In den USA wurde nunmehr am 08.12.2003 ein Anti-Spam-Gesetz (sog. „Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act“) verabschiedet. Dieses soll am 01.01.2004 in Kraft treten und dem sog. „Spamming“ (= Zusendung unerwünschter Werbung) mit drastischen Strafen Einhalt gebieten. E-Mails unter gefälschten Absenderadressen werden verboten und solche mit pornographischen Inhalt müssen zusätzlich als solche gekennzeichnet werden. Zudem muss jede Werbe-E-Mail eine funktionstüchtige Antwortadresse beinhalten, unter der man sich vom Empfang weiterer Mails abmelden kann. Das Gesetz sieht bei Verstößen eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren und eine Geldstrafe bis zu 6 Millionen US-Dollar vor. Gerichtliche Schritte gegen die Spammer können nur die Regulierungsbehörde FTC, Provider und Staatsanwälte einleiten. Privatleute können hieraus keine Rechte ableiten.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



