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Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen – Voraussetzungen und Nutzen

Lebensversicherung Widerruf und Rückabwicklung

In Deutschland gibt es jedes Jahr tausende von Menschen, die ihre Lebensversicherungen widerrufen. Doch was ist eigentlich ein Widerspruch und wann kann man ihn einlegen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Verträge überhaupt in Frage kommen und worauf Sie bei der Belehrung achten müssen. Welche Folgen hat ein erfolgreicher Widerspruch und was können Sie tun, wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen wollen?

Lebensversicherungen in Deutschland – eine Einordnung

Viele Deutsche haben eine Lebensversicherung abgeschlossen, um Hinterbliebene im eigenen Todesfall finanziell abzusichern oder ihren eigenen Lebensabend in finanzieller Hinsicht angenehmer zu gestalten. Auch die schlechten Anlagerenditen der Versicherer konnten der weiten Verbreitung der Lebensversicherungen nichts anhaben. Rund die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungen werden in Deutschland allerdings vor dem Ende der geplanten Laufzeit aufgelöst. Dabei entscheiden sich die meisten Versicherten für das Instrument der Kündigung, um das Vertragsverhältnis vor dem Ende der eigentlichen Laufzeit beenden zu können. Allerdings hat eine Kündigung den großen Nachteil, dass hohe Abschläge bei ihr gezahlt werden müssen.

Alternativ kommen noch der Verkauf oder der Beleih der Versicherung in Betracht.

Lebensversicherung Widerruf und Rückabwicklung
Lebensversicherung Widerruf und Rückabwicklung – Widerrufsrecht für unzählige alte Verträge. Symbolfoto: Maren Winter/Bigstock

Die deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung hat durch Urteile aus den Jahren 2014 und 2015 den Weg dafür freigemacht, dass Versicherten noch ein weiterer Weg offen steht, die Lebensversicherung nachträglich rückabzuwickeln. Dieser Weg ergibt sich aus dem Widerspruchsrecht. Dreh-und Angelpunkt sind dabei fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Gegenüber einer Kündigung hat der Widerspruch samt Rückabwicklung des Vertrags den Vorteil, dass mehr Geld von den Versicherern zurückgezahlt werden muss. Doch welche Voraussetzungen müssen für so einen Widerspruch vorliegen und wie kann solch ein Widerspruch in der Praxis umgesetzt werden?

Bei welchen Verträgen kommt ein solcher Widerspruch überhaupt in Frage?

Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 geschlossen wurden und die unter das sogenannte Police-Modell fallen, können bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung auch heute noch rückabgewickelt werden. Denn anders als beim Widerspruch von Baufinanzierungen können Lebens-und Rentenversicherungen ohne Einhaltung ihrer bestimmten Frist ihr Widerspruchsrecht geltend machen. Das sogenannte Police-Modell zeichnet sich übrigens dadurch aus, dass vor oder bei der Antragsstellung der Lebensversicherung noch nicht alle erforderlichen Verbraucherinformationen an den Versicherer übergeben wurden. Wenn ihm auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht alle Unterlagen vollständig, sowie korrekt übersandt wurden, dann kommt ein Widerspruch in Betracht. Denn die Widerspruchsfrist von 14 bzw. 30 Tagen (seit 8. Dezember 2004 sind es 30 Tage) beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, wenn der Versicherte ordentlich belehrt wurde. Die Regelung, dass das Widerspruchsrecht ein Jahr nach Erhalt der ersten Versicherungsprämie automatisch erlischt, greift nach heutiger Rechtssprechung nicht mehr.

Typen von Verträgen, bei denen das Widerspruchsrecht grundsätzlich greift:

  • Lebens- und Rentenversicherungsverträge, unabhängig davon ob fondsgebundener Vertrag oder Vertrag ohne Fondsanlage
  • Rürup-Rentenversicherungen und Riester-Rentenversicherungen
  • auch bereits gekündigte oder bereits abgelaufene Versicherungen können noch rückabgewickelt werden

Nach welchen Fehlern sollte man in der Widerspruchsbelehrung Ausschau halten?

Fehler in der Widerrufsbelehrung vonn Lebensversicherungsverträgen
Prüfen Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag nach Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Symbolfoto: Flynt/Bigstock

Der klarste Fall einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung ist natürlich derjenige, dass der Versicherte nicht alle Unterlagen der Widerspruchsbelehrung oder überhaupt keine Widerspruchsbelehrung von seinem Versicherer erhalten hat. Dies wird natürlich nur in den seltensten Fällen gegeben sein. Es gibt allerdings andere typische Fehler, die eine Widerspruchsbelehrung unwirksam machen.

Wurde die Lebens- bzw. Rentenversicherung 2002 oder in den darauffolgenden Jahren geschlossen, muss in der Widerspruchsbelehrung deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Widerspruch in Textform eingereicht werden kann. Die bis zu diesem Zeitpunkt geforderte Schriftform ist nicht mehr notwendig. Das heißt in der Praxis, dass ein Widerspruch auch in E-Mail Form abgegeben werden kann.

Ein weiterer typischer Fehler von Widerspruchsbelehrungen ist, dass vom Versicherer nur geschrieben wird, der Widerspruch müsse innerhalb der jeweiligen Frist (14 oder 30 Tage) bei ihm eingehen. Denn rechtlich gefordert ist lediglich, dass der Widerspruch innerhalb dieser Zeit abgesendet wird. An dieser Stelle könnte also ein Ansatzpunkt einer Rückabwicklung zu sehen sein.
Zudem ist es für eine ordentliche Widerspruchsbelehrung erforderlich, dass der Text der Belehrung sich deutlich vom übrigen Text der Versicherungsbedingungen abhebt. Es muss dem Versicherten also problemlos möglich sein, die Widerspruchsbelehrung auf den ersten Blick wahrzunehmen.

Was sind die rechtlichen Folgen eines erfolgreichen Widerspruchs?

Hat ein Verbraucher erfolgreich der Lebensversicherung widersprochen, dann müssen grundsätzlich alle vom Versicherten eingezahlten Beträge zurückerstattet werden. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Nutzungsersatz in Form von Zinsen vom Versicherer zu verlangen. Dabei muss beachtet werden, dass der Versicherte in diesem Fall in der Pflicht ist zu beweisen, dass die Versicherung auch tatsächlich mit dem erhaltenen Kapital gearbeitet hat.

Für wen kann sich ein Widerspruch gegen eine Lebensversicherung lohnen?

Besonders Versicherte, die zwischen den Jahren 2005 bis 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, sollten die Möglichkeit eines Widerspruchs prüfen. Ein Grund dafür ist, dass der aktuelle Wert des Versicherungsvertrages noch unter den bereits eingezahlten Beiträgen liegt und sich ein Widerspruch daher in finanzieller Hinsicht lohnt. Auch Verbraucher, die über wenig bis keinen zusätzlichen Versicherungsschutz verfügen, sollten über die Möglichkeit eines Widerspruchs nachdenken. Eine sehr niedrige Summe auf den Todesfall oder keine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen beispielsweise für die Eruierung eines Widerspruchs. Versicherte mit älteren Verträgen, die vor dem dem Jahr 2000 geschlossen wurden, sollten genau prüfen, ob sich ein Widerspruch für sie lohnt. Das Privileg einer steuerfreien Auszahlung spricht genauso gegen einen unbedacht eingereichten Widerspruch wie die bereits eingesetzte Rentabilität der älteren Verträge.

Wie kann das Widerspruchsrecht praktisch umgesetzt werden?


  • Gründliche Überprüfung der Widerspruchsbelehrung auf etwaige Fehler
  • Erklärung des Widerspruchs mithilfe eines Rechtsbeistandes oder eines Musterwiderspruchs
  • Versenden Sie den Widerspruch als Einschreiben, so haben Sie bei einem etwaigen Rechtsstreit Beweise in der Hand
  • Wehrt sich der Versicherer gegen Ihren Widerspruch, kann ein sogenannter Versicherungsombudmann eingeschaltet werden
  • Alternativ bietet sich der Gang zum Rechtsanwalt an

Gerne prüfen wir Ihre Verträge und kümmern uns um die Abwicklung.

Fazit:

Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen worden, können unter Umständen rückabgewickelt werden. Möglich macht das eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Im Ergebnis können Versicherte so nicht nur ihre bereits eingezahlten Beträge zurückerlangen, sondern auch Zinsen verlangen. Auch bei bereits gekündigten Verträgen kommt eine Rückabwicklung des Vertrages noch in Betracht. Bei der Prüfung der Widerspruchsbelehrung können Sie sich von uns beraten lassen.

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