen? Der folgende Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte in solchen Situationen entscheiden und welche Anforderungen an Garagennutzer gestellt werden.

Der Fall vor Gericht


Schadensersatzpflicht bei automatischer Parkplatz-Hebeanlage

Beschädigter BMW unter Duplexheber in Tiefgarage mit Warnschild zur maximalen Fahrzeughöhe.
Haftung für Fahrzeugschäden in Duplexgarage | Symbolfoto: Flux gen.

Das Amtsgericht München hat in einem Zwischenurteil die grundsätzliche Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Fahrzeugschäden durch eine automatische Duplexparker-Anlage festgestellt. Der Eigentümer eines BMW hatte beide Ebenen eines Duplexstellplatzes in einer Tiefgarage angemietet und seinen Wagen regelmäßig auf der oberen Ebene geparkt.

Automatische Synchronisation führt zu Beschädigung

Im Februar 2022 wurde das Fahrzeug beschädigt, als die Hebeanlage ohne Zutun des Eigentümers nach oben fuhr. Dabei kam es zu einer Kollision zwischen dem im oberen Bereich aufgerollten Garagentor und dem Fahrzeug. Der Antennenstummel wurde eingedrückt und zerkratzt, zudem entstanden Lackschäden am oberen Rand der Heckscheibe. Die Beschädigungen passten exakt zu den am Rolltor vorhandenen Schäden.

Mangelnde Warnung vor versteckten Gefahren

Das Gericht sah die Ursache in zwei gravierenden Versäumnissen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Zum einen fehlte ein Warnhinweis, dass sich die Duplexanlage automatisch und synchron mit Nachbarstellplätzen bewegen konnte – auch ohne Betätigung durch den Stellplatznutzer. Zum anderen wurde nicht darauf hingewiesen, dass das im oberen Bereich aufgerollte Tor den nutzbaren Raum derart einschränkte, dass selbst bei normalen Fahrzeugen mit Stufenheck eine Kollisionsgefahr bestand.

Bedienungsanleitung unzureichend

Die vorhandene Bedienungsanleitung stufte das Gericht als ungenügend ein. Sie bezog sich auf einen anderen Anlagentyp und enthielt für den oberen Parkplatz keinerlei Risikohinweise. Die bloße Aufforderung, den Duplexstellplatz „stets nach oben zu fahren“, erfüllte nicht die Anforderungen an eine wirksame Warnung vor den spezifischen Gefahren der Anlage.

Haftung dem Grunde nach bestätigt

Das Amtsgericht München bestätigte die grundsätzliche Schadensersatzpflicht der Eigentümergemeinschaft aus unerlaubter Handlung. Die Beklagte hätte durch geeignete Warnhinweise auf die besonderen Gefahren der von ihr betriebenen Hebeanlage aufmerksam machen müssen. Ein Mitverschulden des Fahrzeugeigentümers wurde verneint. Die genaue Schadenshöhe muss noch ermittelt werden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern von Tiefgaragenstellplätzen mit Duplexparksystemen. Es verdeutlicht, dass Eigentümergemeinschaften umfassende Verkehrssicherungspflichten haben und für Schäden haften, wenn keine ausreichenden Warnhinweise auf automatische Bewegungen oder versteckte Gefahren angebracht sind. Besonders wichtig ist die Feststellung, dass auch bei synchronisierten Parksystemen eine klare Aufklärungspflicht über mögliche Risiken besteht.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Nutzer einer Tiefgarage mit Duplexstellplätzen haben Sie Anspruch auf vollständige Information über alle Besonderheiten und Risiken der Parkanlage. Wenn Ihr Fahrzeug durch mangelhafte Beschilderung oder fehlende Warnhinweise beschädigt wird, können Sie die Eigentümergemeinschaft auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Beschädigung durch die automatische Bewegung einer benachbarten Parkplattform verursacht wurde. Die Kosten für die Reparatur sowie die anfallenden Anwaltskosten müssen dabei von der Eigentümergemeinschaft übernommen werden.

Benötigen Sie Hilfe?

Schaden an Ihrem Fahrzeug in einer Duplexgarage?

Das Urteil des Amtsgerichts München unterstreicht Ihre Rechte als Nutzer von Duplex-Parksystemen. Eigentümergemeinschaften tragen die Verantwortung für eine sichere und ausreichend beschilderte Parkanlage. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz, wenn Ihr Fahrzeug durch mangelhafte Warnhinweise oder die automatische Bewegung der Anlage beschädigt wurde. Prüfen Sie jetzt Ihre individuelle Situation und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Juristen beraten, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Verkehrssicherungspflichten haben Betreiber von Duplexgaragen?

Betreiber von Duplexgaragen tragen umfassende Verkehrssicherungspflichten, um Gefahren für Fahrzeuge und Nutzer zu minimieren. Diese Pflichten ergeben sich aus der Rechtsprechung und umfassen folgende Kernbereiche:

1. Technische Sicherheit und Wartung

Betreiber müssen sicherstellen, dass die Duplexanlage ordnungsgemäß funktioniert und regelmäßig gewartet wird. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Inspektionen der Hebebühnen, Hydraulik und Sicherheitssysteme durch Fachpersonal .
  • Beseitigung von baulichen Mängeln (z. B. zu niedrige Rampen oder enge Durchfahrten), die Schäden verursachen können .
  • Einhaltung der Herstellerangaben zur maximalen Belastung und Fahrzeuggröße .

Beispiel: Wenn eine Rampe zu niedrig ist und ein Fahrzeug beschädigt, haftet der Betreiber für den Schaden (LG Trier, Az. 1 S 49/01) .

2. Einweisung und Dokumentation

Nutzer müssen vor der ersten Benutzung ausführlich eingewiesen werden, z. B. zur korrekten Positionierung des Fahrzeugs oder Bedienung der Hebebühne. Fehlt diese Einweisung, haftet der Betreiber bei Schäden (AG München, Az. 425 C 12888/17) .

  • Die Einweisung sollte schriftlich dokumentiert werden, um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.

3. Beschilderung und Warnhinweise

Klare Hinweisschilder sind verpflichtend, um auf Gefahren oder Nutzungsregeln hinzuweisen. Dazu zählen:

  • Anweisungen wie „Achtung: Pkw ganz vorfahren“ .
  • Warnungen vor herabfallenden Gegenständen oder Höhenbeschränkungen.
  • Hinweise zur maximalen Fahrzeuggröße und Gewicht .

4. Kontrolle der Nutzer

Der Betreiber muss nicht aktiv überprüfen, ob Nutzer ihr Fahrzeug korrekt parken. Allerdings muss er sicherstellen, dass die Anlage so gestaltet ist, dass Fehlbedienungen vermieden werden (AG München, Az. 213 C 7493/15) .

5. Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen

Betreiber sollten Protokolle über Wartungen, Reparaturen und Einweisungen führen. Im Schadensfall muss nachgewiesen werden können, dass alle Pflichten erfüllt wurden .

Rechtliche Grundlagen

Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich aus § 823 BGB (Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht) und der DIN EN 14010 (Sicherheit von Maschinen) ab. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn ein Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nachgewiesen wird .

Praxis-Tipp: Wenn Sie eine Duplexgarage nutzen, achten Sie auf sichtbare Mängel (z. B. rostige Teile oder fehlende Warnschilder) und melden Sie diese umgehend dem Betreiber. Im Schadensfall können Fotos des Fahrzeugs und der Umgebung entscheidend sein .


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Wer haftet bei Schäden durch automatische Bewegungen einer Duplexgarage?

Die Haftung hängt davon ab, wer die Kontrolle über die Anlage hatte und ob Pflichten verletzt wurden. Grundlage ist § 823 BGB (Schadensersatzpflicht). Im Einzelnen:

Betreiber der Duplexgarage

Der Betreiber (z. B. Eigentümer oder Vermieter) haftet, wenn er Sicherungs- oder Wartungspflichten vernachlässigt hat. Beispiele:

  • Unzureichende Wartung der Hebeanlage, die zu technischen Defekten führt.
  • Fehlende Warnhinweise zur korrekten Nutzung.
  • Unklare Bedienungsanleitungen oder mangelnde Einweisung der Nutzer.

Ein Gericht entschied, dass der Betreiber haftet, wenn er keine regelmäßigen Sicherheitschecks durchführt und ein Schaden durch einen mechanischen Fehler entsteht.

Wartungsfirma

Die Wartungsfirma ist verantwortlich, wenn der Schaden auf mangelhafte Reparatur oder Inspektion zurückgeht. Beispiel:

  • Ein Hydraulikschaden tritt auf, weil die Firma ein defektes Bauteil nicht ersetzt hat. Hier muss der Geschädigte nachweisen, dass die Firma ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat.

Hersteller

Der Hersteller haftet nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn ein Konstruktions- oder Fabrikationsfehler vorliegt. Beispiel:

  • Die Steuerung der Anlage funktioniert aufgrund eines Softwarefehlers nicht sicher. In solchen Fällen muss der Geschädigte den Fehler nachweisen, oft durch ein Sachverständigengutachten.

Beweislastverteilung

  • Geschädigter muss zunächst beweisen, dass der Schaden ursächlich durch die Duplexgarage entstanden ist (z. B. durch Fotos, Zeugen).
  • Betreiber/Wartungsfirma/Hersteller müssen anschließend nachweisen, dass sie keine Pflichtverletzung begangen haben.

Beispiel: Wenn eine automatische Hebeanlage ohne erkennbaren Anlass ein Fahrzeug beschädigt, muss der Betreiber beweisen, dass die Anlage technisch einwandfrei gewartet wurde.


Praktische Tipps für Betroffene

  • Dokumentieren Sie den Schaden umgehend (Fotos, Protokoll des Vorfalls).
  • Fordern Sie die Herausgabe von Wartungsprotokollen der Anlage.
  • Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um die Ursache zu klären.

In einem Fall aus München wurde ein Betreiber verurteilt, weil er keine Nachweise über regelmäßige Wartung vorlegen konnte.


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Welche Anforderungen gelten für Warn- und Sicherheitshinweise in Duplexgaragen?

Für Warn- und Sicherheitshinweise in Duplexgaragen gelten strenge rechtliche und technische Vorgaben, um Schäden und Haftungsrisiken zu minimieren. Die Anforderungen umfassen:

1. Inhaltliche Mindeststandards

Sicherheitshinweise müssen konkrete Gefahren und verbindliche Nutzungsregeln abdecken. Dazu gehören:

  • Hinweise zur korrekten Positionierung des Fahrzeugs (z. B. „Fahrzeug vollständig einparken“)
  • Warnungen vor mechanischen Risiken beim Heben/Senken der Plattform
  • Verhaltensanweisungen bei Störungen oder ungewöhnlichen Geräuschen

Beispiel: Ein Schild mit der Aufschrift „Achtung – Vor dem Absenken der Plattform Fahrzeugposition prüfen!“ erfüllt diese Anforderung .

2. Platzierung und Sichtbarkeit

Hinweise müssen unmittelbar am Gefahrenort angebracht sein:

  • In Augenhöhe (ca. 1,60–1,80 m)
  • An allen Zugängen zur Garage
  • Direkt an der Bedienungsvorrichtung der Duplexanlage

Gerichte verlangen, dass Warnschilder „in geeigneter Höhe und Anzahl“ platziert werden, um selbst bei routinierten Abläufen wahrgenommen zu werden .

3. Technische Normen

Die Gestaltung der Hinweise muss DIN EN ISO 13857 (Sicherheitsabstände) und DIN EN 14010 (Maschinensicherheit) entsprechen. Dies umfasst:

  • Piktogramme für schnelle Erkennbarkeit
  • Rot-Gelb-Kontraste bei Warnhinweisen
  • Dauerhafte Wetterbeständigkeit der Beschilderung .

4. Rechtliche Verpflichtungen

Betreiber müssen doppelt absichern:

  • Schriftliche Nutzungsanweisungen bei Vertragsabschluss aushändigen
  • Regelmäßige Einweisungen für Mieter/Nutzer durchführen

Fehlt dies, haftet der Vermieter bei Schäden selbst dann, wenn der Nutzer sein Fahrzeug falsch parkt . Ein Urteil des AG München (Az. 213 C 7493/15) zeigt: Ohne Einweisung trägt der Vermieter 100 % des Schadensrisikos.

Praxistipp für Nutzer

Wenn Sie eine Duplexgarage nutzen, prüfen Sie immer:

  1. Sind alle Warnhinweise lesbar und unbeschädigt?
  2. Wurden Ihnen schriftliche Bedienungsregeln ausgehändigt?
  3. Gibt es Lichtschranken oder andere Sicherheitstechnik zur Schadensvermeidung?

Fehlen diese Elemente, können Sie als Geschädigter Ansprüche gegen den Betreiber geltend machen – selbst bei eigenem Fehlverhalten .


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Wie sollten Nutzer Schäden in Duplexgaragen dokumentieren?

Sofortige Schadensfeststellung und Meldung

Bei einem Schaden in der Duplexgarage müssen Sie unverzüglich nach Schadenseintritt die Dokumentation beginnen. Wenn Sie Kratzgeräusche oder andere Anzeichen einer Beschädigung wahrnehmen, sollten Sie den Vorgang sofort unterbrechen und den Schaden begutachten.

