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Unfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes

Ein riskantes Überholmanöver, Dunkelheit und eine Frage der Geschwindigkeit: Ein Unfall auf der B51 bei Rilchingen-Hanweiler beschäftigt nun das Oberlandesgericht Saarbrücken. War der Motorradfahrer zu schnell, als ein PKW vor ihm abbog, oder trug der Autofahrer die Hauptschuld an der Kollision? Es geht um Haftung, Verantwortung und die Frage, wie viel Risiko im Straßenverkehr erlaubt ist.

Übersicht:

Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 36/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
  • Datum: 13.12.2024
  • Aktenzeichen: 3 U 36/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Fordert Schadensersatz (materielle und Immaterielle Schäden) aufgrund eines Verkehrsunfalls. Sein Mitverschulden am Unfall wird berücksichtigt.
  • Beklagte: Werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt, allerdings unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Klägers. Legten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 15.03.2020 auf der B 51 in Rilchingen-Hanweiler, aus dem der Kläger Schadensersatzansprüche geltend macht.
  • Kern des Rechtsstreits: Umfang der Schadensersatzpflicht der Beklagten unter Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens des Klägers.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts wurde teilweise abgeändert. Die Beklagten sind verpflichtet, 60% der materiellen Schäden und die immateriellen Schäden des Klägers unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils des Klägers von 40% zu ersetzen. Sie wurden außerdem zur Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilt. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
  • Folgen: Der Kläger trägt 40% der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und 25% der Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 60% der Kosten erster Instanz und 75% der Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall in Rilchingen-Hanweiler: Motorradfahrer kollidiert mit abbiegendem PKW

Auto überholt auf der B51 bei Nacht, während ein Motorradfahrer von der Gegenrichtung naht.
Geschwindigkeitsüberschreitung als Unfallursache | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein Verkehrsunfall in Rilchingen-Hanweiler am 15. März 2020 bildet den Kern eines Rechtsstreits, der nun vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden wurde. Ein Motorradfahrer kollidierte auf der Bundesstraße 51 mit einem PKW, der in ein Tankstellengelände abbiegen wollte. Das Gericht musste klären, inwieweit die Geschwindigkeit des Motorradfahrers und weitere Umstände zu dem Unfall beigetragen haben.

Kern des Rechtsstreits: Unfallursächlichkeit von überhöhter Geschwindigkeit und fehlender Fahrerlaubnis

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage der Unfallursächlichkeit. Insbesondere ging es darum, ob die überhöhte Geschwindigkeit des Motorradfahrers und die Tatsache, dass er nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse für sein Motorrad besaß, den Unfall verursacht oder mitverursacht haben. Das Gericht musste die Verantwortlichkeiten beider Unfallbeteiligten bewerten und eine angemessene Haftungsverteilung festlegen.

Die Positionen der Parteien: Vorwürfe und Behauptungen im Detail

Die Argumentation des Klägers (Motorradfahrer)

Der Kläger, der Motorradfahrer, argumentierte, dass der PKW des Zweitbeklagten unmittelbar vor ihm abgebogen sei und somit den Unfall verursacht habe. Er behauptete, dass der vorangegangene Überholvorgang eines LKW keine Rolle spielte und in großem Abstand zur Unfallstelle stattgefunden habe. Der Zusammenstoß selbst habe sich auf seiner Fahrspur ereignet.

Die Argumentation der Beklagten (PKW-Fahrer und Versicherung)

Die Beklagten, bestehend aus dem PKW-Fahrer (Zweitbeklagter) und dessen Versicherung (Erstbeklagter, Deutsches Büro Grüne Karte), stellten den Unfallhergang anders dar. Sie behaupteten, der PKW-Fahrer habe den Blinker gesetzt und bereits mit dem Abbiegevorgang begonnen, als es zur Kollision kam. Das Motorrad sei mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h herangefahren. Die Beklagten argumentierten, dass das Motorrad aufgrund der Dunkelheit und der Überdeckung durch die LKW-Scheinwerfer schwer erkennbar gewesen sei. Zusätzlich wurde der mangelhafte Zustand des Motorrads (fällige Hauptuntersuchung, abgefahrener Hinterreifen) als unfallursächlich ins Feld geführt.

Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken: Teilschuld des PKW-Fahrers

Das Landgericht Saarbrücken führte eine Beweisaufnahme durch und kam zu dem Ergebnis, dass die Beklagten zu 80% für den Unfall haften. Das Landgericht sah demnach eine überwiegende Verantwortung beim PKW-Fahrer, räumte aber dem Motorradfahrer eine Mitverantwortung von 20% ein, ohne dies im Detail zu begründen. Gegen dieses Urteil legten die Beklagten Berufung zum Oberlandesgericht ein.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken: Anpassung der Haftungsverteilung

Das Oberlandesgericht Saarbrücken änderte das Urteil des Landgerichts teilweise ab. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 60% des materiellen Schadens und des immateriellen Schadens zu ersetzen. Gleichzeitig erhöhte das Oberlandesgericht den Mitverschuldensanteil des Klägers auf 40%. In Bezug auf die vorgerichtlichen Anwaltskosten wurde die Klage teilweise abgewiesen, und die Kosten des Rechtsstreits wurden neu verteilt.

Begründung des Oberlandesgerichts: Geschwindigkeitsüberschreitung als Unfallursache

Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit der Geschwindigkeitsüberschreitung des Klägers. Das Gericht war nach Würdigung der Beweismittel davon überzeugt, dass der Kläger deutlich zu schnell gefahren ist. Diese überhöhte Geschwindigkeit sei ursächlich für den Unfall gewesen, da sie den Abbiegevorgang des PKW-Fahrers überraschend und gefährlich gemacht habe. Wäre der Kläger mit der erlaubten Geschwindigkeit gefahren, hätte der Unfall nach Ansicht des Gerichts vermieden oder zumindest in seinen Folgen gemildert werden können. Das Gericht betonte, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 bis 50 km/h unter den gegebenen Umständen (Dunkelheit, nasse Fahrbahn) eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellte.

Die Rolle der fehlenden Fahrerlaubnis: Keine direkte Unfallursächlichkeit

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass die Tatsache, dass der Kläger nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse für sein Motorrad besaß, nicht direkt unfallursächlich war. Zwar handelte es sich um einen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, jedoch bestand kein direkter Zusammenhang zwischen dem Fehlen der Fahrerlaubnis und dem Unfallgeschehen. Das Gericht argumentierte, dass die Fahrweise des Klägers, insbesondere die überhöhte Geschwindigkeit, ausschlaggebend für den Unfall war und nicht die fehlende Fahrerlaubnis an sich. Das Gericht wies darauf hin, dass es sich um eine Frage der Fahrweise handelte, die unabhängig von der Fahrerlaubnis zu beurteilen sei.

Kosten des Rechtsstreits und Vorläufige Vollstreckbarkeit

Das Oberlandesgericht regelte auch die Kosten des Rechtsstreits neu. In erster Instanz trug der Kläger 40% und die Beklagten 60% der Kosten. Im Berufungsverfahren wurden die Kostenlasten angepasst: Der Kläger trug 25% und die Beklagten 75% der Kosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass es auch vor einer möglichen Revision umgesetzt werden kann. Um die Vollstreckung abzuwenden, können die Beklagten Sicherheitsleistungen erbringen. Das Gericht ließ die Revision nicht zu, was bedeutet, dass das Urteil des Oberlandesgerichts in der Regel rechtskräftig ist, es sei denn, es wird Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Was Verkehrsteilnehmer daraus lernen können

