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Schadensersatz für ungünstigen Vergleich: Wann Mitverschulden Ihren Anspruch mindert

Eine Mandantin forderte nach einem Bauprozess Schadensersatz für einen ungünstigen Vergleich, weil ihr erster Anwalt eine entscheidende Frist versäumt hatte. Obwohl der Fehler des Juristen unstrittig war, musste sie zwei Drittel des Schadens selbst tragen – wegen eines Versäumnisses ihres neuen Anwalts.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 863/25 Bau | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht München
  • Datum: 11.11.2025
  • Aktenzeichen: 9 U 863/25 (Bau)
  • Verfahren: Zivilverfahren (Anwaltshaftung)
  • Rechtsbereiche: Anwaltshaftung, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht

  • Das Problem: Eine Mandantin verklagte ihren ersten Anwalt. Er hatte in einem Bauprozess wichtige Fristen versäumt und unzureichend vorgetragen. Dadurch sah sich die Mandantin gezwungen, einen sehr ungünstigen Vergleich einzugehen.
  • Die Rechtsfrage: Muss der erste Anwalt den Schaden bezahlen, wenn seine Mandantin später mit einem neuen Anwalt einen viel zu niedrigen Vergleich schließt?
  • Die Antwort: Ja, der Anwalt haftet, aber nur zu einem Drittel. Das Gericht bestätigte die Pflichtverletzung des Anwalts. Die Mandantin musste sich ein hohes Mitverschulden anrechnen lassen.
  • Die Bedeutung: Anwälte haften bei Fristversäumnissen, die zum Prozessverlust führen können. Mandanten müssen jedoch sicherstellen, dass nachfolgende Anwälte den Schaden nicht durch unkluge Vergleiche erhöhen.

Haftet der Anwalt für einen schlechten Vergleich?

Ein Albtraum für jeden Mandanten: Nach jahrelangem Streit um Baumängel scheint der Sieg greifbar, doch dann versäumt der eigene Anwalt entscheidende Fristen. Um die drohende Niederlage abzuwenden, lässt man sich notgedrungen auf einen faulen Kompromiss ein. Genau dieses Szenario lag dem Oberlandesgericht München am 11.11.2025 zur Entscheidung vor (Az.: 9 U 863/25). Im Kern ging es um eine Bauherrin, die 2011 eine GbR mit Arbeiten beauftragt hatte.

Panischer Anwalt schreibt an einem chaotischen Schreibtisch einen Schriftsatz; die Wanduhr zeigt die verstrichene Frist.
Anwaltshaftung: Vergleich nach Pflichtverletzung mindert Schadensersatzanspruch des Mandanten. | Symbolbild: KI

Nachdem 2014 in einem selbständigen Beweisverfahren erhebliche Mängel festgestellt wurden, verklagte sie die Baufirma 2019 auf rund 19.000 Euro. Ihr damaliger Anwalt, der nunmehr Beklagte, reichte die Klagebegründung jedoch viel zu spät und nur handschriftlich ein, weshalb das Gericht diesen Vortrag ignorierte. In der mündlichen Verhandlung erschien er gar nicht erst. Ein in letzter Minute engagierter neuer Anwalt schloss daraufhin einen Vergleich über lediglich 3.000 Euro, um die Klageabweisung zu verhindern. Die Bauherrin wollte sich diese Differenz von fast 16.000 Euro nun von ihrem ersten Anwalt zurückholen.

Wann muss ein Anwalt Schadensersatz zahlen?

Um zu verstehen, warum das Gericht hier eine sehr differenzierte Entscheidung traf, muss man die Grundlagen der Anwaltshaftung betrachten. Ein Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB, der eine gewissenhafte Interessenvertretung schuldet. Verletzt der Anwalt seine Pflichten – etwa durch Fristversäumnisse – und entsteht dem Mandanten dadurch ein Schaden, muss er diesen ersetzen. Die juristische Herausforderung liegt dabei in der Kausalität, also dem ursächlichen Zusammenhang. Das Gericht muss eine hypothetische Betrachtung anstellen: Wie wäre der ursprüngliche Prozess ausgegangen, wenn der Anwalt alles richtig gemacht hätte? Dabei gilt im Schadensersatzprozess eine Beweiserleichterung nach § 287 ZPO. Die geschädigte Mandantin muss nicht mit absoluter Sicherheit beweisen, dass sie gewonnen hätte; es genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, die auf gesicherten Grundlagen beruht. Im vorliegenden Fall waren das die eindeutigen Gutachten aus dem Beweisverfahren von 2014.

Bekomme ich Schadensersatz wenn der Anwalt Fristen versäumt?

Das Oberlandesgericht München musste hier ein komplexes Geflecht aus anwaltlichem Versagen und taktischen Fehlentscheidungen entwirren. Die Richter zerlegten den Fall in zwei Phasen: das ursprüngliche Versagen des ersten Anwalts und die Reaktion der Mandantin (vertreten durch den zweiten Anwalt) darauf.

Reichen Krankheit und IT-Probleme als Entschuldigung?

Zunächst prüfte der Senat das Verhalten des ersten Anwalts. Dieser hatte versucht, sein Versäumnis mit gesundheitlichen Problemen, einer fehlenden Sekretärin und Schwierigkeiten mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu entschuldigen. Das Gericht ließ diese Argumente jedoch nicht gelten. Wer als Anwalt ein Mandat übernimmt, muss gemäß § 53 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sicherstellen, dass auch im Krankheitsfall eine Vertretung bestellt ist. Dass er kurz vor Fristablauf lediglich einen handschriftlichen Entwurf einreichte, den das Vorgericht wegen Verspätung zu Recht ablehnte, wertete das OLG als klare Pflichtverletzung. Ohne dieses Versäumnis hätte die Bauherrin den Prozess gegen die Handwerker mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ gewonnen, da die Baumängel gutachterlich belegt waren. Der Schaden war also dem Grunde nach durch den ersten Anwalt verursacht.

Unterbricht ein Vergleich die Haftungskette?

Ein zentraler Streitpunkt war, ob der erste Anwalt überhaupt noch haftbar gemacht werden kann, wenn die Mandantin später freiwillig einen Vergleich schließt. Der Beklagte argumentierte, der Vergleichsabschluss sei eine eigenständige Entscheidung gewesen, die ihn aus der Verantwortung entlasse. Das Gericht folgte jedoch der Linie des Bundesgerichtshofs: Ein Vergleich unterbricht den Zurechnungszusammenhang nicht, wenn er eine vernünftige Reaktion auf die verfahrene Situation ist, die der erste Anwalt verschuldet hat. Da der erste Anwalt die Karre so tief in den Dreck gefahren hatte, dass eine normale Fortführung des Prozesses kaum noch möglich schien, war der Vergleichsschluss grundsätzlich eine direkte Folge seines Fehlers. Die Haftungskette riss also nicht ab.

Was bedeutet die „Flucht in die Säumnis“?

Hier nahm der Fall jedoch eine entscheidende Wendung zu Ungunsten der Klägerin. Das Gericht warf die Frage auf, ob der von ihr und dem neuen Anwalt geschlossene Vergleich über mickrige 3.000 Euro wirklich alternativlos war. Die Richter urteilten: Nein, war er nicht. Der neue Anwalt hätte prozesstaktisch klüger agieren müssen. Anstatt den ungünstigen Vergleich zu schließen, hätte er die sogenannte „Flucht in die Säumnis“ wählen sollen. Das bedeutet, man stellt im Termin keinen Antrag, lässt ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen und legt dagegen Einspruch ein. Dadurch wird der Prozess quasi „auf Null“ zurückgesetzt (§ 342 ZPO), und man gewinnt Zeit, um den fehlenden Sachvortrag ordentlich nachzuholen. Alternativ wäre eine Klagerücknahme mit anschließender Neuklage möglich gewesen. Da der neue Anwalt diese Rettungsanker ignorierte und stattdessen einen Großteil der Forderung aufgab, muss sich die Klägerin dieses Verhalten als eigenes Mitverschulden anrechnen lassen.

Wie hoch ist das Mitverschulden beim Anwaltsregress?

Das Oberlandesgericht kam zu dem Schluss, dass zwar der erste Anwalt die Ursache setzte, der Umgang mit der Situation durch die Mandantin und ihren zweiten Anwalt den Schaden jedoch unnötig zementierte. Das Gericht bewertete dieses Mitverschulden gemäß § 254 BGB als so gravierend, dass die Klägerin den Großteil des Schadens selbst tragen muss. Konkret legten die Richter eine Quote von 2/3 zu Lasten der Klägerin fest. Der erste Anwalt haftet somit nur für 1/3 des entgangenen Gewinns. Von den ursprünglich geforderten knapp 16.000 Euro sprach das Gericht der Klägerin letztlich nur 5.303,21 Euro nebst Zinsen zu. Das Urteil verdeutlicht, dass im Regressprozess nicht nur die Fehler des Vorgängers zählen, sondern auch die Schadensminderungspflicht des Nachfolgers streng geprüft wird.

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Experten Kommentar

Aus der Praxis weiß ich: Die Übernahme eines bereits „verbrannten“ Mandats ist oft das eigentliche Himmelfahrtskommando. Der neue Anwalt will meist schnell retten, was zu retten ist, und greift aus Sicherheitsdenken zum Vergleich. Doch genau hier liegt der Hund begraben: Die prozesstaktische „Flucht in die Säumnis“ – also das bewusste Verlieren durch ein Versäumnisurteil, um den Prozess neu aufzurollen – ist vielen Kollegen schlicht zu heikel oder dem Mandanten schwer zu vermitteln. Wer hier aber aus falscher Scheu oder Unkenntnis den harten prozessualen Schnitt vermeidet, zementiert den Schaden und haftet am Ende paradoxerweise selbst für die Altlasten.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss mein Anwalt zahlen, wenn ich wegen seines Fehlers nur einen schlechten Vergleich bekomme?

Nein, ein erzwungener oder schlechter Vergleich bricht die Haftungskette Ihres ersten Anwalts nicht automatisch ab. Gerichte bewerten den Vergleich in dieser Situation meist als vernünftige Notfallreaktion auf die durch den Fehler entstandene missliche Lage. Sie müssen jedoch gleichzeitig Ihre Pflicht zur Schadensminderung sehr ernst nehmen.

Die Regel: Solange der Vergleichsabschluss eine rationale Reaktion darstellt, bleibt die Kausalität zwischen der ursprünglichen Pflichtverletzung und dem entstandenen Schaden erhalten. Ihr Anwalt kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen, indem er argumentiert, Sie hätten den Vergleich freiwillig geschlossen. Die Anwaltshaftung tritt in Kraft, weil der Vergleich die direkte Folge seines ursprünglichen Versagens ist.

Die Haftung des ersten Anwalts kann jedoch stark reduziert werden, falls prozesstaktisch bessere Alternativen zur Verfügung standen. Das Gericht prüft streng, ob Sie die sogenannte Flucht in die Säumnis oder eine Klagerücknahme hätten wählen können, um den Prozess zu retten. Ignorieren Sie diese Rettungsanker zugunsten eines unvorteilhaften Kompromisses, rechnen Gerichte das Verhalten des nachfolgenden Anwalts als erhebliches Mitverschulden an.

Beauftragen Sie bei einer akuten Notlage sofort einen Regressspezialisten, um prozesstaktische Rettungsanker vor einem Vergleichsabschluss zwingend zu prüfen.


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Bekomme ich Schadensersatz, wenn mein Anwalt wichtige Fristen versäumt hat?

Ja, das Versäumnis wichtiger Fristen oder das unentschuldigte Fehlen in Gerichtsterminen stellt eine klare Pflichtverletzung des Anwalts dar. Für solche elementaren Fehler muss der Anwalt grundsätzlich haften. Entscheidend für den Schadensersatz ist jedoch, ob dieser Fehler ursächlich für den endgültigen Prozessverlust war. Sie erhalten nur dann eine Entschädigung, wenn Sie belegen können, dass Sie den ursprünglichen Prozess ohne das Versäumnis gewonnen hätten.

Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag, der eine gewissenhafte Interessenvertretung erfordert. Probleme mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder Organisationsmängel wie fehlende Vertretung bei Krankheit gelten dabei nicht als Entschuldigung. Der Anwalt muss den Mandanten entschädigen, wenn durch die Pflichtverletzung ein Schaden entsteht. Gerichte prüfen hierfür die Kausalität in einer hypothetischen Betrachtung: Sie stellen sich vor, wie der ursprüngliche Prozess ohne den Fehler ausgegangen wäre.

Sie müssen nicht mit absoluter Sicherheit beweisen, dass der Prozess garantiert gewonnen wurde. Im Regressverfahren gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO. Es genügt die Feststellung, dass Sie den ursprünglichen Prozess mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gewonnen hätten, wäre der Fehler nicht passiert. Gesicherte Grundlagen, etwa vorliegende Sachverständigengutachten aus einem selbständigen Beweisverfahren, reichen hierfür oft aus, um die Ansprüche zu untermauern.

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Was tun, wenn mein Anwalt einen Prozess verfährt und ich schnell handeln muss?

Wenn Ihr Anwalt durch ein prozessuales Versäumnis eine Niederlage wahrscheinlich gemacht hat, stehen Sie unter enormem Zeitdruck. Schließen Sie keinesfalls voreilige, ungünstige Vergleiche ab. Die juristisch klügere Notfallstrategie, um Ihre Schadensersatzansprüche zu sichern und die Schadensminderungspflicht zu erfüllen, ist die taktische Flucht in die Säumnis.

Gerichte prüfen im späteren Haftungsprozess streng, ob Sie prozessuale Rettungsanker ignoriert haben. Geschieht dies, riskieren Sie ein erhebliches Mitverschulden an Ihrem eigenen Schaden. Ein schlechter Vergleich zementiert den Verlust unnötig, wenn eine Wiedereröffnung des Verfahrens möglich gewesen wäre. Die Flucht in die Säumnis nutzt § 342 der Zivilprozessordnung, um den Prozess faktisch zurückzusetzen.

Konkret gehen Sie so vor: Stellen Sie oder Ihr neuer Anwalt im Verhandlungstermin keinen Antrag. Dadurch ergeht ein Versäumnisurteil gegen die säumige Partei. Gegen dieses Versäumnisurteil legen Sie fristgerecht Einspruch ein, wodurch der Prozess wiedereröffnet wird. Dieses Vorgehen verschafft Ihnen wertvolle Zeit, um den fehlenden Sachvortrag oder die versäumten Beweise ordnungsgemäß nachzuholen. Alternativ können Sie eine Klagerücknahme prüfen, sofern hierdurch keine Verjährung droht.

Wechseln Sie sofort zu einem Anwalt, der diesen Taktikplan beherrscht, anstatt über riskante Vergleiche zu verhandeln.


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Wie hoch ist das Mitverschulden, wenn ich einen ungünstigen Vergleich abschließe?

Wenn Sie einen ungünstigen Vergleich schließen, obwohl prozesstaktisch bessere Auswege bestanden hätten, kann das Gericht Ihr Mitverschulden als sehr gravierend einstufen. Gerichte prüfen streng, ob Sie oder Ihr neuer Anwalt die gesetzliche Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB verletzt haben. Ignorieren Sie Alternativen wie die „Flucht in die Säumnis“, riskieren Sie, den Großteil des Schadensersatzes gegen den ursprünglichen Anwalt zu verlieren.

Das Gericht prüft, ob der Vergleichsabschluss in der verfahrenen Situation tatsächlich alternativlos war oder ob er den Schaden unnötig zementiert hat. Nach einem Anwaltsfehler müssen Sie alles Zumutbare unternehmen, um die finanziellen Folgen zu begrenzen. Die Haftung des ersten Anwalts reduziert sich, wenn die Fehler des Zweitanwalts – etwa das Ignorieren eines prozessualen Rettungsankers – den Schaden erst richtig festschreiben.

Das Oberlandesgericht München zeigte in einem Anwaltsregressfall, wie hoch diese Quote ausfallen kann: Eine Klägerin schloss einen Vergleich über 3.000 Euro, um die drohende Klageabweisung zu verhindern. Die Richter urteilten, dass der Schaden durch das Ignorieren der Option zur „Flucht in die Säumnis“ unnötig verursacht wurde. Dies führte zu einer Mitverschuldensquote von 2/3 zu Lasten der Klägerin. Der erste Anwalt musste somit nur für 1/3 des entgangenen Gewinns haften.

Berechnen Sie die genaue Differenz zwischen Ihrer ursprünglichen Forderung und der Vergleichssumme, um diese Summe als realistische Basis für die Durchsetzung der Haftungsquote zu verwenden.


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Wie vermeide ich Mitverschulden, wenn ich meinen ersten Anwalt verklagen will?

Die Vermeidung von Mitverschulden beginnt strategisch in dem Moment, in dem der Fehler Ihres ersten Anwalts offensichtlich wird. Ihr primäres Ziel muss sofort die Schadensminderung sein, bevor Sie überhaupt über eine Regressklage nachdenken. Beauftragen Sie deshalb umgehend einen Regress-Spezialisten, der nachweislich alle prozesstaktischen Rettungsanker ausschöpft. Nur wenn Sie die juristischen Fallstricke proaktiv umgehen, sichern Sie Ihren maximalen Anspruch gegen den Vorgängeranwalt.

Das Gericht prüft im Regressprozess sehr streng die Einhaltung Ihrer Schadensminderungspflicht, die Sie auch durch die Handlungen Ihres nachfolgenden Anwalts verletzen können. Deshalb wählen Sie einen Fachanwalt, der mit dem Prüfmaßstab des Mitverschuldens vertraut ist und die sogenannten „Rettungsanker“ kennt. Er muss lückenlos dokumentieren, dass alle prozessualen Möglichkeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands geprüft und genutzt wurden. Dazu gehört die Anwendung der „Flucht in die Säumnis“ oder die Klagerücknahme zugunsten einer Neuklage.

Ein wesentlicher Fehler besteht darin, einen ungünstigen Vergleich zu schließen, ohne prozesstaktische Alternativen zu prüfen. Ignoriert Ihr zweiter Anwalt zum Beispiel die Möglichkeit eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil, wird Ihnen dieses Versäumnis als Mitverschulden angerechnet. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr ursprünglicher Anspruch substantiiert und durch Gutachten oder gesicherte Beweise untermauert ist, um die Kausalität des Schadens im Regressverfahren zweifelsfrei zu beweisen.

Erstellen Sie eine chronologische Liste aller Pflichtverletzungen und Rettungsversuche, um das Risiko eines hohen Mitverschuldens frühzeitig zu bewerten.

Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Beweiserleichterung (§ 287 ZPO)

Beweiserleichterung nach § 287 ZPO bedeutet, dass ein Kläger seinen Schaden nicht bis ins letzte Detail beweisen muss, sondern dem Gericht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht. Das Gesetz will damit verhindern, dass Schadensersatzansprüche an unrealistisch hohen Beweisanforderungen scheitern, besonders wenn die genaue Schadenshöhe schwer zu beziffern ist.

Beispiel: Die Bauherrin musste dank der Beweiserleichterung nicht mit absoluter Sicherheit nachweisen, dass sie den Prozess gewonnen hätte, sondern nur, dass ein Sieg aufgrund der Gutachten aus dem Beweisverfahren sehr wahrscheinlich war.

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Flucht in die Säumnis

Die Flucht in die Säumnis ist ein prozesstaktischer Kniff, bei dem ein Anwalt bewusst ein Versäumnisurteil provoziert, um einen festgefahrenen Prozess neu aufzurollen. Statt einen aussichtslosen Prozess zu verlieren oder einen schlechten Vergleich zu schließen, gewinnt man durch den anschließenden Einspruch gegen das Urteil wertvolle Zeit, um versäumten Sachvortrag nachzureichen.

Beispiel: Anstatt dem Vergleich über 3.000 Euro zuzustimmen, hätte der zweite Anwalt die Flucht in die Säumnis wählen und nach dem Einspruch die versäumte Klagebegründung ordnungsgemäß einreichen können.

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Mitverschulden (§ 254 BGB)

Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte selbst durch sein eigenes Verhalten zur Entstehung oder Vergrößerung seines Schadens beigetragen hat. Juristen prüfen hierbei, ob die geschädigte Person die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, was dazu führt, dass der Schädiger nur einen anteiligen Schadensersatz leisten muss.

Beispiel: Das Gericht rechnete der Bauherrin ein hohes Mitverschulden an, weil ihr zweiter Anwalt die Flucht in die Säumnis ignorierte und stattdessen einen nachteiligen Vergleich abschloss.

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Schadensminderungspflicht

Die Schadensminderungspflicht verpflichtet eine geschädigte Person, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen bereits entstandenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Dieses Prinzip soll verhindern, dass der Geschädigte sich passiv verhält und den Schaden anwachsen lässt, obwohl er ihn hätte begrenzen können.

Beispiel: Die Bauherrin verletzte ihre Schadensminderungspflicht, indem sie dem ungünstigen Vergleich zustimmte, anstatt durch prozesstaktische Mittel wie die Flucht in die Säumnis den vollen Anspruch zu retten.

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Selbständiges Beweisverfahren

Ein selbständiges Beweisverfahren dient der schnellen Sicherung von Beweisen durch ein gerichtliches Gutachten, noch bevor ein Hauptprozess überhaupt beginnt. Man nutzt dieses Verfahren vor allem bei Baumängeln, um den Zustand von Beweismitteln festzuhalten, bevor sie sich verändern oder repariert werden.

Beispiel: Im vorliegenden Fall wurden die erheblichen Baumängel bereits 2014 in einem selbständigen Beweisverfahren durch Gutachten festgestellt, was der Bauherrin im späteren Prozess eine starke Beweisposition verschaffte.

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Zurechnungszusammenhang

Der Zurechnungszusammenhang beschreibt die juristische Verknüpfung zwischen einer schädigenden Handlung und dem eingetretenen Erfolg, die über die reine Ursache-Wirkungs-Kette hinausgeht. Juristen fragen dabei, ob der eingetretene Schaden genau die Folge ist, vor der die verletzte Verhaltensregel schützen sollte, um eine Haftung für völlig unvorhersehbare Folgen zu vermeiden.

Beispiel: Der vom ersten Anwalt verschuldete Prozessstillstand und der später geschlossene Vergleich standen in einem direkten Zurechnungszusammenhang, da der Vergleich eine vernünftige Reaktion auf die verfahrene Situation war.

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Das vorliegende Urteil


OLG München – Az.: 9 U 863/25 Bau – Urteil vom 11.11.2025


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