Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Täuschend echte Anrufe: Wie Betrüger Online-Banking-Kunden um ihr Geld bringen
- Der Fall vor dem Oberlandesgericht Bremen: Verlorenes Geld durch pushTAN-Betrug
- Die Masche der Betrüger: Call-ID-Spoofing und falsche Dringlichkeit
- Die angebliche Rettungsaktion: pushTAN zur „Rückbuchung“
- Die bittere Wahrheit: Autorisierung einer Echtzeitüberweisung
- Die Argumentation des Klägers: Unautorisierte Abbuchung und angebliche Sicherheitslücken
- Die Verteidigung der Bank: Autorisierte Transaktion und grobe Fahrlässigkeit des Kunden
- Die vorläufige Einschätzung des Oberlandesgerichts: Beschluss zur Zurückweisung der Berufung
- Rechtliche Grundlagen: § 675u und § 675v BGB im Fokus
- Bedeutung für Betroffene: Wie Sie sich vor pushTAN-Betrug schützen können
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Hinweise und Tipps
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist Call-ID-Spoofing und wie funktioniert es beim Online-Banking-Betrug?
- Welche Rolle spielt die pushTAN-Methode bei solchen Betrugsfällen und wie wird sie missbraucht?
- Bin ich als Bankkunde verpflichtet, Schäden zu tragen, wenn ich Opfer von Online-Banking-Betrug durch Call-ID-Spoofing werde?
- Wie kann ich mich konkret vor Betrugsversuchen im Online-Banking schützen, insbesondere vor Call-ID-Spoofing?
- Was kann ich tun, wenn ich bereits Opfer von Online-Banking-Betrug geworden bin?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 1 U 32/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Bremen
- Datum: 30.08.2024
- Aktenzeichen: 1 U 32/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Bankrecht, Online-Banking
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Nimmt die beklagte Bank auf Rückerstattung aufgrund einer Belastung wegen einer vom Girokonto des Klägers ausgeführten Überweisung in Anspruch.
- Beklagte (Bank): Führt aufgrund eines mit dem Kläger bestehenden Kontoführungsvertrags ein Girokonto für den Kläger.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger fordert von der Bank die Rückerstattung einer unautorisierten Überweisung von seinem Girokonto. Die Parteien hatten eine Vereinbarung zum Online-Banking getroffen, bei der der Kläger das pushTAN-Verfahren nutzte. Der Kläger soll seine Authentifizierungselemente nicht ausreichend geschützt haben.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Bank zur Rückerstattung verpflichtet ist, wenn der Kläger seine Authentifizierungselemente nicht ausreichend geschützt hat und dadurch eine Unautorisierte Überweisung erfolgt ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen zurückzuweisen.
Der Fall vor Gericht
Täuschend echte Anrufe: Wie Betrüger Online-Banking-Kunden um ihr Geld bringen

Im Online-Banking lauern Gefahren, die weit über unsichere Passwörter hinausgehen. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Bremen (Az.: 1 U 32/24) verdeutlicht auf dramatische Weise, wie ausgeklügelte Betrugsmaschen selbst vermeintlich sichere Verfahren wie pushTAN untergraben können. Ein Bankkunde wurde Opfer von Kriminellen, die sich als Bankmitarbeiter ausgaben und ihn um sein Erspartes brachten.
Der Fall vor dem Oberlandesgericht Bremen: Verlorenes Geld durch pushTAN-Betrug
Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein Bankkunde, der von seiner Bank die Rückerstattung von 10.000 Euro forderte. Dieser Betrag war von seinem Girokonto abgebucht worden, nachdem er einer betrügerischen Anweisung Folge geleistet hatte. Das Landgericht Bremen hatte die Klage des Kunden zuvor abgewiesen. Nun befasste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall und deutete in einem Beschluss an, dass es die Berufung des Kunden ebenfalls zurückweisen wird.
Die Masche der Betrüger: Call-ID-Spoofing und falsche Dringlichkeit
Der Fall zeigt eine typische Vorgehensweise von Betrügern: Der Kunde erhielt Anrufe, bei denen auf seinem Display die Telefonnummer seiner Bank angezeigt wurde – ein Trick, der als Call-ID-Spoofing bekannt ist. Die Anrufer gaben sich als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Bank aus und schilderten eine alarmierende Situation: Angeblich sei ein unbefugter Zugriff auf das Konto des Kunden erfolgt, und eine Echtzeitüberweisung über 10.000 Euro an einen unbekannten Dritten sei angewiesen worden.
Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen, konnten die Betrüger offenbar sogar persönliche Daten des Kunden nennen. Zudem behaupteten sie, die Online-Banking-App des Kunden sei vorsorglich gesperrt worden – was der Kunde tatsächlich bestätigen konnte, als er es überprüfte. Durch diese Kombination aus Täuschung und dem Erzeugen von Dringlichkeit setzten die Betrüger den Kunden massiv unter Druck.
Die angebliche Rettungsaktion: pushTAN zur „Rückbuchung“
Unter dem Vorwand, die unberechtigte Abbuchung zu stoppen und das Geld zurückzubuchen, forderten die Betrüger den Kunden auf, eine pushTAN freizugeben. Die pushTAN ist ein Sicherheitsverfahren, bei dem eine Transaktionsnummer (TAN) per App auf das Mobiltelefon des Nutzers gesendet wird, um Zahlungen im Online-Banking zu autorisieren. Der Kunde, in der Annahme, einer legitimen Anweisung seiner Bank zu folgen, gab die pushTAN frei.
Die bittere Wahrheit: Autorisierung einer Echtzeitüberweisung
Was der Kunde nicht wusste: Mit der Freigabe der pushTAN autorisierte er in Wahrheit keine Rückbuchung, sondern bestätigte eine Echtzeitüberweisung über 10.000 Euro auf das Konto der Betrüger. Echtzeitüberweisungen sind besonders tückisch, da sie – im Gegensatz zu herkömmlichen Überweisungen – innerhalb von Sekunden ausgeführt werden und kaum noch rückgängig zu machen sind. Der Betrugsschaden war somit angerichtet.
Die Argumentation des Klägers: Unautorisierte Abbuchung und angebliche Sicherheitslücken
Vor Gericht argumentierte der Kläger, dass es sich um einen unautorisierten Zahlungsvorgang gehandelt habe und er daher gemäß § 675u Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Rückerstattung gegen seine Bank habe. Er betonte, dass ihm bei der Freigabe der pushTAN weder der Betrag der Überweisung noch das Empfängerkonto angezeigt worden seien. Zudem wies er auf ein angebliches Verfügungslimit von 2.500 Euro hin, das die Überweisung eigentlich hätte verhindern müssen. Der Kläger sah Sicherheitslücken im System der Bank als Ursache für den Betrug.
Die Verteidigung der Bank: Autorisierte Transaktion und grobe Fahrlässigkeit des Kunden
Die Bank hingegen argumentierte, dass es sich aufgrund der Freigabe der pushTAN durch den Kunden um einen autorisierten Zahlungsvorgang handele. Zudem warf sie dem Kunden Grobe Fahrlässigkeit vor (§ 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB). Die Bank behauptete, bereits seit Längerem auf ihrer Online-Banking-Seite vor solchen Betrugsanrufen gewarnt zu haben, bei denen Betrüger unter falscher Rufnummer anrufen und Kunden zur Freigabe von pushTANs auffordern.
Die vorläufige Einschätzung des Oberlandesgerichts: Beschluss zur Zurückweisung der Berufung
Das Oberlandesgericht Bremen teilte in seinem Beschluss mit, dass es beabsichtigt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen. Dies deutet stark darauf hin, dass das Gericht die Argumentation der Bank teilt und den Zahlungsvorgang als autorisiert ansieht. Die Richter scheinen davon auszugehen, dass der Kunde durch die Freigabe der pushTAN die Überweisung wirksam genehmigt hat und möglicherweise grob fahrlässig gehandelt hat, indem er den Anweisungen der Betrüger gefolgt ist. Eine endgültige Entscheidung steht zwar noch aus, aber die Tendenz ist klar.
Rechtliche Grundlagen: § 675u und § 675v BGB im Fokus
Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf zwei zentrale Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
- § 675u BGB: Dieser Paragraph regelt die Haftung der Bank bei unautorisierten Zahlungsvorgängen. Grundsätzlich muss die Bank unautorisierte Abbuchungen erstatten. Allerdings greift diese Regelung nicht, wenn der Zahlungsvorgang vom Kunden autorisiert wurde.
