OLG Bamberg
Az.: 1 U 3/02
Urteil vom 25.11.2002
rechtskräftig!
Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Eine (Privat-)Haftpflichtversicherung muss den Schaden ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass einer ihrer Versicherungsnehmer in stark alkoholisiertem Zustand (mehr als 2 Promille) mit einem Glas um sich wirft.
Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer warf mit mehr als zwei Promille in einem Lokal aus etwa zwei Metern Entfernung ein Weißbierglas nach einem anderen Gast. Dieser wurde hierdurch schwer am Auge verletzt. Der Versicherungsnehmer forderte im „nüchternen Zustand“ von seiner Privathaftpflichtversicherung Deckungsschutz für die von ihm verursachte Körperverletzung. Die Haftpflichtversicherung lehnte dies jedoch ab. Der Versicherungsnehmer klagte daraufhin.
Entscheidungsgründe: Das OLG Bamberg verpflichtete die Privathaftpflichtversicherung zur Zahlung. Nach Ansicht der Richter hat der Versicherungsnehmer das Glas zwar vorsätzlich geworfen, jedoch hat er die schweren Verletzungsfolgen nicht vorsätzlich herbeigeführt und gewollt.

Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz