In den USA wurde nunmehr am 08.12.2003 ein Anti-Spam-Gesetz (sog. „Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act“) verabschiedet. Dieses soll am 01.01.2004 in Kraft treten und dem sog. „Spamming“ (= Zusendung unerwünschter Werbung) mit drastischen Strafen Einhalt gebieten. E-Mails unter gefälschten Absenderadressen werden verboten und solche mit pornographischen Inhalt müssen zusätzlich als solche gekennzeichnet werden. Zudem muss jede Werbe-E-Mail eine funktionstüchtige Antwortadresse beinhalten, unter der man sich vom Empfang weiterer Mails abmelden kann. Das Gesetz sieht bei Verstößen eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren und eine Geldstrafe bis zu 6 Millionen US-Dollar vor. Gerichtliche Schritte gegen die Spammer können nur die Regulierungsbehörde FTC, Provider und Staatsanwälte einleiten. Privatleute können hieraus keine Rechte ableiten.