Dieses Urteil unterstreicht die erhebliche Bedeutung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr. Es zeigt deutlich, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung, insbesondere unter schwierigen Bedingungen wie Dunkelheit und nasser Fahrbahn, nicht nur zu Bußgeldern führt, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Selbst wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Fehler begeht, kann die eigene überhöhte Geschwindigkeit zu einer erhöhten Mithaftung führen. Das Urteil macht auch deutlich, dass mangelnde Fahrerlaubnis zwar ordnungswidrig sein kann, aber nicht automatisch zu einer Mithaftung bei einem Unfall führt, wenn kein direkter ursächlicher Zusammenhang besteht. Verkehrsteilnehmer sollten aus diesem Urteil lernen, dass angepasste Geschwindigkeit und vorausschauendes Fahren entscheidend sind, um Unfälle zu vermeiden und im Falle eines Unfalls die eigene Haftung zu minimieren. Die Gerichte betonen immer wieder die Wichtigkeit, sich verkehrsgerecht zu verhalten, und dazu gehört in erster Linie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei Verkehrsunfällen mit einem Linksabbieger und einem entgegenkommenden Fahrzeug gilt keine automatische Alleinschuld des Abbiegenden. Das Gericht berücksichtigt alle relevanten Umstände wie Geschwindigkeit, Sichtverhältnisse und Fahrzeugzustand bei der Festlegung der Haftungsverteilung. In diesem Fall wurde ein Mitverschulden des Motorradfahrers von 40% festgelegt, hauptsächlich wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung (mindestens 35 km/h über dem Limit). Die fehlende richtige Fahrerlaubnis und abgefahrene Reifen spielten keine unfallkausale Rolle und wirkten sich daher nicht auf die Haftungsquote aus.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Verkehrsteilnehmer nach einem Verkehrsunfall zum Thema Haftung und Verhalten am Unfallort

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und wirft viele Fragen auf, insbesondere zur Schuldfrage und den daraus resultierenden Ansprüchen. Die korrekte Reaktion und Dokumentation direkt nach einem Unfall sind entscheidend für die spätere Klärung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern

Bewahren Sie nach einem Unfall Ruhe und schalten Sie, falls möglich, die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle umgehend ab. Legen Sie Warnwesten an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf, um Folgeunfälle zu vermeiden.

⚠️ ACHTUNG: Unterlassen Sie unüberlegte Schuldeingeständnisse am Unfallort. Äußern Sie sich zum Unfallhergang gegenüber der Polizei sachlich, aber vermeiden Sie voreilige Aussagen zur Schuldfrage.


Tipp 2: Unfalldaten und Beweise sichern

Dokumentieren Sie den Unfallort und die Schäden detailliert. Fertigen Sie Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, den Kennzeichen, der Unfallstelle, den Straßenschildern und eventuellen Bremsspuren an. Notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen des/der Unfallgegner(s) und machen Sie Angaben zum Unfallort (genaue Straße, Ort, Datum, Uhrzeit).

Beispiel: Fotografieren Sie die Position der Fahrzeuge zueinander, die Beschädigungen an allen Fahrzeugen aus verschiedenen Perspektiven und markante Punkte der Unfallstelle wie z.B. Straßenschilder oder Ampeln.

⚠️ ACHTUNG: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bevor die notwendigen Daten ausgetauscht und ggf. die Polizei informiert wurde, da dies als Unfallflucht gewertet werden kann.


Tipp 3: Personalien und Versicherungsdaten austauschen

Tauschen Sie mit dem/den Unfallgegner(n) Namen, Adresse, Telefonnummer, Führerschein- und Personalausweisdaten sowie die jeweiligen Versicherungsdaten (Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer) aus. Notieren Sie sich auch den Namen des Fahrzeughalters, falls dieser nicht mit dem Fahrer identisch ist.


Tipp 4: Zeugeninformationen aufnehmen

Suchen Sie nach Unfallzeugen und notieren Sie deren Namen, Adressen und Telefonnummern. Zeugenaussagen können im späteren Verfahren von großer Bedeutung sein, insbesondere wenn die Schuldfrage umstritten ist.


Tipp 5: Polizei informieren und Unfallbericht aufnehmen lassen

Bei Personenschäden,Unklarheiten über den Unfallhergang oder wenn sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können, ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Bestehen Sie auf die Aufnahme eines detaillierten Unfallberichts durch die Polizei. Dieser Bericht kann später eine wichtige Grundlage für die Schadensregulierung sein.

⚠️ ACHTUNG: Ein polizeilicher Unfallbericht ist eine objektive Dokumentation des Unfallgeschehens und kann entscheidend zur Klärung der Haftungsfrage beitragen.


Tipp 6: Anwaltliche Beratung einholen

Nach einem Verkehrsunfall, insbesondere bei unklarer Schuldfrage oder größeren Schäden, sollten Sie zeitnah einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Ihre Rechte prüfen, Sie bei der Schadensregulierung gegenüber der Versicherung unterstützen und Sie im Falle eines Rechtsstreits vertreten.

Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Oftmals wird die Frage des Mitverschuldens relevant, wie auch im vorliegenden Fall. Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver oder das Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer können zu einer Mithaftung führen, selbst wenn der Unfallgegner ebenfalls Fehler gemacht hat. Die genaue Abwägung der Verantwortlichkeiten ist oft komplex und erfordert juristischen Sachverstand.

Checkliste: Verhalten nach einem Verkehrsunfall

  • Unfallstelle absichern und Warnblinkanlage einschalten
  • Unfallort und Schäden fotografisch dokumentieren
  • Personalien und Versicherungsdaten mit Unfallgegner austauschen
  • Zeugeninformationen notieren
  • Polizei rufen (in bestimmten Fällen) und Unfallbericht aufnehmen lassen
  • Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren

Benötigen Sie Hilfe?

Unklare Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall?

Bei einem Verkehrsunfall, der durch überhöhte Geschwindigkeit und auffällige Fahrmanöver ausgelöst wurde, können sich gravierende rechtliche Fragen ergeben. Besonders wenn es um die genaue Ursachenbewertung und die daraus resultierende Haftungsverteilung geht, besteht oft Unsicherheit darüber, welche Aspekte entscheidend sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können.

Unsere Kompetenz liegt darin, Ihnen zu einer präzisen und sachlichen Analyse Ihrer Situation zu verhelfen. Mit einer transparenten und fundierten Beratung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte und Pflichten im komplexen Geflecht des Verkehrsrechts zu klären und mögliche nächste Schritte abzuwägen.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „Unfallursächlichkeit“ im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Unfallursächlichkeit bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen einem bestimmten Verhalten, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung, und dem tatsächlichen Unfallgeschehen. Damit eine Geschwindigkeitsüberschreitung als unfallursächlich angesehen wird, muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Überschreitung und dem Unfall bestehen. Das bedeutet, dass der Unfall wahrscheinlich nicht oder weniger schwer gewesen wäre, wenn die zulässige Geschwindigkeit eingehalten worden wäre.

Gerichte prüfen diesen Zusammenhang durch Beweisaufnahmen, wie Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten. Diese Beweise helfen, zu klären, ob der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre oder ob die Geschwindigkeitsüberschreitung zu schwereren Unfallfolgen geführt hat.

Ein Beispiel: Wenn ein Fahrer zu schnell fährt und dadurch nicht rechtzeitig bremsen kann, um einen Unfall zu vermeiden, kann die Geschwindigkeitsüberschreitung als unfallursächlich betrachtet werden. Andererseits, wenn der Unfall auch bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit nicht vermeidbar gewesen wäre, wird die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht als unfallursächlich angesehen.

Die Haftungsverteilung bei Unfällen hängt von der Unfallursächlichkeit ab. Wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung als unfallursächlich gilt, kann dies die Haftungsquote beeinflussen, was bedeutet, dass derjenige, der zu schnell gefahren ist, einen größeren Anteil des Schadens tragen muss.


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Wie wird die Haftung verteilt, wenn sowohl der Unfallgegner einen Fehler gemacht hat als auch ich zu schnell gefahren bin?

Wenn sowohl Sie als auch der Unfallgegner zum Unfall beigetragen haben, wird die Haftung in der Regel prozentual aufgeteilt. Diese Aufteilung basiert auf dem Grad des Verschuldens und den Umständen des Unfalls. In solchen Fällen spricht man von Mitverschulden.

Mitverschulden bedeutet, dass beide Parteien einen Anteil an der Entstehung des Unfalls haben. Die Haftungsquote wird durch die Gerichte festgelegt, indem sie die Schwere der Fehler und deren Auswirkungen auf den Unfall bewerten. Beispielsweise kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf Ihrer Seite und ein Verstoß gegen Verkehrsregeln auf Seiten des Unfallgegners zu einer Haftungsverteilung von beispielsweise 60:40 führen, je nachdem, wie schwerwiegend die Fehler waren.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Betriebsgefahr, die besagt, dass das Betreiben eines Kraftfahrzeugs an sich bereits ein Risiko darstellt. Dies kann dazu führen, dass der Autofahrer auch dann anteilig haftbar gemacht wird, wenn er selbst keinen Fehler gemacht hat.

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt bekommen, wenn Sie selbst zum Unfall beigetragen haben. Die genaue Aufteilung hängt von den spezifischen Umständen des Unfalls ab und wird im Einzelfall entschieden.


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Kann meine Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen, wenn ich zum Unfallzeitpunkt zu schnell gefahren bin?

Wenn Sie zu schnell fahren und in einen Unfall verwickelt werden, kann dies erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Zu schnelles Fahren ist eine häufige Unfallursache und kann dazu führen, dass Ihre Versicherung die Zahlung kürzt oder verweigert, insbesondere wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung ursächlich für den Unfall war.

Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt in der Regel die Schäden des Unfallgegners ab. Wenn Sie jedoch zu schnell gefahren sind, kann Ihnen eine Teilschuld zugeschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen, auch wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat. Die Höhe der Teilschuld hängt von der Geschwindigkeitsüberschreitung ab und kann bis zu 25% betragen, wenn die Geschwindigkeit nur leicht überschritten wurde.

Vollkaskoversicherung

Ihre Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Wenn Sie zu schnell gefahren sind, kann die Versicherung die Leistungen kürzen, da Sie gegen die Obliegenheit verstoßen haben, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. In solchen Fällen kann die Versicherung argumentieren, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland gibt es auf Autobahnen keine generellen Tempolimits, aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, muss im Falle eines Unfalls mit finanziellen Konsequenzen rechnen, da die überhöhte Geschwindigkeit als Mitursache angesehen wird. Gerichte bewerten die Schadensersatzansprüche differenziert, indem sie die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und die Verkehrssituation berücksichtigen.

Praktische Auswirkungen

Für Sie bedeutet das, dass Sie bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit nicht nur mit einer Teilschuld rechnen müssen, sondern auch mit der Möglichkeit, dass Ihre Versicherung die Leistungen einschränkt. Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und verantwortungsvoll zu fahren, um solche Situationen zu vermeiden.


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Welche Rolle spielen Gutachten von Sachverständigen bei der Feststellung der Unfallursache und der gefahrenen Geschwindigkeit?

Gutachten von Sachverständigen spielen eine entscheidende Rolle bei der Feststellung der Unfallursache und der gefahrenen Geschwindigkeit. Diese Gutachten basieren auf technischen Analysen und sind oft entscheidend für die Klärung von Haftungsfragen.

Rekonstruktion des Unfallhergangs und Geschwindigkeitsermittlung

Sachverständige verwenden verschiedene Methoden, um den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge zu ermitteln. Dazu gehören:

  • Spurensicherung: Die Analyse von Spuren am Unfallort, wie Reifenabdrücken oder Bremsstreifen, kann Aufschluss über die Geschwindigkeit und das Verhalten der Fahrzeuge geben.
  • Kollisionsdynamik: Die Untersuchung der Schäden an den Fahrzeugen und die Analyse der Kollisionsmechanik helfen, die Geschwindigkeit und den Ablauf des Unfalls zu rekonstruieren.
  • Technische Analysen: Diese umfassen auch die Untersuchung von Fahrzeugteilen wie Airbags oder elektronischen Systemen, die bei einem Unfall aktiviert wurden.

