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Wichtige Gesetzesänderungen für 2022

Was ändert sich in 2022? Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das neue Jahr 2022 startet für die Menschen mit einer ganzen Reihe von Gesetzesänderungen, die auf die unterschiedlichen Menschen unterschiedliche Auswirkungen haben werden. Mitunter ist es ein wenig schwierig, den Überblick über die jeweiligen Gesetzesänderungen zu behalten, allerdings können wir an dieser Stelle einen guten Überblick über die wahrscheinlich wichtigesten Änderungen für 2022 geben.

Können wir Ihnen in einem der genannten Bereiche weiterhelfen? Gerne beraten und vertreten wir Sie in vielen Rechtsbereichen. Nehmen Sie Kontakt auf.

Der Führerscheinumtausch

Wichtige Gesetzesänderungen für 2022
Gesetze und Regeln werden regelmäßig angepasst und geändert – Alle wichtigen neuen und geänderten Gesetze für 2022 finden Sie hier – (Symbolfoto: Audio und werbung/Shutterstock.com)

Das Jahr 2022 startet mit einer gigantischen Umtauschaktion, welche rund 43 Millionen Menschen betreffen wird. Die alten Führerscheindokumente werden gegen einheitliche Exemplare ausgetauscht. Das Jahr 2022 stellt dabei lediglich den Startschuss für diese Aktion dar, welche bis zum Jahr 2033 aller Voraussicht nach andauern wird. Um der Masse Herr zu werden ist die Umtauschaktion gestaffelt. Die Jahrgänge 1953 – 1958 müssen ihre Führerscheindokumente bis zu dem 19.01.2022 eintauschen bzw. einen Eintauschtermin vereinbaren. Ein Jahr später folgen dann die Jahrgänge 1959 – 1964. Diejenigen Führerscheininhaber, welche bereits eine Plastikkarten-Fahrerlaubnis besitzen, haben mit dem Umtausch noch Zeit. Bei diesen Exemplaren ist das Datum der Ausstellung der Fahrerlaubnis entscheidend. Die Ausstellungsjahrgänge von 1999 – 2001 sollen bis zu dem 19.01.2026 den Umtausch vollziehen.

Im Zuge der Umtauschaktion erfolgt kein Gesundheitscheck. Diejenigen Führerscheininhaber, welche ihre Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig genug umtauschen, können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro belangt werden. Ein derartiges Verwarngeld soll jedoch vor dem 19.07.2022 nicht erhoben werden.

Der zweimalige Anstieg des Mindestlohns

Im Jahr 2022 sieht der Gesetzgeber gleich zwei Erhöhungen des Mindestlohns vor. Direkt zu Beginn des Jahres erfolgt eine Anhebung des Mindestlohnes von derzeitig 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Hierbei handelt es sich jedoch um den Bruttolohn. Mit dem 01.07.2022 erfolgt die zweite Erhöhung von 9,82 Euro pro Stunde auf 10,45 Euro pro Stunde. Im Rahmen des Koalitionsvertrages hat die neue Bundesregierung das Ziel festgelegt, dass der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde (brutto) ansteigen wird. Wann die finale Anhebung letztlich erfolgt ist aktuell jedoch noch offen.

Leichter Anstieg der Sozialhilfe sowie des ALG 2

Auch die Sozialhilfe sowie das ALG 2 wird im Jahr 2022 einen Anstieg erfahren. Für Alleinstehende wird eine Anhebung von aktuell 446 auf insgesamt 449 Euro je Monat erfolgen. Auch Jugendliche, welche das 14. Lebensjahr erreicht haben, erhalten drei Euro je Monat zusätzlich von 373 Euro auf 376 Euro. Bei jüngeren Kindern fällt die Anhebung von 309 Euro auf insgesamt 311 Euro je Monat mit zwei Euro geringer aus. Dies betrifft Kinder im Alter von 6. bis 13 Jahren. Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr beträgt der neue Regelsatz 285 Euro je Monat.

