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Unterlassungsanspruch gegen Hundegebell? LG Schweinfurt Az.: 3 S 57/96 Verkündet am 21.02.1997 Ein Hundehalter ist nicht verpflichtet, seine Hunde so zu halten, daß sie nur zu bestimmten Zeiten, nicht länger als 10 Minuten am Stück und insgesamt nicht mehr als 30 Minuten am Tag bellen. So entschied das Landgericht Schweinfurt über die Klage eines Nachbarn wegen der Lärmbelästigung.
Damit weicht das LG Schweinfurt von der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Köln ab.
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