Fotodokumentation

Eine umfassende Fotodokumentation ist entscheidend für die Beweissicherung. Fotografieren Sie:

  • Die beschädigten Bereiche am Fahrzeug aus verschiedenen Perspektiven
  • Die Position des Fahrzeugs in der Duplexgarage
  • Vorhandene Hinweisschilder und Markierungen
  • Eventuelle Schäden an der Garagenanlage selbst, wie etwa am Rolltor oder der Hebevorrichtung

Schriftliche Dokumentation

Erstellen Sie ein detailliertes Schadenprotokoll mit folgenden Angaben:

  • Datum und Uhrzeit des Schadensereignisses
  • Genaue Beschreibung des Schadenshergangs
  • Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Beschädigung
  • Namen und Kontaktdaten von eventuellen Zeugen
  • Beschreibung der Schäden am Fahrzeug

Technische Überprüfung

Lassen Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag durch eine Fachwerkstatt erstellen. Die technische Dokumentation sollte die Art der Beschädigung und die geschätzten Reparaturkosten enthalten. Diese Unterlagen sind wichtig für die spätere Schadensregulierung.

Kommunikation mit Beteiligten

Informieren Sie umgehend alle Beteiligten über den Vorfall. Dies können sein:

  • Der Nutzer des anderen Stellplatzes
  • Die Hausverwaltung oder der Vermieter
  • Gegebenenfalls die Versicherung

Dokumentieren Sie diese Kommunikation schriftlich und bewahren Sie alle Korrespondenz auf.


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Welche Rolle spielt die Bedienungsanleitung bei der Haftung für Garagenschäden?

Die Bedienungsanleitung ist ein rechtlich verbindlicher Bestandteil der Garage oder des Garagentors und hat entscheidende Bedeutung für Haftungsfragen.

Grundsätzliche Bedeutung der Bedienungsanleitung

Eine fehlerhafte oder unvollständige Bedienungsanleitung gilt als Produktmangel und kann direkte Auswirkungen auf die Haftung haben. Wenn Sie eine Garage oder ein Garagentor nutzen, müssen alle sicherheitsrelevanten Informationen und Bedienhinweise vollständig und verständlich dokumentiert sein.

Haftungsrelevante Aspekte

Bei der Nutzung von Garagen, insbesondere bei Duplexgaragen oder elektrischen Garagentoren, können Fehler in der Bedienungsanleitung zu weitreichenden Haftungsfolgen führen. Der Hersteller oder Betreiber haftet für Schäden, die auf:

  • Unvollständige oder unklare Bedienhinweise
  • Fehlende Warnhinweise vor Gefahren
  • Unzureichende Wartungsanweisungen
  • Fehlerhafte Übersetzungen

zurückzuführen sind.

Besonderheiten bei technischen Einrichtungen

Bei elektrischen Garagentoren oder Duplexstellplätzen besteht eine besondere Sorgfaltspflicht des Betreibers. Die Bedienungsanleitung muss präzise Angaben zur:

  • Korrekten Bedienung der Steuerungselemente
  • Nutzung der Fernbedienung
  • Verhalten in Notfällen
  • Regelmäßigen Wartung und Kontrolle

enthalten.

Rechtliche Konsequenzen

Ein Verstoß gegen die Instruktionspflicht kann zur vollständigen Haftung des Betreibers führen. Wenn die Bedienungsanleitung Mängel aufweist, haftet der Hersteller oder Betreiber für entstehende Schäden – unabhängig davon, ob bei der Erstellung der Anleitung ein Verschulden vorlag.

Bei Duplexgaragen ist die korrekte Dokumentation der Bedienung besonders wichtig, da hier ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht. Die Rechtsprechung sieht vor, dass der Betreiber durch eine vollständige und verständliche Anleitung seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine rechtlich organisierte Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrparteienhaus, die das gemeinschaftliche Eigentum gemeinsam verwaltet. Sie ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine teilrechtsfähige Vereinigung und kann eigenständig Rechte und Pflichten haben. Die WEG ist verantwortlich für die Instandhaltung und den Betrieb gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Aufzüge oder Parkanlagen. Beispiel: In einer Wohnanlage mit 20 Eigentumswohnungen bilden alle Wohnungseigentümer zusammen die WEG, die gemeinsam über Reparaturen oder Modernisierungen entscheidet.


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Zwischenurteil

Eine gerichtliche Entscheidung, die nur über einen Teil des Rechtsstreits entscheidet, während andere Aspekte noch offen bleiben (§ 301 ZPO). Es wird häufig eingesetzt, wenn zunächst die grundsätzliche Haftung geklärt werden soll, die konkrete Schadenshöhe aber später festgelegt wird. Beispiel: Das Gericht stellt fest, dass der Beklagte grundsätzlich haften muss, die genaue Höhe des Schadenersatzes wird aber erst in einem weiteren Verfahrensschritt ermittelt.


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Mitverschulden

Eine rechtliche Bewertung nach § 254 BGB, bei der geprüft wird, ob und inwieweit der Geschädigte selbst eine Mitverantwortung am entstandenen Schaden trägt. Dies kann zu einer anteiligen Kürzung des Schadenersatzanspruchs führen. Ein Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte die eigene Sorgfaltspflicht verletzt oder sich selbst fahrlässig in Gefahr gebracht hat. Beispiel: Ein Autofahrer parkt trotz deutlich sichtbarer Warnschilder an einer gefährlichen Stelle.


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Unerlaubte Handlung

Ein rechtswidriges Verhalten, das zu einer Schadenersatzpflicht nach §§ 823 ff. BGB führt. Dies umfasst sowohl aktives Tun als auch Unterlassungen, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand. Zentral ist die Verletzung von Rechtsgütern wie Eigentum, Gesundheit oder Leben durch schuldhaftes Verhalten. Die Verkehrssicherungspflicht ist ein wichtiger Anwendungsfall. Beispiel: Der Betreiber einer Parkanlage versäumt es, auf gefährliche technische Einrichtungen hinzuweisen.


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Verkehrssicherungspflicht

Die rechtliche Verpflichtung, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden von anderen Personen abzuwenden. Sie trifft jeden, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Umfang und Intensität der erforderlichen Maßnahmen richten sich nach der Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden. Beispiel: Der Betreiber einer Tiefgarage muss durch Beschilderung auf niedrige Deckenhöhen hinweisen und technische Anlagen regelmäßig warten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 Absatz 1 BGB: Diese Vorschrift regelt die Haftung für unerlaubte Handlungen. Sie besagt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
    Im vorliegenden Fall wird die Beklagte durch die Beschädigung des Fahrzeugs des Klägers eine Eigentumsverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB begangen, wodurch die Schadensersatzpflicht entsteht.
  • § 835 BGB: Diese Norm betrifft die Haftung des Halters eines Tieres für Schäden, die das Tier verursacht. Im weiteren Sinne kann sie auf den Halter von Anlagen oder Einrichtungen übertragen werden, die ähnliche Risiken bergen.
    Die Tiefgarage und die Hebeanlage fallen unter die Verantwortlichkeit der Beklagten, sodass bei einem Schaden durch diese Einrichtung die Haftung nach § 835 BGB relevant wird.
  • § 241 Absatz 2 BGB: Diese Vorschrift thematisiert die Nebenpflichten aus einem Schuldverhältnis, insbesondere die Pflicht zur Rücksichtnahme und Unterstützung. Sie verpflichtet den Schuldner, die berechtigten Interessen des Gläubigers zu berücksichtigen.
    Die Beklagte hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, die Interessen des Klägers zu schützen, was durch die Beschädigung des Fahrzeugs verletzt wurde.
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 5: Dieser Paragraph regelt das Gemeinschaftseigentum und die Instandhaltungspflichten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Es definiert, welche Teile des Eigentums gemeinschaftlich und welche sondereigentumsbezogen sind.
    Die Hebeanlagen in der Tiefgarage sind nach § 5 WEG Gemeinschaftseigentum, wodurch die Beklagte als Verwaltungsgemeinschaft für deren Wartung und sichere Funktion verantwortlich ist.
  • § 249 BGB: Diese Vorschrift bestimmt den Umfang des Schadensersatzes und wie der Geschädigte in den Zustand versetzt werden soll, der ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte. Dazu gehört die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sowie der Ersatz weiterer hierdurch entstehender Schäden.
    Der Kläger fordert gemäß § 249 BGB die Übernahme der Reparaturkosten für die durch die Hebeanlage verursachten Schäden an seinem Fahrzeug, um den entstandenen Schaden vollständig zu beseitigen.

Das vorliegende Urteil


AG München – Az.: 132 C 17221/22 (2) – Zwischenurteil vom 18.03.2024


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