- § 675v BGB: Dieser Paragraph behandelt die Pflichten des Zahlungsdienstnutzers und die Haftung bei missbräuchlicher Nutzung von Zahlungsdiensten. Absatz 3 Nr. 2 bestimmt, dass der Kunde den gesamten Schaden tragen muss, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat und dadurch den unautorisierten Zahlungsvorgang ermöglicht hat.
Im vorliegenden Fall scheint das Gericht davon auszugehen, dass der Kunde den Zahlungsvorgang durch die pushTAN-Freigabe autorisiert hat und möglicherweise grob fahrlässig handelte, indem er den Betrügern Glauben schenkte und deren Anweisungen befolgte. Die Warnhinweise der Bank könnten hierbei eine entscheidende Rolle spielen.
Bedeutung für Betroffene: Wie Sie sich vor pushTAN-Betrug schützen können
Dieser Fall ist ein Weckruf für alle Online-Banking-Nutzer. Er zeigt, dass selbst das pushTAN-Verfahren nicht vor Betrug schützt, wenn Kunden durch Social Engineering manipuliert werden. Um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen, sollten Sie folgende Hinweise unbedingt beachten:
- Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, die Sie unerwartet erhalten, insbesondere wenn der Anrufer Sie unter Druck setzt oder zu schnellen Entscheidungen drängt.
- Prüfen Sie die Rufnummer des Anrufers genau. Auch wenn die Nummer Ihrer Bank angezeigt wird, kann es sich um Call-ID-Spoofing handeln. Im Zweifel beenden Sie das Gespräch und rufen Sie Ihre Bank unter der offiziellen Nummer zurück, die Sie selbst recherchiert haben.
- Geben Sie niemals TANs oder Passwörter am Telefon weiter, auch nicht an angebliche Bankmitarbeiter. Eine seriöse Bank wird Sie niemals telefonisch nach diesen Daten fragen.
- Lesen Sie die angezeigten Daten in der pushTAN-App sorgfältig durch, bevor Sie eine TAN freigeben. Vergewissern Sie sich, dass die angezeigten Daten mit der beabsichtigten Transaktion übereinstimmen. Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt oder die Daten nicht angezeigt werden, brechen Sie den Vorgang ab.
- Beachten Sie die Sicherheitshinweise Ihrer Bank auf der Webseite und in der Online-Banking-App. Banken informieren regelmäßig über aktuelle Betrugsmaschen.
- Installieren Sie eine aktuelle Antiviren-Software auf Ihrem Computer und Mobiltelefon, um sich vor Schadsoftware zu schützen, die Ihre Online-Banking-Aktivitäten ausspähen könnte.
Der Fall des Oberlandesgerichts Bremen macht deutlich, dass der Schutz vor Online-Banking-Betrug nicht allein in der Sicherheit der technischen Verfahren liegt, sondern auch in der Aufmerksamkeit und Vorsicht der Nutzer. Bleiben Sie wachsam und hinterfragen Sie verdächtige Anrufe und Aufforderungen kritisch, um nicht Opfer von Betrügern zu werden.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass Bankkunden bei der Freigabe von TANs äußerst vorsichtig sein müssen, selbst wenn ein vermeintlicher Bankmitarbeiter anruft und die Bankrufnummer angezeigt wird. Wer trotz angezeigter Überweisungsdaten in der pushTAN-App eine TAN freigibt, handelt nach Ansicht des Gerichts grob fahrlässig und verliert seinen Erstattungsanspruch gegen die Bank. Die Entscheidung verdeutlicht die hohe Eigenverantwortung von Bankkunden beim Online-Banking und dass Banken die Beweislast für angezeigte Sicherheitshinweise tragen, aber bei nachweislicher grober Fahrlässigkeit des Kunden nicht für Schäden haften müssen.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Bankkunden beim Online-Banking zum Schutz vor Betrug
Cyberkriminelle werden immer raffinierter, besonders beim Online-Banking. Aktuelle Gerichtsfälle zeigen, dass selbst vermeintlich sichere Verfahren wie pushTAN keine absolute Garantie bieten. Schützen Sie Ihr Erspartes durch umsichtiges Verhalten und Kenntnis der Risiken.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Misstrauen bei unerwarteten Anrufen
Seien Sie äußerst skeptisch, wenn Sie unerwartet Anrufe von Ihrer Bank erhalten, insbesondere wenn es um dringende Transaktionen oder Sicherheitswarnungen geht. Echte Bankmitarbeiter werden Sie niemals am Telefon zur Preisgabe von TANs oder Passwörtern auffordern.
Beispiel: Ein Anrufer gibt sich als Bankmitarbeiter aus und behauptet, verdächtige Aktivitäten auf Ihrem Konto festgestellt zu haben. Er fordert Sie auf, TANs preiszugeben, um das Konto zu sichern.
⚠️ ACHTUNG: Geben Sie niemals TANs, Passwörter oder andere sensible Daten am Telefon oder per E-Mail weiter, auch wenn der Anrufer oder Absender sich als Bank oder eine andere vertrauenswürdige Institution ausgibt.
Tipp 2: Telefonnummer der Bank selbst wählen
Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Anrufs haben, beenden Sie das Gespräch und suchen Sie die offizielle Telefonnummer Ihrer Bank selbst heraus, z.B. auf der Webseite oder Ihren Kontoauszügen. Rufen Sie Ihre Bank unter dieser Nummer zurück, um die Angelegenheit zu klären.
Tipp 3: Push-TAN-Verfahren richtig nutzen
Prüfen Sie bei jeder pushTAN-Nachricht sorgfältig die angezeigten Daten, insbesondere den Betrag und den Empfänger der Transaktion. Die TAN ist immer nur für die konkret bestätigte Transaktion gültig. Bestätigen Sie keine TAN, wenn die Daten in der pushTAN-Nachricht nicht mit der von Ihnen beabsichtigten Transaktion übereinstimmen.
⚠️ ACHTUNG: Ignorieren Sie keine Warnhinweise in der pushTAN-App oder beim Online-Banking. Diese Hinweise dienen Ihrer Sicherheit und weisen auf potenzielle Betrugsversuche hin.
Tipp 4: Regelmäßige Kontoüberprüfung
Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Online-Banking-Umsätze regelmäßig und zeitnah auf unautorisierte Abbuchungen oder verdächtige Aktivitäten. Je früher Sie unberechtigte Transaktionen entdecken, desto schneller können Sie reagieren und möglicherweise größere Schäden verhindern.
Tipp 5: Sofortige Reaktion bei Betrugsverdacht
Wenn Sie einen Betrugsverdacht haben oder unberechtigte Abbuchungen feststellen, informieren Sie umgehend Ihre Bank und lassen Sie Ihr Konto und gegebenenfalls Ihre Online-Banking-Zugänge sperren. Erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Auch wenn Banken in vielen Fällen für unautorisierte Abbuchungen haften, kann es Ausnahmen geben, beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit des Kontoinhabers. Daher ist es wichtig, die eigenen Sorgfaltspflichten zu kennen und zu beachten, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
✅ Checkliste: Sicheres Online-Banking
- Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten Anrufen oder E-Mails Ihrer Bank.
- Geben Sie niemals persönliche Daten oder TANs am Telefon oder per E-Mail weiter.
- Überprüfen Sie pushTAN-Nachrichten sorgfältig auf Richtigkeit.
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Online-Banking-Umsätze.
- Informieren Sie Ihre Bank sofort bei Betrugsverdacht.
Benötigen Sie Hilfe?
Kompetente Beratung bei digitalen Betrugsfällen im Online-Banking
Betrüger nutzen ausgeklügelte Methoden wie Call-ID-Spoofing, um Sie im vertraulichen Umfeld des Online-Bankings zu täuschen. Solche Vorfälle werfen häufig komplexe Fragen bezüglich der Verantwortlichkeiten und Sicherheitspraktiken auf, sodass eine differenzierte Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich wird.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine präzise Analyse Ihres individuellen Falls. Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Umstände sachlich einzuordnen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um in einem persönlichen Gespräch zu klären, wie wir Sie auf Ihrem Weg zu einer gerechten Lösung beraten können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist Call-ID-Spoofing und wie funktioniert es beim Online-Banking-Betrug?
Call-ID-Spoofing ist eine Technik, bei der ein Anrufer die Anzeige der Caller ID manipuliert, um den Empfänger glauben zu lassen, dass der Anruf von einer vertrauenswürdigen Quelle stammt, obwohl dies nicht der Fall ist. Diese Methode wird oft eingesetzt, um Opfer zu täuschen und sie dazu zu bringen, sensible Informationen preiszugeben oder bestimmte Handlungen auszuführen.
Beim Online-Banking-Betrug nutzen Betrüger diese Technik häufig, um die Telefonnummer einer Bank zu spoofen. Sie rufen das Opfer an und geben vor, dass es Probleme mit dessen Bankkonto gibt. Der Betrüger hat oft genug Informationen über das Konto, um das Opfer zu überzeugen, dass der Anruf echt ist. Der Betrüger kann dann vorschlagen, das Geld auf ein angeblich sicheres Konto zu übertragen, das in Wirklichkeit dem Betrüger gehört.
Wichtige Hinweise:
- Vertrauen Sie nicht nur auf die Caller ID: Selbst wenn die Nummer korrekt erscheint, kann es sich um einen Spoofing-Anruf handeln.
- Seien Sie vorsichtig bei Anfragen nach persönlichen Informationen: Legitime Unternehmen fordern selten persönliche Daten über das Telefon an.
- Überprüfen Sie Anfragen unabhängig: Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie die Bank oder Institution zurück, indem Sie eine vertrauenswürdige Nummer verwenden, die Sie aus einer anderen Quelle haben.
Welche Rolle spielt die pushTAN-Methode bei solchen Betrugsfällen und wie wird sie missbraucht?
Die pushTAN ist ein Sicherheitsverfahren, das im Online-Banking verwendet wird, um Transaktionen zu autorisieren. Es basiert auf der Zwei-Faktor-Authentifizierung und wird als sicher angesehen, da es eine direkte Verbindung zwischen dem Online-Banking und einer speziellen App auf Ihrem Smartphone oder Tablet herstellt. Trotz dieser Sicherheitsmaßnahmen gibt es Möglichkeiten, wie Betrüger dieses System ausnutzen können.
Missbrauch der pushTAN
Betrüger nutzen verschiedene Methoden, um die pushTAN zu missbrauchen:
- Phishing-Angriffe: Betrüger senden Fake-E-Mails oder SMS, die darauf abzielen, Sie dazu zu bringen, Ihre persönlichen Daten auf einer gefälschten Webseite einzugeben. Diese Nachrichten behaupten oft, dass Ihre pushTAN-Registrierung abläuft oder aktualisiert werden muss.
- Social Engineering: Betrüger nutzen psychologische Manipulationen, um Sie dazu zu bringen, Ihre TANs preiszugeben. Sie geben sich oft als Bankmitarbeiter aus und behaupten, dass es Probleme mit Ihrem Konto gibt, die durch die Eingabe von TANs gelöst werden können.
- Trojaner: Schadsoftware kann installiert werden, um Ihre pushTAN zu stehlen, wenn Sie auf verdächtige Links klicken oder Dateianhänge öffnen.
Wichtige Sicherheitshinweise
- Transaktionsprüfung: Bevor Sie eine pushTAN bestätigen, prüfen Sie sorgfältig, welche Transaktion Sie autorisieren.
- Authentizität überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie nur auf offizielle Links und Apps zugreifen.
- Vermeiden Sie verdächtige Nachrichten: Seien Sie vorsichtig bei E-Mails oder SMS, die Sie auffordern, persönliche Daten einzugeben oder Links anzuklicken.
Bin ich als Bankkunde verpflichtet, Schäden zu tragen, wenn ich Opfer von Online-Banking-Betrug durch Call-ID-Spoofing werde?
Wenn Sie Opfer von Online-Banking-Betrug durch Call-ID-Spoofing werden, hängt die Haftung für den Schaden in der Regel von mehreren Faktoren ab.
Haftung der Bank: In der Regel haftet die Bank für den Schaden, wenn es sich um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang handelt. Dies ist im § 675u BGB geregelt. Die Bank muss den Schaden ersetzen, es sei denn, sie kann nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.
Grobe Fahrlässigkeit des Kunden: Sie als Kunde haften nur, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten erheblich verletzt haben. Dazu zählt es, wenn Sie Ihre Zugangsdaten leichtfertig weitergeben oder offensichtliche Betrugsmaschen nicht erkennen. In vielen Fällen ist es jedoch schwierig für die Bank, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Sorgfaltspflichten: Es ist wichtig, dass Sie als Kunde Ihre Zugangsdaten sicher aufbewahren und auf verdächtige Anrufe oder Nachrichten achten. Wenn Sie Opfer eines Betrugs werden, sollten Sie den Vorfall unverzüglich bei der Bank melden.
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn Ihre Bank den Schaden nicht ersetzt, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen. In vielen Fällen urteilen Gerichte zugunsten der Kunden, wenn die Bank keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.
Wie kann ich mich konkret vor Betrugsversuchen im Online-Banking schützen, insbesondere vor Call-ID-Spoofing?
Um sich vor Betrugsversuchen im Online-Banking, einschließlich Call-ID-Spoofing, zu schützen, gibt es mehrere wichtige Maßnahmen, die Sie ergreifen können:
1. Starke Passwörter und Passwort-Manager:
- Verwenden Sie starke und einzigartige Passwörter für Ihr Online-Banking. Diese sollten mindestens 10 Zeichen lang sein und Zahlen, Symbole und Großbuchstaben enthalten.
- Nutzen Sie einen Passwort-Manager, um Ihre Passwörter sicher zu speichern und zu verwalten.
2. Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA):
- Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dies verhindert in den meisten Fällen, dass unbefugte Personen Zugang zu Ihrem Konto erhalten, selbst wenn sie Ihr Passwort kennen.
- Vermeiden Sie die SMS-Option für die 2FA, da diese weniger sicher ist als Authentifizierungs-Apps.
3. Sichere Internetverbindungen:
- Verwenden Sie immer eine sichere Internetverbindung. Öffentliche WLANs sind unsicher und sollten vermieden werden. Nutzen Sie stattdessen Ihr mobiles Netz oder ein sicheres Heim-WLAN.
4. Aktuelle Software und Sicherheitsupdates:
- Halten Sie Ihren Browser und Betriebssystem stets aktuell. Aktuelle Updates schließen Sicherheitslücken und schützen vor neueren Bedrohungen.
- Installieren Sie eine zuverlässige Antiviren-Software und halten Sie diese aktuell, um Malware zu erkennen und zu entfernen.
5. Erkennen von Phishing und Betrug:
- Seien Sie vorsichtig bei E-Mails oder Anrufen, die angeblich von Ihrer Bank stammen. Überprüfen Sie die Echtheit durch direkten Kontakt mit Ihrer Bank über eine vertrauenswürdige Nummer oder Website.
- Nehmen Sie an Phishing-Schulungen teil, um sich über aktuelle Betrugsmethoden zu informieren.
6. Sofortige Maßnahmen im Notfall:
- Sperren Sie Ihr Konto sofort, wenn Sie verdächtige Aktivitäten feststellen. Nutzen Sie den Sperr-Notruf 116 116.
- Informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Strafanzeige, falls nötig.
Indem Sie diese Maßnahmen befolgen, können Sie das Risiko von Betrugsversuchen im Online-Banking erheblich reduzieren.
Was kann ich tun, wenn ich bereits Opfer von Online-Banking-Betrug geworden bin?
Wenn Sie Opfer von Online-Banking-Betrug geworden sind, sollten Sie sofortige Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu minimieren und Ihre Sicherheit wiederherzustellen.
Sofortige Schritte
- Polizeianzeige erstatten: Eine Strafanzeige bei der Polizei ist entscheidend, um den Vorfall zu dokumentieren und die Ermittlungen einzuleiten. Dies kann in den meisten Bundesländern online über die jeweilige Internetwache erfolgen. Die Anzeige dient auch als Nachweis gegenüber Ihrer Bank oder Versicherung.
- Bank informieren: Melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrer Bank oder Sparkasse. Dies sollte schriftlich erfolgen, um einen Nachweis zu haben. Informieren Sie die Bank auch über die bereits erstattete Polizeianzeige.
- Kontosperrung und Passwortsicherheit: Fordern Sie eine sofortige Sperrung Ihres Kontos an und ändern Sie alle relevanten Passwörter und Sicherheitscodes. Stellen Sie sicher, dass alle Online-Konten gesichert sind.
Weitere Maßnahmen
- Verbraucherzentrale kontaktieren: Nutzen Sie das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale, um aktuelle Betrugsmaschen zu überwachen und verdächtige E-Mails zu melden.
- Psychologische Unterstützung: Der Verlust von Geld oder persönlichen Daten kann psychisch belastend sein. Suchen Sie gegebenenfalls Unterstützung bei einem Berater oder einer Beratungsstelle, um mit dem Stress umzugehen.
Wichtige Hinweise
- Vorsicht bei verdächtigen Anrufen oder E-Mails: Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Anrufe oder E-Mails erhalten, die Ihre persönlichen Daten oder Kontozugangsdaten erfordern. Verwenden Sie nur offizielle Kontaktdaten Ihrer Bank.
- Zweifaktor-Authentifizierung nutzen: Aktivieren Sie die Zweifaktor-Authentifizierung, um Ihre Konten zusätzlich zu sichern.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
pushTAN-Verfahren
Das pushTAN-Verfahren ist eine Sicherheitsmethode im Online-Banking, bei der Transaktionsfreigaben über eine spezielle App auf dem Smartphone erfolgen. Dabei wird eine Transaktionsnummer (TAN) als Push-Nachricht direkt an die Banking-App des Kunden gesendet, die dieser zur Bestätigung von Überweisungen oder anderen Banktransaktionen verwenden muss. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 675j BGB und den Zahlungsdiensterichtlinien (PSD2).
Beispiel: Wenn ein Kunde eine Überweisung im Online-Banking veranlasst, erhält er eine Push-Nachricht mit den Überweisungsdaten auf sein Smartphone und muss diese durch Eingabe einer TAN bestätigen, um die Transaktion auszuführen.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet im Rechtskontext ein Verhalten, bei dem die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Es handelt sich um ein Handeln, bei dem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das, was jedem einleuchten müsste, unbeachtet blieb. Gesetzlich verankert ist dieses Konzept beispielsweise in § 276 BGB und spielt im Bankrecht eine entscheidende Rolle bei Haftungsfragen.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde es als grob fahrlässig bewertet, dass der Bankkunde trotz der in der pushTAN-App angezeigten Überweisungsdaten (die nicht mit seiner eigentlichen Absicht übereinstimmten) die TAN zur Freigabe der Transaktion bestätigte.
Authentifizierungselemente
Authentifizierungselemente sind Sicherheitsmerkmale, die ein Bankkunde im Online-Banking verwendet, um seine Identität nachzuweisen und Transaktionen zu autorisieren. Dazu gehören typischerweise Wissenskomponenten (z.B. PIN, Passwort), Besitzkomponenten (z.B. Smartphone mit Banking-App) und Seinskomponenten (z.B. Fingerabdruck). Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1 Abs. 24 ZAG und den technischen Regulierungsstandards der PSD2.
Beispiel: Bei der pushTAN-Methode umfassen die Authentifizierungselemente das Passwort für den Online-Banking-Zugang (Wissen) und das Smartphone mit der pushTAN-App (Besitz), die zusammen die Zwei-Faktor-Authentifizierung bilden.
Unautorisierte Überweisung
Eine unautorisierte Überweisung ist eine Banktransaktion, die ohne wirksame Zustimmung des Kontoinhabers durchgeführt wurde. Nach § 675u BGB muss die Bank dem Kunden grundsätzlich den Betrag einer nicht autorisierten Zahlung unverzüglich erstatten. Diese Erstattungspflicht kann jedoch entfallen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten beim Schutz seiner Authentifizierungselemente grob fahrlässig verletzt hat (§ 675v BGB).
Beispiel: Im beschriebenen Fall betrachtete der Kunde die Überweisung als unautorisiert, da sie durch Betrüger initiiert wurde, die Bank sah jedoch eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden, der die TAN trotz sichtbarer Warnsignale freigab.
Erstattungsanspruch
Der Erstattungsanspruch bezeichnet das Recht eines Bankkunden, bei unautorisierten Zahlungsvorgängen eine vollständige Rückerstattung des abgebuchten Betrags von seiner Bank zu verlangen. Dieser Anspruch ist grundsätzlich in § 675u BGB geregelt, kann jedoch gemäß § 675v BGB eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Bei einer Haftungsbegrenzung auf 50 Euro bei einfacher Fahrlässigkeit entfällt diese bei grober Fahrlässigkeit.
Beispiel: Der Kläger im beschriebenen Fall forderte von seiner Bank die Rückerstattung des durch die Betrüger abgebuchten Betrags, jedoch wurde sein Anspruch abgewiesen, da das Gericht eine grobe Fahrlässigkeit bei der TAN-Freigabe feststellte.
Beweislast
Die Beweislast beschreibt die Verpflichtung einer Partei in einem Rechtsstreit, bestimmte streitige Tatsachen zu beweisen. Im Online-Banking-Bereich muss gemäß § 675w BGB die Bank nachweisen, dass eine Zahlung authentifiziert wurde und kein technischer Fehler vorlag, während der Kunde bei Behauptung der Nichtautorisierung lediglich entsprechende Anhaltspunkte darlegen muss. Dies stellt eine Beweislastumkehr gegenüber allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen dar.
Beispiel: Im Verfahren musste die beklagte Bank beweisen, dass Sicherheitshinweise in der pushTAN-App angezeigt wurden, während der Kläger belegen musste, dass er trotz sorgfältigen Verhaltens Opfer eines Betrugs wurde.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 675u Satz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Diese Vorschrift bestimmt, dass eine Bank grundsätzlich verpflichtet ist, den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs dem Zahlungskonto des Kunden unverzüglich wieder gutzuschreiben. Dies dient dem Schutz des Kontoinhabers vor unberechtigten Abbuchungen und legt die Verantwortung für die Autorisierung von Zahlungen auf die Bank. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger beruft sich auf diese Norm, da er argumentiert, dass die Überweisung von 10.000 Euro unautorisiert war und er somit einen Anspruch auf Rückerstattung gegen die Bank hat.
- § 675v Absatz 3 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Diese Regelung schränkt den Erstattungsanspruch des Kunden bei nicht autorisierten Zahlungen ein, wenn dieser grob fahrlässig seine Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Zahlungsdiensten verletzt hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Zahlungsdienstnutzer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße missachtet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank argumentiert, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die pushTAN aufgrund der telefonischen Aufforderung eines Betrügers freigegeben hat, und somit keinen Anspruch auf Rückerstattung hat bzw. die Bank einen Gegenanspruch geltend machen kann.
- § 676 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph legt die Sorgfaltspflichten des Zahlungsdienstnutzers fest. Er verpflichtet den Kunden unter anderem dazu, personalisierte Sicherheitsmerkmale wie TANs geheim zu halten und अनbefugten Zugriff auf diese zu verhindern. Die Verletzung dieser Pflichten kann zur Haftung des Kunden führen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten ist entscheidend für die Beurteilung, ob der Kläger grob fahrlässig gehandelt hat. Die Bank wird argumentieren, dass der Kläger seine Pflicht zur Geheimhaltung der TAN verletzt hat, indem er sie telefonisch preisgegeben hat, auch wenn dies durch eine Täuschung erfolgte.
- Ziffer 7.1 der Bedingungen für das Online-Banking der Bank: Diese Vertragsbedingung verpflichtet den Nutzer, seine Authentifizierungselemente, insbesondere TANs, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und verbietet ausdrücklich die mündliche Weitergabe einer TAN außerhalb des Online-Bankings. Solche vertraglichen Vereinbarungen konkretisieren die allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 676 BGB. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank wird diese Klausel anführen, um zu belegen, dass der Kläger seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, indem er die pushTAN telefonisch mitteilte, was gemäß den Bedingungen untersagt ist. Dies soll die grobe Fahrlässigkeit des Klägers untermauern.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Bremen – Az.: 1 U 32/24 – Beschluss vom 30.08.2024
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