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Baumgrenzen und Überhang: Rechte und Pflichten bei Bäumen an der Grundstücksgrenze

Gartengestaltung an der Grundstücksgrenze: Rechte, Pflichten und die Rolle der Bäume in Nachbarschaftskonflikten.

Der eigene Garten ist für unzählige Menschen mit Eigenheim regelrecht Gold wert. Die Gestaltung des Gartens ist dem Eigentümer natürlich freigestellt, allerdings gibt es hierzulande einige wichtige Aspekte dabei zu beachten. Die rechtliche Maxime „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Rechte des Anderen beginnen“ muss natürlich auch auf die Gartengestaltung angewandt werden. Die Schönheit von gewissen Pflanzen und Bäumen liegt natürlich in dem Auge des Betrachters, allerdings endet der gestalterische Freiraum des Gartenbesitzers an der Grenze zum Nachbargrundstück. Wer es genauer betrachtet, muss sogar feststellen, dass die Freiheit sogar früher endet.

Welche Rechte und Pflichten für einen Gartenbesitzer bei Bäumen im Garten vorherrschen, ist zwar den wenigsten Menschen detailgetreu bekannt, allerdings ist dieses Thema notwendig. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn, weil Äste des gepflanzten Baumes über den Zaun herüberragen. Konflikte zwischen Nachbarn lassen sich jedoch vermeiden, wenn die geltenden Gesetze sowie Vorschriften eingehalten und mit dem Nachbarn eine gute Kommunikation vorherrscht.

Bäume an der Grundstücksgrenze: zwischen natürlicher Schönheit und nachbarschaftlichen Konflikten

Bäume an der Grundstücksgrenze können sowohl eine Quelle von natürlicher Schönheit und Privatsphäre sein, als auch Anlass für Spannungen und Konflikte zwischen Nachbarn. Ihre Pflege, ihr Wachstum, ihre Wurzeln und ihr Schattenwurf können zu Meinungsverschiedenheiten führen, die sich, wenn sie nicht richtig angegangen werden, in echte rechtliche Auseinandersetzungen verwandeln können. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Rechte und Pflichten zu kennen, die mit Bäumen an der Grundstücksgrenze verbunden sind.

In diesem Beitrag möchten wir das Bewusstsein für dieses wichtige Thema schärfen und die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die für Bäume an der Grundstücksgrenze gelten, erläutern. Wir werden die verschiedenen Aspekte beleuchten, von den Abstandsvorschriften bis zu Fragen der Haftung bei Schäden.

Rechtliche Bestimmungen für Bäume an der Grundstücksgrenze

Baumgrenzen und Überhang zum Nachbargrundstück
Baumgrenzen und Überhang zum Nachbargrundstück beziehen sich auf das Wachstum von Bäumen und deren Ästen, die über die Grundstücksgrenze hinausragen. Hierbei geht es um die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern, um mögliche Konflikte im Zusammenhang mit Schattenwurf, Laubfall und Sicherheit zu vermeiden. (Symbolfoto: SashkaB/Shutterstock.com)

Im Hinblick auf die rechtlichen Bestimmungen für Bäume an der Grundstücksgrenze muss zunächst erst einmal betont werden, dass es sich hierbei um eine reine Länderangelegenheit handelt. Dies bedeutet, dass es keine bundeseinheitliche Regelung für die Bepflanzung des Gartens und den Mindestabständen zu dem Nachbargrundstück gibt. Was in Schleswig-Holstein erlaubt ist, muss dementsprechend in Bayern oder NRW noch lange nicht rechtlich legitim sein.

Lediglich die Länder Hamburg sowie Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben keine eigenständigen Landesregelungen. Vor dem Pflanzen von Bäumen sollte daher jeder Grundstücksbesitzer erst einmal einen aufmerksamen Blick in die Länderregelung werfen, um in Erfahrung zu bringen, was genau eigentlich an welcher Stelle erlaubt ist.

Mindestabstände für Bepflanzungen: Eine Faustregel

Eine kleine Faustregel kann an dieser Stelle jedoch gegeben werden: Bei Sträuchern und Bäumen mit einer maximalen Wuchshöhe von 2 Metern sollte ein Mindestabstand von 50 cm zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Pflanzen und Sträucher, welche höher wachsen, sollten in einem Mindestabstand von 1 Meter zum Nachbargrundstück gesetzt werden. In denjenigen Bundesländern, in welchen es eine Länderregelung gibt, wird zwischen der Nutzpflanze, Hecken sowie Zierpflanzen unterschieden. Bezüglich der maximalen Wuchshöhe der Bepflanzung gibt es dann auch rechtliche Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen.

Rechte und Pflichten der Nachbarn bezüglich des Baumbestands

Dem reinen Grundsatz nach kennt der Gesetzgeber den Begriff „Gartenrecht“ nicht. Das Nachbarrecht ist ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und listet in den §§ 903 – 924 die Rechte und Pflichten der Nachbarn auf. Da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, müssen sich hierzulande die Gerichte immer wieder mit den Fragen beschäftigen, wie mit Bäumen zu verfahren ist, die das Eigentum des anderen Nachbarn einschränken. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass der Gartenbesitzer für den Baumbestand in seinem Garten verantwortlich ist.

Dies bedeutet, dass die Bäume jedes Jahr auf ihren gesundheitlichen Zustand und ihr Wachstum kontrolliert werden müssen. Ragt der Baum mit seinen Ästen über das Nachbargrundstück, so kann sich hieraus ein Beseitigungsanspruch gem. § 1004 BGB ergeben. Hierbei muss gesagt werden, dass dieser Beseitigungsanspruch der Verjährungsfrist von drei Jahren mit dem Beginn der Kenntnisnahme unterliegt. Sollte ein Nachbar dementsprechend Kenntnis erhalten und die drei Jahre ungenutzt verstreichen lassen, so ist der Beseitigungsanspruch verwirkt.

Tipps zur einvernehmlichen Lösung von Konflikten

Die beste Möglichkeit zur Vermeidung von Streitigkeiten ist die frühzeitige Kommunikation mit dem Nachbarn. Bei einem Zaunbier oder einer Tasse Kaffee kann das geplante Vorhaben bereits im Vorfeld angesprochen und auch entsprechende Regelungen zum Umgang mit der neuen Situation getroffen werden. Möchte ein Grundstückseigentümer einen Apfelbaum pflanzen, dessen Äste zum Nachbargrundstück herüberragen, so kann vereinbart werden, dass der Nachbar sich über die Äpfel freuen darf, die auf sein Grundstück herüberragen. Möchte der Nachbar dies nicht, so müssen entweder die betroffenen Äste entfernt oder ein anderer Standort für den Apfelbaum gefunden werden. Dies ist nur ein einziges Beispiel von vielen. Wenn die Kommunikation aufgrund eines gestörten nachbarschaftlichen Verhältnisses nicht möglich sein sollte, so gibt es im Streitfall immer noch Schlichtungsstellen. Diese sind objektiv und neutral und können bei einem Nachbarstreit außergerichtlich eine einvernehmliche Einigung herbeiführen.

Durchsetzung von Ansprüchen und rechtliche Schritte

Wenn eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn nicht möglich sein sollte, gibt es immer noch die Möglichkeit, die eigenen Ansprüche mit unserer Hilfe durchzusetzen. Die außergerichtliche Klärung ist dabei stets der erste Ansatz, die verfolgt werden sollte. Sollte dies jedoch keinen Erfolg mit sich bringen, können die Ansprüche immer noch auf dem gerichtlichen Weg mittels einer Klage durchgesetzt werden. Hierbei gilt, dass die klagende Partei in der Beweispflicht steht. Rechtliche Schritte sollten auf jeden Fall erst nach einer ausführlichen rechtsanwaltlichen Beratung stattfinden, da der rechtliche Weg auch mit Kosten verbunden ist. Führt dieser Weg zum Erfolg, so hat die unterlegene Partei die Kosten für die Beschreitung des rechtlichen Wegs zu tragen.

Zuständigkeit für Baumschnitt und -pflege

Dem reinen Grundsatz nach haftet jeder Eigentümer für die etwaigen Schäden, die von dem Grundstück ausgehen können. Dies betrifft natürlich auch die Bäume, die auf dem eigenen Grundstück gepflanzt wurden. Es obliegt somit der Verantwortung des Eigentümers, den Baumschnitt sowie die Pflege des Baumes jedes Jahr vorzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner ständigen Rechtsprechung (Aktenzeichen V ZR 319/02) so festgelegt.

Sollte durch einen morschen Baum mit herabfallenden Ästen ein Schaden an dem Eigentum des anderen Nachbarn entstehen, so kann der Eigentümer nicht damit argumentieren, dass der betroffene Nachbar sein Eigentum in der sogenannten Gefahrenzone errichtet und den Schaden mitzuverantworten hat. Möchte sich der Eigentümer um die Baumpflege oder den Baumschnitt kümmern und es muss hierfür das Nachbargrundstück betreten werden, so muss der betreffende Nachbar zuvor gefragt werden.  Das Betreten eines fremden Grundstücks ohne die vorherige Einwilligung ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig.

Fazit

Jeder Mensch gestaltet sich seinen Garten so, dass er sich darin wohlfühlen kann. Der Nachbar spielt bei den Gedankengängen, welche Bäume oder auch Pflanzen den eigenen Garten verschönern könnten, eher eine untergeordnete Rolle. Trotz dieses Umstandes sollte das Nachbarrecht des BGB sowie eventuell vorherrschende Landesverordnungen auf jeden Fall zuvor zur Kenntnis genommen werden, damit Streitigkeiten mit dem Nachbarn direkt im Keim erstickt werden. Die rechtzeitige Kommunikation auf freundschaftlicher Ebene ist hierfür der beste Weg. Dies ist jedoch in der gängigen Praxis nicht immer möglich. Kommt es zu einem Streit gibt es Schlichtungsstellen, die auf objektive und neutrale Art und Weise den Streit zu schlichten versuchen. Führt dieser Weg nicht zu dem gewünschten Erfolg, so kann der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt oder sogar der gerichtliche Weg den gewünschten Erfolg erzielen. Dies ist natürlich mit Kosten verbunden, die von der unterlegenen Partei getragen werden müssen. In der gängigen Praxis sind es insbesondere Grenzabstände zum Nachbargrundstück oder auch Gefahren durch mangelhafte Baumpflege, die zu Streitigkeiten führen.

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Befinden Sie sich in einer Auseinandersetzung wegen Bäumen an der Grundstücksgrenze oder Überhangproblemen? Unsere erfahrenen Anwälte im Nachbarrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zögern Sie nicht länger! Fordern Sie noch heute eine Ersteinschätzung von unseren Experten an und erhalten Sie qualifizierte Unterstützung bei Ihrem Anliegen.

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