| Tatbestand | Rechtsbefehl | Fristdauer |
| Versäumung der Frist zur Verteidigungsanzeige ach § 276 I ZPO: Versäumnisurteil wurde noch nicht erlassen | Anzeige der Verteidigungsbereitschaft | Vor Übergabe des unterschriebenen Versäumnisurteils vom Richter an die Geschäftsstelle |
| Versäumung der Frist zur Verteidigungsanzeige nach § 276 I ZPO: Versäumnisurteil wurde bereits erlassen, aber noch nicht zugestellt | Wiedereinsetzungsantrag und Anzeige der Verteidigungsbereitschaft | Vor Zustellung des Versäumnisurteils |
| Versäumung der Frist zur Verteidigungsanzeige nach § 276 I ZPO: Versäumnisurteil wurde bereits zugestellt | Einspruch | 2 Wochen ab Zustellung |
| Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
| Erlass eines echten Versäumnisurteil | Einspruch | 2 Wochen ab Zustellung |
| Versäumung der Einspruchsfrist | Wiedereinsetzungsantrag und Einspruchseinlegung | 2 Wochen ab Hinderungswegfall; spätestens 1 Jahr nach Fristablauf |
| Erlass eines unechten Versäumnisurteils | Berufung | 1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
| Verwerfung des Einspruchs als unzulässig | Berufung | 1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
| Erlass eines Zweiten Versäumnisurteils | Berufung | 1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