Die mittelfristigen Planungen der Bundesregierung bewegen sich in die Richtung, dass eine Umwandlung des Hartz 4 Geldes zu einem Bürgergeld erfolgt. Das Bürgergeld soll dabei erheblich geringer an das tatsächliche Vermögen des Bürgers gekoppelt sein und auch Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Die neue Düsseldorfer Tabelle

Von dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wurde vor etlichen Jahren eine Tabelle mit Unterhaltsleitlinien ins Leben gerufen, die von unzähligen Gerichten in Deutschland anerkannt wurde. Hierbei handelte es sich um die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, welche im Jahr 2022 eine Veränderung erfährt. Die Unterhaltsbeiträge in der Düsseldorfer Tabelle werden um ca. 1 Prozent angehoben. Zusätzlich zu dieser Anhebung werden auch fünf zusätzliche neue Einkommensgruppe in die Düsseldorfer Tabelle aufgenommen, sodass das Maximalgehalt nunmehr bei 11.000 Euro liegt. Bislang lag das Maximalgehalt bei rund 5.500 Euro. Hier finden Sie die neue Düsseldorfer Tabelle 2022.

Die neue elektronische Krankmeldung kommt

Die Digitalisierung der Bundesrepublik Deutschland stand auch bei der Vorgängerregierung bereits auf der Agenda, allerdings handelt es sich hierbei auch um ein sehr ambitioniertes Projekt. Mit dem Jahr 2022, genauer gesagt im Juli 2022, soll dieses Projekt mit der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Kurzform: eAU) vorangetrieben werden. Für Arbeitgeber wird dies eine Veränderung mit sich bringen, denn die entsprechenden Daten werden künftig von der Krankenkasse angefordert werden müssen. Die Krankenkasse ihrerseits erhält die entsprechenden Daten von dem behandelnden Arzt des Arbeitnehmers.

Arbeitnehmer müssen jedoch auch weiterhin dem Arbeitgeber eine Mitteilung im Hinblick auf die krankheitsbedingte Fehlzeit geben. Es entfällt lediglich die reine Übermittlung des sogenannten „gelben Scheins“.

Kündigung von Verbraucherkrediten wird erleichtert

Mit dem März 2022 wird es auch im Hinblick auf Verbraucherkredite Änderungen geben. Diejenigen Vertragsverhältnisse, aus denen heraus sich sogenannte Dauerschuldverhältnisse ergeben, können von dem Verbraucher erheblich einfacher gekündigt werden. Im Kerngedanken betrifft dies Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (Abonnements), welche für einen langen Zeitraum vorgesehen sind. In der Praxis dürfte dies in erster Linie Gaslieferverträge sowie auch Fitnessstudioverträge betreffen. Von der Änderung betroffen sind auch die sogenannten automatischen Verlängerungen, welche bei derartigen Verträgen oft an der Tagesordnung sind. Bislang galt die Regelung, dass bei einer verspäteten Kündigung eine automatische Weiterverlängerung des Vertrages für einen Zeitraum von einem Jahr erfolgte. Dies soll mit dem März 2022 nicht mehr möglich sein.

Verträge mit entgegenlautenden AGBs verlieren aufgrund der Gesetzesänderung ihre rechtliche Gültigkeit.

Neue Regelungen bei einem Kauf

Das sogenannte Kaufrecht in Deutschland hat in den letzten 20 Jahren keinerlei nennenswerte Änderungen mehr erfahren und ist somit nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere der Umstand, dass der Wandel der Zeit auch neue Warenbegriffe erforderlich werden ließen, war ein Grund für die neuen Regelungen bei einem Kauf. Die neuen Warenbegriffe haben dabei auch einen erheblichen Einfluss auf das Mangelrecht. Bislang galt im Mangelrecht die getroffene Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer primär im Vordergrund. Gab es keinerlei Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien war für die Feststellung des Mangels entscheidend, ob der erworbene Gegenstand eine Eignung für die als gewöhnlich definierte Nutzung aufweisen konnte. Durch die Gesetzesänderung werden nunmehr sowohl die objektiven als auch die subjektiven Gesichtspunkte für die Feststellung des Mangels gleichermaßen bedeutsam. Als entscheidend gilt der Umstand, dass ein erworbener Gegenstand die Erwartungen auf branchenüblicher Basis erfüllen kann. Die bisherig primären Beschaffenheitsvereinbarungen sind nunmehr nicht mehr alleinig bei der Mangelfeststellung entscheidend.

Die Gesetzesänderung hat Einfluss auf den § 434 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher nunmehr erheblich länger wird. Bedingt durch den Umstand, dass die Änderung sich nicht alleinig auf die C2C (Verbraucher untereinander) Beziehung, sondern auch auf die B2B (Unternehmer untereinander) Beziehung auswirkt, dürften die Gerichte künftig erheblich mehr Arbeitsaufwand zu bewältigen haben.

Eine weitere Änderung ist auch die Umkehr der Beweislast in dem Jahr 2022. Bislang war es so, dass ein Verbraucher im Rahmen des Kaufs einer Sache mit einem Mangel den Beweis antreten musste, dass die Sache bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel aufwies. Dies galt insbesondere bei Käufen, die länger als 6 Monate zurücklagen. Mit dem Jahr 2022 gilt diese sogenannte Beweislastumkehr jedoch nicht mehr nur sechs Monate, sondern vielmehr ein Jahr. Ein Verkäufer ist dementsprechend in der Beweispflicht, dass die von dem Käufer erworbene Sache zu dem Kaufzeitpunkt mangelfrei gewesen ist.

Mit dem Jahr 2022 wird zudem der neue Warenbegriff der digitalen Produkte aufgegriffen. Unterschieden werden muss dabei jedoch zwischen den sogenannten reinen digitalen Produkten und den Waren in Verbindung mit Digitalelementen. Beispiele hierfür sind Waren, welche ohne die Digitalelemente nicht funktionieren. Als reine digitale Produkte gelten digitale Dienstleistungen oder auch digitale Inhalte wie Softwareprodukte oder Multimediadateien bzw. eBooks.

Auch die Waren mit Digitalelementen sowie die reinen digitalen Produkte werden im Zusammenhang mit der Mangelgewährleistung des Verkäufers / Anbieters. Es ist allerdings aktuell noch offen, in welcher Form ein Verkäufer / Anbieter seiner Update-Verpflichtung nachzukommen hat und für welche Dauer diese Update-Pflicht gilt.

Die Verpflichtung für Rechtsanwälte zu der aktiven Nutzung von beA

Auch für Rechtsanwälte wird das Jahr 2022 Veränderungen mit sich bringen. Mit dem Jahr 2022 besteht für Rechtsanwälte die Verpflichtung, bundesweit das elektronische Anwaltspostfach (Kurzform: beA) zu aktivieren und dieses Anwaltspostfach auch für die Versendung von entsprechenden Mitteilungen zu nutzen. Diese Verpflichtung bezieht sich jedoch auf die Kommunikation mit Gerichten. Es ist sehr stark davon auszugehen, dass Rechtsanwälte ohne beA künftig von den Gerichten praktisch nicht mehr zur Kenntnis genommen werden. Dies kann gravierende Auswirkungen auf Fristen etc. haben. Durch beA soll künftig sowohl der Brief als auch das Fax vollständig ersetzt werden.

Wenn Sie weitergehende Fragen den Gesetzesänderungen haben sollten, können Sie sich sehr gern an uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wenden. Für viele juristische Laien wirken Gesetzesänderungen auf den ersten Blick erschreckend, da der Umfang sowie auch die Auswirkungen der Gesetzesänderungen nicht immer sofort erfasst werden können. Sollten Sie eine Person sein, welche von den Auswirkungen der Gesetzesänderungen unmittelbar betroffen sind, beraten wir Sie sehr gern eingängig.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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