|
|
|
|
Gartenschlauch auf Strasse - Verkehrssicherungspflichtverletzung Oberlandesgericht Koblenz Az: 5 W 15/08 Beschluss vom 15.01.2008 Vorinstanz: Landgericht Koblenz, Az.: 1 O 320/07
In Sachen hat der 5. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Koblenz am 15. Januar 2008 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der
Antragstellerin gegen den die Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss der
Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 26. November
2007 wird zurückgewiesen. |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||