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Was tun wenn man ein Strafbefehl erhalten hat?

Ein Strafbefehl und Strafbefehlsverfahren kann weitreichende Folgen haben. Jetzt informieren!

Für die meisten Menschen in Deutschland ist das Strafrecht doch eher von theoretischer Natur, da sie kaum mit diesem Gesetz in Kontakt kommen bzw. auch nicht gegen das Strafrecht verstoßen. Sollte es aber dann dennoch zu einem Strafbefehl kommen, so ist der Schock sowie auch die Ratlosigkeit im Hinblick auf die nun durchzuführenden Schritte in der Regel groß. Eines muss gleich direkt im Vorwege betont werden – Panik ist im Zusammenhang mit einem Strafbefehl selten ein guter Ratgeber. Vielmehr heißt es in diesem Fall „Ruhe bewahren und die nächsten Schritte sorgsam abwägen“. Dies mag sich durchaus leicht anhören, allerdings ist es mitnichten einfach. Die richtigen Schritte im Zusammenhang mit einem Strafbefehl setzen auch immer voraus, dass die betreffende Person auch die Hintergründe eines Strafbefehls sowie die Zusammenhänge genau kennt.

Der Strafbefehl ist in Deutschland noch nicht mit einem endgültigen Urteil gleichzusetzen!

Was genau bedeutet Strafbefehl eigentlich?

Strafbefehl - Strafbefehlsverfahren
Ein Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht, in welchem das Gericht ohne vorherige Hauptverhandlung entscheidet. Jetzt informieren was man bei Erhalt eines Strafbefehls tun sollte – (Symbolfoto: Von Billion Photos/Shutterstock.com)

Der Strafbefehl wird stets von dem Amtsgericht verschickt und kann als das Ergebnis eines entsprechend bei dem Amtsgericht anhängigen Verfahrens angesehen werden. Der Unterschied zu dem herkömmlichen Verfahren bei einem Gericht liegt in dem Umstand, dass es bei dem Strafbefehl zuvor keine Hauptverhandlung gegeben hat. Die Entscheidung, welche von dem Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, beruht dementsprechend einzig und allein auf der Grundlage der Aktenlage. Anders als bei einem herkömmlichen Urteil ist die Überzeugung des Gerichts, dass der Angeklagte auch wirklich schuldig ist, für die Erteilung eines Strafbefehls nicht zwingend erforderlich.

Der Strafbefehl kann ausdrücklich auch ohne die Schuldüberzeugung des Gerichts ausgestellt werden. Für den Strafbefehl ist es vollends ausreichend, wenn die Wahrscheinlichkeit der Schuld als gegeben angesehen wird. Für den Empfänger des Strafbefehls bedeutet dies, dass das Gericht keine Schuldüberzeugung hat und dass dementsprechend auch die Chancen für einen Einspruch gegen den Strafbefehl aussichtsreich sein können.

Hinweis: Wir legen fristgerecht Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein.

Für den Strafbefehl und die darin festgeschriebene Strafe gilt die sogenannte Geständnisfiktion, sodass das Gericht ein Geständnis des Täters im Zusammenhang mit der Anschuldigung annimmt. Dies gilt auch dann, wenn die beschuldigte bzw. angeklagte Person überhaupt kein Geständnis abgelegt hat. Was sich auf den ersten Blick als Ungerechtigkeit der Justiz anmutet hat für den Beschuldigten bzw. Angeklagten jedoch auch Vorteile. Einer der größten Vorteile liegt in dem Umstand, dass eine Strafmaßreduzierung seitens des Gerichts durchgeführt wird.

In welchen Fällen wird ein Strafbefehl ausgestellt?

Für gewöhnlich wird der Strafbefehl bei eher kleineren Straftaten ausgestellt, um die Hauptverhandlung auszusparen. In der gängigen Praxis stellen die Gerichte einen Strafbefehl dann aus, wenn als maximale Strafe eine Geldstrafe bis zu einem Höchstwert von 360 Tagessätzen oder auch eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr mit Bewährung zu erwarten ist. Der Strafbefehl kann somit als Instrument eines beschleunigten und vereinfachten Strafbefehlsverfahren angesehen werden, welches lediglich dann ihre Wirksamkeit entfaltet, wenn alle beteiligten Parteien dem Strafbefehl auch wirklich zustimmen.

Wichtig: Im Zusammenhang mit dem Strafbefehl ist aber dennoch Vorsicht geboten. Eine Zustimmung muss nicht in ausdrücklicher Form erfolgen. Alle beteiligten Parteien haben eine festgesetzte Frist von 14 Tagen, innerhalb derer eine Zustimmung erfolgen muss. Unterlässt eine Partei den Einspruch gegen den Strafbefehl, so gilt aus rechtlicher Sicht die Zustimmung als gegeben.

Einspruch durch Anwalt einreichen lassen

Einspruch gegen Strafbefehl einreichen
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite – Wir beraten Sie im Strafrecht und legen fristgereicht Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein – (Symbolfoto: Von Lee Charlie/Shutterstock.com)

Wer einen Strafbefehl erhält, sollte dementsprechend schnell reagieren und einen entsprechenden Rechtsanwalt für eine ausführliche Rechtsberatung aufsuchen. Beispielsweise ein Einspruch ohne Anwalt einzulegen, kann den einen oder anderen durchaus überfordern. Im Rahmen dieser ausführlichen Rechtsberatung werden dann auch die Chancen eines Einspruchs gegen den Strafbefehl analysiert und ggfls. auch der Einspruch direkt eingelegt. Sollte es zu einem Einspruch kommen, so folgt direkt auf den Einspruch auch die gerichtliche Hauptverhandlung.

Der Strafbefehl wird stets auf der Grundlage einer vermuteten Straftat und den entsprechenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erstellt. Sollte die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung kommen, dass es sich bei dem Beschuldigten um den wahrscheinlichen Täter der Straftat handeln und dass eine Hauptverhandlung in dem vorliegenden Fall nicht zwingend erforderlich ist, so kann der Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft seitens des Gerichts erlassen werden. Der zuständige Richter betrachtet sich im Fall eines entsprechenden Antrags der Staatsanwaltschaft die Aktenlage und bildet sich auf der Grundlage der Aktenlage auch ein entsprechendes eigenes Urteil. Sollte der zuständige Richter zu der Ansicht gelangen, dass es sich bei dem Täter nicht um den wahrscheinlichen Täter der Straftat handeln, so ist der Antrag der Staatsanwaltschaft auf den Erlass eines Strafbefehls abzulehen. Sollte der zuständige Richter jedoch der Ansicht der Staatsanwaltschaft folgen, so wird der Strafbefehl erlassen.

Ist ein Strafbefehl oder Strafbefehlsverfahren mit einer Vorstrafe verbunden?

Diese Frage kann an dieser Stelle nicht pauschalisiert beantwortet werden, da die Auswirkungen des Strafbefehls entscheidend sind. Die Anzahl der in dem Strafbefehl verhängten Tagessätze ist hierfür maßgeblich. Sollte die Anzahl der Tagessätze das Maximum von 90 Tagessätzen überschreiten, so folgt dem Strafbefehl auch ein Eintrag in das persönliche Führungszeugnis der Polizei von der betreffenden Person. Auf diese Weise wird der Strafbefehl auch sichtbar und ist praktisch als Vorstrafe zu werten. Dies hat durchaus gravierende Auswirkungen auf die betreffende Person, da im Zuge von Job-Bewerbungen viele Arbeitgeber zunächst erst einmal ein polizeiliches Führungszeugnis des Bewerbers anfordern.

Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte jeder Mensch, der einen Strafbefehl als Zustellung in der Post vorfindet, umgehend auf den Strafbefehl reagieren.

Ebenfalls wichtig: Der rechtswirksame Strafbefehl findet auch seinen Weg in das Bundeszentralregister. In diesem Register sind sämtliche gerichtlichen Verurteilungen einer Person als Eintrag vorhanden. Im Gegensatz zu dem polizeilichen Führungszeugnis jedoch hat das Bundeszentralregister lediglich dann Auswirkungen, wenn sich die betreffende Person erneut im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung verantworten muss. Sollten mehrere Einträge einschlägiger Natur in dem Bundeszentralregister vorhanden sein, so kann sich dies bei zukünftigen Verfahren sehr negativ auf das Strafmaß auswirken.

Welche Maßnahmen können gegen einen Strafbefehl unternommen werden?

Der Strafbefehl ist nicht als abschließendes Urteil anzusehen. Vielmehr handelt es sich bei dem Strafbefehl um ein gerichtliches Angebot für die schnellere Verfahrensabwicklung. Sollte die betreffende Person mit dem Strafbefehl sowie dessen Inhalt einverstanden sein, so ist keinerlei weitere Reaktion erforderlich. Lediglich die in dem Strafbefehl festgelegte Strafe muss von der betreffenden Person bezahlt werden. Sollte jedoch die betreffende Person mit dem Strafbefehl oder dem Inhalt des Strafbefehls nicht einverstanden sein, so muss zwingend binnen des festgelegten Fristrahmens von 14 Tagen ein Einspruch eingelegt werden.

Rechtlich betrachtet gibt es zwei unterschiedliche Einspruch-Varianten:

  1. ein Einspruch, der sich gegen die Tagessatzhöhe richtet
  2. ein unbeschränkter Einspruch

Der Einspruch gegen die Tagessatzhöhe wird in der Regel dann eingelegt, wenn es bei der Berechnung der festgelegten Tagessätze falsche Grundlage wie beispielsweise ein fehlerhaftes Einkommen auf der Nettobasis gegeben hat oder wenn etwaig vorhandene Unterhaltsverpflichtungen zugunsten von Kindern seitens des Gerichts keinerlei Berücksichtigung fanden. Um einen derartigen Einspruch einlegen zu können ist es natürlich erforderlich, dass entsprechende Belege bzw. Nachweise bei dem Gericht eingebracht werden können. Ist der Einspruch erfolgreich, so erfolgt eine Korrektur der Tagessätze in dem Strafbefehl. Die Rechtswirksamkeit des Strafbefehls bleibt jedoch unangetastet.

Ein unbeschränkter Einspruch richtet sich stets gegen den Strafbefehl an sich und wird dann eingelegt, wenn die betreffende Person mit dem Strafbefehl überhaupt nicht einverstanden ist. In einem derartigen Fall wird dann im Rahmen einer Hauptverhandlung der Sachverhalt gerichtlich geklärt.

Sobald der Strafbefehl rechtskräftig wird besteht natürlich auch die Verpflichtung, den Strafbefehl zu bezahlen. Unterlässt die betreffende Person die Zahlung, so kann auf den Strafbefehl auch direkt der Haftbefehl folgen. In einem derartigen Fall ist ein Tagessatz gleichzusetzen mit einem Tag Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Der Strafbefehl sollte dementsprechend auf gar keinen Fall einfach ignoriert werden. Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei natürlich sehr gern zur Verfügung. Besuchen Sie auch unsere Webseite zum Thema Strafrecht auf: www.strafrechtsiegen.de.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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