Beweiskraft der Gutachten

Die Gutachten von Sachverständigen dienen als objektive Beweise und sind für Gerichte und Versicherungen von großer Bedeutung. Sie helfen, Streitigkeiten zu klären und eine faire Schadensregulierung zu gewährleisten. Ohne ein solches Gutachten müssten sich Gerichte und Versicherungen oft auf subjektive Zeugenaussagen verlassen, was zu Unsicherheiten führen kann.

Praktische Bedeutung

In der Praxis sind diese Gutachten besonders wichtig, wenn es um strittige Fälle geht oder die Schuldfrage unklar ist. Sie bieten eine neutrale und fundierte Grundlage für die rechtliche Bewertung und können dazu beitragen, dass eine gerechte Einigung erzielt wird.


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Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ursächlich für den Unfall war, mir aber eine Teilschuld gegeben wird?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ursächlich für den Unfall war und Ihnen dennoch eine Teilschuld gegeben wird, gibt es mehrere Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:

  1. Sammeln Sie Beweise: Es ist wichtig, alle relevanten Beweise zu sammeln, die Ihre Sichtweise unterstützen. Dazu gehören Zeugenaussagen, Fotos des Unfallortes, Polizeiberichte und andere relevante Dokumente.
  2. Einholung eines Gegengutachtens: Ein Gegengutachten kann helfen, die Unfallursache genauer zu untersuchen und Ihre Position zu stärken. Ein unabhängiger Sachverständiger kann beauftragt werden, um eine alternative Bewertung der Unfallursache vorzunehmen.
  3. Klage vor Gericht: Wenn Sie mit der Schuldzuweisung nicht einverstanden sind, können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Ein Gerichtsverfahren kann helfen, die Schuldfrage neu zu bewerten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  4. Dokumentation und Nachweis: Stellen Sie sicher, dass alle Schritte und Kommunikationen mit der Versicherung oder anderen Beteiligten sorgfältig dokumentiert werden. Dies kann bei zukünftigen Verhandlungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen hilfreich sein.

Es ist entscheidend, sich über die rechtlichen Möglichkeiten und die notwendigen Schritte zu informieren, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Mitverschulden

Ein Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte selbst durch eigenes Verhalten zur Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens beigetragen hat. Nach § 254 BGB wird in solchen Fällen die Ersatzpflicht und der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes entsprechend dem Grad des Mitverschuldens gemindert. Die Haftung wird prozentual zwischen den Beteiligten aufgeteilt.

Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde dem Motorradfahrer ein Mitverschulden von 40% zugerechnet, hauptsächlich wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, während der abbiegende PKW-Fahrer 60% der Verantwortung tragen musste.


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Gesamtschuldner

Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die gemäß § 421 BGB gemeinsam für eine Schuld haften. Der Gläubiger kann von jedem Gesamtschuldner die vollständige Leistung verlangen, ist aber insgesamt nur zu einer einmaligen Leistung berechtigt. Leistet ein Gesamtschuldner den vollen Betrag, werden die anderen von der Verpflichtung befreit, haben aber im Innenverhältnis Ausgleichsansprüche entsprechend ihrer Verursachungsanteile.

Beispiel: Im Urteil wurden die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung des Schadensersatzes verurteilt, was bedeutet, dass der Kläger den gesamten zugesprochenen Betrag von jedem der Beklagten einzeln einfordern könnte.


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Materielle Schäden

Materielle Schäden umfassen alle finanziell bezifferbaren Vermögenseinbußen, die durch ein schädigendes Ereignis entstanden sind. Dazu gehören Reparaturkosten, Wertminderung von Gegenständen, Verdienstausfall und weitere wirtschaftliche Nachteile. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 249 ff. BGB, wonach der Schädiger verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.

Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall können materielle Schäden die Reparaturkosten für das Motorrad, Kosten für Ersatzfahrzeuge und den Verdienstausfall durch unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit umfassen.


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Immaterielle Schäden

Immaterielle Schäden beziehen sich auf nicht-vermögenswerte Beeinträchtigungen wie körperliche und seelische Schmerzen, Leid oder Einschränkungen der Lebensqualität. Der Ausgleich erfolgt durch Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie den Umständen des Einzelfalls und wird durch Gerichte anhand von Vergleichsfällen bemessen.

Beispiel: Nach einem Motorradunfall können Schmerzen, psychische Belastungen, dauerhafte Beeinträchtigungen oder Entstellungen als immaterielle Schäden geltend gemacht werden, die durch Schmerzensgeld ausgeglichen werden sollen.


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Berufungsverfahren

Ein Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz, geregelt in §§ 511-541 ZPO. Es ermöglicht die vollständige Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höherrangiges Gericht (hier: Oberlandesgericht). Die Berufung kann nur eingelegt werden, wenn der Beschwerdewert über 600 Euro liegt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung zugelassen hat.

Beispiel: Im vorliegenden Fall haben die Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt, woraufhin das Oberlandesgericht Saarbrücken die Sache neu verhandelte und zu einer teilweise abgeänderten Entscheidung kam.


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Haftungsverteilung

Die Haftungsverteilung bezeichnet die prozentuale Aufteilung der Verantwortung für einen Schaden zwischen mehreren Verursachern oder zwischen Verursacher und Geschädigtem. Sie basiert auf §§ 254, 840 BGB und wird nach einer umfassenden Abwägung aller unfallrelevanten Umstände festgelegt. Berücksichtigt werden dabei Verursachungsbeiträge, Verschuldensgrad und die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge.

Beispiel: Bei dem Unfall in Rilchingen-Hanweiler legte das Gericht eine Haftungsverteilung von 60% zu 40% fest, wobei der größere Anteil den Beklagten zugerechnet wurde, während der Motorradfahrer wegen seiner Geschwindigkeitsüberschreitung einen Mitverschuldensanteil von 40% tragen musste.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 Abs. 1 StVG (Halterhaftung): Das Straßenverkehrsgesetz bestimmt, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Schaden entsteht. Dies ist eine Gefährdungshaftung, die unabhängig von einem Verschulden des Halters greift. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Erstbeklagte als Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs des Zweitbeklagten haftet grundsätzlich für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstanden sind.
  • § 18 Abs. 1 StVG (Fahrerhaftung): Auch der Fahrzeugführer ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Schuldhaft handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Zweitbeklagte als Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs haftet, wenn er beim Abbiegen nicht die notwendige Sorgfalt beachtet und dadurch den Unfall mitverursacht hat.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Schadensersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Dies bedeutet, dass die Schadensersatzpflicht gemindert oder ausgeschlossen sein kann, wenn der Geschädigte selbst zum Unfall beigetragen hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat ein Mitverschulden des Klägers von 40% angenommen, da er ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und möglicherweise zu schnell gefahren ist, was seine Schadensersatzansprüche entsprechend reduziert.
  • § 9 Abs. 1 StVO (Abbiegen): Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind Blinker zu benutzen. Beim Abbiegen muss sich der Fahrzeugführer so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Zweitbeklagte musste beim Linksabbiegen auf das Tankstellengelände besondere Sorgfalt walten lassen, insbesondere auf den Gegenverkehr achten und sicherstellen, dass er gefahrlos abbiegen kann.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) / § 2 Abs. 1 StVG (Erlaubnispflicht): Wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse. Das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Schadensfall als Mitverschulden angerechnet werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger besaß nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse A für sein Kraftrad, was als Verkehrsverstoß und mitursächlich für den Unfall bzw. dessen Folgen gewertet wurde und zu seinem Mitverschulden beigetragen hat.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 3 U 36/23 – Urteil vom 13.12.2024


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