LSG Mainz
Az.: L 2 U 290/00
Urteil vom 18.04.2002
Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!):
Multiple Sklerose (MS) wird nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Krankheit wird nach derzeitigen medizinischen Erkenntnissen nicht durch äußere Schädigungen hervorgerufen. Nach wie vor fehlten jedoch gesicherte Erkenntnisse über die Ursachen
Sachverhalt:
Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage einer 51-jährigen Frau ab. Diese hatte vor vielen Jahren eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau absolviert und geltend gemacht, damals mit Chemikalien in Berührung gekommen zu sein. Dies habe bei ihr Jahre später MS hervorgerufen. Das Gericht folgte dieser These nicht.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



