Skip to content

Abflugverzögerung von 5 Stunden – Minderungs- und Schadensersatzansprüche

AMTSGERICHT ESSEN

Az.: 21 C 498/95

Urteil vom 14.12.1995


In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Essen auf die mündliche Verhandlung vom 30.11.95 für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 255,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25.07.94 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe:

(abgekürzt gemäß § 495 a ZPO):

Mit seiner Klage macht der Kläger Gewährleistungsansprüche in Höhe von 255,00 DM wegen einer bei der Beklagten für die Zeit vom 27.04. – 11.05.95 gebuchten Reise nach Rhodos zum Preise von 2.142,00 DM geltend.

Diese Klage ist begründet.

Der Kläger hat seine Ansprüche rechtzeitig gemäß § 651 g BGB geltend gemacht. Die Beklagte hat ihre Leistung hinsichtlich des Rückfluges nur fehlerhaft erbracht. Bei diesem Rückflug ergaben sich Verzögerungen, welche dazu führten, dass der Kläger mit seiner Ehefrau fünf Stunden auf den Abflug warten musste. Eine solche Verzögerung geht über das hinaus, was nach herrschender Meinung ein Reisender im Charterflugverkehr noch hinnehmen muss. Diese Grenze liegt jedenfalls bei Flügen dieser Art nach Auffassung des Gerichts bei vier Stunden. Ein weiterer Mangel ergibt sich daraus, dass das Flugzeug nicht – wie vertraglich vereinbart – bis Düsseldorf flog, sondern – wegen des Nacht1andeverbotes in Düsseldorf – nur bis Köln und der Kläger von dort aus mit dem Bus nach Düsseldorf gebracht wurde.

Wegen dieser Mängel stehen dem Kläger Minderungs- und Schadensersatzansprüche zu. Der Minderungsanspruch beläuft sich auf 160,00 DM. Er ergibt sich daraus, dass die Beklagte den Vortrag des Klägers nicht bestritten hat, dass Nachtflüge um 80,00 DM pro Person billiger seien. Das bedeutet, dass eine solche Reise auch um diesen Betrag weniger Wert war.

Darüber hinaus kann der Kläger Schadensersatz verlangen. Angesichts der großen Verspätung bei der Ankunft war nämlich sein Sohn, der ihn vom Flughafen Düsseldorf abholen sollte, wieder nach Hause gefahren. Bei der Ankunft am Flughafen Düsseldorf um 2.00 Uhr konnte der Kläger auch nicht ohne weiteres mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. Er musste daher ein Taxi nehmen, was Kosten in Höhe von 95,00 DM verursacht hat.

Diese hat ihm die Beklagte als Folge des Reisemangels – verspäteter Abflug – zu ersetzen.

Die weiteren Entscheidungen beruhen auf §§ 284, 288 BGB, 91, 708 Ziffer 11 ZPO.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos