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EMail: Anti-Spam-Gesetz in den USA endgültig beschlossen!

In den USA wurde nunmehr am 08.12.2003 ein Anti-Spam-Gesetz (sog. „Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act“) verabschiedet. Dieses soll am 01.01.2004 in Kraft treten und dem sog. „Spamming“ (= Zusendung unerwünschter Werbung) mit drastischen Strafen Einhalt gebieten. E-Mails unter gefälschten Absenderadressen werden verboten und solche mit pornographischen Inhalt müssen zusätzlich als solche gekennzeichnet werden. Zudem muss jede Werbe-E-Mail eine funktionstüchtige Antwortadresse beinhalten, unter der man sich vom Empfang weiterer Mails abmelden kann. Das Gesetz  sieht bei Verstößen eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren und eine Geldstrafe bis zu 6 Millionen US-Dollar vor. Gerichtliche Schritte gegen die Spammer können nur die Regulierungsbehörde FTC, Provider und Staatsanwälte einleiten. Privatleute können hieraus keine Rechte ableiten.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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