Skip to content

Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen bei Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung

BGH

AnwZ (B) 81/98

Beschluß vom 21.6.1999  


Der antragstellende Rechtsanwalt war für den Freistaat Thüringen tätig. Er hatte an den Entscheidungen auf dem Gebiet der Regelung offener Vermögensfragen mitzuwirken, sie vorzubereiten und die zuständigen staatlichen Mitarbeiter zu beraten. Eigene Entscheidungskompetenz besaß er dabei nicht. Die inhaltliche Ausgestaltung seiner Tätigkeit erfolgte in ständiger Absprache mit den zuständigen Bediensteten des Freistaates.

Das Gericht führt in der Entscheidung, die sich in der Sache nach dem Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (RAFachBezG) richtete, aus, dass die Fälle selbständig von dem Rechtsanwalt bearbeitet worden sein müssen. Dabei sei die anwaltliche Berufsausübung unter der Herrschaft des Grundgesetzes durch Unabhängigkeit, insbesondere von staatlichen Weisungen, sowie eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Handeln geprägt. Die Vorbereitung von Entscheidungen genüge diesen Anforderungen nicht.

In der Begründung weist das Gericht weiter darauf hin, dass eine Sache, die der Anwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bearbeitet hat, nur einfach zählst. Das gilt nach Ansicht des BGH selbst dann, wenn sich das Mandat auf mehrere gerichtliche Instanzen erstreckte.

In einer weiteren Entscheidung vom 21.06.1999 hat der BGH (Az.: AnwZ (B) 85/98) entschieden, dass auch ein Rechtsanwalt, der früher im höheren Verwaltungsdienst tätig war, in der Regel drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein muss, bevor er den Antrag auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung stellen kann. Nach Ansicht des BGH hält sich die Bestimmung des § 3 FAO im Rahmen der dem Satzungsgeber durch § 59 b Abs. 2 Nr. 2 b BRAO erteilten Ermächtigung. Sie sei nämlich geeignet, das mit dieser Regelung verfolgte Ziel zu verwirklichen. Der geforderte Zeitraum von drei Jahren sei angemessen Und belaste den einzelnen Anwalt auch nicht unzumutbar, weil er im Regelfall erst dann auch die praktischen Erfahrungen erworben habe, die zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung benötigt würden.

Ersteinschätzung anfragen: Person tippt auf Smartphone für digitale Anwalts-Ersthilfe.

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Hinweis: Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Aktuelle Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

jetzt bewerben