Skip to content

Wasserschäden – Mieter haftet bei Daueröffnung des Waschmaschinenanschlusses!

OLG Oldenburg

Az.: 3 U 6/04

Urteil vom 05.05.2004


Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!):

Läßt ein Mieter den Wasserhahn seiner Waschmaschine ohne zusätzliche Sicherung dauerhaft geöffnet und kommt es hierdurch zu einem Wasserschaden (z.B. Schlauch rutscht aufgrund des Drucks vom Hahn), so haftet er für diesen, da er den Wasserschaden grob fahrlässig herbeigeführt hat.


Sachverhalt:

Der Beklagte wohnte in dem Obergeschoss einem Mietshauses. Er hatte den Wasserschlauch seiner Waschmaschine lediglich mit einer Schelle an den Wasserhahn befestigt. Ferner ließ er den Wasserhahn stets geöffnet. Aufgrund von Materialermüdung und den stetigen Vibrationen rutschte der Schlauch vom Wasserhahn. Das austretende Wasser floss ins Mauerwerk und überflutete die darunterliegende Wohnung. Hierdurch entstand ein Sachschaden von 6.000 €. Die Versicherung des Hauseigentümers regulierte den Schaden, verklagte jedoch daraufhin den Mieter auf Rückerstattung. Dieser meinte er müsse nicht haften, da er die Versicherung über die entrichteten Nebenkosten mitfinanziert habe.

Entscheidungsgründe:

Dieser Argumentation schloss sich das Gericht nicht an. Durch die Mitfinanzierung der Versicherung ist zwar eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zustande gekommen, jedoch handelte der Beklagte im vorliegenden Fall grob fahrlässig (= Außerachtlassung der Verkehr erforderlichen Sorgfalt in einem besonders groben Maße). Um einer Haftung zu entgehen, hätte er nach jeder Wäsche den Wasserhahn verschließen oder einen sog. „Aqua-Stopp“ einbauen müssen. Da er dies jedoch unterlassen hat, handelte er grob fahrlässig.


Anmerkung: Seien Sie mithin vorsichtig mit ihren Wasserhähnen. Dies betrifft nicht nur Mieter, da die Versicherung bei grob fahrlässigem Handeln in der Regel von Ihrer Leistungspflicht frei wird!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos