LSG Mainz
Az.: L 2 U 290/00
Urteil vom 18.04.2002
Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!):
Multiple Sklerose (MS) wird nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die Krankheit wird nach derzeitigen medizinischen Erkenntnissen nicht durch äußere Schädigungen hervorgerufen. Nach wie vor fehlten jedoch gesicherte Erkenntnisse über die Ursachen
Sachverhalt:
Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage einer 51-jährigen Frau ab. Diese hatte vor vielen Jahren eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau absolviert und geltend gemacht, damals mit Chemikalien in Berührung gekommen zu sein. Dies habe bei ihr Jahre später MS hervorgerufen. Das Gericht folgte dieser These nicht.