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Energieversorgerwechsel und Verbraucherrechte – Fallstricke beim Anbieterwechsel vermeiden

Durch die gestiegenen Energiekosten denken viele Verbraucher aktuell darüber nach, den Energieversorger zu wechseln. Dieser Schritt kann eine vielversprechende Möglichkeit darstellen, monatlich bares Geld einzusparen und überdies auch umweltfreundlichere Energie zu beziehen. Es gibt jedoch einige rechtliche Kriterien, die bei diesem Schritt berücksichtigt werden wollen. Gewisse Fallstricke können dem Ansinnen des Energieversorgerwechsels entgegenstehen. Gerade versteckte Kosten oder auch automatische Vertragsverlängerungen gehören zu denjenigen Aspekten, die bei vielen Energiekunden Bedenken oder auch Ängste auslösen und den Wechsel erschweren.

Hier in diesem Beitrag gehen wir näher auf den Prozess des Energieversorgerwechsels in Deutschland ein und erklären Schritt für Schritt, welche Verbraucherrechte Ihnen zustehen und wie sich das Widerrufsrecht sowie das Sonderkündigungsrecht in Deutschland darstellt. Zudem gehen wir auch auf die möglichen Fallstricke bei dem Vertragsabschluss ein und geben Empfehlungen, wie Sie sich vor rechtlich unzulässigen Vorauszahlungen oder auch versteckten Kosten schützen können. Gleichermaßen zeigen wir Ihnen die möglichen Probleme auf, die Sie mit Energieversorgern haben können und geben Ihnen einen Überblick über Ihre Verbraucherrechte.

Warum ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte beim Energieversorgerwechsel zu beachten?

Energieversorgerwechsel und die rechtlichen Fallstricke
Um rechtliche Fallstricke beim Wechsel des Energieversorgers zu vermeiden, sollten Verbraucher die Vertragsbedingungen sorgfältig lesen und sicherstellen, dass sie die Kündigungsfristen einhalten. Es ist auch ratsam, die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen, um nicht in Kostenfallen zu geraten. (Symbolfoto: Alex Yeung/Shutterstock.com)

Das Verhältnis des Energieversorgers zum Verbraucher beruht auf einem Vertrag, der zwischen den beiden Seiten abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass sowohl der Energieversorger als auch der Verbraucher aus diesem Vertrag heraus Rechte als auch Pflichten haben. Der Vertrag ist hierbei ein rechtlich verbindliches Rechtsgeschäft, sodass die Rahmenbedingungen des Gesetzgebers auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen. Werden diese gesetzlichen Kriterien nicht beachtet, kann dies mitunter dazu führen, dass der Vertrag oder auch einzelne Klauseln des Vertrages ungültig sind.

Welche Ängste und Bedenken haben Verbraucher beim Energieversorgerwechsel?

Viele Verbraucher schätzen eine gewisse Konstanz im Leben. Auch wenn der Energieversorger mitunter weder der günstigste noch umweltfreundlichste Anbieter ist, so liefert er doch die gewünschte Energie. Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter kann zwar einen guten Beitrag zum Umweltschutz darstellen und auch monatliches Geld einsparen, allerdings haben die meisten Verbraucher Angst vor etwaigen Vertragsklauseln, welche sie an diesen Anbieter fesseln. Überdies spielt auch die Angst, dass sich ein vermeintlich preiswertes Angebot durch versteckte Kosten am Ende teurer als erwartet oder sogar zu teurer darstellt, als es bei dem alten Anbieter der Fall war. Zudem äußern viele Verbraucher auch Bedenken dahin gehend, dass der neue Anbieter nicht – so wie es bei dem alten Anbieter der Fall war – den Energiebedarf des Kunden konstant zuverlässig abdecken kann.

Der Prozess des Energieversorgerwechsels in Deutschland

Ein Wechsel des Energieversorgers kann auf den ersten Blick eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn man die möglichen rechtlichen Fallstricke und die Bedeutung der eigenen Verbraucherrechte nicht kennt. Wir möchten Ihnen hier den Prozess des Energieversorgerwechsels in Deutschland näherbringen und dabei Schritt für Schritt erläutern, welche Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen. Wir gehen auf wichtige Aspekte ein, wie das Widerrufsrecht, das Sonderkündigungsrecht und geben Tipps, wie Sie mögliche Probleme umgehen können.

Schritt für Schritt: Wie funktioniert der Wechsel des Energieversorgers?

Dem reinen Grundsatz nach sind die Bedenken der Verbraucher hinsichtlich des Energieversorgerwechsels in Deutschland unbegründet. Es muss sich einfach nur ein neuer Anbieter gesucht werden, der in der Region des Verbrauchers die Energieversorgung übernehmen kann, und mit diesem Anbieter ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Nahezu jedes Unternehmen bietet seinen Neukunden einen sogenannten Wechselservice an. Dies bedeutet, dass der neue Energieversorger die Kündigung des alten Vertrages von dem Verbraucher übernimmt und direkt auch mit der Energieversorgung startet. Der neue Anbieter muss diesbezüglich einfach nur kontaktiert werden. Damit der neue Energieversorger den Wechsel durchführen kann, ist es allerdings erforderlich, dass zuvor der Vertrag von dem Neukunden unterschrieben und eine Vollmacht zugunsten des neuen Anbieters ausgefüllt wird.

Wie lange dauert der Wechsel?

Dem reinen Grundsatz nach ist ein Wechsel des Energieversorgers zügig durchgeführt. Der Gesetzgeber sagt, dass dieser Wechsel keinen längeren Zeitraum als drei Wochen in Anspruch nehmen darf. Hierbei muss jedoch erwähnt werden, dass mit diesem Zeitraum lediglich der reine Wechselprozess gemeint ist.

Verbraucherrechte beim Energieversorgerwechsel

Die Kenntnis und Durchsetzung Ihrer Verbraucherrechte ist ein zentraler Aspekt beim Wechsel des Energieversorgers. In diesem Abschnitt werden wir detailliert auf die Rechte eingehen, die Ihnen als Verbraucher zustehen, einschließlich des Widerrufs- und Sonderkündigungsrechts.

Widerrufsrecht: Was ist das und wie kann man es nutzen?

Es kommt nicht selten vor, dass Energieversorger einem Verbraucher einen neuen Vertrag einfach „unterschieben“ möchte. Ein unverbindliches Telefonat mit Informationen endet dann damit, dass der Verbraucher plötzlich und überraschend eine Vertragsbestätigung in dem Briefkasten vorfindet. Dies stellt jedoch keinen Grund zur Besorgnis dar, denn Verbraucher haben in Deutschland das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht inne. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Vertragsbestätigung kann der Verbraucher diesen neuen Vertrag in schriftlicher Form bei dem Anbieter ohne Begründung kündigen.

Sonderkündigungsrecht: Wann kann man von diesem Recht Gebrauch machen?

Das Sonderkündigungsrecht steht einem Verbraucher zu, wenn sich gewisse Rahmenbedingungen des Vertrages verändern. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Umzug des Kunden in ein neues Gebiet, welches durch den bisherigen Energieversorger nicht bedient wird. Dieses Sonderkündigungsrecht kann bis zu sechs Wochen vor dem Umzug genutzt werden. Es muss allerdings in schriftlicher Form bei dem Energieversorger eingehen. Das Sonderkündigungsrecht steht dem Verbraucher auch zu, wenn der Energieversorger gewisse Klauseln des Vertrages zuungunsten des Verbrauchers verändert.

Recht auf Preiserhöhungsankündigung: Wie muss der Energieversorger die Preiserhöhung ankündigen?

Wenn der Energieversorger die Preise für die Energieversorgung erhöht, steht dem Verbraucher eine sogenannte Preiserhöhungskündigung zu. Hierbei handelt es sich jedoch rechtlich betrachtet um das Sonderkündigungsrecht, welches dem Energieversorger in schriftlicher Form zugeleitet werden muss. Der Energieversorger ist in Deutschland gem. § 5 Abs. 2 StromGVV dazu verpflichtet, den Kunden bei einer Preiserhöhung fünf Wochen im Voraus schriftlich zu informieren. Überdies muss der Energieversorger den Verbraucher auch über das Sonderkündigungsrecht informieren.

Fallstricke bei Vertragsabschlüssen

Vorauszahlungen und Kautionen: Sind sie erlaubt und wie kann man sich davor schützen?

Viele Energieversorger verlangen von Ihren Neukunden Vorauszahlungen und Kautionen, um sich wirtschaftlich abzusichern. Dies ist gesetzlich erlaubt, allerdings schränkt der Gesetzgeber die Höhe der Vorauszahlungen sowie Kautionen ein. Überdies ist der Energieversorger auch dazu verpflichtet, dem Kunden die Kaution nach einem Zeitraum von sechs Monaten zurückzuzahlen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt die vertragsgemäßen Beiträge stets pünktlich gezahlt hat.

Versteckte Kosten und Gebühren: Was sind sie und wie kann man sich davor schützen?

Versteckte Kosten und Gebühren finden sich in einigen Verträgen wieder und sie können von dem Verbraucher nicht immer einfach so entdeckt werden. Der beste Schutz vor diesen Fallstricken ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt, der den Vertrag im Vorfeld vor der Unterschrift genau überprüft.

Automatische Vertragsverlängerungen: Wie kann man sie vermeiden?

Die automatische Vertragsverlängerung lässt sich genau genommen auf drei unterschiedliche Arten vermeiden. Die erste Möglichkeit ist die fristgerechte ordentliche Kündigung des Vertrages in schriftlicher Form, die zweite Möglichkeit ist die Ausübung des Sonderkündigungsrechts im Fall einer Vertragsveränderung oder Preiserhöhung und die dritte Möglichkeit ist der Widerruf des Vertrages innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist.

Verbraucherrechte bei Problemen mit dem Energieversorger

Mängel und Störungen: Welche Rechte hat man als Verbraucher?

Dem Verbraucher stehen bei Mängeln und Störungen die gleichen Rechte zu, die jeder andere Verbraucher in jedem anderen Bereich des Vertragsrechts auch innehat. Problematisch ist allerdings häufig der Umstand, dass sich die Energieversorger nicht gerade kundenorientiert zeigen. Auch in diesem Bereich ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt oftmals unerlässlich, um die eigenen Rechte und Ansprüche gegenüber dem Energieversorger geltend zu machen.

Kündigung bei Problemen: Wann kann man den Vertrag kündigen?

Der Verbraucher kann den Vertrag mit dem Energieversorger jederzeit kündigen. Es muss allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist beachtet werden. Diese Kündigungsfrist lässt sich dem Vertrag mit dem Energieversorger entnehmen. In der gängigen Praxis beträgt diese Frist 1 Monat bis maximal 3 Monate. Bei dem Sonderkündigungsrecht gilt die Frist von sechs Wochen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei dem Energieversorger eingehen.

Fazit

Es muss sich in Deutschland niemand davor fürchten, plötzlich ohne Energie dazustehen. Auch ein Wechsel des Energieversorgers stellt kein Problem dar, da viele Unternehmen ihren Neukunden bei dem Wechsel mittels des Wechselservices helfen. Fallstricke können allerdings versteckte Kosten oder auch automatische Vertragsverlängerungen darstellen. Dies muss im Vorfeld genau geprüft werden. Der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt ist daher auf jeden Fall sehr ratsam.

Haben Sie Probleme mit Ihrem Energieversorger? Wir können helfen!

Wir verstehen, dass der Wechsel des Energieversorgers und die Bewältigung von Problemen rund um Ihren Energieversorgungsvertrag eine Herausforderung sein können. Lassen Sie sich nicht von versteckten Kosten, automatischen Vertragsverlängerungen oder anderen rechtlichen Fallstricken überraschen. Unser erfahrenes Anwaltsteam steht bereit, um Ihnen in solchen Situationen zur Seite zu stehen.

Wir bieten eine Ersteinschätzung Ihrer Situation und eine maßgeschneiderte Beratung an, um Ihre Verbraucherrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Deal erhalten. Kontaktieren Sie uns heute noch, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können. Machen Sie den ersten Schritt, um Ihre Energieprobleme zu lösen und Ihr Recht geltend zu machen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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