Der Schmerzensgeldanspruch und die Problematik bei Personenschäden
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschäden stellt sich schnell die Frage nach einem Anspruch auf Schmerzensgeld. Durch den Schmerzensgeldanspruch soll dem Geschädigten ein Ausgleich dafür geleistet werden, dass er aufgrund der Unfallfolgen eine Einschränkung seiner Lebensqualität hinnehmen muss. Während die Regulierung der entstandenen Blechschäden verhältnismäßig leicht zu bewerkstelligen ist, treten bei der Berechnung des Schmerzensgeldes immer wieder Probleme auf.
Übersicht:
Die Würdigung des Einzelfalles
Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch eigener Art, mit dem immaterielle, also nicht vermögensrechtliche, Schäden ausgeglichen werden können. Darum spricht man häufig von der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes.

Darum stellt es sich oftmals als schwierig heraus, die Höhe des Schmerzensgelds nach einem Autounfall zu beziffern. In erster Linie soll es bei dieser Berechnung auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommen. Auf diese Weise wird der Tatsache Rechnung getragen, dass jede Verletzung ihre individuellen Besonderheiten aufweist. So hängt die Höhe des Schmerzensgeldes zum Beispiel davon ab, wie lange und wie stark das Unfallopfer durch die herbeigeführten Verletzungen in seiner normalen Lebensführung beeinträchtigt ist. Ebenso können sich das Alter oder auch der soziale Alltag des Geschädigten auf die Höhe des Betrags auswirken.
Schmerzensgeldtabellen
In der Praxis allerdings bedienen sich die deutschen Gerichte bei der Berechnung des Schmerzensgeldes regelmäßig sogenannter Schmerzensgeldtabellen. In diesen Schmerzensgeldkatalogen sind verschiedene Urteile aufgeführt, die sich mit der Zahlung von Schmerzensgeld beschäftigt haben.
Mit Hilfe solcher Urteilssammlungen kann jeder erkennen, für welche Körperschäden welche Schadensbeträge zugesprochen wurden. Dies dient allen Beteiligten als erster Anhaltspunkt. Zusätzlich gewährleisten die Schmerzensgeldkataloge, dass die Geschädigten mit ähnlichen Verletzungen und Beschwerden auch eine ähnliche Zuwendung erhalten. Somit führen zwei Verkehrsunfälle mit denselben Verletzungen nicht zu zwei völlig unterschiedlichen Schmerzensgeldhöhen. Im Laufe der Zeit haben sich auf diese Weise mehrere Schmerzensgeldtabellen etabliert. zu den bekanntesten und am häufigsten verwendeten gehören unter anderem die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle, die ADAC-Schmerzensgeldtabelle und die Celler Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle. Mit einem Blick in einen solchen Katalog kann auch ein juristischer Laie einen ersten Eindruck über die ungefähre Höhe des Schadensersatzes gewinnen.
Die billige Entschädigung
Dennoch handelt es sich bei jedem Urteil um eine Einzelfallentscheidung. Die Angaben in einer Schmerzensgeldtabelle können demnach nur Richtwerte sein, um den vergleichbaren Fall in etwa einordnen zu können. Bei einem leichten körperlichen Schaden kann der Schmerzensgeldanspruch schon bei 50 Euro anfangen.

Die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Aufgrund dessen sollten Sie sich im Schadensfall keinesfalls auf die Angebote der gegnerischen Versicherung verlassen. So können die Beträge der Schmerzensgeldtabelle zum Beispiel überholt sein und heute erheblich höher liegen. Zudem kann ein Laie die Höhe des Schmerzensgeldes niemals so gut beurteilen wie die gegnerische Versicherung. In den allermeisten Fällen wird es deshalb so sein, dass Sie ohne anwaltliche Beratung und Vertretung nicht das Bestmögliche für sich herausholen. Auch die anwaltliche Praxis zeigt, dass Unfallopfer kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt konsultieren. Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht. Soweit der Unfallverursacher haftet, trägt er die Kosten der Beauftragung. Geschädigte, die sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, werden in der Regel hingehalten und mit unangemessen kleinen Beträgen abgespeist. Nur durch die Beauftragung eines erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalts schaffen sie Waffengleichheit zwischen sich und der gegnerischen Partei. Lassen Sie sich von unseren Qualitäten überzeugen und, es wird sich für Sie lohnen.
Wir setzen Ihre Schmerzensgeldansprüche schnell, sicher und umfassend durch.
Ein erfahrener Anwalt kann sicherstellen, dass Ihre Schmerzensgeldforderung als rechtsgültig angesehen wird. Er kann den Schadensfall analysieren, die Höhe des Schadens auf der Grundlage der vorliegenden Befunde bewerten und je nach aktueller Rechtsprechung ein gerechtes Schmerzensgeld festlegen.
Auf diese Weise kann er sicherstellen, dass die andere Partei die Forderung möglichst nicht ablehnt. Wenn eine außergerichtliche Einigung mit dem Schädiger oder seiner Versicherung nicht möglich ist, kann ein erfahrener Anwalt mit einem gezielten juristischen Vorgehen und der Vorlage von Beweisen schnell und einfach ein Schmerzensgeld vor Gericht durchsetzen. Daher wenden Sie sich bei Schmerzensgeldansprüchen vertrauensvoll an unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herr Dr. Christian Gerd Kotz, für die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern unsere Ersteinschätzung an.
Mehr Informationen zum Schmerzensgeld
Auf unserer thematischen Webseite Verkehrsunfallsiegen.de/schmerzensgeld/ erhalten Sie weitere Informationen.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



